finanzielle Zuschläge

  • Hier für eine Freundin


    Sie ist unter 25 und Sohn wird 6 Jahre. Sie geht zur Schule wieder und es ist finanziell eng.
    Die schule wurde von europäischen Fond gesponsert also nicht von Jobcenter.


    Kann sie aufgrund des Alters und Schulausbildung noch zusätzliche Leistungen beantragen ?
    Jobcenter zahlt nur normal hartz4.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Jobcenter zahlt nur normal hartz4.


    Wohl nur unglücklich formuliert.... aber mehr wie normal Harz 4 gibt es nicht. Damit ist der Lebensunterhalt gedeckt. Andere Leistungen (Unterhaltsvorschuss, Kindergeld) sind vorrangige Leistungen und werden angerechnet. Auch wenn andere Einnahmen aus irgendwelchen Fördertöpfen kämen (z.B. Bafög), würden die komplett mit dem ALG2 verrechnet werden.


    Hier gibt es die Möglichkeit mit Arbeit 100€ dazuzuverdienen. Oder man nimmt Hilfen wie Kleiderkammer, Tafel oder ähnliches in Anspruch.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • gibt es keine Zulagen ?


    zur Schulbildung der Mutter
    zur Vorschule des Kindes
    etc.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Bafög, Wohngeld, Wirtschaftliche Jugendhilfe (wg. den Kinderbetreuungskosten)


    das waren die Leistungen, die ich bekam..

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

  • Kenne das, man hat aber die Möglichkeit sich auch an den Fond zu wenden und dort Schulmaterialhilfsmittel zu beantragen,dann aber darfst du nicht das tun über das JC.Hier gilt endweder das eine oder das andere,beides kann rechtliche Probleme herbeizaubern.

  • Bafög und Alg2 schließen sich aber gegenseitig aus. Zumal diese Schulausbildung hier vermutlich "dem Grunde nach" nicht Bafög förderfähig ist, sonst wäre das vorrangig zu beantragen gewesen. Wohngeld ist bei Alg2 genauso ausgeschlossen.
    Ist sie AE? Bekommt sie den AE Zuschlag vom JC?

  • sie kann bafög beantragen, wenn es bafögförderungswürdig ist. zusätzlich beim bafög gibt es kinderzuschlag, der nicht im alg2 angerechnet wird. weiterhin alg2 für das kind, alleinerziehendenzuschlag vom alg2 und vielleicht noch kosten heizung/miete die durch bafög nicht gedeckt werden.
    im bildung und teilhabe könnten kosten für mittagbezuschussung und ausflüge der kita beantragt werden. kosten für die vorschule fallen ja nicht an.

  • Ich habe damals noch Heizkostenzuschuss für Auszubildende erhalten (obwohl es auch Schule/Gymnasium war)


    Ich habe damals bekommen:
    -Bafög
    -Unterhaltsvorschuss
    -Kindergeld von Kind
    -Eigenes Kindergeld
    -Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt (hier waren der Heizkostenzuschuss und Mehrbedarf AE enthalten)


    Dann sollte sie überprüfen wie hoch ihre Miete und Nebenkosten sind - das kann ganz schön reinhauen.

  • Falls die Schule nicht zu Fuß erreichbar ist, ist auch die Übernahme der Beförderungskosten möglich.


    Ich bekomme sogar einen Zuschuss (anstatt Fahrkarte) für meinen privat PKW.

  • Antwort von Lena_1977 ist richtig!!!
    Das Bildungspacket bietet dem Sozialhilfe oder Wohngeld Beziehenden Pesonenkreis die Möglichkeit, für Schulpflichtige Kinder Betreuungskosten, Verpflegungsk