Hallo,
und zwar geht es um eine Güteverhandlung zwecks Kindesunterhalt. Mein Lebenspartner wurde für Anfang September zu so einer Verhandlung vor Gericht geladen. Nur wissen wir leider gar nicht, wie so etwas vonstatten geht und was dort auf ihn zukommt und wollten uns einmal erkundigen.
Kurz zum Sachverhalt:
Mutter und Vater leben schon lange geschieden, habe eine gemeinsame 11 jährige Tochter. Die Mutter wollte nie Unterhalt und hat auch nie danach gefragt o.Ä. Das Verhältnis ist relativ angespannt, hat aber von Zeit zu Zeit auch wieder positive Phasen. Die Mutter ging damals ohne das Wissen des Vaters zur Unterhaltsvorschusskasse. Erst nach längerer Zeit kam durch ein Schreiben an den Vater raus, dass die Unterhaltsvorschusskasse zahlt. Die Mutter sagte damals, sie "musste" dorthin, wurde von ihrer Anwältin "gezwungen". (Was natürlich Unsinn ist, keiner kann sie dazu zwingen und sie hat ja auch nie nach Unterhalt gefragt...)
Nun gut, die Unterhaltsvorschusskasse zahlt jetzt schon einige Zeit. Da es dem Vater eine zeitlang finanziell sehr schlecht ging und es der Mutter damals wie heute finanziell mehr als nur gut geht, wollte er zwei Schuldbeträge, welche sie sich damals von ihm geliehen hat, zurückbekommen. (Zu diesem Zeitpunkt waren die beiden schon geschieden, er lieh ihr das Geld wegen des Kindes.) Sie weigerte sich es zurückzuzahlen. Trotz mehrere Bitten und Gespräche sagte sie immer wieder, dass er nie wieder auch nur einen Cent von ihr sehen wird. Also ging der Vater zu seinem Anwalt um das Geld so einzutreiben. Er bekam es schlussendlich auch (zumindest einen Teil), die Rache darauf war allerdings eine Unterhaltsklage.
Der Vater ist selbstständig, kann sich aber leider nicht genug Gehalt zahlen, um Unterhalt zu zahlen. Trotzdem mangelt es der Tochter weder bei der Mutter, noch beim Vater an nichts!
Mehrere Schreiben gingen zwischen den Anwälten hin und her, unteranderem viele aus den Finger gesaugten "Falschaussagen" der Mutter gegen den Vater und unteranderem mich. Weiter behauptete die Mutter sogar, sie sei das letzte Mal im September 2013 bei ihrer Anwältin gewesen - was allerdings schwer zu glauben sei, denn es existieren aktuelle Schreiben aus diesem Jahr.
Nun ist ein Rückstand in Höhe von 900€ aufgelaufen und momentan geht es noch um 90€ Unterhalt bis die Tocher 12 Jahre alt ist - dann wird die Mutter wohl den vollen Satz fordern.
Der Vater zeigt guten Willen und überweist monatlich 100€. Darauf kam nur eine SMS von ihr, indem sie sich über die 100€ lustig macht. Außerdem wollte der Vater gern einmal persönlich und in Ruhe mit der Mutter zwecks des Rückstands mit ihr sprechen, aber sie weigert sich bloß und kommt weiterhin mit Anschuldigungen.
Was wir uns nun fragen... Was wird in dieser Güteverhandlung beschlossen? Kann das Urteil auch zugunsten des Vaters ausfallen, denn er kann ja leider nicht zahlen? Es gab bereits ein paar Schreiben, dass er sein Unternehmen dann schließen müsste und sich einen gut bezahlten Job suchen soll - aber mal Hand aufs Herz: über 6 Jahre selbstständig, keine Berufserfahrung auf dem "freien Markt", 45 Jahre alt - welchen Job soll er schon machen können, indem er so viel Geld verdient, dass er den vollen Unterhaltsjob zahlen kann - aber auch noch leben kann?
Leider klagt die Mutter das Unterhalt lediglich aufgrund der Schulden ein, welche der Vater zurecht zurückbekommen wollte. Klar ist das immer leicht zu sagen und beweisen kann man echt nicht, aber wir bzw. er kennt seine Ex-Frau und Sätze wie "...Du hast damit angefangen..." sagen ja alles aus :-/
Eventuell hat ja schonmal jemand damit Erfahrung gemacht - oder war vllt. sogar in derselben Situation.
Und als letztes: wer trägt die Kosten des Verfahrens? Prozesskostenbeihilfe wurde im verweigert...
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
Laura