Muss ich da mitmachen?

  • Ich wurde gestern vom JA angerufen. SB teilte mir mit, dass EZB, VB und der umgangsbegleitungsmensch sich einig sind, dass ich folgendes tun muss.


    Nun sagte man mir, dass Püppi beim begleiteten Umgang, wenn der KV sagt "So ich habe dein Zimmer bei mir schon vorbereitet, bald schläfst du bei mir und wir fahren mal in den urlaub" sagt Püppi so etwas ähnliches wie "Weil ich bei dir und du mich gehauen hast und mir Sachen zu essen gibst die mich krank machen, muss ich mit dir nicht wegfahren oder schlafen. Ich schlafe nur bei Mama und esse Sachen nur was Mama gekocht hat"


    Man sagte mir, ob ich das bei der Verhandlung nicht verstanden hätte, Püppi wird erst 4Jahre, wenn ich sie nicht ständig daran erinnern würde, was ihr passiert ist, würde sie es auch bald vergessen. Man hat mir nahe gelegt, wenn Püppi damit anfängt zu sagen, dass sie bald da hinmüsse zum Übernachten und Wegfahren und der Papa sich schon so freut und ich würde das supercool finden.


    Ich habe gesagt, dass ich das erst abklären möchte mit anderen Institutionen, ob es so gesund für Püppi ist. Dann sagte SB: Sonst müsse sie dem KV ans Herz legen wieder zu klagen und SB müsse dann leider sagen, dass ich Bindungsintolerant wäre und mit aller Macht versuche die Beziehung von Püppi und KV zu stören.


    Was soll´ ich Püppi denn sagen? Papa wird dir nie wieder wehtun! Woher zum Teufel soll ich das wissen. Woher soll ich wissen, dass er ihr nicht wieder irgendwas gibt wogegen sie allergisch ist.


    Zudem soll ich sie zwingen Papa nicht mehr so gemeine Sachen zu sagen. Auch nicht, dass sie zum geburtstag einen Papi will. Dann wäre es ja kein wunder, dass der KV mal durchdreht, wenn sein eigenes Kind ihn so verletzt. Klar Püppi ist Schuld. Ihre Tränen hat ihn nie erweicht, aber ich soll ihr jetzt ein schlechtes Gewissen einreden.


    Oh man, ich dachte jetzt wird alles besser für uns, aber es wird es einfach nicht.

  • Du solltst dem Kind kein schlechtes Gewissen einreden, es wird sowieso schon völlig aufgerieben.


    Besser wäre es, du würdest das, was dir der Jugendamtsmitarbeiter gesagt hat, mal gründlich überdenken.


    Ganz ehrlich jetzt, fühl dich bitte nicht beleidigt, aber seit ich das erste Thema von dir gelesen habe, beschleicht mich dasselbe Gefühl, nämlich dass du den Kontakt zwischen Kind und Vater nicht möchtest. Ausserdem manipulierst du dein Kind und zwar massivst. Das mag kein Absicht sein, aber überlege dir mal, wie du mit ihr redest, wie du mit ihr umgehst und wie DU dich GIBST, wenn es um den Papa geht.


    Mir tut das Kind so fürchterlich leid.

  • si_lence: Verstehe mich jetzt bitte auch nicht falsch, ABER er ist ihr gegenüber physisch und psychisch übergriffig geworden! Was soll ich ihr sagen? Das Papa der tollste ist und alles gut wird, weil jeder auf die Genetik hofft, dass er ihr nichts tut?


    Ja, vielleicht sollte ich die Vereinbarung wieder über den Haufen schmeissen und sagen "Klar KV, komm in meine Arme alles ist gut und wenn du unsere Tochter angehst. Ach was soll´s ist ja auch dein Kind also erzieh wie du magst. Du hast ihr ja schließlich schon über Monate keinen Allergieschock mehr verpasst. Ich bin so stolz auf dich". Dennoch er ist erwachsen. Sich hinter seinen schlechten Kindheit ist einfach nur arm. Jeder kann entscheiden, wie er mit Menschen umgehen möchte.


    Ich werde Püppi bestimmt nicht sagen, dass sie gemein zu Papa ist, weil sie ihre Wünsche äußert. Der KV darf es ihr ja gegenüber auch und ist nicht gemein.


    Und natürlich sage ich ihr, dass sie bitte nur das Essen und Trinken mag, was in ihrem Rucksack drin ist, wenn der KV sie wie auch immer doch überzeugt, etwas anderes zu essen, dann werde ich, wenn es schief geht ihr nicht die Schuld geben, nur weil KV sich nicht an Regeln hält, die er zugestimmt hat.


    Ich werde ihr auch nichts versprechen, dass Papa das und das nicht mehr tut und wenn sie Dinge fragt, werde ich diese wahrheitsgemäß beantworten.



    Wie sollte ich denn deiner Meinung nach mit ihr reden? Bzw, wo manipuliere ich sie?

  • 1. sollte es zwischen den Eltern abgesprochen werden, wann und wie Umgänge, mit oder ohne Übernachtung stattfinden.
    2. sollte kein Elternteil dem Kind etwas versprechen, was nicht sicher oder nicht realisierbar ist.


    Insofern sollte sich der KV mit solchen Versprechungen tunlichst zurückhalten. Gleichzeitig sollte - hier vermutlich mit Hilfe des Jugendamts - ein einvernehmliche Lösung gefunden werden, um weitere Eskalationen in dem sowieso schon konfliktträchtigen Verhältnis zwischen KV und KM zu vermeiden. Es ist unverantwortlich vom JA, der KM mit einer möglichen Klage des KV zu drohen, anstatt - wie es seine Rolle eigentlich wäre - beratend zu agieren, um gemeinsame Lösungen zu erreichen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten, u. a. Elterngespräche.


    Die Aufgabe der KM sollte es sein, den Kontakt zum KV entsprechend der gegebenen Randbedingungen zu fördern, damit mittelfristig eben auch Übernachtungen und längere Umgänge beim KV möglich sind.

  • Kügelchen, der Anruf gestern vom Jugendamt ist keine Kleinigkeit. Dir ist anscheinend nochmals eindringlich gesagt worden, was in deinem Gerichtsverfahren angeordnet worden ist. Und sämtliche Beteiligte haben zusammen gesessen und dir durch den Anruf mitteilen lassen, was jetzt von dir erwartet wird. Gehe davon aus, dass diese Dinge protokolliert sind und bei den Akten liegen.


    Du hast jetzt die Möglichkeit, dich an die gerichtlichen Auflagen zu halten oder dagegen zu verstoßen. Völlig unabhängig, ob du das, was das Gericht angeordnet hat, als gerecht empfindest oder nicht.


    Wenn du gegen die Anordnung verstößt, werden die Verfahrensbeteiligten, wie dir mitgeteilt wurde, dem Vater empfehlen, erneut zu klagen. Und sie werden seine Klage mit ihrer Stellungnahme unterfüttern.


    Ich kann dir nicht sagen, was dann dabei heraus kommt. Aber die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass dann das Gericht deutliche Maßnahmen ergreift, um die bisherige Anordnung, die an deine Freiwilligkeit appelliert hat, mit Zwangsmaßnahmen durchzusetzen.


    Um das abzuwenden, brauchst du einen sehr guten Anwalt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • si_lence: Verstehe mich jetzt bitte auch nicht falsch, ABER er ist ihr gegenüber physisch und psychisch übergriffig geworden! Was soll ich ihr sagen? Das Papa der tollste ist und alles gut wird, weil jeder auf die Genetik hofft, dass er ihr nichts tut?


    Du solltest die Sachen versuchen, zu vergessen. Du schadest damit deinem Kind und damit bin ich bei deiner Frage, wie du sie manipulirst........ durch deine Stimmungen, deine Gedanken, denn das strahlst du aus und das Kind spürt das.


    Ich würde auch nicht ständig mit ihr über diese Themen reden, denk immer daran, das Kind liebt euch BEIDE!


    Ich will dir wirklich nichts Böses, glaub das nicht. Aber wenn sich nicht bald etwas ändert, nimmt das Kind möglicherweise einen psychischen Schaden, der es sein ganzes Leben lang begleiten wird.

    Einmal editiert, zuletzt von si_lence ()

  • "Klar KV, komm in meine Arme alles ist gut und wenn du unsere Tochter angehst. Ach was soll´s ist ja auch dein Kind also erzieh wie du magst. Du hast ihr ja schließlich schon über Monate keinen Allergieschock mehr verpasst. Ich bin so stolz auf dich"


    Das ist unsachlich und geht am Thema vorbei. Ich habe den Eindruck, dass Du das, was in der Vergangenheit passiert ist (Allergieschock etc.) als Begründung benutzt, um dem KV das Kind vorzuenthalten. Das würde ich einmal überdenken, einschließlich Deiner Bindungstoleranz. Ich habe nicht den Eindruck, dass Du Deiner Aufgabe, die Beziehung des Kindes zum KV zu fördern, in angemessener Weise nachkommst.

  • Die Aufgabe der KM sollte es sein, den Kontakt zum KV entsprechend der gegebenen Randbedingungen zu fördern, damit mittelfristig eben auch Übernachtungen und längere Umgänge beim KV möglich sind.


    Du hast jetzt die Möglichkeit, dich an die gerichtlichen Auflagen zu halten oder dagegen zu verstoßen. Völlig unabhängig, ob du das, was das Gericht angeordnet hat, als gerecht empfindest oder nicht.


    Das verstehe ich eben nicht! Ich habe im Vergleich nachgelesen, da steht drin, dass ich Kind für Zeitraum xxxx zum Vater geben muss und das ich einen Rucksack mit Essen, Trinken und Hygieneartikel mitgeben muss. DAS TUE ICH! Ich habe Kind immer rausgegeben, wenn sie nicht ein Attest von Arzt hatte und auch nur dann wenn sie richtig krank war oder ist.


    Sie haben mich aufgrund der Aussage von Kind angerufen, Kind hat nicht gelogen und ich habe nichts falsches gesagt. Natürlich versuche ich hier in erster Linie Kind vor allergischen Reaktionen zu schützen und sage, dass sie das nur essen darf, was im Rucksack ist. In der KiGa ist es genauso. Sie ermahnen Kind auch nur Sachen aus ihrer Dose zu essen um eine Reaktion zu verhindern. Sind die jetzt auch bös? Komisch, dass es jetzt auf einmal so schlimm und scheußlich ist, aber als Kind erzählt hat was KV abgeht, war es ja alles gelogen.


    Mit ich wünsch mir einen Papi spreche ich mit ihr seit einigen Tagen, dass sie einen Papa hat. Wenn sie es anders empfindet, werde ich ihr dieses Gefühl nicht absprechen.


    Und wie gesagt, von Übernachtungen und Urlaub machen mit Papa sind wir leider noch meilenweit entfernt. Er hat noch einen drei begleitete Umgänge Zeit um seine Auflagen erstmal zu erfüllen, weil Kind sonst nicht an ihn rausgegeben werden muss.


    Ich habe eben mit RA von mir gesprochen. Es geht wohl hauptsächlich darum und ich gebe zu, dass ist untergangen in der verhandlung, dass Püppi das hoffentlich vergessen wird aufgrund ihres Alters und der KV nicht durch weitere Aktionen diese Erfahrungen vertieft. Wenn ich so nachdenke ja, es wurde angesprochen.RA geht von Taktik aus. KV hat seine Auflagen nach den begleiteten Umgängen immer noch nicht erfüllt und scheint auch kein Interesse daran zu hegen und die RA von KV will ablenken.


    Ich weiß noch nicht, ob RA von mir einen Brief schreibt oder ob ich das tun werde.

  • Das ist unsachlich und geht am Thema vorbei. Ich habe den Eindruck, dass Du das, was in der Vergangenheit passiert ist (Allergieschock etc.) als Begründung benutzt, um dem KV das Kind vorzuenthalten. Das würde ich einmal überdenken, einschließlich Deiner Bindungstoleranz. Ich habe nicht den Eindruck, dass Du Deiner Aufgabe, die Beziehung des Kindes zum KV zu fördern, in angemessener Weise nachkommst.



    Anders herrum gefragt: Deine KM verpasst eurer Tochter zwei Allergieschocks, obwohl es bekannt war und ein Notfallmedikament auch zur Hand war, welches sie aber nicht benutzt. Sie schneidet gegen den Willen der Tochter ihr zur Strafe die Haare ab und verletzt sie. Sie sperrt sie in den Keller, weil Kind ja bestraft werden muss. Sie packt Kind in den Nacken und druckt sie auf den Boden wir einen räudigen Hund, weil Kind den Wunsch geäußert hat nach haus zu wollen. Sie schlägt Kind so stark, dass Kind mit den Kopf auf eine Tischplatte knallt. Sie beschimpft Kind als eklig, dumm etc.


    Wie würdest du hier deiner Bindungstoleranz ausdruck verleihen?


    ich möchte nochmal betonen, dass das gericht die Stunden reduziert hat und gesagt hat, nach 6begleiteten Umgängen ohne Nachweis der Auflagenerfüllung seitens KV Umgangsausschluß.

  • Kügelchen, du diskutierst und denkst an der falschen Stelle rum. Bei dem Anruf des Jugendamtes im Auftrag aller anderen Beteiligten Stellen geht es um dich und das, was du tun sollst. Nicht um den Ex und das, was er tut oder nicht tut oder mal getan hat oder vielleicht tun wird.


    Die haben wegen eurer Situation anscheinend eine eigene Sitzung mit allen Leuten einberufen. Sicherlich bekommt auch der Ex sein Fett weg. Aber du halt auch. Und das angesprochene Problem solltest du beseitigen. Sonst nehmen die dich an den Haken.


    Ich würde da den Teufel tun und keinesfalls einen Brief schreiben oder gar den Anwalt auflaufen lassen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ich möchte nochmal betonen, dass das gericht die Stunden reduziert hat und gesagt hat, nach 6begleiteten Umgängen ohne Nachweis der Auflagenerfüllung seitens KV Umgangsausschluß.


    Warum betonst Du das nochmals? Es ist doch Angelegenheit des KV, diesen Auflagen nachzukommen. Kann es sein, dass Du darauf spekulierst, dass er diesen Auflagen nicht nachkommt und dann der Umgang ausgeschlossen ist? Was bedeutet dieser Beziehungsabbruch dann für Euer gemeinsames Kind? Wer hindert Dich bzw. Euch daran, mehr als das verordnete Minimalprogramm zuzulassen?

  • Ich würde selbst nichts schreiben- soll, wenn nötig Dein Rechtsanwalt machen.



    Halte Dich einfach an alles, was vorgegeben wurde und tue Dein Bestes. Da können die Dir nichts.



    Wenn ich hier sehe und mit bekomme, was sich die Lütten alles so merken können. Meine Enkeltochter ist jetzt 6, aber was die alles noch weiß- von vor 2 oder 3 Jahren, da schlackert man manchmal mit den Ohren.
    Hat also nicht immer was damit zu tun, das man da immer drüber redet.
    Die Mäuse merken sich selbst allerhand.




    @ musicafides


    Dein letztes Post hier- Du regst Dich bei Deiner KM auf, das sie mit Kind nicht ins Schwimmbad geht und das Theater wegen dem 1 € und Du analysierst alles, was Deine KM tut- hier wird ein Kind ständig vom KV misshandelt.
    Und, Du schlägst vor, das die Threaderöffnerung das Kind auch noch öfter an den KV abgibt?
    Das ist nicht Dein Ernst?
    Wenn der Umgang ausfallen würde- würde der arme Wurm endlich mal zur Ruhe kommen und nicht aufgerieben.
    Und, die KM müßte keine Angst mehr haben- ob Kind lebend nach Hause kommt.
    Es könnte erstmal Ruhe einkehren.

  • musicafides: Dein analytisches Verhalten in allen Ehren. Ich habe auch respekt vor dem was du durchgemacht hast und was du leistest, aber diese Fragen sind gerade echt für Quark. Ich will nicht unhöflich werden, daher werde ich diese nicht beantworten.


    Volleybap: ich frage mich dennoch was Kind so falsches gesagt haben soll, was Rückschlüsse auf meine angebliche Umgangsverweigerung schließen läßt?


    si_lence: Ja, sie merkt es mit Sicherheit, dass ich es nicht supercool finde, wenn sie mit KV allein ist und wie sehr ich mich freue, wenn sie gesund und munter wiederkommt. Ich finde es auch nicht supercool, wenn sie bei uns sich in den Apfelbäumen rumtreibt. ich arbeite ja an der Angst mit der Therapeutin und daran KV minimals zu vertrauen. Eben doch positiv zu sehen, dass er sie in den letzten Monaten nicht umgebracht hat (allergieschock). Aber 3jahre Angst, löst sich nicht so schnell in Luft auf.

  • Dein letztes Post hier- Du regst Dich bei Deiner KM auf, das sie mit Kind nicht ins Schwimmbad geht und das Theater wegen dem 1 € und Du analysierst alles, was Deine KM tut- hier wird ein Kind ständig vom KV misshandelt.
    Und, Du schlägst vor, das die Threaderöffnerung das Kind auch noch öfter an den KV abgibt?
    Das ist nicht Dein Ernst?


    Doch, es ist mein Ernst. Und zwar nicht, dass das Kind von jetzt auf gleich öfter an den KV abgegeben wird, sondern dass an einer Ausweitung der Umgänge gemeinsam gearbeitet wird, sofern es die Rahmenbedingungen (u. a. eben auch Erfüllung der Auflagen seitens des KV) erlauben. Das kann Monate oder auch Jahre dauern.


    Ich analysiere vieles, was ich während der Umgänge beobachte, aber mir ist es sehr wichtig, zu unterscheiden, wem ich was sage oder vermittle. In diesem Forum spreche ich sehr offen über vieles, was ich bei der KM oder den Kindern noch nicht mal ansatzweise erwähne.


    Es ist natürlich nicht in Ordnung, wenn der KV das Kind misshandelt. Deswegen hat er auch gewisse Auflagen zu erfüllen. Trotzdem ist es schwierig, wenn wir als Eltern anfangen, das Kind vor dem anderen Elternteil schützen zu wollen.

  • Ich bin grad ein bisschen Nachdenklich, und vielleicht ist es auch etwas off Topic. Aber ich frage mich, wie wäre denn die Reaktion, wenn irgendwo, in den Nachrichten, im Radio, in der Zeitung, von einem Kind berichtet würde, dass von der alleinerziehenden Mutter misshandelt würde. Geschlagen, beleidigt und verletzt. Mit Nahrungsmitteln gefüttert, die es umbringen könnten. Ich wage zu behaupten, dass die allgemeine Empörung sehr groß wäre. Und dass einer solchen Mutter ziemlich fix das Kind weggenommen werden würde. Weil das Kindeswohl dort gefährdet ist.


    Warum wird aber andersrum alles drangesetzt dass ein Umgangs-Vater, der in seiner Umgangszeit genau das praktiziert, das Kind weiterhin allein sehen darf? Und warum wird eine Mutter, die das verhindern will, angehalten, das gegenüber dem Kind schönzureden? Warum wird sie verpflichtet, einem solchen Vater das Kind auf dem Silbertablett zu servieren und dabei noch nicht einmal Bedenken zu äußern? Steht das Recht des Kindes auf Umgang mit dem anderen Elternteil wirklich über dem Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit?


    Wie gesagt, das ist jetzt nicht ganz zum Thema, da es ja kein konkreter Ratschlag ist. Aber diese Gedanken gingen mir gerade beim Lesen durch den Kopf.

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...

  • Bei einem nicht getrennten Paar, wäre das Kind unter solchen Umständen vielleicht schon aus der Familie genommen worden. Je nach Situation.


    Ich würde mit Sicherheit nicht soetwas machen. Was der Vater betreibt, ist Kindesmisshandlung. Wenn ich so reagieren würde, wie man von dir verlangt, verharmlose ich dies. Ich signalisiere, Kind solle sich nicht so anstellen, dass hat schon seine Richtigkeit so. Geliebte Menschen dürfen uns so etwas antun. Wir freuen uns trotzdem.


    Niemals.


    Ich würde mich neutral verhalten, sicher auf keinen Fall andeuten, dass ich den jetzigen Umgang nicht gut heiße, er ist ja gut so, wie er jetzt ist, aber nicht mehr. So viel wie unbedingt nötig. Ich würde aber auch echt aufpassen, dass du nicht signalisierst, dass du gar keinen Umgang mehr wünscht.


    Auch wen dem Kind nichts besseres passieren könnte. Kein Mensch verdient sowas und, keiner vergißt. ( Das ist eine so unsinnige Begründung)


    Ich hab in den ersten 4 Jahren viel erlebt und nichts vergessen und nichts verziehen. Und irgendwann liebt man seine Eltern auch nicht mehr. Nicht jedes Kind.Ich weiß gar nicht, wie man immer darauf kommt.


    Aber: Im Moment ist es ja gut so und das könntest du natürlich auch positiv vermitteln. Im Moment kann sie ihren Vater sehen und ist geschützt.


    Manchmal bin ich ob der Rechtsprechung auch nur noch fassungslos. :kopf

  • Volleybap: ich frage mich dennoch was Kind so falsches gesagt haben soll, was Rückschlüsse auf meine angebliche Umgangsverweigerung schließen läßt?


    .


    Das kann dir hier letztlich keiner sagen. Aber das Jugendamt hat dir gesagt, wie sie die Situation einschätzen. Jetzt liegt es an dir, dafür zu sorgen, dass es solche "Botschften", die das JA empfangen hat, nicht mehr gibt. Oder deren "Maschinerie" kommt ins Rollen. Und das wäre nun wirklich nicht gut ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich glaube sie denken, dass das Kind nachplappert was du gesagt hast.
    Im Grunde spricht das Kind aus was du denkst. Es übernimmt Deine Haltung.


    Das kann dann den Eindruck vermitteln, als würdest du dem Kind die Worte einimpfen.


    Ich würde mich aus dem ganzen Thema "Vater" dem Kind gegenüber raus halten.
    Alles was Vater und Kind betrifft ist eine Sache zwischen den beiden und den Umgamgsleuten.


    Wenn Kind irgendwas zum Thema Vater sagt würde ich sie an den Vater verweisen. Sie soll das mit ihm klären.


    Dann bist du nicht mehr diejenige die das Vaterbild für das Kind prägt.

  • "Weil ich bei dir und du mich gehauen hast und mir Sachen zu essen gibst die mich krank machen, muss ich mit dir nicht wegfahren oder schlafen. Ich schlafe nur bei Mama und esse Sachen nur was Mama gekocht hat"


    Das sind deine Worte nicht die eines 4 jährigen Kindes. Klar kann die Kleine ihren Vater was sagen aber eben
    auf ihre Art und Weise.


    Was soll´ ich Püppi denn sagen? Papa wird dir nie wieder wehtun! Woher zum Teufel soll ich das wissen. Woher soll ich wissen, dass er ihr nicht wieder irgendwas gibt wogegen sie allergisch ist.


    Klar kasnn das niemand wissen. Warum gibst du KV keine Chance ?? JA und andere stehen dir bzw. euch zur Seite. Alles braucht seine
    Zeit. Was Allergien betrifft, das Thema habe ich mit meiner Tochter auch durch. Ein zweimal im Jahr wird meine Tochter vom Krankenwagen abgeholt
    wegen eine allergischen Reaktion. soll ich jetzt die KM dafür verantwortlich machen ??


    Ich werde Püppi bestimmt nicht sagen, dass sie gemein zu Papa ist, weil sie ihre Wünsche äußert. Der KV darf es ihr ja gegenüber auch und ist nicht gemein.


    Das sollst du auch nicht,aber auch nicht derTochter irgendwelche worte in Mund legen die sie sagen soll.


    Und natürlich sage ich ihr, dass sie bitte nur das Essen und Trinken mag, was in ihrem Rucksack drin ist, wenn der KV sie wie auch immer doch überzeugt, etwas anderes zu essen, dann werde ich, wenn es schief geht ihr nicht die Schuld geben, nur weil KV sich nicht an Regeln hält, die er zugestimmt hat.


    Man o man, so ein Kindergarten. Redet miteinander wie erwachsene Menschen. Vermutlich macht bei euch die Art und Weise
    wie ihr miteinander kommuniziert alles kaputt.


    Das JA hat dir ja jetzt einen guten Rat gegeben und ich würde alles nochmal überdenken.




    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Man o man, so ein Kindergarten.



    jenpa


    Kurz dazu, was Du als Kindergarten abwatscht, wurde gerichtlich festgelegt! kügelchen sollte Essen und Trinken mitgeben, damit es nicht zu nem Allergieschock kommt!

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.