Güteverhandlung Unterhalt

  • Hallo,


    und zwar geht es um eine Güteverhandlung zwecks Kindesunterhalt. Mein Lebenspartner wurde für Anfang September zu so einer Verhandlung vor Gericht geladen. Nur wissen wir leider gar nicht, wie so etwas vonstatten geht und was dort auf ihn zukommt und wollten uns einmal erkundigen.


    Kurz zum Sachverhalt:


    Mutter und Vater leben schon lange geschieden, habe eine gemeinsame 11 jährige Tochter. Die Mutter wollte nie Unterhalt und hat auch nie danach gefragt o.Ä. Das Verhältnis ist relativ angespannt, hat aber von Zeit zu Zeit auch wieder positive Phasen. Die Mutter ging damals ohne das Wissen des Vaters zur Unterhaltsvorschusskasse. Erst nach längerer Zeit kam durch ein Schreiben an den Vater raus, dass die Unterhaltsvorschusskasse zahlt. Die Mutter sagte damals, sie "musste" dorthin, wurde von ihrer Anwältin "gezwungen". (Was natürlich Unsinn ist, keiner kann sie dazu zwingen und sie hat ja auch nie nach Unterhalt gefragt...)


    Nun gut, die Unterhaltsvorschusskasse zahlt jetzt schon einige Zeit. Da es dem Vater eine zeitlang finanziell sehr schlecht ging und es der Mutter damals wie heute finanziell mehr als nur gut geht, wollte er zwei Schuldbeträge, welche sie sich damals von ihm geliehen hat, zurückbekommen. (Zu diesem Zeitpunkt waren die beiden schon geschieden, er lieh ihr das Geld wegen des Kindes.) Sie weigerte sich es zurückzuzahlen. Trotz mehrere Bitten und Gespräche sagte sie immer wieder, dass er nie wieder auch nur einen Cent von ihr sehen wird. Also ging der Vater zu seinem Anwalt um das Geld so einzutreiben. Er bekam es schlussendlich auch (zumindest einen Teil), die Rache darauf war allerdings eine Unterhaltsklage.


    Der Vater ist selbstständig, kann sich aber leider nicht genug Gehalt zahlen, um Unterhalt zu zahlen. Trotzdem mangelt es der Tochter weder bei der Mutter, noch beim Vater an nichts!


    Mehrere Schreiben gingen zwischen den Anwälten hin und her, unteranderem viele aus den Finger gesaugten "Falschaussagen" der Mutter gegen den Vater und unteranderem mich. Weiter behauptete die Mutter sogar, sie sei das letzte Mal im September 2013 bei ihrer Anwältin gewesen - was allerdings schwer zu glauben sei, denn es existieren aktuelle Schreiben aus diesem Jahr.


    Nun ist ein Rückstand in Höhe von 900€ aufgelaufen und momentan geht es noch um 90€ Unterhalt bis die Tocher 12 Jahre alt ist - dann wird die Mutter wohl den vollen Satz fordern.


    Der Vater zeigt guten Willen und überweist monatlich 100€. Darauf kam nur eine SMS von ihr, indem sie sich über die 100€ lustig macht. Außerdem wollte der Vater gern einmal persönlich und in Ruhe mit der Mutter zwecks des Rückstands mit ihr sprechen, aber sie weigert sich bloß und kommt weiterhin mit Anschuldigungen.


    Was wir uns nun fragen... Was wird in dieser Güteverhandlung beschlossen? Kann das Urteil auch zugunsten des Vaters ausfallen, denn er kann ja leider nicht zahlen? Es gab bereits ein paar Schreiben, dass er sein Unternehmen dann schließen müsste und sich einen gut bezahlten Job suchen soll - aber mal Hand aufs Herz: über 6 Jahre selbstständig, keine Berufserfahrung auf dem "freien Markt", 45 Jahre alt - welchen Job soll er schon machen können, indem er so viel Geld verdient, dass er den vollen Unterhaltsjob zahlen kann - aber auch noch leben kann?


    Leider klagt die Mutter das Unterhalt lediglich aufgrund der Schulden ein, welche der Vater zurecht zurückbekommen wollte. Klar ist das immer leicht zu sagen und beweisen kann man echt nicht, aber wir bzw. er kennt seine Ex-Frau und Sätze wie "...Du hast damit angefangen..." sagen ja alles aus :-/


    Eventuell hat ja schonmal jemand damit Erfahrung gemacht - oder war vllt. sogar in derselben Situation.


    Und als letztes: wer trägt die Kosten des Verfahrens? Prozesskostenbeihilfe wurde im verweigert...


    Vielen Dank im Voraus!


    Liebe Grüße
    Laura

  • Darum geht es ja nicht - er ist selbstständig, weil er diesen Job liebt und sich auf lang oder kurz nicht kaputt arbeiten möchte. Selbstständig zu sein bedeutet ja nicht immer reich zu werden. Es hat Höhen und Tiefen, wenn es lange besser läuft, kann er sich auch mehr zahlen, aber zur Zeit geht das einfach nicht.


    Sein eigenes Unternehmen, in dem man viel Geld, Schweiß und Blut reingesteckt hat, gibt man nicht einfach mal so auf.


    Und wie gesagt, in dem Alter, mit keiner Berufserfahrung und dann auch noch als "Ex-Selbstständiger" möchte ich gern wissen, welchen Job er bekommen kann?! Wenn viel verdienen so einfach wäre, würden es doch alle tun....


    Aber das war ja auch gar nicht meine Frage... :)

  • Hi


    Nana hat superkurz ;-) bereits aus der aktuellen Rechtslage "zitiert"
    Wenn eine 6! Jahre andauernde Selbständigkeit nicht genügend "abwirft" um den MINDESTunterhalt zahlen zu können, dann wird verlangt sich eine andere Arbeit zu suchen


    Mindestunterhalt bei 11 Jahren = 272 € mtl.
    Davon muss er 180 € an die Unterhaltsvorschusskasse zahlen und 92 € an die Mutter.


    Und 272 € + 1000 € = 1272 € sollten doch zu verdienen sein ....


    Übrigens: bei Selbständigen wird ein monatlicher Sghnitt aus 3 ! Jahren gerechnet , was das mtl. durchschnittliche Netto angeht....

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • wer trägt die Kosten des Verfahrens? Prozesskostenbeihilfe wurde im verweigert...


    um mich mal rein auf die Frage zu beziehen....
    wenn ihm PKH verweigert wird, dann kann dies idR. nur zwei Dinge bedeuten-


    entweder verfügt er über ausreichend Einkommen


    oder, das Verfahren hat mangelnde Aussicht auf Erfolg (eigentlich relativ einfach- nimm seien Steuererklärung, zieh den Mindestsatz einer KK ab und dann nochmal 12 000 Euro.... der Rest stände für KU zur Verfügung :brille )


    Die Kosten bei Unterhaltsverfahren werden häufig geteilt- allerdings scheint seine Ex ja nicht leistungsfähig zu sein, dann kann (!) es sein, dass er ihre Kosten auch noch bezahlen muss (auch dann, wenn er "gewinnt", oder "einen Vergleich" eingeht)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • wenn seine "selbständigkeit" nicht genügend gewinn abwirft, dann ist es keine arbeit, sondern ein hobby und sinnfrei. also kann verlangt werden, dass er sich zusätzlich noch einen job sucht um den unterhalt zu verdienen oder eine arbeit die genügend abwirft um unterhalt zu zahlen. alles andere ist vertane zeit. selbiges würde man ihm erklären wenn er alg2 bezieht. er müsste seine selbständigkeit aufgeben oder leistungen werden eingestellt.

  • Hi,


    was hat er denn für einen Beruf, bzw. was gelernt ?


    Dem einen sind 1200 € Gehalt genug, dem anderen nichtmal 3000 €.


    Pauschal zu sagen, er muß sich was anderes suchen muß auch begründet werden.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Es geht ja nicht einzig und allein darum, mit dem Unternehmen reich zu werden, wie schon gesagt! Es ist auch kein Hobby! Wenn man sich selbstständig macht, geht man immer ein Risiko ein. Was aber nicht automatisch bedeuteten darf, wenn es nicht läuft, schmeißt man eben alles wieder hin! Wie gesagt, es steckt eine Menge Geld darin, so etwas gibt man nicht eben mal so auf...!


    Noch will sie nur 92€, die Differenz der Unterhaltsvorschusskasse, die zahlt nämlich 90€. Aber sobald die Tochter 12 Jahre alt ist, was sie im Januar wird, wird sie wohl mehr haben wollen (...360€ wenn ich mich nicht irre?!) Würde also bedeuten, um den Mindeserhalt übrig zu haben, müsste netto min. 1.360€ sein, wegen des Mindesgehalt von 1.000€ richtig? Da er jedoch selbstständig ist, muss er ja auch die Kosten seiner Krankenversicherung selbst tragen und er legt zur Zeit keinen Cent für die Altersvorsorge zurück.


    Naja fest steht jedenfalls, dass man nicht "einfach mal so" einen gut bezahlten Job bekommt! Gelernt hat er Gas-Wasser-Inst., darin aber nie gearbeitet, war dann 15 Jahre bei VW und dann direkt in die Selbstständigkeit. Nebenjob kommt nicht in Frage, da dies zeitlich nicht vereinbar ist.


    Wir würden allerdings weiter gerne wissen, wie so eine Güteverhandlung abläuft.

  • naja-
    er wird darlegen müssen, warum er sich nicht in der Lage sieht, den Mindestunterhalt zu zahlen...
    hierfür wird er die Steuerbescheide der letzten drei Jahre vorlegen müssen-


    und dann wird verhandelt, wieviel er zahlen kann, und versucht, dass sich die Eltern auf einen Vergleich (also Betrag X Euro) einigen...


    tun sie dies nicht, wird ein Verfahren stattfinden-


    aber mit den Kosten würd ich verdammt aufpassen (s.o.)

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Die ganzen Unterlagen liegen ja schon vor...


    Wie teuer kann solch ein Verfahren denn werden?


    Bei den Summen hier wird der Streitwert des Verfahrens bei 1000-2000€ liegen (Unterhaltsforderung x 12), maximal 3000€.


    Das sind dann (grob) Gerichtskosten von 100-150€ und (grob) Anwaltskosten pro Anwalt von ca. 800-1000€ (je nach Aufwand des Anwaltes).


    Wenn ich so die geforderten Summen sehe, würde ich blind dem Antrag zustimmen und es erst gar nicht zu einer Verhandlung kommen lassen. Die 90€ pro Monat bis zum 12 Jahr sind wesentlich weniger.


    Was ihr noch bedenken müsst: Ihr lebt wahrscheinlich zusammen. Dadurch wird sein Selbstbehalt um die Haushaltsersparnis abgesenkt werden, so daß er wohl zum zahlen verurteilt werden wird.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Er zahlt ja 100€ Unterhalt, obwohl er es vom Verdienst her gar nicht müsste! Und trzd diese Güteverhandlung... & dass iwas angerechnet wird, nur weil wir zusammen leben finde ich unter aller Sau vom Staat! Dann müsste man auch das Gehalt der Mutter mit einrechnen beim Zahlen des Unterhalts, oder die Kosten die anfallen, wenn das Kind laufend beim Vater ist. Aber gut, das gehört hier nicht her...


    Danke für die Antworten!

  • Er zahlt ja 100€ Unterhalt, obwohl er es vom Verdienst her gar nicht müsste


    und das ist hier wohl zu prüfen... ;-)
    bzw. ob ihm z.B. zugemutet werden kann, eine andere Tätigkeit, oder eine Nebentätigkeit anzunehmen, um seinen Teil für sein Kind beizutragen...

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • und das ist hier wohl zu prüfen...
    bzw. ob ihm z.B. zugemutet werden kann, eine andere Tätigkeit, oder eine Nebentätigkeit anzunehmen, um seinen Teil für sein Kind beizutragen...

    & wie bereits erwähnt, wurde dies schon X Mal geprüft & eine Nebentätigkeit kommt zeitlich nicht in Frage ;)
    Aber seine Eixstenz wird er nicht aufgeben und eine besseren Job, bzw. einen sooo gut bezahlten wird er nicht finden und dann gibt es gar keinen Cent. Ich denke, dass wird der Richter schon wissen ;)

  • ....Na, da werde nicht nur ich hier sicher gespannt sein, was die Güteverhandlung ergibt...
    Würdest du uns alle hier das Ergebnis dann wissen lassen?
    Mit Begründung des Richters je nach Ausgang?
    Das wäre sehr nett.
    Vielleicht kann man ja immer noch was dazulernen und wie heißt es so schön:
    Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand... :brille

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Hallo Kitty,


    Darum geht es ja nicht - er ist selbstständig, weil er diesen Job liebt und sich auf lang oder kurz nicht kaputt arbeiten möchte. Selbstständig zu sein bedeutet ja nicht immer reich zu werden.


    diese Haltung können sich unterhaltsverpflichtete Eltern nun einmal nicht leisten.



    Die Mutter hat offenbar viele Jahre stillgehalten, sie hat Sozialleistungen (Unterhaltsvorschuss) für das Kind bezogen.
    Es ist nicht wirklich glaubwürdig, zu sagen, sie hätte nie Geld verlangt oder der Vater hätte vom Bezug der Sozialleistung erst durch das Schreiben der UV-Kasse erfahren. Üblicherweise wird der unterhaltspflichtige Elternteil VOR der Genehmigung von Unterhaltsvorschuss aufgefordert, seine Finanzen offenzulegen.


    Zudem hat sie offenbar Geld vom Vater "geliehen", das dieser wegen des Kindes dann auch gewährt hat. Also hat sie sehr wohl Geld benötigt und auch verlangt. Wie bereits beschrieben, ist das aber sowieso nicht wichtig. Jetzt verlangt sie nun mal Geld.


    Die Mutter muss sich nicht rechtfertigen, warum sie UV überhaupt beantragt hat. Es ist also absolut irrelevant, ob der unterhaltspflichtige Vater Zweifel daran hat, die Mutter sei von der Anwältin "gezwungen" worden.


    Ebenso unwichtig hat es zu sein, ob der Unterhaltspflichtige der Meinung ist, dem Kind würde an nichts fehlen, der Unterhalt würde also gar nicht benötigt werden. Das Kind hat einen Anspruch auf Unterhalt von beiden Eltern. Diesen Anspruch hat das Kind auch dann, wenn dem betreuenden Elternteil deutlich mehr Geld zur Verfügung steht als zum Überleben notwendig ist.


    Wenn Eure Argumente allgemein schon recht schwach sind, so würde ich hierüber nochmal sehr gründlich nachdenken, bevor ich damit in die Anhörung gehe:
    Aus Deinen Schilderungen geht hervor, dass der Kindsvater keinen Unterhalt bezahlen konnte oder wollte. Das ist dann der Fall, wenn der Unterhaltspflichtige am "Selbstbehalt" ist, dh. selbst gerade genug Geld zum Überleben hat.
    Und dann konnte er der Mutter Geld "leihen" wegen des Kindes? Wovon denn?


    Und obwohl er der Mutter das Geld wegen des Kindes "geliehen" aber keinen Unterhalt bezahlt hat, fordert er dieses Geld dann zurück und wundert sich, warum die Mutter nun die Finanzen endlich verbindlich geklärt haben möchte?



    Noch will sie nur 92€, die Differenz der Unterhaltsvorschusskasse, die zahlt nämlich 90€.


    Kitty, irgendwas stimmt an deinen Zahlen nicht. Die Unterhaltsvorschusskasse leistet normalerweise 184 Euro für Kids in diesem Alter. Wenn die UV-Kasse nur 90 zahlt, bedeutet das im Umkehrschluss, dass aufgrund der Angaben des Vaters seine Unterhaltspflicht in Höhe von 92 Euro errechnet wurde.
    Dein Argument "er zahlt 100 Euro obwohl er es nicht müsste" stimmt im Moment also für höchstens 8 der 100 Euro.



    Aber sobald die Tochter 12 Jahre alt ist, was sie im Januar wird, wird sie wohl mehr haben wollen (...360€ wenn ich mich nicht irre?!) Würde also bedeuten, um den Mindeserhalt übrig zu haben, müsste netto min. 1.360€ sein, wegen des Mindesgehalt von 1.000€ richtig? Da er jedoch selbstständig ist, muss er ja auch die Kosten seiner Krankenversicherung selbst tragen und er legt zur Zeit keinen Cent für die Altersvorsorge zurück.


    Naja fest steht jedenfalls, dass man nicht "einfach mal so" einen gut bezahlten Job bekommt! Gelernt hat er Gas-Wasser-Inst., darin aber nie gearbeitet, war dann 15 Jahre bei VW und dann direkt in die Selbstständigkeit. Nebenjob kommt nicht in Frage, da dies zeitlich nicht vereinbar ist.


    Kitty, auch das ist recht einfach gedacht.
    Maßgeblich ist natürlich auch das Alter der Tochter.


    Wichtiger ist jedoch, dass Dein Lebensgefährte nun offenbar seit Jahren eine nicht wirklich rentable Selbstständigkeit der regulären Erwerbstätigkeit vorzieht. Man gibt Unterhaltspflichtigen natürlich die Gelegenheit, sich beruflich zu verwirklichen. Wenn das Einkommen aber so niedrig ist, dass nach einigen Jahren immer noch nicht mindestens der Mindestunterhalt erwirtschaftet werden kann, dann zählt der Anspruch des Kindes höher als der Wunsch des Vaters, sich im Wahlberuf verwirklichen zu wollen.



    wie bereits erwähnt, wurde dies schon X Mal geprüft & eine Nebentätigkeit kommt zeitlich nicht in Frage ;)
    Aber seine Eixstenz wird er nicht aufgeben und eine besseren Job, bzw. einen sooo gut bezahlten wird er nicht finden und dann gibt es gar keinen Cent. Ich denke, dass wird der Richter schon wissen ;)


    ... und es ist nicht unwahrscheinlich, dass es den Richter jetzt nicht mehr interessieren wird.


    Aus irgendeinem Grunde wurde Deinem Lebensgefährten die Verfahrenskostenhilfe nicht genehmigt. Da er Deiner Meinung nach ein sehr niedriges Einkommen hat, müsste das aber bewilligt werden. Es besteht also die Möglichkeit, es könnten ihm keine allzugroße Chancen bei seinem Anliegen eingeräumt werden. Steht darüber nichts im Bescheid?


    Spätestens nach diesen vielen Jahren der nicht rentablen Berufstätigkeit sollte man die Lebensumstände nun einmal nochmal genau hinterfragen.


    Wichtig wäre dann z.B. ob ein Haushaltsvorteil existiert weil das Zusammenleben mit einem anderen Menschen nun einmal Geld im Alltag einspart.
    Ebenso sollte dann hinterfragt werden, wie der Unterhaltspflichtige nun seiner erhöhten Erwerbsobliegenheit gerecht werden kann. Du deutest an, genau das sei das Argument der Kindesmutter vor Gericht. Man solle den Vater zwingen, eine zusätzliche Tätigkeit auszuüben oder die Selbstständigkeit aufzugeben.
    Man kann zwar den Papa nicht zum Arbeiten tragen und auch nicht zwingen, eine reguläre Arbeit zu suchen. Jedoch kann man ihm ein fiktives Einkommen anrechnen, das der Unterhaltspflichtige erhalten würde, wenn er nicht lieber selbstständig wäre.


    Aufgrund dieses fiktiven (weil möglichen) Einkommens muss dann der Unterhalt geleistet werden. Das Argument, irgendetwas sei zeitlich wegen der regulären Berufstätigkeit nicht machbar, zählt dann nicht.
    Deinen Wunsch "und dann gibt es gar keinen Cent" muss der Richter nicht teilen - er hat Mittel und Wege, die Bezahlung des Mindestunterhalts zu erzwingen.


    Deine konkrete Frage, wie eine derartige Güteverhandlung ablaufen kann, findest Du ganz gut in diesem Themenstrang hier beantwortet. Die Umstände sind ähnlich wie beim Lebensgefährten. Auch hier war der Unterhaltspflichtige der Meinung, der Unterhalt sei gar nicht nötig weil die Mutter genug Geld hätte und eine Nebentätigkeit käme zeitlich nicht in Frage.


    mehr als arbeiten geht doch nicht ? *anklicken*


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Zitat

    Dann müsste man auch das Gehalt der Mutter mit einrechnen beim Zahlen des Unterhalts, oder die Kosten die anfallen, wenn das Kind laufend beim Vater ist. Aber gut, das gehört hier nicht her...


    Die Mutter leistet den Unterhalt dadurch, indem das Kind bei ihr lebt und sie das Kind ernährt.


    Wie oft ist denn das Kind beim Vater? Was ist unter " laufend" zu verstehen?


    Lebt der KV mit Partnerin zusammen? Falls ja, könnte eine Haushalts- und Mietersparnis in Frage komme und der Selbstbehalt gesenkt werden.



    Zitat

    Aber seine Eixstenz wird er nicht aufgeben und eine besseren Job, bzw. einen sooo gut bezahlten wird er nicht finden und dann gibt es gar keinen Cent.


    Das kann er ja dann dem Richter nachweisen, denn dieser wird wohl eindeutige Nachweise darüber verlangen, was in den letzten Jahren dafür getan wurde, um leistungsfähig zu werden.


    Mein Ex ist auch selbständig und beruft sich auf niedriges Einkommen, der Richter hat ihm ganz klar gesagt Kind geht vor, wie auch immer er das macht, er solle dafür sorgen, dass er leistungsfähig wird und er wird darüber Nachweise verlangen wenn er es nicht wird und wenn diese Nachweise nicht ausreichen würde der Richter ein fiktives Einkommen anrechnen. Der Richter war absolut nicht darüber amüsiert, dass der KV seine Selbständigkeit zu Lasten des Kindes durchzieht ( zu Lasten bedeutet, keinen Mindestunterhalt zahlen zu können, weil an der Selbständigkeit festgehalten wird trotz dass er wenig Einkommen dadurch hat) .


    Die Kosten des Verfahrens durfte dann KV zahlen, seinen Rechtsanwalt auch, er bekam keine PKH.

  • Hi,


    ja, es gibt so Fälle, wo einer verurteilt wird sich einen Nebenjob etc.pp zu suchen.

    Deine konkrete Frage, wie eine derartige Güteverhandlung ablaufen kann, findest Du ganz gut in diesem Themenstrang hier beantwortet. Die Umstände sind ähnlich wie beim Lebensgefährten. Auch hier war der Unterhaltspflichtige der Meinung, der Unterhalt sei gar nicht nötig weil die Mutter genug Geld hätte und eine Nebentätigkeit käme zeitlich nicht in Frage.


    mehr als arbeiten geht doch nicht ? *anklicken*

    Dies als Beispiel zu nehmen, halte ich für nicht richtig.
    Hier hatte er einen schlechten RA, und es wurde offensichtlich nicht gut (substantiiert) vorgetragen wieso er nicht mehr verdienen könne, deshalb habe ich oben geschrieben was er für einen Beruf erlernt hat etc.
    Da gucken sehr wohl Richter darauf, wenn eben der RA dies auch entsprechend klar macht, und vorträgt.


    Aus diesem Grund ist das obige Beispiel auch nicht für hier 1:1 zu übernehmen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Wie oft ist denn das Kind beim Vater? Was ist unter " laufend" zu verstehen?

    Eigentlich ist jedes zweite Wochenende vereinbart. Aber häufig kommt sie auch schon 2, 3 Tage vorher oder bleibt länger, weil die Mutter "keine Zeit" hat. Manchmal bleibt sie auch 1 ganze Woche & trzd. noch an den Wochenenden. Eben immer so, wie es der Mutter gerade in den Sinn passt.

    Zitat


    Aber seine Eixstenz wird er nicht aufgeben und eine besseren Job, bzw. einen sooo gut bezahlten wird er nicht finden und dann gibt es gar keinen Cent.

    Das kann er ja dann dem Richter nachweisen, denn dieser wird wohl eindeutige Nachweise darüber verlangen, was in den letzten Jahren dafür getan wurde, um leistungsfähig zu werden.

    ...das ist bei solch einem Unternehmen leider nicht nachzuweisen, was man alles getan hat oder nicht. Es handelt sich hierbei um eine Fahrschule & mehr als Werbung & seinen Job korrekt machen, kann man leider nicht.

    Die Mutter hat offenbar viele Jahre stillgehalten, sie hat Sozialleistungen (Unterhaltsvorschuss) für das Kind bezogen.
    Es ist nicht wirklich glaubwürdig, zu sagen, sie hätte nie Geld verlangt oder der Vater hätte vom Bezug der Sozialleistung erst durch das Schreiben der UV-Kasse erfahren. Üblicherweise wird der unterhaltspflichtige Elternteil VOR der Genehmigung von Unterhaltsvorschuss aufgefordert, seine Finanzen offenzulegen.

    Abgemacht war, dass der Vater kein Unterhalt zahlen muss, dafür aber diverse andere Kosten, was er auch getan hat. Die Mutter ist NIE auf den Vater zugegangen & hat nach Unterhalt gefragt. Erst als fälschlicherweise sein GESCHÄFTSKONTO gepfändet wurde fiel auf, dass sie zur Unterhaltsvorschusskasse gegangen ist. & das angeblich, weil sie MUSSTE, ihre Anwältin hat ihr das auferlegt! Was natürlich Schwachsinn ist... Aber wie gesagt, er wurde NIE von der Unterhaltsvorschusskasse vorher angeschrieben, NIE!

    Zudem hat sie offenbar Geld vom Vater "geliehen", das dieser wegen des Kindes dann auch gewährt hat. Also hat sie sehr wohl Geld benötigt und auch verlangt. Wie bereits beschrieben, ist das aber sowieso nicht wichtig. Jetzt verlangt sie nun mal Geld.

    Richtig - da sie immer wieder von einen in den nächsten Job gehopst ist & bei vielen Leuten Schulden hat, weil sie nirgends klar kam, hatte auch sie irgendwann mal Geldprobleme. Trotzdem sind Schulden nunmal Schulden! Unabhängig vom Unterhalt oder nicht! & leider, aber das kann ja niemand beweisen, klagt sie lediglich Unterhalt ein, weil der Vater seine Schulden zurückhaben wollte. Nicht, weil sie es braucht oder weil "Mann" Unterhalt zahlen "muss", sondern einzig & allein aus Rache!

    Ebenso unwichtig hat es zu sein, ob der Unterhaltspflichtige der Meinung ist, dem Kind würde an nichts fehlen, der Unterhalt würde also gar nicht benötigt werden. Das Kind hat einen Anspruch auf Unterhalt von beiden Eltern. Diesen Anspruch hat das Kind auch dann, wenn dem betreuenden Elternteil deutlich mehr Geld zur Verfügung steht als zum Überleben notwendig ist.

    Hiermit wollte ich lediglich ausdrücken, dass der Vater kein Unmensch ist & es dem Kind durch fehlendes Geld schlecht geht!

    Wenn Eure Argumente allgemein schon recht schwach sind, so würde ich hierüber nochmal sehr gründlich nachdenken, bevor ich damit in die Anhörung gehe:
    Aus Deinen Schilderungen geht hervor, dass der Kindsvater keinen Unterhalt bezahlen konnte oder wollte. Das ist dann der Fall, wenn der Unterhaltspflichtige am "Selbstbehalt" ist, dh. selbst gerade genug Geld zum Überleben hat.
    Und dann konnte er der Mutter Geld "leihen" wegen des Kindes? Wovon denn?

    Es kann tatsächlich auch mal vorkommen, dass es Zeiten gibt, wo es besser läuft & man sich dementsprechend privat Geld entnehmen kann! Wenn dies aber dauerhaft so wäre, würde er sich mehr Gehalt zahlen. Es ist aber leider ein ständiges auf und ab!

    Und obwohl er der Mutter das Geld wegen des Kindes "geliehen" aber keinen Unterhalt bezahlt hat, fordert er dieses Geld dann zurück und wundert sich, warum die Mutter nun die Finanzen endlich verbindlich geklärt haben möchte?

    & auch hier kann ich nur immer wieder betonen, dass es von ihrer Seite aus heiß, sie möchte keinen Unterhalt. & Schulden bleiben Schulden! Ich kann keine Schulden bei jemandem machen & ihm dann ins Gesicht sagen, dass derjenige keinen Cent mehr davon sehen wird! Hier geht es um das Prinzip & er wollte ihr damit helfen - aber als er Hilfe brauchte, lässt sie ihn eiskalt hängen?! Das zeigt den Charakter & die Klage anschließend auch sehr deutlich. & selbst zugegeben hat sie es ja sogar auch!

    Kitty, irgendwas stimmt an deinen Zahlen nicht. Die Unterhaltsvorschusskasse leistet normalerweise 184 Euro für Kids in diesem Alter. Wenn die UV-Kasse nur 90 zahlt, bedeutet das im Umkehrschluss, dass aufgrund der Angaben des Vaters seine Unterhaltspflicht in Höhe von 92 Euro errechnet wurde.
    Dein Argument "er zahlt 100 Euro obwohl er es nicht müsste" stimmt im Moment also für höchstens 8 der 100 Euro.

    Wir wissen, dass die Unterhaltsvorschusskasse 180 oder eben 184€ gezahlt hat. Aber doch nur bis zum 6. Lebensjahr, ab dort nur noch 90€ & er solle nun die Differenz zahlen. Soweit war der Rechtsstreit bis jetzt.


    Wichtiger ist jedoch, dass Dein Lebensgefährte nun offenbar seit Jahren eine nicht wirklich rentable Selbstständigkeit der regulären Erwerbstätigkeit vorzieht. Man gibt Unterhaltspflichtigen natürlich die Gelegenheit, sich beruflich zu verwirklichen. Wenn das Einkommen aber so niedrig ist, dass nach einigen Jahren immer noch nicht mindestens der Mindestunterhalt erwirtschaftet werden kann, dann zählt der Anspruch des Kindes höher als der Wunsch des Vaters, sich im Wahlberuf verwirklichen zu wollen.

    Auch dies kann gut möglich sein, aber der Richter wird jawohl hoffentlich sehen können, dass der Vater keinen gut oder besser bezahlten Job mehr bekommen wird in seinem Alter & mit keinerlei Berufserfahrung etc.

    Zitat von »Kitty«




    wie bereits erwähnt, wurde dies schon X Mal geprüft & eine Nebentätigkeit kommt zeitlich nicht in Frage ;)
    Aber seine Eixstenz wird er nicht aufgeben und eine besseren Job, bzw. einen sooo gut bezahlten wird er nicht finden und dann gibt es gar keinen Cent. Ich denke, dass wird der Richter schon wissen ;)


    ... und es ist nicht unwahrscheinlich, dass es den Richter jetzt nicht mehr interessieren wird.

    Ich denke schon, denn im Enddefekt ist er doch dafür zuständig, dass der Vater Unterhalt zahlen kann! & wenn er das Unternehmen schließt & der Vater sich einen gut bezahlten Job suchen muss, wird er feststellen müssen, dass das nicht eben mal so geht!

    Aus irgendeinem Grunde wurde Deinem Lebensgefährten die Verfahrenskostenhilfe nicht genehmigt. Da er Deiner Meinung nach ein sehr niedriges Einkommen hat, müsste das aber bewilligt werden. Es besteht also die Möglichkeit, es könnten ihm keine allzugroße Chancen bei seinem Anliegen eingeräumt werden. Steht darüber nichts im Bescheid?

    Nein, tut es nicht. & er verdient nicht nur meiner Meinung nach ein niedriges Einkommen ;)

    Spätestens nach diesen vielen Jahren der nicht rentablen Berufstätigkeit sollte man die Lebensumstände nun einmal nochmal genau hinterfragen.

    Wichtig wäre dann z.B. ob ein Haushaltsvorteil existiert weil das Zusammenleben mit einem anderen Menschen nun einmal Geld im Alltag einspart.
    Ebenso sollte dann hinterfragt werden, wie der Unterhaltspflichtige nun seiner erhöhten Erwerbsobliegenheit gerecht werden kann. Du deutest an, genau das sei das Argument der Kindesmutter vor Gericht. Man solle den Vater zwingen, eine zusätzliche Tätigkeit auszuüben oder die Selbstständigkeit aufzugeben.
    Man kann zwar den Papa nicht zum Arbeiten tragen und auch nicht zwingen, eine reguläre Arbeit zu suchen. Jedoch kann man ihm ein fiktives Einkommen anrechnen, das der Unterhaltspflichtige erhalten würde, wenn er nicht lieber selbstständig wäre.

    Aufgrund dieses fiktiven (weil möglichen) Einkommens muss dann der Unterhalt geleistet werden. Das Argument, irgendetwas sei zeitlich wegen der regulären Berufstätigkeit nicht machbar, zählt dann nicht.
    Deinen Wunsch "und dann gibt es gar keinen Cent" muss der Richter nicht teilen - er hat Mittel und Wege, die Bezahlung des Mindestunterhalts zu erzwingen.

    Was genau ist mit einem fiktiven Einkommen gemeint?