Kindergeld ohne Begründung eingestellt.

  • Hi,


    ok, zugegebenermaßen haben wir sicher eine etwas ungewöhnliche Situation.


    Ich habe 3 Kinder, mein Mann 2, davon eines volljährig.


    Den KG-Anspruch hatte ich vor Jahren auf meinen Mann übertragen. Soweit so gut, hat bisher immer geklappt und wir erhielten KG für 4 Kinder (das andere lebt ja bei Mama und diese bekommt KG)


    Nun hat letztes Jahr das Stieftöchterchen beschlossen, dass es weder bei Mama noch bei Papa leben will und ist mithilfe von JA und JC ausgezogen. Bei der Familienkasse hat sie einen Abzweigungsantrag gestellt und seither wird ihr ein Teil des KG von der Familienkasse direkt überwiesen, den Rest muss Papa überweisen.


    Nun verweigert sie ja leider seither jeden Kontakt, somit auch Schulbescheinigung und Zeugnis (über meine Große wissen wird, dass sie seit OStern nichtmerh allzuoft in der Schule war). Für diesen Monat wollle mein Mann ihr nun weder KG-ANteil noch KU zahlen.


    Allerdings kam bei uns gar kein KG an, auch nicht für meine 3 minderjährigen Kinder. Ein Anruf bei der Hotline ergab auch nichts erhellendes. Zum 31.07.2014 ist vermerkt, dass das komplette KG eingestellt wurde. Warum und wieso? Keine Ahnung. Steht nicht da. Es gibt auch seit 2013 keinerlei Schriftverkehr (zumindest steht nichts im Sydtem)auch bei uns kam kein Brief an.


    Ich bin stinksauer. Immerhin sind es ja kanpp 500 €, die nun gerade in den Ferien fehlen. Ich fürchte fast, dass es daran liegt, dass für das volljährige Kind keine Schulbescheinigung vorliegt und die KG-Kasse nun Beträge zurückfordert und das einfach mit dem KG meiner Kinder verrechnen will. Somit hätte dann mein Mann zweimal gezahlt, einmal an die Tochter ausgezahlt, zum anderen muss er dann an die Familienkasse zurückzahlen. Und das Kind äußert sich ja nicht. Auch auf Aufforderung kein Zeugnis, keine Schulbescheinigung... nichts.


    *frust* Tina

  • Warum besorgt er sich keine Schulbescheinigung von der Schule - als Vater ist doch das kein Problem - oder kann das nur die Mutter ?


    Es müßte ja zumindest einen Bescheid geben - ich würde zur persönlichen Beratung bei der Familienkasse gehen.

  • Er bekommt keine von der Schule, da das Kind volljährig ist (er damit nicht mehr Erziehungsberechtigt) und das Kind auch überalll hinterlegt hat, dass der Vater keine Auskünfte erhalten darf (nein einen Grund gibt es nicht, außer dem, dass sie sich, als sie bei uns wohnte, kontrolliert fühlte, wenn man fragte, ob sie denn am WE zum essen da sei ;-) )


    Familienkasse ist leider zu weit weg. Wir versuchen das jetzt per Fax zu klären

  • Also die Familienkasse selbst kann sich das Ausbleiben des Kindergeldes nicht erklären?


    Vielleicht ist es einfach nur noch nicht da? Heute ist erst der 12.

  • Nein,


    im System steht eindeutig, dass es eingestellt wurde.
    Nur steht (zumindest für die Hotline) kein Hinweis darauf, warum und wieso. Das kann wohl nur der zuständige SB klären. Und da können wir wohl nur hoffen, dass der das Fax bald auf den Tisch bekommt.


    Tina

  • Hallo


    Wenn die erwachsene *hüstel* Tochter alleine wohnt, würde ihr da nicht das komplette Kindergeld zustehen? Und wenn das Kindergeld abhängig ist von den Bescheinigungen, sie diese nicht einreicht, dann kämen von mir schlicht keine Zahlungen. Ich würde sie per Einschreiben auffordern, die Bescheinigungen abzugeben, weil diese zwingend für den Bezug des Kindergeldes benötigt werden. Ansonsten ginge ich davon aus, dass sie keinen Anspruch mehr hat und ich somit auch nichts mehr zahlen brauche.


    Der Rest ist höchst ärgerlich und aus eigener Erfahrung kann ich nur vorwarnen: Das kann lange dauern! Ich habe über sechs Monate gewartet, bis die Kindergeldzahlungen wieder aufgenommen wurden.


    Gruß

  • Hi Luccca,


    tja, das ist ein wenig komplizierter. Ja das KG steht ihr vollständig zu. Zahlt aber ein Elternteil KU (die KM ist nicht leistungsfähig und somit nicht KG-berechtigt.) dann ist dieser auch KG-berechtigt und hat das KG zu beantragen.
    Ein volljähriges Kind kann einen Abzweigungsantrag stellen, wenn kein Elternteil Unterhalt zahlt. Dann würde das KG dem Kind direkt von der KG-Kasse ausgezahlt und es wäre auch alleine dafür verantwortlich.


    Bei uns ist es so, dass aufgrund der Rangfolge der Tocher von 173 € KU zustehen. Da dieser vom KV gezahlt wird steht ihm somit auch das KG in dieser Höhe zu (die restlichen 20 € irgendwas werden per Abzweigungsantrag direkt an die Tochter ausgezahlt). Dieses muss er dann natürlich zusammen mit dem KU an sie weiterreichen. Das KG überweist er auch imemr erst, wenn es auf dem Konto ist. Eine Diskussion mit der Familienkasse, das zu ändern ist völlig sinnfrei, da rechtlich nicht vorgesehen. Er könnte zwar das KG an sie komplett auszahlen lassen, wäre aber für die 173 nach wie vor verantwortlich und müsste es eben im Zweifelsfall zurückzahlen.


    Er hat sie ja bereits vor dem Ferien aufgefordert, da kam dann eine SMS "klar kriegst du *smily*. Er hat sie inzwischen auch per Einschreibe naufgefordert und ihr mitgeteilt, dass er bis er die Unterlagen bekommt eben weder KG-Anteil, noch KU zahlen wird (da es keinen Titel gibt ist es kein Problem)


    Das Theater hatten wir vor 12 Monaten schonmal. Damals wegen des Abzweigungsantrags. Da wurde auch das komplette KG bis zur Klärung einbehalten. Mich nervt es nur unsäglicht. Da wird etwas ohne Information eingestellt. Es gibt keinen Brief, keine AUfforderung irgendwas einzureichen, nichts. Selbst die Familienkasse weis nicht woran es liegt, gibt aber zu, dass zumindest eigentlich für meine minderjährigen Kinder nicht eingestellt hätte werden dürfen. Nur so lange sie keinen Grund finden, können sie es nicht auszahlen. U.U. muss sogar der Antrag komplett neu gestellt werden (und der Antrag würde dann laut Fam-Kasse bis zu 14 Wochen derzeit brauchen). Ja, es wird nachgezahlt. Aber 500 € pro Monat für meine 3 Kinder weniger tun einfach weh. Und ich habe wenig Lust wochen oder monatelang zu warten, nur weil hier jemand gemauert hat oder sonstwas :kopf


    LG Tina

  • Das JA (das ist schon korrekt berechnet, das KG wird als anspruchsmindernd einberechnet und deshlab weitergereicht).


    Nein er zahlt 173 € KU.


    Weil er das tut bekommt er wiederum 173 € KG und das Kind den Rest.


    Diese 173 € KG überweist er dann zusätzlich zum KU von 173 €, also überweist er monatlich 364 €.


    Das passt schon so

  • Naja ihr werden ja bis zum Ende des Monats nicht 364 € fehlen. Ohne Nachweise über den Schulbesuch (auch Noten) gibt es auch keinen KU. Das weiss sie, sie wurde daauch vom JA darauf hingewiesen. KU ist in dem Alter kein Selbstläufer. Aber wie schon letztes Jahr wird sie eher versuchen über das JA oder das JC andas Geld zu kommen, um keinen Kontakt aufnehmen zu müssen.


    Aberehrlich gesagt, das ist ihr Problem. Ich sehe nur nicht ein ,warum bei dem Spiel ich auf das KG für meine Kinder verzichten muss, nur weil eine junge Erwachsene nicht Willens ist Unterlagen fristgerecht bei den verschienen Stelle neinzureichen

  • Nein. Es ist gar nix angekommen. Die Dame an der Hotline hat dafür auch keine Erklärung. Nur den Vermerk das das gesamte KG zum 31.7.2014 eingestellt wurde. Hat sie auch verwundert,vor allem, weil ja das KG für die minderjährigen nicht betroffen wäre.


    Aber man kann ja die zuständige Familienkasse nicht telefonische erreichen. Mal sehen ob und wann sie auf das Fax reagieren.

  • Aus Sicht der Kindergeldstelle denke ich, ist es (vermutlich) richtig gelaufen-


    18. Geburtstag, und keine Schulbescheinigung (Studienbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Arbeitslosmeldung oder so was) heisst automatisch- kein Kindergeldanspruch


    somit hätte sich Dein Mann sofort dort melden müssen, und die informieren müssen, dass die Unterlagen nicht vorliegen, und somit die Anspruchsberechtigung (für dieses Kind) entfällt- danach berechnen sich ja dann auch die Ansprüche für die anderen Kinder anders...
    Dein Mann ist seiner Informationspflicht (an die Kindergeldkasse) nicht nachgekommen, und damit werden die überzählig gezahlten Beträge automatisch verrechnet-


    Dass er weiterhin an sein Kind gezahlt hat (obwohl die Bescheinigungen nicht vorlagen) ist schön für die Tochter- für ihn ärgerlich....


    wenn er Glück hat, legt sie die Bescheinigungen jetzt vor, wenn er ab sofort die Zahlungen einstellt (sie ist auch nicht mehr Unterhaltsberechtigt, wenn sie die Bescheinigungen nicht vorlegt :tuedelue )

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hi Luchsie,


    die Problematik ist der Familienkasse bekannt. Das Kind ist bereits 20, also schon länger volljährig. Es liegt eine Schulbescheinigung vor vom 1. Halbjahr 2013/14 vor, die das voraussichtliche Ende der Schulzeit mit 31.7.2015 angibt. Das er keine weitere bekommen kann, weil das Kind jeglichen Kontakt verweigert weiss die Familienkasse. Dazu gibt es genug Schriftverkehr vom letzten Jahr. Aber selbst dann hätte es von seiten der Familienkasse eine Einstellungsbescheid oder irgendein Schriftstück geben müssen. Existiert aber nicht. Weder bei uns, noch im System der Familienkasse.


    Das er keine Unterlange vorlegen kann, hat er sehr wohl mitgeteilt. Von Seiten der Familienkasse hies es auch, das wäre kein Problem, da durch die Abzweigung von 20 € die Tochter sowieso die Unterlagen auch einreichen muss. Die Familienkasse steht dabei auch auf dem Standpunkt, falls es Überzahlungen gibt, weil mein Mann seiner Pflicht nicht nachkommen kann, weil seine Tochter ihrer Pflicht nicht nachkommt, kann er auf dem Zivilweg das Geld von ihr zurückfordern :lgh Das ist doch z.k. er ist auf der einen Seite verpflichtet das KG zu beantragen und weiterzuleiten, auf der anderen Seite hat er keine Kontrolle, ob sie überhaupt berechtigt ist. Das sie, wenn auch nicht mehr regelmäßig, zur Schule geht weiss er ja, er kann es nur nicht amtlich nachweisen. Wir drehe nund da seit einem jahr im Kreis. Weder Tochter, noch KM können das KG beantragen, weil er KU zahlt. Er wiederum kann nicht nachweisen, dass das KG überhaupt noch zurecht gezahlt wird, muss das KG aber beantragen, weil es dem Kind zur Auszhalung zusteht :wow


    Tja, sie stellt sich seit 4 Wochen noch toter als bisher. Ihr ist es ja egal woher das Geld kommt, wenn Papa nicht zahlt, dann zahlt der Staat (und das hat sie ja schon durchexerziert). Sie muss ja nur angeben ,dass der böse Papa nicht mehr zahlt, schon bekommt sie das fehlende Geld zu dem Betrag, den der Staat bisher eh schon zahlt. Papa und Staat können ja zahlen, solange keiner verlangt, dass sie oder Mama auch ein wenig dazuverdienen ;-)


    Tina

  • Du mußt die Durchwahl weglassen und durch ne Null ersetzen - Beispiel Frankfurt 069/2171-0 - ich hab häufiger Fragen für Bewohner oder Mitarbeiter die in verschiedenen Städten gemeldet sind und meist bin ich über streichen der Durchwahl und durch 0 ersetzen weitergekommen - da meldet sich die Arbeitsagentur und meist kann man sich ganz nett direkt in die Abteilung durchfragen