Umgangsrecht nach Einschulung - Streit

  • Hallo,
    mein Sohn kam vor 5 Wochen in die Schule und weil er Anfangsschwierigkeiten hatte und ich ihm nicht alles an Übungen auf einmal aufbrummen wollte, hatte ich gesagt dass er die ersten vier Wochen bei mir bleibt. Ab jetzt im Oktober bot ich dem KV und den dazugehörigen Großeltern an, ihn bis zu den Ferien nächste Woche einmal ein Wochenende von Samstag früh bis Sonntag frühen Nachmittag haben zu können (weil übers WE auch noch Hausaufgaben auf sind) und dann in den Herbstferien drei vier Tage. Danach bot ich an alle zwei Wochen von Freitag (aber erst späten Nachmittag wegen den Hausaufgaben) bis Sonntag frühen Nachmittag (damit wir das für die Schule nochmal wiederholen können da er wie gesagt viel üben muss) In den Ferien würde ich ihn auch ein paar Tage länger geben. Und Feiertage haben wir uns immer geteilt. Jetzt wollte ich beim KV und der Tante nachfragen wie wir es in den Ferien machen wollen, da sie im Oktober sonst kein WE Zeit für meinen Sohn hatten. (muss dazusagen dass mein Sohn in den letzten Jahren fast ausschließlich bei der Tante und den Großeltern war (zum KV gehörend) da der KV gestalkt hatte. Jetzt drohen Sie mir mit dem Jugendamt da sie der Meinung sind dass ich Ihnen das Umgangsrecht verbiete.Angeblich läuft es über den Vater, der sich sonst nicht weiter kümmert und auch kein Kontakt weiter zu seinem Sohn hat. Wie sieht das denn vorm Jugendamt aus?

  • :welcome


    Natürlich kann das Kind auch beim Vater und Oma, Tante die Hausaufgaben machen - das ist kein Grund.
    Warum ein 1. Klässer nach wenigern Wochen so eingespannt ist, da würde ich nochmal mit der Lehrerin sprechen - empfohlenes Pensum bei uns 15-30 Minuten, Freitag und Wochenende frei - immerhin sind die Kids durch den ungewohnten Schul-Alltag schon sehr ausgepowert.


    Bei deinen letzten Sätzen klingt es aber eher nach einem Grundsatz-Problem - vielleicht solltest du die Initative ergreifen und um ein Elterngespräch beim Jugendamt bitten, um gemeinsam eine Regelung zu finden.

  • Hallo


    Ich muß erstmal sortieren:


    Also, der gemeinsame Sohn ist vermutlich sechs und eingeschult. Der Stoff fällt ihm schwer. Was sagen die Lehrerinnen dazu? Freitags sind Hausaufgaben unzulässig. Insofern ergibt sich doch das Freitagsproblem gar nicht und Junior könnte gleich von der Schule abgeholt werden?


    Ich finde, Du baust extrem viel Druck auf. Wenn Du meinst, Junior muß soviel üben, weil er nicht mitkommt, könnte er die erste FeWo zur väterlichen Familie und Du übst dann eben in der zweiten Woche täglich stundenlang. Du merkst, es erschließt sich mir nicht, was es nach den paar Wochen so viel zu üben gibt. Besser ist, das bißchen Stoff in den Alltag einzubauen. Hausaufgaben machen lassen, nach 30 Minuten Notiz an die Lehrkraft. Zur Not mit den Lehrern gemeinsam überlegen, was zu tun ist. Aber deswegen den Umgang mit der väterlichen Familie so massiv beschneiden finde ich nicht richtig. Und warum kann Junior dort keine Hausaufgaben machen?


    Ich informiere Ex über den Stand, was Junior gut macht, wo ich Probleme sehe. Und vermutlich naturgemäß sehen Eltern viel eher Probleme, als die Lehrer. Ich bitte Ex, Mathe zu übernehmen, weil ich da selber nicht gut bin und wenig Phantasie habe. Ex gibt sich wirklich Mühe, er "malt" mit Kind Formen, übt Mengen und kauft sogar zur Beschäftigung Schwungmalhefte. Und wenn er es nicht macht - ja Himmel. In der ersten Klasse wird das Kind nicht scheitern, weil es an zwei Wochenenden Freitag bis Sonntag beim anderen Elternteil entspannt hat.


    Hier wäre das auch Standpunkt des Jugendamtes: Loslassen, Kind zum anderen Elternteillassen und zwar Freitag nach der Schule bis Sonntag abend, mindestens alle zwei Wochen. Außerdem die halben Ferien. Für alles andere braucht es richtig harten Tobak.


    Gruß

  • Also mir wurde selbst von der Lehrerin abgeraten, dass unterschiedliche Leute mit ihm Hausaufgaben machen, da er sehr schnell durcheinander kommt, wie was gemacht wird.Gerade weil ich meinem Sohn das ganze zum Nachholen und üben nicht auf einmal machen lassen will, möchte ich dass er eben nachmittags kommt. Und übers WE bekommt er Hausaufgaben auf, weil er in der Schule nicht immer hinterherkommt und er das übers WE nachholen muss. Sobald die Hausaufgaben fertig sind, hätte ich ja auch kein Problem ihn dorthin zugeben. Und Ferien wären ja die Hälfte. Sein Vater ist auf Montage und könnte ihn generell eh schon nicht aus der Schule holen. Das Hauptproblem ist ja , das unser Sohn allgemein nie bei ihm ist. Selbst wenn er bei den Großeltern war, und der KV auch zuhause, hat er dennoch nie Zeit mit seinem Sohn verbracht. Unser Sohn telefoniert auch nicht mit ihm weil er nicht will. Er hatte die letzten sieben Jahre die Chance seine Zeit mit seinem Sohn zu verbringen, und hat sie nicht genutzt. Ich halte den Vater trotz allem immer auf dem laufenden wegen der Schule, feierte zusammen mit ihm die Einschulung usw Könnte ich z.B. auch anbieten, jedes WE einen Tag mit seinem Sohn zu verbringen, damit sie sich überhaupt erstmal annähern.

  • ich muss noch erwähnen dass es bis vor einem Jahr mit dem Umgangsregelung schon über das Jugendamt und die Arbeiterwohlfahrt stattfand. Dort wurden regelmäßig tipps gegeben an den KV was sein Kind gern macht, was er schon kann, was er mit ihm unternehmen könnte, wie im See baden, fahrrad fahren usw. Dies wurde allerdings nie angenommen. Dadurch dass unser Sohn nur bei den Großeltern die Umgangszeit verbrachte, haben sich die beiden eher entfernt als angenähert.

  • Hallo


    Wenn das Kind jetzt schon so massive Probleme hat und so viel nachholen muß würde ich überlegen, ob er Förderbedarf im Rahmrn von Integration hat. Das ist doch sehr ungewöhnlich. Himmel es ist die erste Klasse, gerade mal fünf Wochen. Ein paar Buchstaben, etwas lautieren, ein paar geometrische Formen und Zahlen, Schreibübungen zur Motorik. Und "die anderen Leute" sind ja keine Fremden, sondern Verwandte.


    Ich bezweifle wirklich, dass Du beim JuA da so nicht doch eher gerüffelt wirst. Besser wäre, die Verwandten ins Boot zu holen.


    Gruß

  • zu denen hab ich vorhin gemeint, dass sie ja einfach hätten mit mir reden können. Ich wollte ja vorhin mit ihnen regeln wie wir das jetzt in den ferien machen wollen ab nächste woche, damit das einfach einplanen kann wann er dorthin geht und wann er zuhause ist. aber da kam nur dass sie dazu nichts sagen

  • Also mir wurde selbst von der Lehrerin abgeraten, dass unterschiedliche Leute mit ihm Hausaufgaben machen, da er sehr schnell durcheinander kommt, wie was gemacht wird.


    ich finde das sehr seltsam....
    Kinder von Berufstätigen müssen sowohl mit den diversen Betreuuern der Mittagsbetreuung, als auch mit Kinderfrau, AuPair, und Elternteilen parat kommen :frag
    ich konnte nicht feststellen, dass es meinen Kindern geschadet hat-


    woher nimmt die Frau diese "Weisheit"?


    Auch finde ich persönlich, dass es in der Grundschule nicht sein muss, das WE (geschweige denn, die Ferien) "durchzulernen"- Freitag Mittag ne Halbe Stunde, und SonntagAbend ein wenig sollte reichen- und Ziel ist ja eigentlich, dass dies so früh wie möglich selbständig gemacht wird.


    Eventuell gibt es hier eine andere Baustelle?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hi,
    ich rate dringend an, nun erst einmal bis zum Jahresende einen Umgangsplan auszuarbeiten und darin auch die Aufgaben deer Schule (HA, Lied lernen etc...) mit zu beinhalten.
    Das schickst Du dem KV als Kopie und gibst ne Zeit an, wo Du gern eine Antwort zu hättest.
    Dann warte mal ab.
    Ausserdem würde ich anfragen, in welchem Rahmen der Kindesvater seinen Sohn selber betreuen mag und inwieweit Großeltern, Tanten etc... die Betreuung übernehmen wollen.


    Jo, das geht Dich als BET garnix an, aber dann irgendwie schon, wenn der KV sich selber kaum kümmert, die Großeltern/Tanten alles abnehmen und das Kind sich eh in ein neues Muster gerade einarbeiten muss.


    Sollte das nicht klappen, würde ich um ein Gespräch in derBeratungsstelle bzw. JA bitten.

  • Ich würde überlegen, ob dein KInd nicht vielleicht verfrüht eingeschult wurde und besser noch ein Jahr in die Vorschule gehen sollte?


    Denn nach nein paar Wochen so "hinterherzuhinken", am Wochenende usw. nacharbeiten zu müssen - das ist nicht üblich für einen schulreifen Erstklässler !


    Wenn er jetzt schon so getritzt wird - da verliert er doch jetzt schon Spaß und Freude an der Schule.
    Na, das kann ja heiter werden die nächsten - vielleicht 13 - Jahre Schule ?


    Lieber jetzt schon die Reissleine ziehen, bevor es schlimmer wird!


    Und zu Umgang haben meine Vorschreiber(innen) ja schon das Entsprechende geschrieben, dem ich mich nur anschließen kann!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • ja ist ja richtig dass er da schwierigkeiten hat. und ich will ja auch nicht dass er das ganze we durchlernen soll.und auch das er auch mit anderen lernen muss.und was die Großeltern mit üben wenn er da wäre bis auf die Hausaufgaben wäre mir auch egal. aber ich habe die ganzen sieben jahre mit mir reden lassen, hab unseren sohn immer zu der anderen Seite gelassen, wenn sie gefragt haben, einer von denen Urlaub hatte. aber nie hat sich der vater gekümmert und es geht ja darum dass ER jetzt sein recht einfordert.

  • ja ist ja richtig dass er da schwierigkeiten hat. und ich will ja auch nicht dass er das ganze we durchlernen soll.und auch das er auch mit anderen lernen muss.und was die Großeltern mit üben wenn er da wäre bis auf die Hausaufgaben wäre mir auch egal. aber ich habe die ganzen sieben jahre mit mir reden lassen, hab unseren sohn immer zu der anderen Seite gelassen, wenn sie gefragt haben, einer von denen Urlaub hatte. aber nie hat sich der vater gekümmert und es geht ja darum dass ER jetzt sein recht einfordert.


    Also geht es gar nicht um das Kind, sondern darum, dass ER bzw. "die andere Seite" sein Recht einfordert!


    Ich denke, wie auch schon zwei Leute vor mir, dass der Kleine evtl. zu früh eingeschult wurde oder vielleicht auch bisher zu wenig gefordert. War er denn im Kindergarten?

  • si_lence, AlwaysHope: wenn von sieben Jahren geredet wird, ist das Kind entweder zeitgemäß oder sogar verspätet eingeschult und hinkt so dermaßen hinterher, dass der wenige Stoff der ersten Klasse bereits so intensivst geübt und wiederholt werden muß. Umsomehr sehe ich hier ein gravierendes Problem, welches aber nichts mit dem Umgang zu tun hat. Vermutlich wird auch das JuA danach fragen, wenn es nun involviert ist.


    Gruß

  • Also dass ein gerade eingeschultes Kind so unter Druck steht/ stundenlang lernen muss ist glaube ich wirklich NICHT im Rahmen. Kennt euer Bundesland eine Vorschule oder sonstige Maßnahmen für Kinder die sich in den ersten Monaten schwerer Tun.


    Österreich ist da echt weit. Keine Noten in den ersten 2 Jahren (nur verbal), Freie Lehrplan Gestaltung für jede Klasse, Kinder haben 3 Jahre Zeit für die ersten 2 Jahre ohne dass es als "Versagen" gilt, Team teaching = 2 Lehrer pro Klasse, Montessori Elemente in der Regelschule und nicht dieses furchtbare "schreib nach Gehör" . D könnte sich da einiges abschauen

  • Lucca
    ja, es kann durchaus sein, dass auch andere Gründe vorliegen, dass das Kind sich so schwer tut.
    Aber es gibt auch 7jährige, die in die Vorschule gehen.


    Oder es wird wirklich sonderpädagogischer Förderbedarf benötigt.
    Die Prüfung, was hier aber vielleicht zutrifft, müsste jedoch von der Klassenlehrerin/Schule zuminmdest beginnend in die Wege geleitet werden.
    Warum macht die Lehreein nichts?


    Hinsichtlich Umgang sehe ich es wie du.
    Und das JA kann vielleicht auch untertützend tätig werden, um über den Umgang hinaus zu sehen, was dem Kind am Besten helfen würde.


    Ich hoffe, du elli la cherie wärest bereit, von dort Unterstützung und Hilfe ( nicht nur für Umgang) anzunehmen?

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • AlwaysHope, ich kenne mich ja nur in NRW ein wenig aus. Hier gibt es kaum noch eine Möglichkeit der Rückstufung. Einschulung ist mit Stichtag in dem Jahr, in dem das Kind sechs wird. Dank der teils rücksichtslos durchgedrückten Inklusion gibt es da kein Pardon.


    Mich wundert nur wirklich, warum ein so intensives Üben erforderlich zu sein scheint, damit das Kind annähernd mitkommt. denn es kommt ja offensichtlich nicht mit, sonst würde sich das Üben erübrigen. Will sich da jemand verwirklichen und fordert Bestleistungen? Oder ist das Kind intellektuell nicht in der Lage zu folgen? Liegen motorische Defizite vor und warum wurde nichts von dem bei der Einschulungsuntersuchung und zuvor im Kindergarten erkannt?


    So, wie es beschrieben wird, hat dieses Kind ganz große Probleme. Das nun der Umgang deswegen eingeschränkt werden soll, ist sehr bedauernswert, hier wird das Kind zusätzlich bestraft.


    Gruß

  • Hallo,
    mein Sohn kam vor 5 Wochen in die Schule und weil er Anfangsschwierigkeiten hatte und ich ihm nicht alles an Übungen auf einmal aufbrummen wollte, hatte ich gesagt dass er die ersten vier Wochen bei mir bleibt. Ab jetzt im Oktober bot ich dem KV und den dazugehörigen Großeltern an, ihn bis zu den Ferien nächste Woche einmal ein Wochenende von Samstag früh bis Sonntag frühen Nachmittag haben zu können (weil übers WE auch noch Hausaufgaben auf sind) und dann in den Herbstferien drei vier Tage. Danach bot ich an alle zwei Wochen von Freitag (aber erst späten Nachmittag wegen den Hausaufgaben) bis Sonntag frühen Nachmittag (damit wir das für die Schule nochmal wiederholen können da er wie gesagt viel üben muss) In den Ferien würde ich ihn auch ein paar Tage länger geben. Und Feiertage haben wir uns immer geteilt. Jetzt wollte ich beim KV und der Tante nachfragen wie wir es in den Ferien machen wollen, da sie im Oktober sonst kein WE Zeit für meinen Sohn hatten. (muss dazusagen dass mein Sohn in den letzten Jahren fast ausschließlich bei der Tante und den Großeltern war (zum KV gehörend) da der KV gestalkt hatte. Jetzt drohen Sie mir mit dem Jugendamt da sie der Meinung sind dass ich Ihnen das Umgangsrecht verbiete.Angeblich läuft es über den Vater, der sich sonst nicht weiter kümmert und auch kein Kontakt weiter zu seinem Sohn hat. Wie sieht das denn vorm Jugendamt aus?



    Ich sehe da 2 Probleme: erstens kommt es mir ein bisschen viel vor was Du Deinem Sohn da aufbürdest. Er muss mit 6 (?) und gerade in der ersten Klasse angekommen täglich stundenlang üben? Oder nimmst Du das eher als Vorwand für ein anderes, tieferliegendes Problem? ;-)


    Zweitens: wie ist denn Eure Umgangsvereinbarung? Du darfst natürlich dem KV nicht eigenmächtig Umgang "zuteilen", wie es Dir in den Kram passt. Das wird Dir auch das JA vermitteln, wenn es gefragt wird. Eine derartige (eigenwillige) Einschränkung des Umgangs (noch dazu unter dem Vorwand Schule!) tut vor allem aber Deinem Sohn nicht gut.
    Des Weiteren ist für den Umgang des Kindes mit dem UET in aller Regel auch vorgesehen, Hausaufgaben zu machen, ich wüsste nicht warum es nicht gehen soll die entsprechenden Hefte einfach mitzugeben.

  • PS: ich revidiere meine Antwort, es liest sich insgesamt eher so als würdest Du den KV nach Deinen Vorstellungen dressieren wollen...