Hallo zusammen,
ich habe Post vom Arbeitsamt bekommen und soll einen Rückübertragungs- und Abtretungsvertrag unterschreiben (musste ich damals bei der Antragstellung nicht machen). Leider steh ich grad komplett auf dem Schlauch und versteh den Inhalt des Vertrage momentan überhaupt nicht (ich schiebs einfach mal aufs krank sein ) Kann mir das jemand in normales Deutsch übersetzen?
Vertrag zwischen Jobcenter und Frau faith, ges. Vertreter von faith Junior
§ 1
Wegen der bewilligten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II sind die Unterhaltssprüche des Leistungsempfängers gegen Herrn Ex auf die Leistungsträger in Höhe der bewilligten Leistungen gesetzlich übergegangen. Die Höhe der Leistungen ist den entsprechenden Leistungsbescheiden zu entnehmen. Hiermit werden ab 01.08.2012 übergegangene und noch eingehende Unterhaltsansprüche zur gerichtlichen Geltendmachung einvernehmlich zurück übertragen.
§ 2
Der Leistungsempfänger hat den Anspruch in eigenem Namen zu verfolgen. Die in dem Rechtsstreit erwirkten vollstreckbaren Titel sind sodann von ihm durchzusetzen. Darauf geleistete Unterhaltszahlungen sind unverzüglich anzuzeigen.
§ 3
Die aus dem Rechtsstreit erhaltenen Zahlungen außerhalb eines Zwangsvollstreckungsverfahrens sind in Höhe des nach §1 rückübertragenen Anspruches an die Leistungsträger weiterzuleiten.
Lässt sich der Leistungsempfänger bei der Wahrnehmung seiner Interessen vertreten, hat er den Vertreter (Rechtsanwalt, Beistand des Jugendamtes) zu bevollmächtigen, diese Zahlungen einzubehalten und unmittelbar an die Leistungsträger weiterzuleiten.
Betreibt der Leistungsempfänger die Zwangsvollstreckung, tritt er hiermit seinen Auszahlungsanspruch gegenüber dem Gerichtsvollzieher an die Leistungsträger ab.
Die Zahlungsweise, das Kassenzeichen und die Bankverbindung des Jobcenter XX werden hierzu gesondert mitgeteilt.
Der Inhalt unterhaltsrelevanter Schrifstücke sowie Urkunden, Vergleiche, Beschlüsse, Beendigung der Beistandschaft usw., die im Rahmen dieser Vereinbarung geschaffen werden, sind den Leistungsträgern umgehend bekannt zu geben.
§5
Für die gerichtliche Geldendmachung ist Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Kosten, mit denen der Leistungsempfänger durch die Rückübertragung selbst belastet wird und die nicht durch Verfahrenskostenhilfe abgedeckt sind, werden von den Leistungsträgern übernommen.
Unterschrift Frau faith...die ehrlich gesagt nur Bahnhof versteht.