Rechte des Vaters?

  • Leider drängt die Zeit, daher muss ich mich kurz fassen. Wenn Fragen entstehen, bitte stellen, ich beantworte sie gerne.


    Es geht um meinen Freund der sich die vergangenen 4 Jahre 3 x wöchentlich um seine kleine Tochter (jetzt 8 Jahre) gekümmert hat. Er hat sie von der Schule abgeholt und abends in ihr eigenes Bett in Mama´s Wohnung gebracht (vorher dort evtl. noch Hausaufgaben, Essen, etc. gemacht). Über Nacht konnte er sie so gut wie kaum nehmen da er Schichtarbeiter ist. Soviel dazu.
    Nun hat die Mutter beschlossen den Vater nicht mehr in ihrer Wohnung zu wollen, pocht auf ihre Privatsphäre, hat dem Ex den Schlüssel abgenommen und möchte nun immer die Kleine abends gebracht bekommen, wenn sie (die Mutter) von der Arbeit kommt. Das wäre um 20.30 Uhr, ca. Vorher wie gesagt hat der Vater die Kurze immer ins Bett gebracht, dann schlief sie gegen 19.00/19.30 Uhr.
    Der Vater selbst respektiert den Wunsch der Mutter nach Privatsphäre und hat versucht die Kleine wenigstens nur noch in ihr Bett bringen zu dürfen, damit die Kleine genug Schlaf bekommt. Dies wurde von der Mutter abgehlehnt, sie will die Kleine zur Haustür gebracht bekommen.
    Nun hat mein Freund versucht dass die Kleine wenigstens von der Mutter bei ihm oder bei mir abgeholt werden könnte abends, auch das verneint sie. Zu mir wäre der Weg zu weit (3 km und 7 Minuten mehr wie normal), auch von ihm die Kleine abzuholen (Wegstrecke 10 Min) wäre ihr zu spät für das Kind. Die Kleine wäre schneller im Bett wenn er ihr das Kind an die Haustür bringt.


    Nun droht die Mutter damit die Kleine dem Vater gar nicht mehr unter der Woche zu geben sondern einfach zu irgendwelchen Freunden oder ihrem eigenem Freund (den kennt sie allerdings erst ca. 8 Wochen). In der Vergangenheit hatte die Mutter viele wechselnde feste Freunde, leider gibt es hier auch Anlaß zu denken, dass auch der neue Freund kein beständiger Kontakt sein wird. Wünschen tun wir ihr natürlich das Beste aber mein Freund möchte eben nicht, dass die Kleine, die jahrelang von ihm betreut wurde, nun einfach von Fremden betreut wird und dass aus reiner Schikane.


    Die Mutter sei nun schon auf dem Jugendamt gewesen, er als Vater hätte sich zu fügen und Gewohnheitsrecht bzgl. feste Umgangszeiten würde man dort nicht kennen. Die Mutter könne das Kind zur Betreuung geben wohin sie wöllte. Er könne ja Bedenken mitteilen, die das Jugendamt dann prüfen würde.


    Was sagt ihr zu dem Ganzen? Hat mein Freund irgendwelche Chancen und Rechte als Vater??
    Wie ist die Sache für alle friedlich zu lösen? Selbst wenn er ihr das Kind immer zur Haustür bringt - die Kleine kommt immer erst gegen 21.00 Uhr dann ins Bett anstatt wie gewohnt um 19.00/19.30 Uhr. Fremdbetreuung abends würde heißen wie gesagt der Freund der Mutter oder irgendwelche Freundinnen.


    Mittlerweile streicht die Mutter auch direkt irgendwelche Wochenenden ohne dies mit dem Vater zu besprechen, da die Kleine da vereinsmäßig unterwegs wäre. Damit hätte der Vater kein Problem (Ausübung des Hobbys) aber muss er einfach hinnehmen, dass die Mutter ihn da einfach vor vollendete Tatsachen stellt?


    Gruß
    Gewitterhexe

  • Ich würde den Vater raten, sich mal selbst beim JA schlau zu machen, erzählen kann man erfahrungsgemäß recht viel und recht schnell.


    So richtig auskennen tu ich mich mit der Situation aber nicht, ich bin nur bei "feste umgangszeiten kenne mam dort nicht " stutzig geworden

  • Nun droht die Mutter damit die Kleine dem Vater gar nicht mehr unter der Woche zu geben

    Klingt als ginge es um Eigentum ....



    Zitat

    er als Vater hätte sich zu fügen und Gewohnheitsrecht bzgl. feste Umgangszeiten würde man dort nicht kennen.

    Das würde ich (als Vater) so nicht gelten lassen.
    Er soll sich jetzt beeilen - bevor zu viele Wochenenden ausfallen - und via Jugendamt den Fortbestand der bisherigen Umgangsregelung einfordern. (z.B. mit Übernachtung - z.B. unter Deiner Aufsicht, falls Du mit dem Kind gut bekannt bist)
    Beschließen kann das Jugendamt aber nichts - nur empfehlen. Falls das also nicht schnell Erfolg zeigt soll er einen Antrag bei Familiengericht stellen. In der ersten Instanz geht das zur Not auch ohne Anwalt.


    Mit 8 J. sollte das Kind aber auch wirklich um 8 Uhr im Bett sein. :strahlen

    Einmal editiert, zuletzt von Loewe_63 ()

  • Danke schon mal für eure Antworten.


    Ein gemeinsamer Termin beim Jugendamt wurde heute gemacht (habe ich gerade erfahren), der ist aber noch ein paar Wochen hin leider. Die Mutter hätte an keinem anderen Tag Zeit und einen ihrer freien Tage wollte sie wohl nicht dafür hergeben....

  • Wenn ich immer alles geglaubt hätte, was Jugendamt etc. nach Meinung meiner Ex so gesagt haben soll .... Allerdings ist es manchmal wichtig, persönlich dagegen zu halten. Wer weiß, was die Ex beim Jugendamt erzählt hat.


    - Die Ex muss ihn nicht in die Wohnung lassen. Darauf kann er nicht bestehen. Das ist ihr Privatbereich.


    - Das Kind hat ein Recht auf regelmäßigen und ausreichenden Umgang mit dem Vater. Darüber kann die Ex nicht bestimmen, egal, wie das Sorgerecht geregelt ist. Man kann die Umgangsregelung auf Elternebene vereinbaren und schriftlich als Elternvereinbarung festhalten. Das kann z.B. in Elterngesprächen, moderiert vom Jugendamt, geschehen.


    - Gibt es keine Einigung und die Ex kürzt Umgang, streicht Wochenenden etc., dann hilft möglicherweise nur der Gang vor das Gericht. Dabei hat er gute Chancen, eine umfangreiche Umgangsregelung durchzusetzen. Das bedeutet allerdings eine Belastung für alle, einschließlcih für das Kind. Das Kind wird in der Zeit des Prozesses unter Druck geraten.


    P.S.: Wenn die Ex den Umgang jetzt einseitig boykottiert, dann sollte er den Jugendamtstermin dringlich machen und nicht erst in ein paar Wochen. Wer weiß, was die Ex in Vorbereitung auf den Jugendamtstermin mit dem Kind anstellt, damit das von ihr spontan mitgebrachte Kind sich beim Jugendamt vorab in ihrem Sinne äußert. Es gibt genug solche Geschichten.

  • Die einfachste Lösung wäre doch sicherlich, dass das Kind an diesen Tagen beim Vaterschläft und von dortaus zur Schule geht.


    Diesen Vorschlag würde ich beim JA-Gespräch machen mit Blick und Begründung darauf, dass das Kind normalerweise derzeit schon um19.30 insBett geht und es nicht gut wäre (in Hinblick auf die Schule), dass es dann eben erst gegen 21 Uhr schlafen könnte.


    Tina

  • Hallo,


    er sollte den Umgang verbindlich regeln lassen. Am einfachsten geht das zunächst beim Jugendamt.
    Die Mutter muss ihm keinen Zugang zur Wohnung geben. Das ist ihre Angelegenheit.
    Das das Kind bei einer "Haustürübergabe" erst 2 h später ins Bett kommt ist im Rahmen des generell akzeptablen (bei Gericht). Deswegen eine gerichtliche Auseinandersetzung anzustrengen ist keine gute Idee. Vor allem, weil dies das Kind sehr belasten wird. Auch ist es grnds. das Recht der Mutter das Kind durch Freunde etc. betreuen zu lassen.
    Allerdings kann sie dem Vater das Kind zu den Umgangszeiten nicht vorenthalten und nicht einfach Umgänge absagen. daher: schnellstmöglich eine verbindliche Umgangsregelung schaffen.


    Ich rate allerdings dazu abgesehen von der Umgangsregelung wegen der anderen angesprochenen Dinge (Haustür, wechselnde Freunde etc.) zur Gelassenheit. Das Kind leidet unter einem Streit über solche Angelegenheiten der Lebensführung mehr, als unter den Problemen, die diese mit sich bringt selbst. Wenn das Kind einen eher soliden Elternteil erlebt und einen eher ..naja.."lebenskünstlerischen", so schadet das dem Kind nicht unbedingt. Vielleicht ist das sogar durchaus bereichernd. Jedenfalls können Kinder mit solchen Unterschieden in der Bezugswelt meist sehr gut umgehen. Vor allem, wenn die Erwachsenen diese auch akzeptieren können. Kinder sind sehr resilient.


    MfG


    RA Bergmann

  • Hi,


    die von segelpapa angesprochene Umgangsregelung würde ich schriftlich machen und dem JA,
    evtl. später beim Gericht, vorlegen.
    Dem JA muß schnellstmöglich bekannt werden, dass der KV Umgang möchte
    UND ZWAR
    sooft wie er das Kind vorher hatte !!!


    Es gibt durchaus Gerichte, die gucken wie der Umgang bisher lief. Die 14-Tage Spaßonkel -Regelung
    würde ich mir nicht bieten lassen, sondern wie gesagt, eine umfassende schriftliche Umgangsregelung formulieren.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • wenn ich richtig interpretiert habe, arbeitet die Mutter so, dass sie erst um 20:30 Uhr zu Hause sein kann, und der Vater geht im Anschluss daran in die Nachtschicht?
    Ist das so richtig?


    Dass die Mutter ihren Ex nicht in ihrer Abwesenheit in der Wohnung haben möchte, kann ich verstehen-


    Somit bleiben mehrere Möglichkeiten:


    Kind wird früher nach Hause gebracht, und ist dann halt bis 20:30 Uhr alleine
    Kind schläft beim Vater, und ist dann über Nacht alleine
    oder
    Kind geht erst um 21:00 Uhr ins Bett-


    Bei mir käme es auf das Kind an- Tochterkind hätte in dem Alter kein Problem damit gehabt "nur" 10 Stunden Schlaf zu bekommen....


    Die Frage ist, welche Lösung die Eltern gemeinsam als die für das Kind günstigste ansehen...

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo,


    babbedeckel hat Recht:
    Die Umgangsvereinbarung sollte Umgang in dem bisher üblichen Maße enthalten. Wenn KM und JA das nicht machen, dann zu Gericht gehen. Rechtlich ist eine Abweichung von dem bisher gewohnten Gang nur unter genügender Begründung möglich.


    MfG


    RA Bergmann

  • und via Jugendamt den Fortbestand der bisherigen Umgangsregelung einfordern. (z.B. mit Übernachtung - z.B. unter Deiner Aufsicht, falls Du mit dem Kind gut bekannt bist)


    Die einfachste Lösung wäre doch sicherlich, dass das Kind an diesen Tagen beim Vaterschläft und von dortaus zur Schule geht.



    das wäre auch mein Gedankengang - dann schläft das Kind bei dir/euch und geht morgens ab da zur Schule.


    Das die Mutter den Ex nicht in der Wohnung haben möchte, kann ich verstehen - auf der anderen Seite ist sie natürlich auf die Betreuung angewiesen bzw. kann für diese auch jemand anderes benennen.
    Ansatzpunkt wäre also, alles wie bisher (beim Vater) - nur geänderter Ort.
    Bis zum Gespräch beim Jugendamt bleibt alles wie es ist.

  • Ein gemeinsamer Termin beim Jugendamt wurde heute gemacht (habe ich gerade erfahren), der ist aber noch ein paar Wochen hin leider. Die Mutter hätte an keinem anderen Tag Zeit und einen ihrer freien Tage wollte sie wohl nicht dafür hergeben....

    Aufpassen das diese Zeit nicht so lang und so umgangsarm wird, das der Vater plötzlich so dasteht, als ob er Kind nur alle 3-4 Wochen einen Tag bei sich hätte.
    NICHT abwarten bis von KM "neue Fakten" geschaffen wurden. Bis zum JA- Termin möglichst so viel Umgang durchführen wie bisher.


    :strahlen




    Edit fügt hinzu: Und die "Ins Bett bring" Situation ( = eingespieltes wiederkehrendes Ritual) würde ich mir auch nicht einfach so wegnehmen lassen.


    Wie ist Dein Kontakt zum Kind ??

    2 Mal editiert, zuletzt von Loewe_63 ()

  • Vielen Dank für Eure Anworten.


    Mein Kontakt zur Kleinen ist gut, ich sehe sie ca. 1 x die Woche mindestens wenn sie mit ihrem Vater zu uns kommt und sie hat auch schon ab und an ein Wochenende bei uns in meiner Wohnung geschlafen.


    Gerne könnte sie auch hier übernachten (der Vater muss jede Nacht um 04.30 Uhr aus dem Haus) aber das Problem ist dass ich kein Auto habe und die Kleine so nicht zur Schule bringen könnte (anderer Stadtteil). Ok, ihre Mutter könnte sie hier holen und zur Schule bringen, steht auf einem anderen Blatt, ob sie das macht. Die Kinder müssten sich dann das Kinderzimmer meines Sohnes teilen, hier müssten wir eine geeignete Schlafgelegenheit schaffen (evtl. Hochbett), bisher schlief sie auf einer Luftmatratze bei den wenigen Nachtbesuchen. Unsere Kinder verstehen sich an sich gut aber da muss auch mein Junior mitspielen. Ich werd ihn mal fragen.
    Das die Kleine in der Wohnung des Vaters übernachtet und dort alleine aufsteht und zur Schule geht, geht auch nicht - ebenfalls andereer Stadtteil als wie ihre Schule. Das würde auch keiner der beiden wollen.


    Die Mutter kommt ca. 20.20 Uhr, 20.45 Uhr nach Hause, je nach Arbeitsanfall.


    Ich werde meinem Freund eure Antworten heute abend mal zeigen, wir werden uns einen Umgangsplan überlegen. Am liebsten wäre ihm ja weiterhin 3 x die Woche (2 x unter der Woche, 1 x am Wochenende). Wenn er mal frei hat an den Wochenenden auch gerne mal länger am Wochenende, in der Regel hat er aber nur ein Wochenende im Monat frei, wenn überhaupt.




    Eine andere Alternative wäre, dass die Mutter mal mit ihrem Arbeitgeber spricht den Arbeitsanfang um eine Stunde vorzuverlegen, sie sagt aber dass das nicht möglich wäre.
    Mein Freund allerdings kann auch keine Änderungen mehr vornehmen, er arbeitet als einzigster in seinem Unternehmen nur die Frühschicht, aufgrund seiner Tochter, damit die Mutter damals in der Beziehung arbeiten gehen konnte und jemand bei der Kleinen war. Er bangt so schon oft darum diese Schicht behalten zu können, normalerweise müsste er auch die Spät- und Nachtschicht machen.


    Und Löwe, wie du schon schreibst... es macht ihm auch sehr zu schaffen, dass er die Gute-Nacht-Situation so weggenommen bekommt. Natürlich ist es das Recht der Mutter zu entscheiden ob er in ihrer Wohnung ist oder nicht und wie gesagt respektiert er das auch. Aber die Kleine dafür ca. 2 Stunden länger wach zu lassen oder ihm den Umgang an diesen Tagen ganz wegzunehmen ist auch keine Lösung.

  • Und Löwe, wie du schon schreibst... es macht ihm auch sehr zu schaffen, dass er die Gute-Nacht-Situation so weggenommen bekommt.


    Dabei sollte vor allem bedacht werden, dass solche Rituale für Kinder enorm wichtig sind, weil sie Verlässlichkeit, Ruhe und Geborgenheit vermitteln. Schon deshalb würde ich überlegen, ob es möglich ist, dass das Kind bei Euch übernachtet. Und wenn es darum geht, das Kind zur Schule zu bringen, gibt es keine öffentlichen Verkehrsmittel? Oder einen Nachbarn bzw. Vertrauensperson, welche das übernehmen könnte?

  • Hallo Ihr Lieben,


    sorry dass ich nicht mehr geschrieben habtte zu dem Thema. Jetzt endlich mal ein Zwischenbericht.


    Aaaalso... nachdem die Mutter nun wußte, dass der KV auch beim Jugendamt angerufen hatte und den Termin vereinbart hatte und die Frau vom Jugendamt der Mutter nachträglich (vor dem Termin) wohl gesagt haben muss (die Mutter lenkte nämlich plötzlich etwas ein), dass sie den Vater nicht einfach alle Rechte nehmen kann, wurde die Mutter wie gesagt etwas umgänglicher.
    Sie hat nun doch ihre Arbeitszeiten auf eine Stunde früher gelegt, so dass die Kleine nicht zu spät ins Bett kommt. Damit war auch der KV (mein Freund) einverstanden.
    Sie sagten den Termin beim Jugendamt daraufhin ab und wir hofften nun kehrt Ruhe ein.


    Pustekuchen ....


    Es geht wieder von vorne los:


    Heute meinte die Mutter der Vater solle früher von der Arbeit kommen, sie müsste früher zur Arbeit gehen. Er sagte er kann nicht und sie soll die Kleine doch zu mir bringen, er würde nicht wollen, dass die Kurze beim Freund der Mutter bleibt (sind ja erst seit ein paar Wochen, ca. 2 Monate, zusammen). Ihre Antwort darauf hin war, entweder er kommt früher zu ihr oder er lässt es bleiben. Die Kleine könne von ihrem Freund abgeholt werden.
    Da meinem Freund nichts anderes übrig blieb, tat er dies dann auch und sagt er bringt die Kleine zurück, wenn wir bei uns fertig sind. Das letzte mal durfte die Kurze auch noch hier einen Samstagfilm schauen und kam dann danach heim (gegen 22.00 Uhr).


    Als der Vater die Kurze dann nach Hause brachte sagte ihm die Mutter direkt auf den Kopf zu, dass er sich einen Anwalt nehmen solle, sonst würde er die Kleine nicht mehr sehen. Sie würde jetzt alles über den Anwalt regeln wollen, bevor das nicht geschehen sei, gäbe es kein Besuchsrecht mehr.


    Tja.... kaum war der Termin beim Jugendamt abgesagt, geht es von vorne los. Muss wohl doch wieder ein Termin gemacht werden.

  • also ich sehe hier ganz klar Erwachsene, die nicht das Kind im Blick haben sondern dem anderen ET ihren Willen aufdrücken wollen.
    Die KM hat nun ihre Arbeitszeiten nach vorne verlegt, so wie ihr es wolltet.
    Nun muss sie da früher hin, bittet Ex, das Kind zu holen aber der kann nicht.
    Er will ihr sogar verbieten, dass das Kind beim Freund bleibt (was ihn mal rein gar nichts angeht).
    Und du als Next (die viel.mehr “Rechte“ haben soll als ihr Next) sitzt mittendrin, koordinierst Kindesübergaben, notierst “Verfehlungen“ der KM...


    Nimm dich da mal zurück, als Next gehr dich dasalles gar nichts an. Die KM kann ihrem Freund das kind genauso anvertrauten wie KV dir und das habtihr auch nicht zu bewerten.
    Wärst du die Next meines KV, würde ich die Kommunikation mit dir komplett einstellen und vielleicht ist eine gerichtliche Umgangsregelung bei euch nicht so verkehrt, das mindert die Möglichkeiten der Einmischereien durch Next.



    mmm

    Egal, was passiert - weitertanzen!!! :tanz

    Einmal editiert, zuletzt von mimamause ()

  • Guten Morgen,


    also es gibt ja Next und es gibt Next. Da muss man unterscheiden. Manchmal kann ein/e NExt mit klarem Kopf hilfreich sein. Aber allgemein gesprochen sollte sich Next aus den Angelegenheiten der Eltern raus halten. Beratend ja, aber bei so Konflikt willigen ET wie der Mutter sollte man lieber im Hintergrund bleiben.


    Wegen der Arbeitszeiten, um die es hier vordergründig und augenscheinlich geht, sollte der Vater Zugeständnisse machen. Ob das Kind dann von dir (Next) betreut wird oder nicht, muss die Mutter nicht erfahren, der Vater kann den Umgang gestalten, wie er will. In eurem Fall sollte man den Faktor Ehrlichkeit entsprechend den Umständen auslegen. Weißt du, was ich meine?


    Ich würde auf einen verbindlichen Termin beim JA hinwirken und diesen auch wahrnehmen, mit der Anmerkung, dass die Situation verbindlich geregelt werden muss. Falls das nicht möglich sein sollte, bleibt leider nur der Weg über das Gericht. Dann müsst ihr euch klar sein, was der Vater leisten kann und was nicht. Dabei könnt ihr euch entsprechend organisieren, wie gesagt, der Mutter sollte das erst mal egal sein.


    Ich finde es übrigens gut, wenn du deinen Freund unterstützt, das kann er und das Kind gut gebrauchen. Mach dir klar, was du leisten kannst. Es muss für euch drei entspannt bleiben.


    Die Mutter kann keine Umgang verbieten. Sie kann auch nicht den eigenen Freund dem Vater bzw. dir vorziehen, denn du betreust das Kind in seinen Umgangszeiten mit dem Kind, Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied. Schichtdienst des Vaters ist kein Ausschlusskriterium. Im schlimmsten Fall kann das Ordnungsgeld nach sich ziehen.


    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Canchero ()

  • Canchero,
    aber sie ist eben auchnicht “die bessere Next“.
    Und das mit dem klaren Kopf kann man nur entscheiden, wenn man beide Seiten kennt.
    Mir kommt die TO leicht “kravallig“ vor, Vielleicht wäre die Lage mit weniger Einmischung der TO schon entspannter.


    Zitat

    Heute meinte die Mutter der Vater solle früher von der Arbeit kommen, sie müsste früher zur Arbeit gehen. Er sagte er kann nicht und sie soll die Kleine doch zu mir bringen, er würde nicht wollen, dass die Kurze beim Freund der Mutter bleibt (sind ja erst seit ein paar Wochen, ca. 2 Monate, zusammen). Ihre Antwort darauf hin war, entweder er kommt früher zu ihr oder er lässt es bleiben. Die Kleine könne von ihrem Freund abgeholt werden.


    Es war noch gar nicht seine Umgangszeit. Und wieso will KV darüber bestimmen, dass sie das Kind gefälligst zur Next bringen soll während er es im Gegenzug ablehnt, Kind mei ihrem Next abzuholen?


    Zitat

    Eine andere Alternative wäre, dass die Mutter mal mit ihrem Arbeitgeber spricht den Arbeitsanfang um eine Stunde vorzuverlegen, sie sagt aber dass das nicht möglich wäre.
    Mein Freund allerdings kann auch keine Änderungen mehr vornehmen, er arbeitet als einzigster in seinem Unternehmen nur die Frühschicht, aufgrund seiner Tochter, damit die Mutter damals in der Beziehung arbeiten gehen konnte und jemand bei der Kleinen war.


    Und der KV kann nicht, bei der #KM wird aber gleich böser Wille unterstellt.
    Und dann macht sie es, weils besser ist fürs Kind und dann wird weitergewettert von eurer Seite aus


    Dann darf doch bitte mal die Frage gestattet sein, wer hier wen drangsaliert.


    Zitat

    Die Mutter kann keine Umgang verbieten.


    Und sie darf zwar nicht den Umgang aussetzen aber ohne gerichtliche Umgangsregelung kann sie es folgenlos tun.




    mmm

    Egal, was passiert - weitertanzen!!! :tanz

    3 Mal editiert, zuletzt von mimamause ()

  • Guten Morgen


    Also, so wie es beschrieben wird, würde ich als Mutter auch Rumpelstilzchen werden.


    Ich verlege meine Arbeitszeit, damit der Vater mehr von der Umgangszeit hat. Der bindet seine neue Partnerin ein. Ich muß nun frühe zur Arbeit und habe ein Betreuungsproblem. Der Vater ist jedoch nicht in der Lage, seine Arbeitszeiten auch anzupassen. Meinen Partner will er aber nicht eingebunden sehen. Wie lange der nun mit mir zusammen ist, geht ihn schlicht nichts an. Er hat mich ja auch nicht gefragt, was ich davon halte, wann und ob er die andere einbindet.


    Und ganz ehrlich - ich wäre stinkig, wenn mein Kind um 22:00 erst daheim wäre (bis die dann nämlich im Bett ist und schläft, ist's 23:00). Damit ist mein Abend völlig hin, ich bin gezwungen wach (und angezogen etc) zu bleiben und habe das aufgedrehte, übermüdete Kind an der Backe. Das kann der Vater machen, wenn er auch die Konsequenzen trägt, nicht, wenn er das Kind dann gepflegt abgibt, nur um fern zu sehen!


    Hier kann ich die Mutter und ihren Zorn sehr gut verstehen.


    Gruß

  • und wenn ich das hier aus dem anderen thread lese


    Zitat

    und ich fürs zusammen ziehen bin, während mein Freund frühestens ins zwei Jahren zusammen ziehen will, eröffnet er mir heute, er würde gerne 2016 für 2 Wochen eine alleinige Reise machen ins Kloster der Shaolin. Meine Hoffnung (die mich momentan am Leben hält) war, dass wir da gemeinsam unsere Wohnung planen, das endlich mal ein Jahreshighlight für uns wird, etwas Besonderes für uns beide.... da kommt er mit der Idee wieder mal keine Zeit zu haben.


    bin ich mir nicht sicher, ob sie und Next tatsächlich die stabilere Beziehung haben.


    Ist es eventuell auch bei der Umgangsfrage so, dass dein Freund da andere Dinge will als du?


    Sorry, ich will dir nichts Böses aber ich lese immer nur, dass alle anderen Streß machen


    Zitat

    Ex vom Freund droht nun mit Kindesentzug, mein Ex macht mich ja eh schon immer nur schlecht, Großeltern werden wieder schimpfen, warum der Zwerg in den Herbstferien nicht kommt


    und du diejenige bist, die alles abbekommt und die eigentlich nur will, dass ihr zusammenwohnt, Kind ganz oft kommt, Urlaub zusammen...




    Zitat

    Meine Hoffnung (die mich momentan am Leben hält) war, dass wir da gemeinsam unsere Wohnung planen, das endlich mal ein Jahreshighlight für uns wird, etwas Besonderes für uns beide....


    nur, wollen die anderen Beteiligten das auch?


    mmm

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    Einmal editiert, zuletzt von mimamause ()