neuer Freund, neues Glück u Umzug in Sicht

  • Da liegst Du garnichtmal falsch, aber das betrifft viele Teile der Verwaltung. Ich arbeite selbst im ÖD, wenn auch eher im kulturellen Bereich, und selbst wir ertrinken in verstaubten Dienstvorschriften und umständlichen Dienstwegen - wenn ich mir unser Bürgerbüro anschaue, die sind SO überlastet, dass sie an manchen Tagen froh sind, wenn sie abends ihren eigenen Namen noch wissen.


    Das Problem ist, wie die Prioritäten verteilt sind. Ich bin mir ziemlich sicher, dass z. B. ein automatischer Datenabgleich bei Ummeldung von Kindern mit Amtsgericht oder JA technisch machbar wäre - bloß, selbst dann blieben immer noch die vielen Fälle, wo ET eigenmächtig ummelden, wie soll man das prüfen? Den anderen ET anrufen und fragen?


    Etwas Eigenständigkeit und Ehrlichkeit müssen dem Bürger schon unterstellt werden dürfen, sonst bricht die Aufwandskurve noch mehr durch die Decke...


    Zum Thema:


    Liebe TE,


    Ich bin selbst einmal von Beziehung in Beziehung gehüpft, war zu schnell, zu viel und die Kids und ich brauchten nach dem Scheitern lange, um uns zu berappeln. Wären wir weggezogen, die Folgen möchte ich mir nichtmal vorstellen.


    Ü30 oder von mir aus auch Ü50 zu sein, hat gerade in Liebesdingen so garnichts mit Reife zu tun, im Gegenteil. Verliebt ist verliebt. Ich war stets ein Bauchmensch, aber auch dort wohnt die Vernunft des Herzens und die sollte eigentlich Alarm schlagen, wenn sich die Prioritäten so verschieben. Klappt nicht immer, aber nur aufgrund des eigenen Alters zu unterstellen, man würde nicht naiv handeln, ist schon mutig.


    Als die (Fern-) Beziehung zu meinem Freund vor 3 Jahren ernster wurde (6 Monate zusammen, von KV getrennt seit 3 Jahren damals), wagten wir den Versuch: Er (!) zog in unsere Nähe, mit eigener Wohnung als Backup und wir tasteten uns langsam heran. Die Kinder konnten ihn in ihrem Umfeld kennenlernen.


    Man kann garnicht ermessen, wie wichtig das "Habitat" für Kinder ist. Gerade nach Trennung der Eltern. Dem KV gegenüber unfair sein - ok, ist was zwischen Erwachsenen. Aber dem Kind ein ET nehmen (oder so stark entfernen)... Nein. Das geht einfach nicht. Nicht unter diesen Umständen.


    Du solltest das nicht nur gut durchdenken, Du solltest das lassen. Wenn Ihr Euch so liebt, soll er zu Euch ziehen. Wenn das nicht geht - dann haltet die Fernbeziehung aus, bis das Kind so groß ist, dass es selbst entscheiden kann. Ihr zwei seid erwachsen, Ihr könnt aushalten! Ein Kind muss "ertragen", was ihm gegeben wird.


    Ich kann den Wunsch nach Neuanfang, am besten weit weg, gut verstehen. Aber die Verantwortung für das Kind sollte zuerst kommen. Wenn der Drang nach Veränderung schwerer wiegt, sollte es evtl. wirklich beim Vater bleiben...


    LG


    June, die auch mit Ü30 weiß, dass Herz und Hirn sehr unterschiedlich "reifen"...

  • Ich verstehe nicht warum immer die Mütter weit weg zu ihren neuen Partnern ziehen müssen.


    Warum zieht denn der neue Partner nicht zur Mutter?


    Das Alter hat leider nichts mit Vernunft, logischen Handeln, und roas Brille zu tun.
    Und es zeugt nicht gerade von Vernunft nach nur 3 Monaten zum neuen zu ziehen, alles aufzugeben nur weil man denkt dass es "passt"


    viel Alltag werdet ihr noch nicht erlebt haben können bei dieser Entfehrnung.


    Die rosa Brille hängt da noch ziemlich fest.


    Und ich finde es nicht "seltsam" das Väter heute so "viele" Rechte haben. Meiner Meinung nach haben sie die gleichen rechte verdient wie Mütter auch.


    Eltern sind nämlich Vater und Mutter.


    Ich wüsste ja zu gerne wie sehr du im Dreieck springen würdest wenn das Kind beim Vater leben würde und dieser auf einmal so weit weg ziehen wollen würde.

  • Etwas Eigenständigkeit und Ehrlichkeit müssen dem Bürger schon unterstellt werden dürfen,


    ... und das klappt vermutlich genau überall dort, wo es nicht so wirklich drauf ankommt .... ;(

  • Ich verstehe nicht warum immer die Mütter weit weg zu ihren neuen Partnern ziehen müssen.



    und ich verstehe nicht warum die Väter zu den Next´s ziehen müssen..


    nein im Ernst ich glaub nicht das das verallgemeinert werden kann… mein ex ist 30 km weggezogen und nun zieht er 40 km weg weil er eine whg mit seiner next hat.. kiddies wünschten sich mehr nähe aber das interessiert ihn leider nicht… das ärgert mich… und wenn ich wegziehe muss ich es begründen ggf. darf ich es nicht ich verstehe nicht wo da die Gerechtigkeit bleibt...

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

  • aber das interessiert ihn leider nicht

    und wenn ich wegziehe muss ich es begründen ggf. darf ich es nicht ich verstehe nicht wo da die Gerechtigkeit bleibt...

    würde es ihn dann interessieren ?


    Wenn sich ein ET nicht interessiert, dann ist´s doch egal :frag
    Außerdem kannst du wegziehen, mit Kids, wenn er nicht "Einspruch" erhebt.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • nur um mir eins reinzuwürgen würde es ihn schon interessieren aber nun gut kümmern wir uns um die Sachen die da sind und nicht irgendwelche zukunftssachen :)



    hoffe die TS findet für sich die richtige Entscheidung...

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

  • Ich habe lange überlegt ob ich hier etwas dazu schreibe.
    An deiner Stelle würde ich ganz ehrlich auch noch warten mit dem zusammen ziehen.Du kennst ihn doch noch garnicht lange genug um zu beurteilen zu können ob es gutgehen kann.Lernt Euch doch ersteinmal richtig kennen und wenn er Dich wirklich so liebt wie Du ihn dann würde er auch zu Dir ziehen.


    Meine Geschichte klingt ähnlich.Ich habe meinen Mann kennengelernt und auch wir sind nach kurzer Zeit (8 Monate) zusammengezogen.Allerdings war ich dann schwanger und er wollte mich nicht allein lassen.Wir haben dann geheiratet und die Ehe hat gerade einmal 3 Jahre gehalten weil ein jeder vorher wohl durch die rosarote Brille gesehen hat.Jeder von uns hat seine Eigenheiten und keiner war bereit sich zu ändern.Er hat es von mir verlangt und war der Meinung das er alles richtig macht.
    Da wir auch nur 4 km auseinander wohnen hat er es nicht weit um unseren Sohn zu sehen.Was kaum ausreichend in Anspruch genommen wird weil anderes wichtiger ist wie sein Kind.Auch ich habe schon überlegt den Abstand zum KV zu vergrößern weil die Wohnsituation nicht optimal ist aber ich würde nie ohne die Einwilligung vom KV weg ziehen.
    Bitte überlege Dir genau was Du tust Euer Kind wird es dir danken.Es gibt doch nichts wichtigeres als beide Eltern.Auch wenn diese sich nicht mehr verstehen .Eltern bleibt ihr immer.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

  • Da liegst Du garnichtmal falsch, aber das betrifft viele Teile der Verwaltung. Ich arbeite selbst im ÖD, wenn auch eher im kulturellen Bereich, und selbst wir ertrinken in verstaubten Dienstvorschriften und umständlichen Dienstwegen - wenn ich mir unser Bürgerbüro anschaue, die sind SO überlastet, dass sie an manchen Tagen froh sind, wenn sie abends ihren eigenen Namen noch wissen.


    Das trifft für so einige Abteilungen im ÖD zu. ( für andere weniger, aber die werden nicht "wegrationaisiert")
    In vielen stark mit Publikum frequentierten Bereichen wird dafür gerne mal eine Stelle eingespart ( Kommunen sind weitgehenst pleite und müsssen sparen- auch am Personal).
    Aber wie die das verbleibende Personal das oft "stemmen" soll, bis zu vermehrten Burn Outs ,wird viel zuwenig publik gemacht...
    Nur mal so OT ;-)

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Zum Meldegesetz: Du bist laut Meldegesetz verpflichtet, dich an deinem Wohnort zu melden. Und auch dein Kind. Die Meldestelle dokumentiert das (nur).
    Sie prüft das aber nicht zwingend. Verstöße gegen das Meldegesetz können aber geahndet werden. Verantwortlich für das "richtige" Melden ist der Bürger.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hmm.. welche Konsequenz ziehe ich nun daraus, wenn Kinder im Wechselmodell leben und ein Elternteil ohne das Wissen und folglich auch ohne das Einverständnis des anderen Elternteils die Kinder ummeldet? Lebensmittelpunkt haben sie ja nun mal zwei. Gemeldet sein können sie aber nur an einer Adresse.. hmmm

  • Das wird jetzt schon ein bisschen off topic, aber ...: Das Wechselmodell hat mit dem Meldegesetz letztlich nichts zutun. Ihr als Eltern entscheidet über den Aufenthalt der Kinder. Das kann beim Vater, bei der Mutter, in einem Internat, in einem Azubiheim - das kann überall sein. Eure Entscheidung. Aber einen "Lebensmittelpunkt", es liegt in der Natur des Wortes, kann es nur einmal geben. Beim Wechselmodell ist der sehr schwer festzustellen. (in meiner Studentenzeit war ich zeitlich wesentlich intensiver an meinem Uniort, aber meinen "Lebensmittelpunkt" hatte ich in meinem Heimatort. Und dort war dann auch mein erster Wohnsitz. Später habe ich die Woche über in einem Ort gearbeitet und dort auch eine Wohnung gehabt. Aber meinen 1. Wohnsitz, der in einem anderen Ort war und nur alle 3-4 Wochen besucht wurde, war woanders. Will sagen. Ich definiere den Wohnsitz - melderechtlich. Bei Kindern die Eltern. Eigentlich einmütig. Hier nicht. Die Meldebehörde entscheidet den elterlichen Streit jedenfalls nicht. kann sich aber nach der 10. Ummeldung innerhalb von 14 Tagen irgendwann sperren ...


    Welche Konsequenzen zu ziehen sind? Zumindest mal liegt die vermutung nahe, dass das mit den Absprachen zum Wechselmodell so nicht ganz sauber klappt. Eigentlich ist es ja völlig schnuppe, wo das Kind den ersten und wo den zweiten Wohnsitz hat. Außer: 1. Wohnsitz bedeutet ggfls. höhere Abfallgebühren und eventuell höhere Umlagekosten vom Vermieter ...
    Aber es bedeutet auch Infovorsprung und macht. Die Schule schreibt zur Einschulung - den ersten Wohnsitz an. Kath. und evang. Kirche zur Kommunionsunterrichtsanmeldung oder Konfi-Anmeldung - den ersten Wohnsitz. Wer das kind bei sich gemeldet hat, hat zuerst einmal eine stärkere familienrechtliche Position. Dem Augenschein nach hält er nämlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der Elternteil, der das kind nicht gemeldet hat, steht im Streitfall in der Problematik, klagen zu müssen.
    Wer den Wohnsitz gemeldet hat, kann relativ einfach das Kindergeld auf sich anmelden.
    Kind bei sich angemeldet, hebt den Sozialstatus: Mütter, die ihr Kind nicht bei sich haben, werden vom Umfeld oft immer noch als "Rabenmütter" angesehen.


    Es gibt also viele Aspekte, die man näher betrachten müsste und viele mögliche Auslöser, weshalb jemand um den Wohnsitz kämpft.
    In manchen Bundesländern lässt das Meldegesetz es zu - so wird häufiger hier berichtet im Forum -, dass bei Wechselmodell beide Elternteile den Wohnsitz gleichberechtigt melden können und das Amt beide einträgt. Ob das einer juristischen Prüfung standhalten würde, weiß ich nicht so genau ... Es könnte auch ein gutes Vademecum sein, um die Eltern zu beruhigen.


    Klar ist jedenfalls: Wer sich die Mühe einer Ummeldung macht, verfolgt ein bestimmtes Ziel damit. "Nur so" latscht wohl niemand aufs Amt ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.