Beiträge von Kitty

    Danke für die Info - ich war eine der Neugierigen, wie es ausgegangen ist.


    Wenn ich es in der Zusammenfassung sehe, dann zahlt der Vater ( der vorher als weitgehenst zahlungsUNfähig dargestellt wurde ) nun wohl 180€ an die UVK UND nun noch 92 € an die Mutter = 272 € = Mindestunterhalt
    Also hat das Kind bzw die Mutter doch gewonnen?
    Wo habt IHR jetzt eure / deine vermeintlich richtige Rechtsauffassung bestätigt bekommen?
    Scheint doch eher so , als ob die vielen Beiträge hier, die darauf hingewiesen haben, dass der Mindestunterhalt gezahlt werden MUSS , in der Realität bestätigt wurden.... :D :brille
    Dass Ihr dann doch den 92 € zugestimmt habt war sicher weise (Rat des Anwaltes?) um keinen entsprechenden Beschluss des Gerichtes zu " kassieren"

    Nein, er zahlt das, was er zahlen soll an die Kindesmutter, also 92€ bzw. etwas mehr, 100€. Die Unterhaltsvorschusskasse zahlt der Kindesmutter keine 180€ mehr, sondern nur 88€ & es ging um die Differenz zu den 180€, die er zahlen soll.


    Wir haben nirgends irgendwas bestäigt bekommen, es ging hier auch darum, dass der Kindesvater ab Januar, denn da wird das Kind 12 Jahre alt, wohl 334€ zahlen soll. Denn das befürchten wir, wird die Kindesmutter dann verlangen.


    Im Enddefekt hat er sich aber dazu entschieden zu zahlen, wie bereits erwähnt, auch schon ein paar Monate & nicht erst hauptsächlich durch unseren Anwalt.

    Zitat von »Kitty«




    Ich meine, dass er definitv vorher kein Schreiben von der Unterhaltsvorschusskasse bekommen hat. kA was dort schiefgelaufen ist, eventuell macht auch die Unterhaltsvorschusskasse mal einen Fehler - genauso wie die Pfändung des Geschäftskontos.

    Bevor die Staatskasse Gelder verteilt, prüft sie immer, ob nicht ein anderer bezahlen kann.
    Die Mutter hätte kein Geld erhalten ohne Prüfung der Verhältnisse des Kindsvaters.
    Ausnahme wäre gewesen, wenn die Mutter "Vater unbekannt" angegeben hätte. Hat sie das?

    Außerdem: In Geschäftskonten zu pfänden, ist kein Fehler. Das ist ein probates Mittel, um an Geld zu gelangen.

    In diesem Falle war es aber ein Fehler, der zugegeben und berichtigt wurde! ;)

    Zitat von »Kitty«




    Auch dies kann gut möglich sein, aber der Richter wird jawohl hoffentlich sehen können, dass der Vater keinen gut oder besser bezahlten Job mehr bekommen wird in seinem Alter & mit keinerlei Berufserfahrung etc.

    Zitat von »Kitty«




    Ich denke schon, denn im Enddefekt ist er doch dafür zuständig, dass der Vater Unterhalt zahlen kann! & wenn er das Unternehmen schließt & der Vater sich einen gut bezahlten Job suchen muss, wird er feststellen müssen, dass das nicht eben mal so geht!

    Zitat von »Kitty«




    Das schon, aber wenn er den Prozess führt & doch für die Zahlung des Unterhalts ist, wäre es nicht gerade klug so zu entscheiden, dass nicht mehr erwirtschaftet werden kann!

    Kitty, Du hast das nicht verstanden. Der Richter muss nicht "klug" sein oder berücksichtigen, dass der Kindsvater Deiner Meinung nach das alles nicht erwirtschaften könnte. Wenn es um fiktives Einkommen geht, zählt eben dieser Konjunktiv und das "wenn sie mich zwingt, kriegt sie eben gar nichts" nicht mehr.
    Der Richter entscheidet, was der Vater erwirtschaften muss zukünftig. Da interessiert Deine Einschätzung über "könnte" oder "geht nicht" keinen Menschen mehr. Er muss dann. Es wird gepfändet alles was auf den Konten (auch Geschäftskonten) gefunden wird.
    In Eurem Falle wird wohl auch einfließen, dass der Kindsvater in einer stabilen Partnerschaft lebt. Er ist also wirtschaftlich abgesichert durch deine Solidarität als langjährige Partnerin. Man kann dann durchaus ein bisschen härter durchgreifen.

    In "diesem" Gespräch ging es noch nicht um das fiktive Einkommen.
    Bevor es generell zu einer Pfändung kommt, müsste sich der Kindesvater erst einmal weigern nicht zu zahlen, bzw. halt nach dem Beschluss nicht zahlen. So doof ist er nun doch wieder nicht, meine Lieben ;)

    Zitat von »Kitty«




    Laut der Düsseldorfertabelle muss man min. 1.500€ verdienen um den Mindesunterhalt zu bezahlen. 1.500€ netto sind je nach Steuerklasse (er hätte nun die 1) also min. 2.300€ brutto. Wie gesagt, keine Berufserfahrung, relativ alt etc. ... Wird schwer ;)

    Das ist exemplarisch für Dein Wissen und Deine Rechtsauffassung.
    Vielleicht kannst Du ja hier wenigstens nochmal nachlesen? Der Selbstbehalt ist 1000 Euro/Monat.
    BIS 1.500 Euro monatlich ist dann die erste Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Zu bezahlen ist dann der Mindestunterhalt.

    Bitte entschuldige vielmahls, dass ich mich nicht zu 100% mit der Tabelle auskenne, denn ich selbst habe (zum Glück!) keine Kinder. Verdient er aber entsprechend weniger als 1.500€ netto, muss er nicht den vollen Unterhalt zahlen. Wo genau dort die Grenzen sind & wie das berechnet wird, weiß ich nicht, aber dafür haben wir einen Anwalt & ein Telefon um bei entsprechender Stelle einfach nachzufragen!

    Zitat von »Kitty«




    Ich denke nicht, dass Du beurteilen kannst, ob unternehmerisch etwas verkehrt läuft oder nicht. Man hat es mit 4, 5 anderen Fahrschulen in UNMITTELLBARER Nähe nun einmal nicht leicht & kämpft um jeden Fahrschüler.

    Das Unternehmen ist nicht rentabel.

    Das kann man so oder so sehen. Es gibt Höhen & Tiefen, aber das ist auch vollkommen egal. Sicherlich ist es streng genommen nicht rentabel, aber es gibt durchaus rentable Monate, wo der Vater auch zahlen könnte/möchte!

    Zitat von »Kitty«




    Es wird nicht überaus leicht sein eine Nebentätigkeit zu fordern, denn er hat nunmal keine geregelte Arbeitszeit & kann nicht nur vormittags, mittags, nachmittags oder abends arbeiten & den Rest mit der Nebentätigkeit verbringen. Das ist einfach als Fahrschule nicht drin.

    Der Richter wird erkennen: Das Unternehmen ist nicht rentabel. Der Kindesvater wird durch diese unregelmäßigen Arbeitszeiten gehindert, sich einen Nebenjob zu suchen.
    Der Richter wird sich nicht Deiner Schlussfolgerung anschließen müssen. Er kann z.b. behaupten, der Kindsvater sei zwar ein wenig überqualifiziert, könne aber durchaus z.B. nachts Pizza fahren, Treppenhäuser bei freier Zeiteinteilung putzen oder am Samstag Regale auffüllen. Da der Vater keinerlei derartige Anstregenungen unternimmt (keinen guten Willen erkennen lässt) wird er schlussfolgern dürfen, dass dieses "ich kann nicht" eventuell ein "ich will nicht" ist.
    In diesem Falle wird der Selbstbehalt aufgehoben.

    & da sind wir wieder beim "Spezialgebiet" - auch für Fahrlehrer gibt es Ruhezeiten etc. Wie soll er morgens um 8 Uhr konzentriert schulen, wenn er nachts gearbeitet hat? Was bitte ist das denn für ein Verantwortungsbewusstsein?! Ein Fahrlehrer ist für seine Fahrschüler zuständig. Nicht umsonst gibt es Gesetze, die die Mindesarbeitszeit etc. festlegen. & welcher Pizzaservice liefert eigtl. nachts?! ;)


    & auch Samstags ist eine Nebentätigkeit nicht möglich, da es in die "normale" Arbeitszeit fällt!


    Guten Willen zeigt er dadurch, dass er die Differenz zur Unterhaltsvorschusskasse zahlt. Zwar erst seit kurzem, aber es kam ja auch erst durch die Klage (aus Rache ;) ) zur Sprache und nicht durch die Kindesmutter!

    Kitty. Alles in allem finde ich Deine Rechtsauffassung unglaublich blauäugig.
    Der Kindsvater wäre gut beraten, guten Willen zu zeigen, statt mit Deiner Hilfe darauf zu beharren, er "könne" nun mal nicht.

    *gähn* So langsam nerven mich diese Besserwissereien hier... Niemand hat gesagt, dass er auf etwas beharrt. Niemand hat gesagt, dass er keinen guten Willen zeigt. Nur muss er erst einmal an sein Unternehmen denken & an die Verantwortung die er gegenüber seinen Schutzbefohlenen trägt. Also kann er erst einmal nicht nachts arbeiten, kein Auge zumachen & am besten noch auf dem Beifahrersitz einschlafen! ;)


    Würdet ihr eure Kinder zu so einer Fahrschule schicken oder das von einem Fahrlehrer erwarten? Bestimmt nicht!

    Zitat von »Kitty«




    Auch finde ich es ziemlich ätzend, dass hier so viele Anschuldigungen & Behauptungen gennant werden. Bitte bleibt doch in eurem "Spezialgebiet" - kochen, Steuern, Erziehung oder sonstewas. .

    Dito.
    Der Kindsvater wird schlecht beraten durch dich.

    Woher willst Du denn wissen, ob und wie ich ihn berate? :) Habe ich hier in auch nur einem einzigen Satz geschrieben "Dies habe ich dem Kindesvater so geraten" - nein! Ich schreibe hier, weil ICH etwas wissen wollte.

    Schön ist: Er wird im Falle eines Falles dann auch durch Dich aufgefangen werden.
    Sicher wird er sich Deiner Solidarität sicher sein können. Du wirst ihn nicht zwingen, sich einen anderen Job oder einen Nebenjob zu suchen damit er seinen Teil an Euren Lebensunterhaltskosten finanzieren kann falls Euere Vorstellung von Zumutbarkeiten und "dem Kind geht's doch gut!" nicht die Zustimmung des Gerichts findet.

    & auch das kannst Du nicht wissen. Liebe hin oder her. Es ist sein Kind, nicht meins.




    Zudem wollten welche die Entscheidung wissen des Gerichts wissen. Da sich die ganze Angelegenheit lediglich um die 92€ Differenz drehte, haben wir dem Gericht durch den Anwalt mitteilen lassen, dass die 92€ 1. schon eine Weile gezahlt worden & 2. auch weiterhin gezahlt werden. Fertig, aus die Maus.



    PS: für Aussenstehende & gerade für geschiedene Mütter ist es immer leicht "Ratschläge" zu geben, Sprüche zu klopfen oder zu behaupten "ach komm, geh doch nachts arbeiten oder such Dir einfach einen gut bezahlten Job!". Es ist aber immer eine andere Situation, wenn man selbst in solch einer Lage steckt. & wenn ein Unternehmen dran hängt, erst Recht. Aber das kann man erst beurteilen, wenn man sich selbst seine eigene Existenz aufgebaut hat - & das hat hier wohl niemand? Obwohl ich eine Frau bin & mein Vater übrigens selbst nie wirklich Unterhalt gezahlt hat, bin ich der Meinung, dass unser Rechtssystem "Unterhalt" einfach nicht richtig ist.


    Schönen Abend.

    Ich meine, dass er definitv vorher kein Schreiben von der Unterhaltsvorschusskasse bekommen hat. kA was dort schiefgelaufen ist, eventuell macht auch die Unterhaltsvorschusskasse mal einen Fehler - genauso wie die Pfändung des Geschäftskontos.


    Klar kann sie jederzeit Unterhalt fordern, darüber regt sich auf niemand von uns auf - es geht lediglich um das "wie & warum". & da sie ja sogar zugibt, dass sie es lediglich aus Rache tut, finde ich es lediglich etwas krass ;)



    Zitat von »Kitty«




    Auch dies kann gut möglich sein, aber der Richter wird jawohl hoffentlich sehen können, dass der Vater keinen gut oder besser bezahlten Job mehr bekommen wird in seinem Alter & mit keinerlei Berufserfahrung etc.


    Was verdient denn ein fest angestellter Fahrlehrer im Monat?

    Das kommt übrigens ganz auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Fahrschule an. & es machen sich nicht umsonst sooo viele Fahrlehrer (zumindest in unserer Gegend) selbstständig, da sie nämlich als Angestellte relativ wenig verdienen. Leider denken viel zu viele Leute, dass ein Fahrlehrer gutes Geld verdient. Man darf hierbei nicht vergessen, wie viele Ausgaben eine Fahrschule hat. Aber gut, dass gehört hier nicht hin.


    Zitat von »Kitty«




    Ich denke schon, denn im Enddefekt ist er doch dafür zuständig, dass der Vater Unterhalt zahlen kann! & wenn er das Unternehmen schließt & der Vater sich einen gut bezahlten Job suchen muss, wird er feststellen müssen, dass das nicht eben mal so geht!


    Der Richter ist nicht dafür zuständig, daß der Vater Unterhalt zahlen kann, dafür ist dieser selber zuständig.

    Das schon, aber wenn er den Prozess führt & doch für die Zahlung des Unterhalts ist, wäre es nicht gerade klug so zu entscheiden, dass nicht mehr erwirtschaftet werden kann!



    Aber um da mal was grundsätzlich zu zu sagen: Ich denke mal, ihr seid da etwas blauäugig, was ein Richter alles entscheiden kann und wie so eine Verhandlung abläuft. Habt ihr einen Anwalt, der euch da berät? Wenn ihr keinen habt, wird der Vater da sehr auflaufen und er wird zum Mindestunterhalt verurteilt werden.

    Natürlich haben wir einen Anwalt.

    Laut der Düsseldorfertabelle muss man min. 1.500€ verdienen um den Mindesunterhalt zu bezahlen. 1.500€ netto sind je nach Steuerklasse (er hätte nun die 1) also min. 2.300€ brutto. Wie gesagt, keine Berufserfahrung, relativ alt etc. ... Wird schwer ;)


    Zitat


    Wenn über Jahre die Selbständigkeit nicht genug abwirft läuft (Unterhalt mal außen vor) unternehmerisch eh was verkehrt und man sollte die Situation nochmal überdenken. Denn jünger wird er sicher nicht und im Alter will er ja auch von irgendwas leben.

    Ich denke nicht, dass Du beurteilen kannst, ob unternehmerisch etwas verkehrt läuft oder nicht. Man hat es mit 4, 5 anderen Fahrschulen in UNMITTELLBARER Nähe nun einmal nicht leicht & kämpft um jeden Fahrschüler.

    Jeder abhängig Beschäftigte muss seine KV/RV auch selbst erwirtschaften, die zahlt der AG auch nicht von sich, da kräht auch "kein Hahn" danach. Als Selbständiger unterliegt der Unterhaltsschuldner hier nicht dem Arbeitzeitgesetz, zumal lebt er in Partnerschaft. Seine Position ist also verdammt dürftig und es wird ein überaus leichtes sein, hier eine Nebentätigkeit zu fordern, alternativ den SB zu senken (fordern ist falsch, es wird geurteilt :rolleyes2: ) . Zumal nur ein Kind,

    Es wird nicht überaus leicht sein eine Nebentätigkeit zu fordern, denn er hat nunmal keine geregelte Arbeitszeit & kann nicht nur vormittags, mittags, nachmittags oder abends arbeiten & den Rest mit der Nebentätigkeit verbringen. Das ist einfach als Fahrschule nicht drin.





    wie lange seid ihr denn schon zusammen?

    ...lange genug.




    Ein Kind hat ein Recht auf Unterhalt und auf diesen kann eigentlich nicht verzichtet werden. Es sei denn, der betreuende Elternteil stellt den Barpflichtigen im Innenverhältnis von der Zahlungfrei. Bei einer KM, die wohl Schulden hat möchte ich bezweifeln ,dass dem Kind nichts fehlt, wenn der KV keinen Unterhalt zahlt. Aber sei´s drum.

    Das ist uns bewusst! Meinen Standpunkt hierzu habe ich weiter oben schon erläutert.

    Tatsache ist: Die KM hat UVS beantragt.
    Dazu gibt es definitv einen Schriftverkehr in dem deinLG zur Stellungnahme und zur Auskunft aufgefordert wurde. Wenn er dir erzählt, dass das niemals so war, dann hat er entweder Vogel Strauß gespielt ( und einige Briefe ungelesen entsorgt) oder er belügt dich.

    & ich denke, dass das hier defintiv zu weit weg. Da wir schon viele Jahre zusammen wohnen, weiß ich definitiv, dass er mich da mit Sicherheit nicht belügt & auch mit Sicherheit keine Briefe ungelesen entsorgt.


    Und zu guter letzt ein Rat den ich Männern wie Frauen gebe, die eine Beziehnung mit "Altlasten" eingehen. Man soltle sich sehr genau anschauen, wie der Partner/in mit der/dem Ex umgeht und den gemeinsamen Kindern. Dann hat man schonmal ne grobe Vorstellung was einen selbst erwartet, sollte die Beziehung scheitern ;-) Hiese dann für dich ,wenn ihr Kinder plant, solltest du schonmal darauf eingestellt sein im Notfall eben auch alleine für sie zu sorgen ,da dein jetziger LG das wohl nicht tun wird.

    Vielen Dank für diesen tollen Ratschlag, aber ich denke, dass ich selbst weiß, was ich möchte oder nicht & auch mit Sicherheit alt genug bin ;)






    Grund dieser Thread war eigtl., dass ich lediglich gern wissen wollte, wie so eine Güteverhandlung abläuft & was alles so entschieden werden kann & was nicht. Auch wissen wir beide ganz genau, dass Unterhalt gezahlt werden muss & dass es egal ist, was die Mutter irgendwann mal gesagt hat oder was mal war - fakt ist trzd., dass sie es auch Rache tut.
    & noch kurz auf die Schulden zurückzukommen: ich spreche hier in der Vergangenheit, die Mutter hat eine ziemlich chaotische Vergangenheit, verdient jetzt aber sehr viel Geld & auch ihr Lebenspartner tut dies. Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass es dem Kind gut geht & der Vater kein "Unmensch" ist - wie vllt. manch anderer Vater, der sich schlicht & einfach weigert Unterhalt zu zahlen ;)


    Auch finde ich es ziemlich ätzend, dass hier so viele Anschuldigungen & Behauptungen gennant werden. Bitte bleibt doch in eurem "Spezialgebiet" - kochen, Steuern, Erziehung oder sonstewas.


    ...danke für die hilfreichen Beiträge zum Ablauf einer Güteverhandlung & was ein fiktives Einkommen ist. Mehr werde ich dann hierzu nicht mehr sagen.

    Wie oft ist denn das Kind beim Vater? Was ist unter " laufend" zu verstehen?

    Eigentlich ist jedes zweite Wochenende vereinbart. Aber häufig kommt sie auch schon 2, 3 Tage vorher oder bleibt länger, weil die Mutter "keine Zeit" hat. Manchmal bleibt sie auch 1 ganze Woche & trzd. noch an den Wochenenden. Eben immer so, wie es der Mutter gerade in den Sinn passt.

    Zitat


    Aber seine Eixstenz wird er nicht aufgeben und eine besseren Job, bzw. einen sooo gut bezahlten wird er nicht finden und dann gibt es gar keinen Cent.

    Das kann er ja dann dem Richter nachweisen, denn dieser wird wohl eindeutige Nachweise darüber verlangen, was in den letzten Jahren dafür getan wurde, um leistungsfähig zu werden.

    ...das ist bei solch einem Unternehmen leider nicht nachzuweisen, was man alles getan hat oder nicht. Es handelt sich hierbei um eine Fahrschule & mehr als Werbung & seinen Job korrekt machen, kann man leider nicht.

    Die Mutter hat offenbar viele Jahre stillgehalten, sie hat Sozialleistungen (Unterhaltsvorschuss) für das Kind bezogen.
    Es ist nicht wirklich glaubwürdig, zu sagen, sie hätte nie Geld verlangt oder der Vater hätte vom Bezug der Sozialleistung erst durch das Schreiben der UV-Kasse erfahren. Üblicherweise wird der unterhaltspflichtige Elternteil VOR der Genehmigung von Unterhaltsvorschuss aufgefordert, seine Finanzen offenzulegen.

    Abgemacht war, dass der Vater kein Unterhalt zahlen muss, dafür aber diverse andere Kosten, was er auch getan hat. Die Mutter ist NIE auf den Vater zugegangen & hat nach Unterhalt gefragt. Erst als fälschlicherweise sein GESCHÄFTSKONTO gepfändet wurde fiel auf, dass sie zur Unterhaltsvorschusskasse gegangen ist. & das angeblich, weil sie MUSSTE, ihre Anwältin hat ihr das auferlegt! Was natürlich Schwachsinn ist... Aber wie gesagt, er wurde NIE von der Unterhaltsvorschusskasse vorher angeschrieben, NIE!

    Zudem hat sie offenbar Geld vom Vater "geliehen", das dieser wegen des Kindes dann auch gewährt hat. Also hat sie sehr wohl Geld benötigt und auch verlangt. Wie bereits beschrieben, ist das aber sowieso nicht wichtig. Jetzt verlangt sie nun mal Geld.

    Richtig - da sie immer wieder von einen in den nächsten Job gehopst ist & bei vielen Leuten Schulden hat, weil sie nirgends klar kam, hatte auch sie irgendwann mal Geldprobleme. Trotzdem sind Schulden nunmal Schulden! Unabhängig vom Unterhalt oder nicht! & leider, aber das kann ja niemand beweisen, klagt sie lediglich Unterhalt ein, weil der Vater seine Schulden zurückhaben wollte. Nicht, weil sie es braucht oder weil "Mann" Unterhalt zahlen "muss", sondern einzig & allein aus Rache!

    Ebenso unwichtig hat es zu sein, ob der Unterhaltspflichtige der Meinung ist, dem Kind würde an nichts fehlen, der Unterhalt würde also gar nicht benötigt werden. Das Kind hat einen Anspruch auf Unterhalt von beiden Eltern. Diesen Anspruch hat das Kind auch dann, wenn dem betreuenden Elternteil deutlich mehr Geld zur Verfügung steht als zum Überleben notwendig ist.

    Hiermit wollte ich lediglich ausdrücken, dass der Vater kein Unmensch ist & es dem Kind durch fehlendes Geld schlecht geht!

    Wenn Eure Argumente allgemein schon recht schwach sind, so würde ich hierüber nochmal sehr gründlich nachdenken, bevor ich damit in die Anhörung gehe:
    Aus Deinen Schilderungen geht hervor, dass der Kindsvater keinen Unterhalt bezahlen konnte oder wollte. Das ist dann der Fall, wenn der Unterhaltspflichtige am "Selbstbehalt" ist, dh. selbst gerade genug Geld zum Überleben hat.
    Und dann konnte er der Mutter Geld "leihen" wegen des Kindes? Wovon denn?

    Es kann tatsächlich auch mal vorkommen, dass es Zeiten gibt, wo es besser läuft & man sich dementsprechend privat Geld entnehmen kann! Wenn dies aber dauerhaft so wäre, würde er sich mehr Gehalt zahlen. Es ist aber leider ein ständiges auf und ab!

    Und obwohl er der Mutter das Geld wegen des Kindes "geliehen" aber keinen Unterhalt bezahlt hat, fordert er dieses Geld dann zurück und wundert sich, warum die Mutter nun die Finanzen endlich verbindlich geklärt haben möchte?

    & auch hier kann ich nur immer wieder betonen, dass es von ihrer Seite aus heiß, sie möchte keinen Unterhalt. & Schulden bleiben Schulden! Ich kann keine Schulden bei jemandem machen & ihm dann ins Gesicht sagen, dass derjenige keinen Cent mehr davon sehen wird! Hier geht es um das Prinzip & er wollte ihr damit helfen - aber als er Hilfe brauchte, lässt sie ihn eiskalt hängen?! Das zeigt den Charakter & die Klage anschließend auch sehr deutlich. & selbst zugegeben hat sie es ja sogar auch!

    Kitty, irgendwas stimmt an deinen Zahlen nicht. Die Unterhaltsvorschusskasse leistet normalerweise 184 Euro für Kids in diesem Alter. Wenn die UV-Kasse nur 90 zahlt, bedeutet das im Umkehrschluss, dass aufgrund der Angaben des Vaters seine Unterhaltspflicht in Höhe von 92 Euro errechnet wurde.
    Dein Argument "er zahlt 100 Euro obwohl er es nicht müsste" stimmt im Moment also für höchstens 8 der 100 Euro.

    Wir wissen, dass die Unterhaltsvorschusskasse 180 oder eben 184€ gezahlt hat. Aber doch nur bis zum 6. Lebensjahr, ab dort nur noch 90€ & er solle nun die Differenz zahlen. Soweit war der Rechtsstreit bis jetzt.


    Wichtiger ist jedoch, dass Dein Lebensgefährte nun offenbar seit Jahren eine nicht wirklich rentable Selbstständigkeit der regulären Erwerbstätigkeit vorzieht. Man gibt Unterhaltspflichtigen natürlich die Gelegenheit, sich beruflich zu verwirklichen. Wenn das Einkommen aber so niedrig ist, dass nach einigen Jahren immer noch nicht mindestens der Mindestunterhalt erwirtschaftet werden kann, dann zählt der Anspruch des Kindes höher als der Wunsch des Vaters, sich im Wahlberuf verwirklichen zu wollen.

    Auch dies kann gut möglich sein, aber der Richter wird jawohl hoffentlich sehen können, dass der Vater keinen gut oder besser bezahlten Job mehr bekommen wird in seinem Alter & mit keinerlei Berufserfahrung etc.

    Zitat von »Kitty«




    wie bereits erwähnt, wurde dies schon X Mal geprüft & eine Nebentätigkeit kommt zeitlich nicht in Frage ;)
    Aber seine Eixstenz wird er nicht aufgeben und eine besseren Job, bzw. einen sooo gut bezahlten wird er nicht finden und dann gibt es gar keinen Cent. Ich denke, dass wird der Richter schon wissen ;)


    ... und es ist nicht unwahrscheinlich, dass es den Richter jetzt nicht mehr interessieren wird.

    Ich denke schon, denn im Enddefekt ist er doch dafür zuständig, dass der Vater Unterhalt zahlen kann! & wenn er das Unternehmen schließt & der Vater sich einen gut bezahlten Job suchen muss, wird er feststellen müssen, dass das nicht eben mal so geht!

    Aus irgendeinem Grunde wurde Deinem Lebensgefährten die Verfahrenskostenhilfe nicht genehmigt. Da er Deiner Meinung nach ein sehr niedriges Einkommen hat, müsste das aber bewilligt werden. Es besteht also die Möglichkeit, es könnten ihm keine allzugroße Chancen bei seinem Anliegen eingeräumt werden. Steht darüber nichts im Bescheid?

    Nein, tut es nicht. & er verdient nicht nur meiner Meinung nach ein niedriges Einkommen ;)

    Spätestens nach diesen vielen Jahren der nicht rentablen Berufstätigkeit sollte man die Lebensumstände nun einmal nochmal genau hinterfragen.

    Wichtig wäre dann z.B. ob ein Haushaltsvorteil existiert weil das Zusammenleben mit einem anderen Menschen nun einmal Geld im Alltag einspart.
    Ebenso sollte dann hinterfragt werden, wie der Unterhaltspflichtige nun seiner erhöhten Erwerbsobliegenheit gerecht werden kann. Du deutest an, genau das sei das Argument der Kindesmutter vor Gericht. Man solle den Vater zwingen, eine zusätzliche Tätigkeit auszuüben oder die Selbstständigkeit aufzugeben.
    Man kann zwar den Papa nicht zum Arbeiten tragen und auch nicht zwingen, eine reguläre Arbeit zu suchen. Jedoch kann man ihm ein fiktives Einkommen anrechnen, das der Unterhaltspflichtige erhalten würde, wenn er nicht lieber selbstständig wäre.

    Aufgrund dieses fiktiven (weil möglichen) Einkommens muss dann der Unterhalt geleistet werden. Das Argument, irgendetwas sei zeitlich wegen der regulären Berufstätigkeit nicht machbar, zählt dann nicht.
    Deinen Wunsch "und dann gibt es gar keinen Cent" muss der Richter nicht teilen - er hat Mittel und Wege, die Bezahlung des Mindestunterhalts zu erzwingen.

    Was genau ist mit einem fiktiven Einkommen gemeint?

    und das ist hier wohl zu prüfen...
    bzw. ob ihm z.B. zugemutet werden kann, eine andere Tätigkeit, oder eine Nebentätigkeit anzunehmen, um seinen Teil für sein Kind beizutragen...

    & wie bereits erwähnt, wurde dies schon X Mal geprüft & eine Nebentätigkeit kommt zeitlich nicht in Frage ;)
    Aber seine Eixstenz wird er nicht aufgeben und eine besseren Job, bzw. einen sooo gut bezahlten wird er nicht finden und dann gibt es gar keinen Cent. Ich denke, dass wird der Richter schon wissen ;)

    Er zahlt ja 100€ Unterhalt, obwohl er es vom Verdienst her gar nicht müsste! Und trzd diese Güteverhandlung... & dass iwas angerechnet wird, nur weil wir zusammen leben finde ich unter aller Sau vom Staat! Dann müsste man auch das Gehalt der Mutter mit einrechnen beim Zahlen des Unterhalts, oder die Kosten die anfallen, wenn das Kind laufend beim Vater ist. Aber gut, das gehört hier nicht her...


    Danke für die Antworten!

    Es geht ja nicht einzig und allein darum, mit dem Unternehmen reich zu werden, wie schon gesagt! Es ist auch kein Hobby! Wenn man sich selbstständig macht, geht man immer ein Risiko ein. Was aber nicht automatisch bedeuteten darf, wenn es nicht läuft, schmeißt man eben alles wieder hin! Wie gesagt, es steckt eine Menge Geld darin, so etwas gibt man nicht eben mal so auf...!


    Noch will sie nur 92€, die Differenz der Unterhaltsvorschusskasse, die zahlt nämlich 90€. Aber sobald die Tochter 12 Jahre alt ist, was sie im Januar wird, wird sie wohl mehr haben wollen (...360€ wenn ich mich nicht irre?!) Würde also bedeuten, um den Mindeserhalt übrig zu haben, müsste netto min. 1.360€ sein, wegen des Mindesgehalt von 1.000€ richtig? Da er jedoch selbstständig ist, muss er ja auch die Kosten seiner Krankenversicherung selbst tragen und er legt zur Zeit keinen Cent für die Altersvorsorge zurück.


    Naja fest steht jedenfalls, dass man nicht "einfach mal so" einen gut bezahlten Job bekommt! Gelernt hat er Gas-Wasser-Inst., darin aber nie gearbeitet, war dann 15 Jahre bei VW und dann direkt in die Selbstständigkeit. Nebenjob kommt nicht in Frage, da dies zeitlich nicht vereinbar ist.


    Wir würden allerdings weiter gerne wissen, wie so eine Güteverhandlung abläuft.

    Darum geht es ja nicht - er ist selbstständig, weil er diesen Job liebt und sich auf lang oder kurz nicht kaputt arbeiten möchte. Selbstständig zu sein bedeutet ja nicht immer reich zu werden. Es hat Höhen und Tiefen, wenn es lange besser läuft, kann er sich auch mehr zahlen, aber zur Zeit geht das einfach nicht.


    Sein eigenes Unternehmen, in dem man viel Geld, Schweiß und Blut reingesteckt hat, gibt man nicht einfach mal so auf.


    Und wie gesagt, in dem Alter, mit keiner Berufserfahrung und dann auch noch als "Ex-Selbstständiger" möchte ich gern wissen, welchen Job er bekommen kann?! Wenn viel verdienen so einfach wäre, würden es doch alle tun....


    Aber das war ja auch gar nicht meine Frage... :)

    Hallo,


    und zwar geht es um eine Güteverhandlung zwecks Kindesunterhalt. Mein Lebenspartner wurde für Anfang September zu so einer Verhandlung vor Gericht geladen. Nur wissen wir leider gar nicht, wie so etwas vonstatten geht und was dort auf ihn zukommt und wollten uns einmal erkundigen.


    Kurz zum Sachverhalt:


    Mutter und Vater leben schon lange geschieden, habe eine gemeinsame 11 jährige Tochter. Die Mutter wollte nie Unterhalt und hat auch nie danach gefragt o.Ä. Das Verhältnis ist relativ angespannt, hat aber von Zeit zu Zeit auch wieder positive Phasen. Die Mutter ging damals ohne das Wissen des Vaters zur Unterhaltsvorschusskasse. Erst nach längerer Zeit kam durch ein Schreiben an den Vater raus, dass die Unterhaltsvorschusskasse zahlt. Die Mutter sagte damals, sie "musste" dorthin, wurde von ihrer Anwältin "gezwungen". (Was natürlich Unsinn ist, keiner kann sie dazu zwingen und sie hat ja auch nie nach Unterhalt gefragt...)


    Nun gut, die Unterhaltsvorschusskasse zahlt jetzt schon einige Zeit. Da es dem Vater eine zeitlang finanziell sehr schlecht ging und es der Mutter damals wie heute finanziell mehr als nur gut geht, wollte er zwei Schuldbeträge, welche sie sich damals von ihm geliehen hat, zurückbekommen. (Zu diesem Zeitpunkt waren die beiden schon geschieden, er lieh ihr das Geld wegen des Kindes.) Sie weigerte sich es zurückzuzahlen. Trotz mehrere Bitten und Gespräche sagte sie immer wieder, dass er nie wieder auch nur einen Cent von ihr sehen wird. Also ging der Vater zu seinem Anwalt um das Geld so einzutreiben. Er bekam es schlussendlich auch (zumindest einen Teil), die Rache darauf war allerdings eine Unterhaltsklage.


    Der Vater ist selbstständig, kann sich aber leider nicht genug Gehalt zahlen, um Unterhalt zu zahlen. Trotzdem mangelt es der Tochter weder bei der Mutter, noch beim Vater an nichts!


    Mehrere Schreiben gingen zwischen den Anwälten hin und her, unteranderem viele aus den Finger gesaugten "Falschaussagen" der Mutter gegen den Vater und unteranderem mich. Weiter behauptete die Mutter sogar, sie sei das letzte Mal im September 2013 bei ihrer Anwältin gewesen - was allerdings schwer zu glauben sei, denn es existieren aktuelle Schreiben aus diesem Jahr.


    Nun ist ein Rückstand in Höhe von 900€ aufgelaufen und momentan geht es noch um 90€ Unterhalt bis die Tocher 12 Jahre alt ist - dann wird die Mutter wohl den vollen Satz fordern.


    Der Vater zeigt guten Willen und überweist monatlich 100€. Darauf kam nur eine SMS von ihr, indem sie sich über die 100€ lustig macht. Außerdem wollte der Vater gern einmal persönlich und in Ruhe mit der Mutter zwecks des Rückstands mit ihr sprechen, aber sie weigert sich bloß und kommt weiterhin mit Anschuldigungen.


    Was wir uns nun fragen... Was wird in dieser Güteverhandlung beschlossen? Kann das Urteil auch zugunsten des Vaters ausfallen, denn er kann ja leider nicht zahlen? Es gab bereits ein paar Schreiben, dass er sein Unternehmen dann schließen müsste und sich einen gut bezahlten Job suchen soll - aber mal Hand aufs Herz: über 6 Jahre selbstständig, keine Berufserfahrung auf dem "freien Markt", 45 Jahre alt - welchen Job soll er schon machen können, indem er so viel Geld verdient, dass er den vollen Unterhaltsjob zahlen kann - aber auch noch leben kann?


    Leider klagt die Mutter das Unterhalt lediglich aufgrund der Schulden ein, welche der Vater zurecht zurückbekommen wollte. Klar ist das immer leicht zu sagen und beweisen kann man echt nicht, aber wir bzw. er kennt seine Ex-Frau und Sätze wie "...Du hast damit angefangen..." sagen ja alles aus :-/


    Eventuell hat ja schonmal jemand damit Erfahrung gemacht - oder war vllt. sogar in derselben Situation.


    Und als letztes: wer trägt die Kosten des Verfahrens? Prozesskostenbeihilfe wurde im verweigert...


    Vielen Dank im Voraus!


    Liebe Grüße
    Laura