Elternunterhalt.... Kennt sich jemand aus?

  • Grüße euch!


    Ich frage euch wegen einer lieben Freundin von mir, darüber weiß sie auch Bescheid. Wir haben schon unendlich viele Seiten gewälzt, aber sind immer noch nicht viel schlauer.


    Vorgeschichte:
    Ihre Eltern sind beide schwer alkoholabhängig, ihrem Vater haben sie im vorigen Jahr beide Beine abgenommen (entstanden aus dem Kontext Diabetes und Alkohol) Die Eltern beziehen sowenig Rente (da viel schwarz gearbeitet oder auch gar nicht), dass sie zusätzlich noch vom Amt leben. Beide sind in der Privatinsolvenz, die bis 2016 andauert. Meine Freundin pulvert permanent Geld in ihre Eltern, da meist Geld für Strom u. ä. lieber in Alkohol umgesetzt wird :devil: Insgesamt habe ich einen tierischen Brast auf diese Familie, das aber nur am Rande...
    Meine Freundin hat sich inzwischen ein schönes Leben aufgebaut und ist ca. 100 km von ihrem Elternhaus weggezogen, da sie den Alkoholkonsum nicht ertragen konnte. Das ist aber schon zwanzig Jahre her.
    Nun ist die Mutter schwer an Krebs erkrankt und wird das Ende des Jahres wohl nicht erleben. Meine Freundin wacht viele Stunden am Krankenhausbett und ist fix und alle. Dazu kommt jetzt noch dazu, dass sie die Beerdigung wohl bezahlen werden muss, da bei dem Rest der Familie nichts zu wollen ist. Ihre beiden Geschwister sind nicht leistungsfähig. Das Geld werden wir wohl zusammenkratzen.


    Schwieriger ist es im Bezug mit ihrem Vater. Er ist Pflegestufe eins, ist aber weitgehend nicht in der Lage sich selbst zu versorgen. Wir wissen gar nicht so recht, was wir mit ihm machen sollen.
    Angedacht ist ein Seniorenheim (meine Freundin wird ihm auf keinen Fall aufnehmen, wenn man ihn kennt, dann kann man das nachvollziehen) Da ergeben sich zwei Probleme: Auf der einen Seite wird er seine Trinkerei nicht an den Nagel hängen und ich kann mir kaum vorstellen, dass das geduldet wird. Auf der anderen Seite: Wer soll das bezahlen? Also, was für Kosten wird sie in Kauf nehmen müssen?
    Sie verdient ganz gut, sieht aber jetzt ihr Leben davonschwimmen :-( Gibt es einen Höchstbetrag, den Kinder leisten müssen ? Ich habe von einem Selbstbehalt von 1600 Euro gelesen. Wenn das der netto-Betrag ist, dann geht gut ein drittel für das Altersheim drauf....puh...was für Möglichkeiten gibt es noch?


    Der Vater wird keinen Entzug machen. Das ist also völlig ausgeschlossen....also her mit euren Ideen


    LG
    Friday


    P.S. Ich weiß, es hört sich insgesamt etwas herzlos an, aber das hat einfach Geschichte

  • Hallo,


    ich hab leider kene konstruktiven Ideen aber wenn deine Freundin noch keine Kinder hat aber Kinderwunsch, sollte sie ihn jetzt verwirklichen. :schwanger
    Steigert den Selbstbehalt um einiges.


    http://www.anwaelte-du.de/sites/elternunterhalt.htm
    http://www.kanzlei-hasselbach.…-beim-elternunterhalt/03/


    Zudem ist zwar der reine Selbstbehalt nur bei 1600€, alles, was darüber hinausgeht darf aber nur zur Hälfte gefordert werden. Wenn deine Freundin also 2200 netto hat sind das 600€ über dem Selbstbehalt, die muss sie aber nicht zahlen sondern "nur" 300€.


    mmm

    Egal, was passiert - weitertanzen!!! :tanz

    Einmal editiert, zuletzt von mimamause ()

  • Ich kann da jetzt nur grob sagen, dass der Verdienst der Kinder schon sehr hoch sein muß, um angetastet zu werden. Soweit ich weiß, müssen Kinder auch ihre Ersparnisse nicht für die Eltern hernehmen.


    Was den Alkoholkonsum angeht, wird sich deine Freundin keine Sorgen machen müssen, sie trägt nicht die Verantwortung für ihren Vater, erst recht nicht, wenn er in einem Heim lebt. Was mich stutzig macht, ist die Pflegestufe 1. Ohne Beine müsste das meiner Meinung nach mindestens eine 2 sein. Doch auch das wird dann vom Heim geregelt werden.

  • Zumindest in Bezug der Beerdigung kann ich euch eine klare Aussage liefern:


    Dafür ist der Vater zuständig, als "nächster lebender Verwandter". Hat er für eine Beerdigung kein Geld, kann er beim Amt Zuschuss für den Zweck beantragen.
    Ob theoretisch, wenn er nicht zahlungsfähig ist, die Kinder zahlen müssen ist mir nicht bekannt, war bei uns aber nicht der Fall.


    Genau den Fall hatte ich in der Familie: Mein Großvater ist verstorben und meine Großmutter (seine Frau) musste die Beerdigungskosten tragen. Sie hatte aber kein Geld dafür, da sie von einer kleinen Rente lebt und hat einen Antrag beim Sozialamt auf Übernahme der Bestattungskosten gestellt. Der wurde dann nach einigem hin und Her auch bewilligt und die Bestattung übernommen.


    Gut, es war keine weiß-Gott-wie-dolle Beerdigung, aber wir konnten sogar noch zwischen Erdbestattung und Feuerbestattung wählen und das finde ich sehr fair.


    Wenn sie allerdings einen Erben bestimmt hat, dann muss der auch die Beerdigungskosten zahlen, sobald er das Erbe annimmt.

  • Ich habe von einem Selbstbehalt von 1600 Euro gelesen. Wenn das der netto-Betrag ist, dann geht gut ein drittel für das Altersheim drauf....puh...was für Möglichkeiten gibt es noch?


    dazu kommen noch einige Pauschalen ... Wohnkosten über 450 Euro, Rentenversicherung, Auto-Raten...
    Ansprechpartner für die Eltern ist das Sozialamt - auch jetzt für den Storm usw...


    sollte das Sozialamt zur Kostenübernahme an deine Freundin herantreten bzw. Einkommenseinkünfte einholen wollen, würde ich nach einer Beratungsstelle in der Nöhe schauen bzw. mir einen Anwalt nehmen, je nach Lebenserwartung lohnt sich das

  • Ich würde hier auch zu anwaltlicher Beratung tendieren. Man überblickt als Laie einfach nicht, ob man wirklich zahlen muss.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Hi Friday,


    ich habe mich auch mal schlau gemacht zum Thema. Bin aber über einen Beratungstermin und Internetrecherche auch nicht viel weiter gekommen.


    Was man aber mit den alkoholkranken Eltern machen könnte ist, einen gesetzlichen Vormund zu "bestellen" Wobei an erster Stelle immer die Kinder in die Verantwortung genommen werden. Aber wenn diese glaubhaft machen können, die Aufgabe nicht übernehmen zu können, kann man einen gesetzlichen Vormund durchsetzen. Aber: die Eltern müssen dem zustimmen. D.h. sie müssen sich ihrer Krankheit bewusst sein und auch Hilfe annehmen. Man wird rechtlich sozusagen entmündigt. Das ist ein schwerer Schritt.


    Ansonsten bin ich gespannt, was noch an Infos kommen.


    Gruß

  • Wenn die Eltern kein Testament gemacht haben, das den Ehepartner als Alleinerben einsetzt, sollte sie das Erbe ausschlagen. Denn auch als Erbe kann sie zur Zahlung der Bestattungskosten herangezogen werden.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Hi,


    beim E-Unterhalt ist die Berechnung doch ähnlich, wie bei KU. :frag
    Nur das der Selbstbehalt bei 1600 € liegt.
    Grob:
    Also Nettogehalt ./. berufsbedingte Aufwendungen ./. Altervorsorge => bereinigtest Netto.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Sie sollte beim ( ich glaube) Gesundheitsamt vorstellig werden und einen Betreuer ( nicht Vormund) für ihren Vater einsetzen lassen. Es gibt Einrichtungen für betreutes Wohnen für "nasse" Alkoholiker. Da wird sie ihren Vater aber auch vermutlich nur mit Hilfe eines Betreuers hinein bekommen.


    Aaaber, als erstes jede finanzielle Hilfe einstellen!!!!!! sonst wird das nix. Wenn erst mal der Strom abgestellt ist (und weiteres aufgelaufen ist) wird es leichter mit dem Betreuer. Zur Beerdigung ist schon etwas gesagt worden. Bevor sie da Geld rein steckt sollte sie lieber für die Beerdigung ihres Vaters sparen, denn da wird sie wohl nicht drum rum kommen.


    Hört sich ziemlich brutal an, aber bei Alkoholismus geht es nur so.


    Beratung zu dem Thema kann sie auch bei der Caritas oder der Diakonie bekommen. Dafür muss man nicht in der Kirche sein.


    L.G. Tani

  • Das sind ja schon mal einige Informationen... Danke dafür, ich werde es meiner Freundin weitergeben. Sie weiß, dass ich mich ein bisschen darüber ärgere, dass sie nicht vor Jahren schon ein paar Dinge erledigt hat, wie z.B. eine Sterbeversicherung, da ein solches Ende mich nicht überrascht. Naja, Vorwürfe helfen nu auch nicht.


    Die Beerdigungskosten möchte sie übernehmen, das ist okay für sie. Nur hat ihre Mutter da allerlei Extra-Wünsche :brille okay, das muss man sehen.


    Vorrangig geht es wirklich um den Elternunterhalt...vielleicht ist da ein Anwalt eine gute Möglichkeit. Wie sieht es mit Eigentum aus? Eigentlich wollte sie erst in ein paar Jahren zuschlagen, aber vielleicht ist jetzt ein guter Zeitpunkt. :frag


    mimamause
    Kinderwunsch ist für sie passe..zum einen ist sie Mitte vierzig, zum anderen mag sie lieber Frauen :-)


    Also abzüglich des Selbstbehaltes und davon die Hälfte was überbleibt? Oder wie meinst du das?


    si_lence
    Er hat zur Zeit Stufe eins, ob da noch was in Bearbeitung geht, weiß ich Moment nicht. Das Pflegegeld hat die Mutter bekommen, da sie sich um ihn gekümmert hat (sie war beruflich Krankenschwester kurzweilig)
    Wir haben nur Bedekne, dass er wieder rausfliegt. Er ist ein aggressiver Trinker. Schrecklich, der Mensch


    Zu erben wird es nichts geben, meine Freundin wird das keinesfalls annehmen.
    Ich habe gerade noch eine Beratungsstelle hier in unserer Heimat gefunden, die zur Pflege berät und welche Möglichkeiten es gibt.


    Meine Güte, was für ein Desaster. Was Menschen ihren Kindern alles antun können... :kopf

    Liebe Grüße


    Friday

    2 Mal editiert, zuletzt von friday72 ()

  • Tani:


    Ich rede schon seit Jahren auf sie ein, dass sie den Geldhahn zudrehen soll. Sie springt nicht nur regelmäßig für ihre Eltern ein, sondern auch für ihre Geschwister.
    Sie ist ein absolut feiner Mensch, aber herrje: Sie empfindet soviel Pflichtgefühl und Schuldgefühle, dass ich nur noch die Hände über den Kopf zusammenschlage. Zum Kotzen, die ganze Familie...sorry, ist aber so. :bldgt:


    Kann man auch einen Betreuer bestellen gegen den Willen des Vaters?
    Mit den "nassen " Alkoholikern ist ja mal ein guter Tipp...Danke...werde ich mal gleich nachforschen

  • Ich bin da erwas "robuster" gestrickt als Deine Freundin. Da ihre Familie offenbar glaubt, sie hätte einen Dukatenscheißer im Keller, kann man ihr nur raten, den Kontakt zu allen abzubrechen, um am Ende nicht pleite und seelisch kaputt zu gehen. Eine Therapie wäre auch sinnvoll, damit sie lernt, dass sie sich nicht für diese Familie aufreiben muss. Ihr Vater ist alt genug - wenn er sich so schaden will, würde ich ihn lassen. Im Zweifel wird er entmündigt werden. Dann sollte sich Deine Freundin aber aus der Schusslinie gebracht haben.


    Auch wenn es hart klingt: Süchtige müssen hart und tief fallen, sonst gibt es keine Chance auf Besserung. Vielleicht hilft es ihr auch, das durchzuziehen, wenn sie mal überlegt, wieviel diese Familie sie gekostet hat und was sie dafür bekommen hat.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ob ein Betreuer gegen den Willen des betroffenen eingesetzt werden kann hängt von dem Urteil eines Amtsarztes ab. Wenn sie die finanzielle Unterstützung einstellt, wird er sehr schnell in eine Situation kommen, in der die Ämter eingreifen müssen.


    Ich kenne einige Fälle ( bin selbst trockene Alkoholikerin) in denen das sehr schnell ging. Spätestens wenn er niemanden mehr hat der ihm Alkohol kauft wird er selbst vermutlich einsichtiger.


    Ich weiß nicht wo Ihr in NRW wohnt, in Dortmund z.B. betreibt die LWL (westfälische Landesklinik) allein mindestens 2 Häuser. Davon eins für Nasse Trinker (nennt sich im Jargon halbtrockenes Haus, da der Alkoholkonsum nur beschränkt erlaubt ist).


    Aber am wichtigsten ist eben dass sie die Hilfe einstellt. So lange es noch läuft, wird es schwierig ihn in eine Einrichtung zu bekommen. Die Kosten für die Einrichtung müssten durch sein bisheriges Einkommen + Pflegegeld eigentlich abgedeckt sein. Aber da müsste man nachfragen, bzw. das klärt ein Betreuer.


    L.G. Tani


    Nachsatz: Es gibt auch betreute Wohngemeinschaften für Alki's, aber da kenne ich die diversen Träger nicht.

  • Hallo Friday,


    meine Mutter war auch schwere Alkoholikerin. Man muss auch einfach anerkennen, dass es eine Krankheit ist. Also, die Eltern Deiner Freundin sind schwer krank.
    Ich weiß, das so zu sehen fällt sehr schwer. Das Verhalten Deiner Freundin zeigt deutlich, dass sie Coalkohlikerin ist. Google mal danach. Ich war das auch.
    Zur Betreuung: Die kann Sie beim Betreuungsgericht beantragen. Die Hürden sind aber sehr hoch. Kranksein alleine reicht da nicht. Ich hatte großes Glück, mir hat der von mir gewünschte Betreuer im Vorfeld genau gesagt, wie ich den Antrag begründe. Da wäre zum Beispiel die akute Selbstgefährdung. Am besten setzt sich Deine Freundin mit Einrichtungen in Verbindung, die solche Betreuungen übernehmen. Bei uns war es die Caritas.
    Aber, es muss dann auch klar sein, dass der Betreuer Dinge entscheidet, die evtl. nicht im Sinne Deiner Freundin sind. Die Kosten der Betreuung sind relativ hoch und sind vom Betreuten zu tragen. Sind die finanziellen Mittel nicht vorhanden, übernehmen die Kosten die Ämter (welche auch immer).


    Zu den Bestattungskosten: Wenn Deine Freundin diese übernimmt, kann Sie diese als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen, sofern sie den zumutbaren Betrag (einige Prozent vom Jahresbrutto) übersteigen. Auch die jetzigen Kosten (Fahrten zum KH etc.) fallen da mit rein.


    Zum Elternunterhalt: Ist schon viel gesagt worden, aber nochmal eine Zusammenfassung: Bereinigen kann sie ihr Einkommen mit berufsbedingten Aufwendungen (sind nachzuweisen, also keine Pauschale), Altersvorsorge (wenn vorhanden). Es werden i.d.R. Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat etc.) abgezogen. Die Differenz zum Selbstbehalt wird nur zur Hälte verlangt. Wenn Deine Freundin Eigentum erwerben will, werden die Mieteinnahmen oder der Wohnwert (wenn sie selbst drin wohnt) zum Einkommen addiert. Allerdings werden die monatlichen Belastungen wieder berücksichtigt. Das soll sie sich gut durchrechnen. Wenn sie Vermögen hat, so werden die Einkünfte aus dem Vermögen mit berechnet. Das Vermögen wird nur herangezogen, wenn es das Schonvermögen übersteigt (hier bitte googeln).


    Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.


    Viele Grüße
    Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Vielen Dank...das hilft alles schon ein Stückchen weiter...ich google fleißig und versuche einen Überblick zu bekommen.


    Es vermischen sich eine Reihe von Problemen. Ihre co-Abhängigkeit sehe ich auch und sie ist sich dessen auch bewusst. Sie ist schon länger in Therapie und es tut ihr auch gut und hat vieles auf den Weg gebracht. Insgesamt ist sie eine Kämpferin, die ihr Leben trotz schrecklicher Vergangenheit gut hin bekommt. Eigentlich ist sie das schwarze Schaf der Familie deswegen. Skurril , ich weiß.


    Trotzdem schafft sie es nicht ihrer Familie den Rücken zu kehren, auch wenn sie weiß, dass sie nur die Melkkuh ist und sie außer Verletzungen nichts zurückbekommt. Das hat sie nicht verdient :( Aber das kann nur sie begreifen.


    Nur selbst wenn sie ihrer Familie den Rücken kehrt löst das das finanzielle Problem nicht. Und ich kann ihre Wut darüber, dass sie dafür blechen soll schon nachvollziehen. Ich kann das gar nicht alles erklären, was da alles vorgefallen ist und ich kann ihre Gutmütigkeit in dem Punkt kaum aushalten. Das weiß sie. Hat nur zur Folge, dass sie mir dann weniger erzählt, möchte ich aber auch nicht.


    Das sie krank sind, verstehe ich schon, warum sie so grausam an mancher Stelle sind nicht.


    Danke für eure Hilfe.


    Lotta. ich hoffe, ich bin dir mit dem Thread nicht zu nahe getreten. Ich habe nicht darüber nachgedacht, was dir kürzlich widerfahren ist.


    LG
    Friday

  • Lotta. ich hoffe, ich bin dir mit dem Thread nicht zu nahe getreten. Ich habe nicht darüber nachgedacht, was dir kürzlich widerfahren ist.


    LG
    Friday


    Hallo Friday,
    nein, Du bist mir nicht zu nahe getreten. Jeder Mensch ist anders und meine Mutter war trotz Ihrer Krankheit ein liebenswerter Mensch.
    Ich habe alle Möglichkeiten genutzt die zur Verfügung standen und hatte viel Glück, das sicher aber auch deshalb, weil ich ganz strikt hinterher war, ich musste aus diesem Strudel raus.
    Deine Freundin muss eben auch Himmel und Hölle in Bewegung setzen....und das muss Sie selbst tun! Wenn die Hürde geschafft ist, kann sie sich zurücklehnen und evtl. ihre Eltern noch mal als Eltern genießen.


    So ging es mir in den letzten 4 Jahren, ich habe meine Mutter besucht, hatte aber keinerlei Verpflichtungen mehr, konnte mich gut abgrenzen und endlich mein Leben leben und meine Mutter wieder lieben.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Ansprechpartner für die Eltern ist das Sozialamt - auch jetzt für den Storm usw...


    sollte das Sozialamt zur Kostenübernahme an deine Freundin herantreten bzw. Einkommenseinkünfte einholen wollen, würde ich nach einer Beratungsstelle in der Nöhe schauen bzw. mir einen Anwalt nehmen, je nach Lebenserwartung lohnt sich das


    Genau so habe ich es auch erlebt mit dem Vater meines Sohnes.
    Mein Sohn bekam eines Tages einen Pfändungsbeschluss vom Amtsgericht für eine erste Rate von 900€ für laufende Sozialhilfe, die für seinen Vater geleistet wurde.
    Da war ich erstmal echt platt :wow. Dass der nicht für sich selbst sorgen kann (Alkohol- und Drogensucht), das wusste ich, aber dass man nun plötzlich den gerade mal etwa 20-jährigen Sohn heranzieht - und gleich per Pfändung, ohne vorherige Prüfung seiner Situation - das war dann doch ein ziemlicher Schock.
    Also Schreiben aufgesetzt, Zahlungunfähigkeit erklärt.
    Kurz später kam dann die nächste Zahlungsaufforderung: Sohn möge doch bitte die laufenden Betreuungskosten umgehend übernehmen :ohnmacht:. Von der Betreuung wussten wir bis dahin nichts, es bestand ja auch seit Jahren kaum Kontakt, aber dann war klar, wie tief der KV abgerutscht war... Da er sich NIE um Sohn gekümmert hat, nie auch nur eine Mark Unterhalt gezahlt hat, haben wir das überhaupt nicht eingesehen - und es war ja auch schlicht kein Geld da, Sohn in Ausbildung. Bei guter Pflege hätte der KV mit seinem beginnenden Korsakow noch gut 20 Jahre im Heim leben können - und mein Sohn wäre nie auf einen grünen Zweig gekommen.
    Also ab zum Anwalt. Der hat die Forderungen erstmal abgewendet, erklärte aber, dass eine grundsätzliche Entbindung von der Unterhaltspflicht wegen "Unzumutbarkeit" (dafür hatte er einen speziellen Ausdruck, fällt mir nicht mehr ein) nur durch ein richterliches Urteil erlangt werden kann.
    Mit dem Damoklesschwert der erneuten Zahlungssufforderung hat Sohn dann die nächsten Jahre gelebt.
    Vor 10 Monaten ist der KV dann plötzlich gestorben - und so böse es klingt: Neben einer kleinen Traurigkeit über den Tod eines Menschen, der mein Leben sehr geprägt hat (freundlich gesagt), empfinde ich auch eine Erleichterung, dass mein Sohn nun frei ist von dieser Verpflichtung.


    Daher: Zahlungen einstellen, die Ämter machen lassen und auf deren evtl Forderungen warten. Dann ggfs zum Anwalt, oder vorher schon zur Beratung.