Alleiniges Sorgerecht!!

  • Was muss denn noch alles passieren das ich endlich das alleinige Sorgerecht beantragen kann?
    Der Vater ist Alkoholiker und meine Tochter ist sehr gestresst wenn sie von ihm heim kommt.
    Seine Partnerin ist jetzt nach nur einem Jahr Beziehung und zusammen wohnen ausgezogen,wegen seines Alkoholkonsums.Könnte die nicht auch mit befragt oder angehört werden wenn es vor Gericht gehen würde.

  • Und was soll sich durch ein alleiniges Sorgerecht ändern?


    Auch bei alleinigem Sorgerecht geht das Kind weiter zum Vater wie mit gemeinsamem Sorgerecht.


    Willst du z.B. für schulische Angelegenheiten das alleinige Sorgerecht bekommen, dann müsste deutlich sein, dass das gemeinsame Sorgerecht dazu führt, dass wichtige schulische Angelegenheiten nicht geregelt werden können. Ist das so?

  • Es werden alle Angelegenheiten nicht normal geklärt,weder Ferienzeiten noch Wochenendbesuche,oder manchmal muss man Termine verschieben,dann wird man bepöbelt und beleidigt.
    Wie gesagt er trinkt obwohl er es während des Umgangs laut Gerichtsurteil lassen soll,des weiteren sagt meine Tochter jetzt schon wenn der Papa trinkt ist er anders.
    Warum gibt es nur die Rechte für ihn,aber wenn er in die Pflicht gerufen wird kommt gar nichts,das ist doch echt unmöglich,ich muss doch auch sehen wie ich plane ...
    Und ich bin schon echt freundlich und bringe das Kind eine Strecke,weil ich es gewagt habe umzuziehen 15 km vom ehemaligen Wohnort.
    Ich sehe aktuell nur das der Vater extrem Krank ist (Alkohol) sowie Psychisch er hat auch schon einen Suizidversuch hinter sich,habe ich da keine berechtigte Angst um kein Kind zu haben?

  • Warum ist dein Kind bei Papa, wenn du weißt dass er Währenddessen trinkt, was ihm sogar schon gerichtlich untersagt wurde?

  • Ferienzeiten, Wochenendbesuche und Terminverschiebungen werden genau gleich geregelt, egal, ob es gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht gibt.


    Was ist denn dein Ziel?

  • habe ich da keine berechtigte Angst um kein Kind zu haben?


    doch- klar :troest


    allerdings hat das ASR in keiner Weise etwas mit dem Umgangsrecht zu tun (also weder damit ob, und wie der statt findet, noch, ob der geklärt, verschoben, oder gar nicht wargenommen wird)-
    Hier verwechselst Du zwei von einander unabhängige Dinge-


    als ersten Schritt würde ich persönlich Dir raten, einen Termin beim Jugendamt zu machen, und dort Deine Bedenken bezüglich des Umgangs generell zu schildern-
    Bzgl. der Zeiten/Verschiebungen/Ferien werden sie Dir ggf. helfen können, mit ihm eine "Umgangsvereinbarung" auszuhandeln-
    ob er in der Lage ist, generell Umgang warzunehmen, auf Grund seiner Alkoholproblematik, werden die Fachleute dort bestimmt neutraler einschätzen können (ein Quartalssäufer z.B. muss nicht ubedingt nicht in der Lage sein, seinen Umgang korrekt und im Interesse des Kindes warzunehmen....)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Beijunge, Du wirfst hier zwei Begriffe durcheinander, vielleicht würde es Dir helfen, diese auseinanderzudröseln:


    Umgangsrecht: Hier fallen eigentlich die Bedenken drunter, die Du nennst, wie z.B. Alkoholkonsum während des Umgangs, Probleme bei der Absprache der Umgangskontakte etc. Hier solltest Du Dich für eine Beratung nochmal an das Jugendamt wenden, wenn Du das Gefühl hast, dass der Alkoholkonsum dem Kind schadet. Auch würde es das Gericht interessieren, dass während des Umgangs Alkohol konsumiert wurde, trotzdem dies untersagt wurde. Dies solltest Du dann aber auch beweisen können.


    Sorgerecht: Hier geht es um weitgreifende Entscheidungen für Euer gemeinsames Kind wie z.B. Gesundheits- und Vermögensvorsorge, Anmeldung in Schule und Kindergarten etc. pp. Das hat aber NICHTS damit zu tun, ob der Vater während des Umgangs Alkohol trinkt oder nicht.



    Um wie gesagt hier ein wenig Klarheit zu schaffen, solltest Du Dir die Unterschiede der beiden Begriffe klar machen und Dich nochmal beim Jugendamt beraten lassen, was Du tun kannst oder solltest zum Wohle des Kindes.

  • Das Jugendamt ist mir da immer etwas überlastet mit allem,wäre es nicht sinnvoll es gleich gerichtlich klären zu lassen? Ich meine damit die brauchen immer so lange für Termine und Gespräche und, und und ...........man ich erdulde diesen ganzen Terror jetzt schon seit 2008 ,bin nervlich Angeschlagen und sehe da kein Ende in Sicht.

  • wäre es nicht sinnvoll es gleich gerichtlich klären zu lassen? Ich meine damit die brauchen immer so lange für Termine und Gespräche und, und und


    Um etwas gerichtlich klären zu lassen, benötigst Du eine klare Definition dessen, was Du möchtest- und da ist hier ja schon nicht klar, wo das Endziel sein soll :frag


    auch dauern Gerichtsverfahren oft sehr, sehr lange (Gerichte sind auch in der Regel überlastet)-
    vermutlich wird der Richter Euch zuerst "Mediation" oder ähnliches auferlegen, im Zweifel folgen im Anschluss noch Gutachten, und Gegengutachten.... das kann (und ich spreche aus Erfahrung) Jahre um Jahre dauern- sehr langwierig, und immer belastend für alle Beteiligten (inklusive Kind)-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Hi,
    ich hab jetzt mal, nachdem ich den Thread gelesen hab Heut Mittag, ein paar Stunden nachgedacht.
    Das Problem ist ja m.E., dass man sich als ET selber mit schuldig macht, wenn man das Kind an jemanden rausgibt mit dem Wissen, dass diese Person im Beisein des Kindes Betäubungsmittel konsumiert in einer nicht mehr geringen Dosis.
    Wenn das Kind schon mitbekommt, dass der andere ET durch das Konsumieren von xyz sich deutlich verändert.
    Und auch, wenn ich das Kind bringen täte, weiß ich denn, ob der andere ET dann z.b. Nächtens in der Lage ist, sich um nen (kann mal schnell gehen bei Kindern) Notfall zu kümmern?


    Ich würde, wenn er bei der Übergabe alkoholisiert ist, das Kind wieder mitnehmen und das immer säuberlich in einem UMgangstagebuch eintragen.
    Auch die Äusserungen diesbzgl., die das Kind macht.


    Sollte er das nicht alleine in den "Griff" bekommen, gibt es Beratungsstellen, an die er sich wenden kann - und: begleiteten Umgang.


    Es geht um das Kindswohl und das ist dann gefährdet, wenn der ET Abends vor der Glotze im Rausch einpennt und nicht zügig genug reagieren kann im Notfall.
    Und da ich nun nicht auf den "Fall" der "Fälle" warten würden wollte, würde ich es so machen, wie oben beschrieben.

  • Um das ASR zu bekommen musst Du einen Antrag beim Familiengericht stellen mit einer detaillierten Auflistung aus
    welchen Gründen Du das ASR beantragst.
    Es ist zu raten, dass Du Dir einen Anwalt zu Seite nimmst, der Dir den Antrag absegnet und auch den anwaltlichen Beistand
    leistet.


    Ihr werdet dann einen Anhörungstermin bekommen zur Datenaufnahme. Dort werden die Auflagen genannt, die der KV erfüllen muss, um
    weiterhin das GSR behalten zu dürfen.
    Es werden dann noch einige Gerichtstermine nötig sein, um eine endgültige Entscheidung zu treffen.
    Selbstverständlich wird auch das Jugendamt (Verfahrespflegschaft) zugegen sein.


    In meinem engeren Bekanntenkreis haben in den letzten Jahren 4 Mütter (plus meiner einer) das ASR bei Gericht erwirken können, was ich persönlich als eine
    sehr hohe Quote ansehe.


    Gründe dafür waren "unüberwindbare Diskrepanzen" in der Ausführung der gemeinschaftlichen Sorge um das Kind, dazu gehören auch Alkohol, Unzuverlässigkeiten,
    Boykottierungen etc.


    Zudem wurde bei allen ASR-Verhandlungen auch gleichzeitig das Umgangsrecht geregelt !!!!!!

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

  • d.h. er war schon im Entzug/Langzeitherapien ?

    das Problem ist, dass man da wie ein zahnloser Tiger da steht, wenn man dies nicht schwarz auf weiss hat, also dass der Vater tatsächlich Alkoholiker ist.
    Ich war vor paar Jahren mit dem Problem beim JA, die meinten es seien ihnen die Hände gebunden, wenn KV keine Ausfallserscheinungen hat, und sich dann gar nicht mehr um die Kinder kümmern kann, KV nicht betrunken Auto fährt, und KV im Suff die Kinder nicht angeht, wobei ich da die Grenze zwischen verbaler Aggression und körperlicher Gewalt verschwimmen sehe.
    Auch dass KV jeden Abend lieber eins trinken geht und die Kinder allein lässt, hat JA wenig interessiert (solange er telefonisch erreichbar ist und sich im Ort aufhält...)


    KV behauptet nach wie vor, kein Problem mit Alkohol zu haben :ohnmacht:
    Mittlerweile gehen die zwei Grossen nicht mehr hin, und der Kleine weiss sich zu helfen, beruhigter war ich auch erst, als die Kinder nicht mehr so klein waren.




    Ist er bekennender Alkoholiker, ist die Frage ob er nass oder trocken ist, oder therapiewillig ist.


    LG Jona

  • Das Jugendamt ist mir da immer etwas überlastet mit allem,wäre es nicht sinnvoll es gleich gerichtlich klären zu lassen?


    Ich verstehe ebenfalls nicht, was Du genau erreichen möchtest, auch wenn ich Deine Bedenken verstehen kann. Gerichtsverfahren sind teuer und können höchstens und im besten Falle Rahmenbedingungen schaffen - in diesem Fall wären diese für einen besseren Umgang. Da jedes Kind Recht auf Umgang mit seinem Vater hat, wird ein Sorgerechtsverfahren mit ungewissem Ausgang Dein Problem wohl nicht lösen, denn es geht in Deinem Fall um Umgangsprobleme, die sich durch alleiniges Sorgerecht nicht lösen lassen. Auch denke ich, dass erst nachweisbar das Kindeswohl gefährdet gewesen sein muss, um dem KV das Sorgerecht (teilweise) zu entziehen.


    Was in Eurem Fall vielleicht hilft, ist betreuter Umgang bei einem Träger, der vom Jugendamt beauftragt wird. Dahingehend würde ich mich mal dort beraten lassen.

  • Hallo,



    wie bereits mehrfach gesagt sollten Sie Ihre Probleme in verschiedene Bereiche untergliedern.
    1. Das Sorgerecht
    Das Sorgerecht umfasst das Recht der Eltern in allen Angelegenheiten von langfristiger und nachhaltiger Bedeutung die Entscheidungen für die Kinder selbstständig zu treffen. Es handelt sich um den gesetzlich geregelten Normalfall (1626 a II BGB in neuer Fassung). Das alleinige Sorgerecht ist nach der Systematik und Begründung dieser Gesetzesregelung der Ausnahmefall. Das alleinige Sorgerecht kann einem Elternteil nur dann übertragen werden, wenn es dafür schwerwiegende Gründe gibt. Das können folgende Fälle sein
    a. nicht überbrückbare Differenzen
    Hier wird eine recht hohe Schwelle angelegt. Solange, wie die Eltern es (wenn auch mit Streit) schaffen sich über die wichtigsten Fragen der Kindesversorgung zu einigen, ist diese nicht erreicht. Beispielsfälle gibt es viele, der Maßstab ist in den letzten Jahren eher strenger geworden. Nach Ihren Beschreibungen zu urteilen sind die drängensten Probleme (Verhalten beim Umgang, Zuverlässigkeit beim Umgang) aber auch keine des Sorgerechtes. Solange wie der KV darlegen kann, dass sich in Bezug auf schwerwiegende Themen wie gesundheitliche Versorgung keine schwerwiegenden und dauerhaft zu Verfahren führenden Probleme der Entscheidungsfindung ergeben wird ein Antrag auf ASR spätestens beim OLG scheitern.
    b. Umgangsrecht
    In Bezug auf das Umgangsrecht ergibt sich anderes. Hier scheint das Problem zu liegen. Das Umgangsrecht ist Recht UND Pflicht. Verstößt der KV gegen Auflagen sollte das dem Gericht gemeldet werden. Insbesondere sollten sie erreichen, dass das Gericht die Parteien auf die Konsequenzen des § 89 II FamFG hinweist (sofern das nicht schon im Beschluss steht).
    Sollte es ernsthafte Besorgnis über die Sicherheit des Kindes geben könnten Sie eine Abänderung des Umgangsrechtes beantragen. Allerdings reicht hier nur eine Gefahr aus, welche eine dauerhaft e und nachhaltige Gefahr für das psychische und physische Wohl des Kindes bedeutet. Bloßes Unwohlsein oder Unangenehm finden reicht nicht aus. Auch die alleinige Tatsache, dass er trinkt reicht für sich nicht aus. Man müsste dies ergänzen durch einen Vortrag darüber, welche gefährlichen Konsequenzen die Trinkerei konkret hat. (Fährt er z.Bsp. mit dem Kind betrunken Auto, so ist die Gefahr belegt). Sin dsolche Gefahren vorhanden und glaubhaft zu machen, so sollte eine Abänderung der Umgangsregelung zu erreichen sein.


    MfG


    RA Bergmann

  • Ich bedanke mich bei all den vielen Antworten,


    wasich weiss ist das er noch keinen Entzug gemacht hat,nur ist er momentan im Krankenhaus und hat auch seine Wochenendsumgänge abgesagt....Wie es weiter geht weiss ich nicht,ich werde nach wie vor beschimpft per Nachrichten,angeblich bin ich jetzt daran Schuld wenn er seinen Job verliert und dann könnte er weniger Unterhalt zahlen.
    1 weiss ich gar nicht wo er arbeitet,
    2 wir sind seit 2011 geschieden
    und 2008 auseinander
    3 es interessiert mich null was dieser Mensch macht,nur leider müssen immer Dinge fürs Kind geregelt werden und das ist nach wie vor echt nicht möglich denn alles was man vorschlägt ,rät,fragt usw wird total anders aufgefasst,es kotzt mich echt an.
    Das geht hoch und runter.....

  • beijunga,
    ich hab ja nen anderen ähnlich "gearteten" Fall hier.
    Ich hab das über Jahre schrittlich gemacht wie folgt:
    Umgangstagebuch angelegt und gut mit Datum, Uhrzeit, Situation gefüllt.


    Ich hab mich ans JA gewendet, damit die im Interesse des Kindes vermitteln.
    Der KV hat Lügen verbreitet und als das JA die aufdeckte, hat er die SB angezeigt, später das ganze JA.
    Mich hat er angezeigt, die Akte ist jetzt, nach 5 Jahren und einigen Ausdünnungen, immer noch voll fett.


    Ich würde jeden Vermittlungsversuch meinerseits (Telefongesprächsversuch, Kontaktanbahnung Kind -KV-Ich , Briefpost, Pakete etc...) kategorierend festhalten.
    Ausserdem würde ich im JA um ein Gespräch bitten und versuchen, die Umgänge übers JA begleiten zu lassen.


    Da kann dann folgendes passieren:
    Er schmeisst alles hin.
    ER schreit rum, nimmt aber die Angebote vom JA an und hat so KOntakt zum Kind und Kind ist durch,s JA geschützt.
    Oder er schreit rum, schmeisst alles hin und beauftragt einen RAI,n für seine "Rechte"


    Meine ERfahrung war folgende:
    Am Anfang war der KV KLagewütig, wurde immer unverschämter und verlor auf langer Spur bis zum OLG.
    Dann wollte kein RAI,n ihn und seine Vorstellung mehr vertreten, er vertrat sich selber und stellte nur Forderungen, die schon rechtlich, nicht zu vertreten gingen.
    Er beschimpfte alle und gab sein Kind auf.
    Schlimm...
    Jetzt bin ich nach 5 Jahren dabei, das ASR wieder einzuklagen.


    Meine Tochter (6) ist verhaltensauffällig, geht in eine Förderschule um die Defizite zu verarbeiten und geht regelmässig zur Kinderpsychologin.
    ..................................................................................................................................
    Ich hätte es gern "einfacher" gehabt, aber da die "Würde des Menschen" überhaupt hier in D an allererster Stelle steht, verliert in solchen oder ähnlichen Verfahren, immer erst das Kind.


    Und, solche Kinder verlieren nicht einen Elternteil (der ist da meist schon seit Jahren entschwunden), aber ihren Urgrund.


    Mancher Mensch kann halt mit seiner ""Macht"" nicht lernen, richtig umzugehen.
    Wäge Deine Schritte gut ab, denk nach und handle im Interesse derer, die sich noch lange nicht wehren können.