Rechte des Vaters?

  • So, es scheint soweit zu sein: Mein Freund hat heute eine Vorladung fürs Gericht bekommen. Die Kindsmutter hat den Antrag auf alleiniges ABR wirklich duchgezogen.


    Hallo Gewitterhexe,


    mit der Einladung zur Anhörung wird immer auch der Antrag verschickt, der gestellt wurde.
    Darin wird dann auch zur Stellungnahme aufgefordert.


    Wie begründet die Kindesmutter denn ihren Wunsch?
    Worum meint Dein Lebensgefährte da kämpfen zu müssen?


    So denn der Antrag nicht mit einem gewünschten Umzug begründet ist, wenn die Kindesmutter den Antrag ohne konkreten Anlass "just for fun" stellt, würde ich wohl mit einem Zweizeiler erwidern: "Das Kind hat den Wohnsitz bei der Mutter, damit bin ich einverstanden - über einen beabsichtigten Umzug habe ich keine Kenntnis. Ich beantrage den Antrag kostenpflichtig abzulehnen."


    Das war's dann schon


    meint
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Sie begründet es damit, dass sie entscheiden will ob und wann der KV mit der Kurzen wg. Urlaub ins Ausland fährt und damit, dass der KV letzten Samstag die Kurze einmal entgegen der angeblichen Absprache zu spät zurück gebracht hat. Ihr erinnert euch: Lebensgefährte der Mutter meint, 21.00 Uhr wäre ausgemacht worden aber Kindsvater sagt, dem sei nicht so gewesen, er hätte keine Uhrzeit genannt.


    Diese zwei Gründe waren das einzige, wass sie für den Antrag als Grund genommen hat.

  • Hallo Gewitterhexe,


    das sind alles Themen, die den Umgang betreffen, nicht das ABR.
    Von daher würde ich wohl obige Antwort als Stellungnahme schicken.


    Da offenbar trotz dieser unpassenden Begründung eine Anhörung stattfinden soll, wird das ABR ein eher nachgeordnetes Thema sein an diesem Tag. Hier wird "verglichen" und ein wenig belehrt werden. Z.B. wer Betreuung durch den Freund verbieten darf (oder auch nicht), wer wessen Wohnung betreten darf, wer wem in die Umgangszeit mit Kind hineinregieren darf - oder auch nicht.


    Was geschehen kann: Es wird dann wohl der Umgang geregelt werden.
    Der Kindsvater sollte hier klare Vorstellungen parat haben, sonst läuft es auf den für ihn kaum machbaren Standardumgang hinaus.


    Deine Anwesenheit vor der Tür wird nicht von Nöten sein.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • HI,


    also es ist ein Termin zur Hauptverhandlung. Zur Stellungnahme ist er nicht aufgefordert worden.
    Morgen wird Kontakt zu einem Anwalt gesucht.


    Klar ist meine Anwesenheit vor der Tür nicht von Nöten, ich bin aber eh im Haus. ;)

  • Meld mich mal wieder. .... bald ist der Termin. Und mein Freund saß heute ziemlich fertig auf der Couch und kann es nicht fassen..... es wird tatsächlich angefangen ihm das Kind zu entfremden. Nicht nur dass er ja die Kleine nicht mehr ins Bett bringen darf, wir haben erfahren, dass der neue Freund der Mutter auf dem Schulelternabend war und nicht sie! Geschweige denn wurde der Vater gefragt ob er kann, weil die Mutter arbeiten musste! Begründung der Mutter: Schulische Sachen gingen ihn nichts mehr an!


    .... gleichsam hat die Kurze vorhin gemeint, sie mag nicht noch ein paar Minuten bei ihrem Papa bleiben sondern lieber gleich hoch in ihr Zimmer, damit sie mit dem Freund der Mutter noch lesen kann.... dass das meinen Freund zutiefet getroffen hat brauch ich nicht erwähnen. Er sieht sie nur dreimal die Woche. ...

  • dass der neue Freund der Mutter auf dem Schulelternabend war und nicht sie! Geschweige denn wurde der Vater gefragt ob er kann, weil die Mutter arbeiten musste! Begründung der Mutter: Schulische Sachen gingen ihn nichts mehr an!



    da sollte er sein Verhalten mal grundsätzlich ändern und nicht nur auf Informationen von ihr hoffen bzw, nur in ihrer Abwesenheit gehen.


    Heute werden viele Elterninformationen per Mail oder WhatsApp geteilt - er sollte die Mutter um jede Einladung bitten, wenn das nicht klappt, dann über den Lehrer, Elternbeirat oder befreundete Eltern sich in die Verteiler eintragen lassen...

  • .... gleichsam hat die Kurze vorhin gemeint, sie mag nicht noch ein paar Minuten bei ihrem Papa bleiben sondern lieber gleich hoch in ihr Zimmer, damit sie mit dem Freund der Mutter noch lesen kann.... dass das meinen Freund zutiefet getroffen hat brauch ich nicht erwähnen. Er sieht sie nur dreimal die Woche. ...


    Hallo Gewitterhexe,


    dass die Mutter hier Dummheiten macht, ist unbestritten.
    Hier wirst Du noch genug Ratschläge erhalten wie man dagegen angehen kann.


    Allerdings ist das Verhalten des Kindsvaters auch nicht in Ordnung.
    Wenn das Kind nach oben will um mit dem Freund zu lesen, fühlt er sich als Person getroffen und zurückgesetzt.
    Das Kind spürt das, es wird über kurz oder lang befangen werden.


    Was der Vater/Dein Freund lebt, ist nicht Bindungstoleranz, die erwartet er von der Kindsmutter in Bezug auf Dich jedoch in ausgeprägter Weise. Hat Dein Freund nicht sogar versucht zu vermeiden, dass der Freund der Mutter kurze Zeit alleine ist mit dem Kind bis die Mutter von der Arbeit nach Hause kommt? Und erwartet er nicht andersherum, dass die Mutter das Kind zu Dir zu bringen hat auch dann wenn er selbst nicht zugegen ist und dass die Kindsmutter Dir hier zu vertrauen hat?


    Generell: Man muss auch nicht jede Äußerung des Kindes auf dem Beziehungs-Ohr wahrnehmen und sich als Person zurückgesetzt fühlen. Eventuell geht es dem Kind einfach nur um das Ritual Vorlesen, nicht um den Vater oder den Stiefvater?


    Unabhängig von den juristischen Auseinandersetzungen rund um Schule und Umgang sollte Dein Freund zu seinem eigenen Wohl an seiner Bindungstoleranz arbeiten.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Ach Gewitterhexe, Dein Freund hat Dich und die Kleine sieht Dich, genauso wie sie den neuen Freund von Mama sieht.


    Ihr wollt doch echt nicht anfangen gegen den neuen Freund zu motzen, dann müsstest Du nämlich genauso "raus".

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Hi,


    man muß an seiner Bindungstoleranz arbeiten, weil der Freund der KM auf den Elternabend geht, und der KV noch nichtmal bescheid weiß ?
    Aha....


    Was das Kind spürt durch die Beeinflussung der Mutter will ich gar nicht wissen.
    Das ist für mich psychische Gewalt.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hallo babbedeckel,


    mein Posting war einzig und alleine auf die "Vorfreude auf's Lesen mit dem Freund" und Vaters Gefühle in dieser Situation bezogen.


    Ich fand das angesichts meines Vorworts "dass die Mutter hier Dummheiten macht, ist unbestritten.
    Hier wirst Du noch genug Ratschläge erhalten wie man dagegen angehen kann"
    eigentlich eindeutig.


    Ungern möchte ich meinen Beitrag anders gedeutet wissen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Fakt ist doch: der KV ist eifersüchtig auf den Freund, weil er Angst hat, dass der neue Freund der KM nun die Rolle spielt, die ihm zusteht.
    Es ist müßig, hier zu überlegen, ob dies rechtens ist oder nicht, und ich bin mir auch nicht sicher, ob dies mit Bindungstoleranz wirklich etwas zu tun hat. Es ist ebenso müßig, hier das Verhalten der KM ändern zu wollen.


    Aber zurück zum Thema: Ihr habt ja demnächst einen Gerichtstermin und hoffentlich auch einen fähigen Anwalt. Falls noch nicht geschehen, würde ich eine Regelung für den Umgang entwerfen und Deinem Anwalt zukommen lassen. Die Strategie, dem Gericht eine Meldung zu schicken, dass Du einverstanden bist, dass das Kind bei seiner Mutter lebt, finde ich einleuchtend. Es nimmt ihr bzw. ihrem Antrag den Wind aus den Segeln. Dass die Mutter aus dem ABR gleich auch noch ableitet, dass sie dann über Umgang des Kindes mit seinem Vater nach Gutdünken bestimmen kann, zeigt eigentlich nur, dass sie den Unterschied zwischen Umgangsrecht (vor allem des Kindes!) und Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht verstanden hat. Aber das ist ihr Problem, nicht Deines.


    Praktisch gesehen wird es keinen Unterschied machen, ob die KM nun ABR hat oder nicht. Sie wird so oder so bestimmen wollen, wann, wie und wo das Kind Dich sehen darf oder nicht. Dein Ziel sollte es deshalb sein, eine vermutlich stattfindende Umgangsregelung klug vorzubereiten.

  • Meinem Freund hat es einfach weh getan weil es immer die Zeit war, wo ER seine Kleine ins Bett gebracht hat. Wo er ihr vorgelesen hat. Das hat er ja auch noch drei Jahre nach der Trennung machen dürfen, plötzlich wurde es ihm weggenommen was er aufgrund der Privatsphäre in der mütterlichen Wohnung hinzunehmen hat und auch akzeptiert. Trotzdem ist es doch verständlich, dass es ihm weh tut, dass nun sofort ein anderer an der Stelle sitzt, wo er sonst seiner eigenen Tochter Gute-Nacht gesagt hat, sie zugedeckt hat, etc.
    Könnt ihr euch denn nicht mehr wirklich selbst daran erinnern, falls es bei euch der Fall war, als da plötzlich eine Next war, die sich um euer Kind/eure Kinder gekümmert hat? Die sie ins Bett gebracht hat, anstatt ihr? Ich denke hier gibt es einige Mütter oder auch Väter, die das so erlebt haben. Trennung, plötzlich jemand neues und zu allem soll man sofort freudig "Super!" rufen. Ganz ehrlich? Das hat hier bei keinem sofort funktioniert, egal wer was erzählt. Jeder hatte Anfangs Angst ausgetauscht zu werden und sei es nur unterbewußt.
    Natürlich rede ich meinem Freund auch gut zu, dass er die Kleine das nicht spüren lassen soll (bewußt und unbewußt) aber ich kann ihn auch verstehen dass es ihm weh tut. Es hat nichts mit dem eigenem Ego zu tun, er hat einfach Angst um seine Kleine, dass sie ihn bald nicht mehr sehen will. Wie oft werde Kinder manipuliert, die plötzlich nicht mehr zum Vater wollen? Viel zu oft. Ich selbst habe zwei Stiefgeschwister, die ich nie kennengelernt habe, weil sie von klein auf gegen ihren Vater gehetzt wurden und nichts mit ihm zu tun haben wollten. Dabei ist er der beste Vater den man sich wünschen kann.


    Mein Freund soll als Vater total abgeschirmt werden, dass schreibt die Mutter auch stellenweise selbst. Einmal schreibt sie er hat in alltäglichen Sachen rein gar nichts zu melden, in schulischen Sachen auch nicht aber dann braucht die Kleine wieder ihren Vater? Sie schreibt, dass er vor Gericht nach und nach alle Rechte verlieren wird, dass er den Umgang auf zweimal im Monat beschränkt bekommt, etc.


    Ja, wir haben einen guten Anwalt für meinen Freund gefunden, sind gespannt was am Dienstag rauskommt und ja, sie scheint den Unterschied nicht wirklich zu kennen was Umgangsrecht, Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht betrifft.


    Das mit dem Elternbeirat ist eine gute Idee. Da werden wir uns mal hinwenden.


    Elin: Keiner will gegen den neuen Freund motzen. Es ging um die Situation wie in Absatz 1 beschrieben. Das Zu-Bett-Geh-Ritual.


    Und was geschrieben wurde ich vs. der neue Freund der Mutter:
    Nochmal.... ich bin seit über 1 1/2 Jahren mit dem Kindsvater zusammen, die Mutter mit ihrem Freund höchstens 3 Monate. Ja, der Kindsvater vertraut momentan mehr mir als dem neuen Freund der Mutter seine Kleine an. Ist das so abwegig? Das hat nichts mit schlecht machen oder sonstigem zu tun, sondern hat einfach was damit zu tun, dass auf der anderen Seite noch kein Vertrauen aufgebaut werden konnte, da sich Kindsvater und Neuer noch nicht wirklich kennen.

  • ich glaub nicht das er abgeschirmt werden soll. er muss lernen zu akzeptieren, dass sein gemeinsames leben mit der ex vorbei ist und dazu gehört auch, dass unten an der haustür schluss ist und nicht noch in fremden wohnungen irgendwas gelesen wird. da muss er durch. er hat das kind alle zwei wochen am wochenende, vielleicht kann er ja eine übernachtung unter der woche oder mehr ferien einbauen lassen.


    die km hat einen next und dieser will sicher nicht mehrmals die woche ex durch die eigene wohnung laufen haben. wer will das denn ?

  • Abend :winken: ,


    "Irgendwas vorlesen" und "in der Wohnung herumlaufen" ist doch schon lange vorbei.


    Ich kann mich immer wieder nur wundern. Ich finde die Gefühle mehr als nur menschlich die aufkommen, wenn ein Vater seine Tochter an der Tür verabschieden möchte aber diese gleich nach oben will, weil der neue Papa mit dem Vorlesen auf sie wartet. Hier von fehlender Bindungstoleranz zu sprechen wurzelt meines Erachtens in einer voreingenommenen Sichtweise und kommt, konsequent zu Ende gedacht, Gedankenkontrolle gleich.


    Wissen wir, was der Vater in dieser Situation der Tochter verbal/nonverbal transmittiert hat? Ist es am Vater, diese Situationen für das Kind positiv zu gestalten? Letztendlich muss er hier das vernünftige Elternteil sein, nicht die Mutter mit dem neuen Papa, die diese Situation wenn nicht geschaffen haben, dann aber zumindest das Verhalten der Tochter auf positive Weise verstärken werden.


    Gefühle sind meines Erachtens immer richtig und jeder Mensch hat ein Recht darauf.


    Klar muss er Situationen hinnehmen und Dinge akzeptieren, die ihm mit einer mehr als zweifelhaften Motivation durch die Mutter auferlegt werden. Der Vater wird lernen müssen, eine Menge Demütigungen einzustecken. Gut, wenn er es nicht das Kind spüren lässt. Toll, was manche Eltern in der Theorie so alles zu leisten im Stande sein sollen 8|


    Das Verhalten der Mutter ist nicht zum Wohle des Kindes. Aber letztendlich darf jeder ET in seinem Leben und mit seinen Kindern verfahren, wie er/sie möchte und psychische Gewalt durch Manipulation ist rechtlich erst mal völlig irrelevant, bzw. wird ihre Wahrnehmung durch das andere ET dann mit hoher Sicherheit verfahrensstrategisch als fehlende Bindungstoleranz deklariert (das ist,verallgemeinernt gesprochen natürlich völlig geschlechterunabhängig).
    Aber man muss als Ex lernen, es hinzunehmen.


    Bleibt auf eine faire Umgangsregelung zu hoffen und das bei der Geschichte die Tochter im Mittelpunkt steht, und nicht die Bedürfnisse der Mutter nach Rache und Demütigung und auch nicht die negativen Gefühle des Vaters, der an der ganzen Sache sicher (mit dem Kind zusammen) am schwersten zu knabbern hat.


    Gruß :winken:

  • So, Gerichtstermin haben wir hinter uns. Nachdem die Mutter wohl noch kurz vor dem Termin von unserem Anwalt erfahren hat, hat sie sich einen Tag vorher auch noch eine Anwältin genommen und ist mit dieser bei Gericht erschienen. Mein Freund ging nochmal auf sie zu und meinte, ob dass denn wirklich alles sein müsse, man könne das doch alles wie früher gütlich regeln. Sie aber entgegnete, dadurch dass er sich einen Anwalt für den Termin genommen hätte, würde sie das als Angriff auf sich sehen :hae: ... ihr Antrag wäre zwar abgelehnt worde aber nun würde das ganze durchgezogen werden.


    Nunja.... Sie haben sich im Termin beide darauf geeinigt, dass der Antrag aufs Aufenthaltsbestimmungsrecht abgegolten ist und haben eine Umgangsvereinbarung dahingehend geschlossen, dass die Tage des Vaters erhalten bleiben (3 x Woche), die Herbstferienwoche festgelegt ist im jährlichen Wechsel, Heiligabend jährlich im Wechsel, Geburtstag der Kurzen jeder jeweils einen halben Tag, Vater immer nachmittags, Ostern jeweils an einem Nachmittag in der Woche. Alles andere wird nach Absprache durch die Eltern direkt beschlossen, da selbst die Anwälte und Richter eingesehen haben, dass bei den Arbeitszeiten meines Freundes kein geregelter Umgang stattfinden kann, wie er sonst üblich ist.


    Die Mutter wollte meinen Freund auch noch festnageln, was er wie in seiner Umgangszeit zu tun und zu lassen hat, darauf hat dieser sich natürlich auch nicht eingelassen, dem Richter schien alles egal zu sein, unser Anwalt leicht überfordert (den Entwurf der Umgangsvereinbarung haben wir erst 10 Minuten vor dem Termin gesehen, Frist für Änderungen gab es im Termin keine, dort wurde alles fest protokolliert).


    Achja... unser Anwalt hatte mich gebeten als präsente Zeugin anwesend zu sein, hatte somit eine Stunde vor der Tür gesessen und wurde dann zum Glück nicht gebraucht. Im Streitfalle hätte ich aussagen sollen, wie der Umgang zwischen Vater und Kind abläuft.


    Nunja... wir sind erstmal froh, dass sich für meinen Freund an den Umgangstagen nichts geändert hat, die Hol- und Bringzeiten wurden festgelegt und das ABR bleibt bei beiden Elternteilen. Wir hoffen nun kommt etwas Ruhe rein, wobei die Umgangsvereinbarung ja leider wieder viel auf Absprachen beruht und bereits gestern stellte sich die Mutter wiedermal quer, als mein Freund nach einer Kopie der Geburtsurkunde gebeten hat. Ebenfalls wurde der Vater bei der Tochter schlecht gemacht, ihm wäre ja sein Sport wichtiger als sie und unzuverlässig und verantwortungslos sei er auch noch. :rolleyes2:


    Nunja... wollte euch mal das Ergebnis des Termins berichten.

  • er muss doch die mutter nicht um geburtsurkunden bitten, noch muss die mutter ihm welche geben. er geht zum standesamt und holt sich eine eigene. somit geht er einfach nur problemen aus dem weg.


    für so eine einigung, wie diese hätte die mutter das gericht sparen können. es bleibt also wie gehabt. :kopf

  • Er wollte einfach den normalen Weg gehen Nana. Er hat sie einfach gefragt. Mittlerweile haben wir aber schon eine bei der Stadt beantragt.


    Jap, hätte sie sich sparen können. Sie meinte doch glatt vor Gericht im Freundeskreis hätte sie gesagt bekommen sie soll das ABR beantragen und dann könnte sie dem Vater auch in der Umgangszeit Vorschriften machen. :kopf

  • Diese Legende=Märchen=Mundpropaganda, dass der, der das ABR hat, auch den Umgang betsimmen würde, hält sich wirklich hartnäckig...
    Sogar bei manchen "Fachleuten" nicht auszumerzen...seufz....


    Übernehmen die wohlmeinenden Freunde jetzt auch die entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten?
    Oder gabs VKH und die Allgemeinheit darf nun diesen guten Rat finanzieren...?

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

    Einmal editiert, zuletzt von AlwaysHope ()

  • Ja sie hat auch PKH beantragt, daher werden die Gerichtskosten leider auf Staatskosten gehen aber unseren Anwalt wird sie komplett zahlen müssen. Der ist nicht im PKH inbegriffen.