Betreutes Umgang von Gericht angeordnet KM hält sich nicht dran

  • Hallo


    Wie ihr in einem anderen Thema gelesen habt. Wurde vom Gericht ein begleitender Umgang angeordnet. 1 Termin fand ohne Probleme statt
    Beim 2termin war die große krank als wurde der Termin abgesagt. Bis heute habe ich nichts von der KM gehört. Ich habe sie mehrmals angeschrieben aber keine Reaktion. Ich habe mit der Frau von der diakonie gesprochen auch sie hat nichts gehört.


    Wielange soll ich warten ? Kann ich das Gericht anschreiben? Was schreibt man?



    Kann ich das so schreiben ?


    Hallo Richterin
    beim letzten Termin vereinbart wurde das es ein begleitender Umgang geben soll. Hat die km sich nicht an die vereinbarte Regelung gehalten. Deshalb muss ich mich An sie wenden. Damit es zu einem Treffen zwischen den Kindern und dem KV kommt


    Mit freundlichen Grüßen


    Reicht das?


    Gruß

  • hi,


    kannst du dir einen Anwalt nehmen? Ich habe schon einiges von dir gelesen und ich denke, alleine wirst du da nicht weit kommen.


    mmm

    Egal, was passiert - weitertanzen!!! :tanz

  • Sehr geehrte Frau ....


    im Verfahren .... wurde die Vereinbarung getroffen, dass mir Betreuter Umgang zusteht.


    Der Betreute Umgang hat am ... und ... (also ... mal stattgefunden).


    Die Termine .... und .... und ... wurden abgesagt. Mehrerer Versuche, neue Termine zu vereinbaren sind gescheitert.


    Aus diesem Grunde wende ich mich an Sie.


    Mit freundlichem Gruß



    ...



    .......................................



    Wenn allerdinge erst ein Termin ausgefallen ist und noch nicht so viel Zeit vergangen, wäre ich zurückhaltend.
    Auch würde ich mal mit der Institution sprechen, die den Begleiteten Umgang anbietet. Eigentlich müssten die ja einen neuen Termin vereinbaren.


    :brille

  • Ich habe mit der Frau von der diakonie gesprochen auch sie hat nichts gehört.


    Ihr habt doch sicherlich einen Beschluss, in dem festgelegt ist, wie häufig und wo der Umgang stattzufinden hat? Ist im Beschluss auch ein Ordnungsgeld festgelegt, wenn es nicht zum Umgang kommt bzw. mehrere Termine nicht stattfinden? Kannst Du die KM fragen, was los ist bzw. konkret an den nächsten Termin erinnern?


    Bei uns ist es so, dass bei Krankheit des Kindes der betreuende Elternteil ein Attest vom Kinderarzt besorgen muss. Das ist zwar eher eine Formalie, aber immerhin besser als nichts.


    Falls die Kommunikation mit der KM nicht funktioniert: Kann Eure Kontaktperson bei der Diakonie mal nachfragen?


    Was sollte ein Anwalt in der jetzigen Situation tun? Das ist mir gerade nicht klar.

  • im Verfahren .... wurde die Vereinbarung getroffen, dass mir Betreuter Umgang zusteht.


    Der Betreute Umgang hat am ... und ... (also ... mal stattgefunden).


    Die Termine .... und .... und ... wurden abgesagt. Mehrerer Versuche, neue Termine zu vereinbaren sind gescheitert.


    Dazu habe ich Folgendes zu sagen:


    1) Betreuter Umgang, ist wie andere Umgang auch, kein Recht des Elternteils, steht diesem also nicht zu, sondern Recht des Kindes.
    2) Wir wissen nicht, wie der TS versucht hat, neue Termine zu vereinbaren. Es gibt mehrere Möglichkeiten (direkte Kommunikation, über Diakonie, über Jugendamt), das würde ich auch konkret erwähnen (falls zutreffend).


    Speziell die Formulierung "dass mir betreuter Umgang zusteht" ist gefährlich, weil ein solches Schreiben ja zu den Akten kommt und ein ungünstiges Licht auf den TS wirft.

  • Zitat


    1) Betreuter Umgang, ist wie andere Umgang auch, kein Recht des Elternteils, steht diesem also nicht zu, sondern Recht des Kindes.


    § 1684
    Umgang des Kindes mit den Eltern


    (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und be recht igt.


    ;-)

  • § 1684
    Umgang des Kindes mit den Eltern


    (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und be recht igt.


    Man merke aber die Reihenfolge: erstens das Recht des Kindes, zweitens das daraus abgeleitete Recht des betreffenden Elternteils, und zwar noch nach der Pflicht. Der TS wird also daran gehindert, seiner Pflicht nachzukommen - aber ich würde es in jedem Fall eher aus der Perspektive des Kindes sehen bzw. entsprechend argumentieren wollen.

  • Ich halte mehr von Ehrlichkeit!


    Und ehrlich ist es, zu sagen, dass man sein Recht geltend machen möchte.
    Wenn er anders spricht, wirkt das gestelzt. Im Übrigen wäre das eher die Wortwahl von Querulanten ;)


    Das Recht des Kindes macht im Zweifel ein Verfahrensbeistand geltend.


    So long


    Der Kater :brille

  • Ich halte mehr von Ehrlichkeit!


    Und ehrlich ist es, zu sagen, dass man sein Recht geltend machen möchte.
    Wenn er anders spricht, wirkt das gestelzt. Im Übrigen wäre das eher die Wortwahl von Querulanten


    Das Recht des Kindes macht im Zweifel ein Verfahrensbeistand geltend.


    Ich denke, es ist zunächst einmal eine Frage der inneren Einstellung. Ob ich die Perspektive und das Wohl des Kindes im Blick habe oder nicht - und zwar nicht im Zusammenhang mit möglichen juristischen Auseinandersetzungen, sondern rein praktisch. Oder ob ich mein Kind als Eigentum betrachte und mich entsprechend verhalte. Was dies mit einer Wortwahl von Querulanten zu tun haben soll, ist mir nicht klar. Man dürfte im Übrigen schon recht schnell merken, wie es jenseits der Paragraphen, auf die man sich beziehen kann, um die innere Einstellung bestellt ist, d. h. ob Denken, Argumentation und Handeln im Einklang sind oder nicht. Wenn sie es sind, kann man m. E. auch nicht von Unehrlichkeit sprechen.

  • Im Prinzip egal, wie er es genau formuliert. Was ich hier noch für wichtig halte: Lass dir eine Bestätigung der Diakonie geben, daß die Mutter nicht erreichbar ist für Terminabsprachen, bzw. keine Absprachen diesbezüglich trifft.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ich habe der KM 4sms geschrieben


    1 der zweite Termin bei Frau Xxxxx ist ausgefallen da Xxxxx krank war, ich bitte das du mir einen neuen Termin nennst.


    2. es ist jetzt eine Woche her als ich dir die letzte SMS wegen neuen Termin schrieb . Ich habe bis heute nichts gehört und bitte dich mir einen Termin zu nennen



    3. ich habe heute mit Frau xxxx trlefoniert sie wartet darauf das du dich meldest das wir einen neuen Termin machen können



    Ich war freundlich obwohl ich ihr gerne die Meinung gesagt hätte


    Habe also alles versucht. Die diakonie wartet bis das die KM sich meldet

  • Hallo wuppeetaler,


    wenn die Umgangsbegleitung bis Oktober in Urlaub ist:
    Was soll Deiner Meinung nach die Mutter nun tun?


    In meinen Augen ist die umgangsbegleitende Organisation in der Pflicht, den nächsten Termin zu planen und den Umgang in die Wege zu leiten. Die Organisation hat nicht auf Anrufe der Kindesmutter zu warten, sie hat diese Anrufe selbst zu tätigen.
    Wohlgemerkt: Die Organisation (!) ist zuständig und vom Gericht beauftragt, nicht eine einzige Person.


    Lass Dich nicht abwimmeln und bestehe auf der Planung des nächsten Termins.
    Das ist Deine Aufgabe, nicht die der Kindsmutter.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Nein das hat sie nicht. Die Frau hat erst mal bis Oktober Urlaub. Und sie hat mir abgeraten mich ans Gericht zu wenden


    Mann die Diakonie ist nicht eine Frau! Die hat ne Vertretung, mach Dich gross und fordere das jemand die Terminierung in die Hand nimmt!

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Was kann die KM tun? Besser gesagt was hätte die KM tun können? Am 11. 7 war das erste Treffen am 21.7 wäre das 2. gewesen. Das ja abgesagt wurde


    Es sind jetzt ca 9wochen her? Was hätte die KM in den 9 Wochen machen können? Ich habe der KM SMS geschrieben und bei der diakonie (zuständige Person ) angerufen. Mehr konnte ich nicht machen. Und jetzt frage ich mich auch was hätte die Mutter tun können? Das die zuständige Frau im Urlaub ist. Habe ich erst Anfang letzte Woche erfahren. Eine andere ist nicht zuständig


    Ich wende mich ans JA


    Gruss

  • Es sind jetzt ca 9wochen her? Was hätte die KM in den 9 Wochen machen können? Ich habe der KM SMS geschrieben und bei der diakonie (zuständige Person ) angerufen. Mehr konnte ich nicht machen. Und jetzt frage ich mich auch was hätte die Mutter tun können? Das die zuständige Frau im Urlaub ist. Habe ich erst Anfang letzte Woche erfahren. Eine andere ist nicht zuständig


    Wenn die KM die Umgänge boykottieren möchte, muss sie sich nur ruhig stellen und braucht gar nichts zu tun. Wenn sie den Eindruck hat, dass Du einfach wartest, dann ist das eine für sie erfolgversprechende Strategie. Aber Du solltest jetzt wirklich aktiv werden, denn es kann auch gegen Dich verwendet werden, dass Du neuen Wochen hast verstreichen lassen, ohne wirklich etwas zu tun.


    Insofern halte ich es für eine gute Option, Dich an den zuständigen Sachbearbeiter beim Jugendamt zu wenden. Ich würde trotzdem versuchen, zu erfragen, wer denn der Vorgesetzte der für Dich zuständigen Angestellten bei der Diakonie ist. Die ist Auftragnehmer des Jugendamts und erfüllt derzeit ihren Auftrag nicht. Das darf nicht sein.

  • mach klare termine vor ort und dann bissel stress. lege eine deadline, wann der termin zustandekommen sollte: nächsten 7-14 tage. kommt er nicht zustande, weil die km weiter bockt, geh zu deinem anwalt und geh die nächsten gerichtlichen schritte von ordnungsgeld über haft bis zum entzug des sorgerechtes sind es ein langer weg, aber vielleicht kannst du dir ja vorstellen das kind bei dir aufwachsen zu sehen.