Kind soll nach Geburt bei Vater aufwachsen

  • Hallo,


    ich kenne einen Fall, wo die alleinstehende Schwangere möchte, dass das Kind nach der Geburt beim Vater aufwächst. Die Eltern sind nicht verheiratet und auch nicht mehr zusammen. Der Geburtstermin ist in 2 Monaten. Die Vaterschaft ist noch nicht anerkannt. Und die Schwangere hat ein WG-Zimmer, wo sie Ende des Jahres ausziehen muss. Was Neues hat sie noch nicht. Sie verdrängt ihre Notlage auch total und lässt sich nicht helfen.

    Respekt vor anderen Menschen ist eine Voraussetzung für friedliches Miteinander.

  • Ich mache mir nur Sorgen. Was passiert mit dem Kind, wenn der KV die Vaterschaft nicht vor der Geburt anerkennt? Wann bekommt er dann das gemeinsame Sorgerecht?

    Respekt vor anderen Menschen ist eine Voraussetzung für friedliches Miteinander.

  • Das GSR bekommt der Vater, wenn er die Vaterschaft anerkennt und KM und KV das GSR gemeinsam erklären, bzw der KV dieses einklagt.
    Und was sollte denn schon mit dem Kind passieren großartiges? Das GSR macht einen nicht erziehungsfähig. Es gibt ja auch Mütter, die nach der Geburt das Kind bei ihrer Mutter lassen. Die hat ja auch kein GSR. Niemand wird im KH nach der Entbindung an der Pforte stehen und einen GSR Nachweis vom Vater verlangen, bevor sie das Kind rausgeben. Wenn die Mutter mit ASR meint, das Kind beim Vater aufwachsen zu lassen, dann wird das wohl so laufen. Dass dieser dann für alles mögliche die Unterschrift der KM benötigt, alternativ Vollmachten ist klar.


    Die Frage ist doch ehr, was will der Vater eigentlich? Will er das Kind erziehen? Will er die Vaterschaft denn generell anerkennen, ggf nach einem Test?

  • Hallo,


    ich kenne einen Fall, wo die alleinstehende Schwangere möchte, dass das Kind nach der Geburt beim Vater aufwächst. Die Eltern sind nicht verheiratet und auch nicht mehr zusammen. Der Geburtstermin ist in 2 Monaten. Die Vaterschaft ist noch nicht anerkannt. Und die Schwangere hat ein WG-Zimmer, wo sie Ende des Jahres ausziehen muss. Was Neues hat sie noch nicht. Sie verdrängt ihre Notlage auch total und lässt sich nicht helfen.


    Wie würdest du ihr denn helfen wollen?

  • Das GSR bekommt der Vater, wenn er die Vaterschaft anerkennt und KM und KV das GSR gemeinsam erklären, bzw der KV dieses einklagt.


    Da liegt noch einiges im Argen, in diesem, unserem Lande. Die Mutter bekommt das Sorgerecht ganz automatisch. Wieso eigentlich? Wir sind doch gleichberechtigt, sollte man meinen.

  • Da liegt noch einiges im Argen, in diesem, unserem Lande. Die Mutter bekommt das Sorgerecht ganz automatisch. Wieso eigentlich? Wir sind doch gleichberechtigt, sollte man meinen.


    Das ein Vater NACH Vaterschaftsanerkennung das SR nicht automatisch bekommt, ist guter Lobbyarbeit geschuldet. Die Frage wurde schon so oft gestellt. Wir werden sie hier nicht beantworten können, ohne den Threat zu zerbomben.

  • Bei verheirateten Eltern geht der Gesetzgeber davon aus, dass beide die Sorge (Verantwortung) ausüben wollen und können. Somit hat ein Kind mit verheirateten Eltern von Geburt an zwei sorgeberechtigte Eltern, man kann also sowohl Vater und Mutter dem Kind zuordnen.


    Bei nicht verheirateten Eltern muss der Vater die Vaterschaft erst anerkennen, die Mutter in die elterliche Sorge einwilligen, tut sie das nicht, bleibt seit dem 19.05.2013 der Weg übers Gericht. Die Mutter ist also bei nicht verheirateten Eltern die einzige Person, die dem Kind eindeutig zuzuordnen ist.


    Diese Tatsache macht eine ledige Mutter allein sorgeberechtigt.

  • Nur die Frage, ob der KV alleine in der Lage ist, sich um ein Baby zu kümmern.

    Na ja, dass aus seinen Nippeln nix kommt, ist ja klar . .. Was sonst :hae: spricht dagegen? Und für allfällige Fragen des Alltags bekommen doch auch jede KM Hilfe und Rat von den Hebammen, also warum nicht auch ein KV. Ach so, da wär als aller Letztes doch noch der freie Wille desjenigen ;-)





    LG




    Bin ich arg fies, wenn ich jetzt schon mal über KUH und BUH nachdenke :winken:

  • Jetzt nur mal am Rande: Es gibt genug Angebote, dass man mit kleinem Kind (Schwanger) nicht plötzlich auf der Straße steht. Nur muss man diese halt auch in Anspruch nehmen. Von selbst fällt einem ein Platz in einer entsprechenden Betreuuten Einrichtung / STartwohnung der Stadt/ soziale Beihilfen auch nicht in den Schoß. Wir haben zum Glück ein recht dichtes Soziales Netz, aber wenn man nicht in der Lage ist zumindest zu irgendeiner sozialen Einrichtung zu laufen, die einem dann bei den Formularen helgen, dann ist es halt schwierig.

  • Ein Vater kann zwar nicht gezwungen werden, das Kind aufzunehmen, aber es gibt ja zur Not auch Pflege- oder Adpotivfamilien, die sich nichts Sehnlicheres als ein Kind wünschen. Und wie schon gesagt wurde, Mutter-Kind-Einrichtungen...
    Von daher würde ich mir keine Sorgen machen, dass sich nicht alles noch findet. Auch wenn zwei Monate natürlich keine Ewigkeit sind.


    Ich würde aber auch nicht Gedanken und Phantasien, die eine Schwangere in einer trennungsbelasteten, krisenhaften Schwangerschaft durchgrübel,t jetzt für bare Münze nehmen. Es kann alles ganz anders aussehen, wenn das Kind da ist. Sie mag sich jetzt überfordert fühlen, aber dann froh sein, wenn sie das Kind in den Armen hält - oder auch nicht. Es ist vielleicht einfach gut, wenn du sie abwartend begleitest, damit sie sich stablisiert, ohne ihr eine Entscheidung abzufordern, die hinterher nicht passt. Und wenn du dann da bist, wenn sich abzeichnet, was der richtige Weg ist.


    Übrigens gibt es in den meistne Städten auch Schwangerenberatungen.

    Einmal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Bei der Schwangerenberatung war sie ja schon. Es ist so, dass sie schon etwas älteres Kind hat, was seit einem Jahr woanders lebt.

    Respekt vor anderen Menschen ist eine Voraussetzung für friedliches Miteinander.

  • Ich kenne ganz viele Kinder, die nach der Geburt bei ihrer Mutter aufwachsen.


    Wo ist das Problem, wenn ein Kind nach der Geburt bei seinem Vater aufwächst?


    Wenn der KV das auch so will, dann ist alles andere (Anerkennung, Sorgerecht, etc.) technische Nebensache.


    P.S. Wenn sie noch ein Kind hat, das ebenfalls nicht bei ihr lebt, dann ist ihr Plan vielleicht auch vernünftig.

  • Hallo Segelpapa,
    das größere Kind ist vorübergehend im Heim. Die KM möchte das ältere Kind aber zurückhaben. Das ältere Kind hat einen anderen KV, der sich nicht kümmert, aber zahlt. Dem KV vom ungeborenen Kind wäre es auch lieber, die KM würde das Kind nehmen.

    Respekt vor anderen Menschen ist eine Voraussetzung für friedliches Miteinander.

  • Wenn das ältere Kind auch schon im Heim und nicht bei ihr ist, dann klingt das nach einem grundlegenden Problem, das vermutlich nicht so einfach auf die Schnelle zu beseitigen sein wird.


    Wenn sie die Kinder objektiv nicht versorgen kann, dann wäre es prima, wenn das Neugeborene zum Vater geht. Lehnt der KV es ab, sein Kind bei sich aufzunehmen? Oder wäre es ihm nur "lieber" bei der KM?


    Die Situation scheint auf den ersten Blick komplex zu sein, so dass vermutlich nur Fachleute vor Ort, die Einblick haben, mit den Eltern Lösungen im Sinne der Kinder besprechen und planen können.

  • Nur die Frage, ob der KV alleine in der Lage ist, sich um ein Baby zu kümmern.


    Warum sollte ein KV ein Kind nicht genauso gut aufziehen können wie eine KM?


    Wenn das große Kind in einem Heim lebt gibt es dafür sicherlich Gründe.


    Wenn die Mutter das Kind nicht will, und der Vater die Verantwortung auch nicht tragen möchte steht es der Mutter frei das Kind zur Adoption frei zu geben oder aber in eine Pflegefamilie.