KM entscheidet in welchen Ferienwochen ich das Kind bekomme , bis wann ?

  • Das ist dann aber echt eine Ausnahme.
    Bei uns im Hort musste ich ganz genau angeben wer mein Kind abholen darf. Und diejenigen mussten auch ihren Perso vorzeigen.


    Bei uns ist es so das wenn ich einen Arztermin habe und morgens in der Kita ein Schreiben mitgebe das der kleine vom großen Bruder abgeholt werden darf.Schaffe ich es rechtzeitig zurück hole ich Kind selber ab ansonsten springt mein großer ein.
    Die Kita hat da auch kein Problem mit.

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Das ist dann aber echt eine Ausnahme.
    Bei uns im Hort musste ich ganz genau angeben wer mein Kind abholen darf.


    Ich kenne keine Einrichtung, bei der das anders wäre. Wenn die Personen in der Einrichtung bekannt sind, wird vermutlich nicht erforderlich sein, den Ausweis vorzuzeigen. Aber wenn die KM eben den KV nicht angibt, weil sie das nicht möchte, dann darf er auch nicht abholen. Wer will sie dazu verpflichten? Ich kann aber jederzeit die Liste der berechtigten Personen (sie ist nicht lang) abändern, das Personal muss nur davon in Kenntnis gesetzt werden.

  • Bei GSR müssen im Normalfall beide Elternteile den Betreuungsvertrag unterschreiben (ja die meisten KiGas halte nsich nicht dran). Das Kind muss auch auf Verlangen an jeden Sorgerechtsinhaber herausgegeben werden. Sollte ein Elternteil den KiGa anweisen, dass Kind nicht an den anderen, auch sorgeberechtigten Elternteil herauszugeben (von Urteilen mal abgesehen), dann hat der KiGa u.U. ein Problem. Denn er er bewegt sich dann im Bereich derEntziehung Minderjähriger.


    Bei ASR sieht es anders aus. Da kann der BET das tatsächlich bestimmen (es sei denn es gibt ein anders lautendes Urteil)


    Gibt es z.B. aber ein Urteil ,dass die Übergabe zumUmgang im KiGafestgeschrieben hat, dann darf der KiGa sich auch nicht weigern, das Kind herauszugeben, auch denn der BET das so angibt. Da sonst die Umstzung des Urteils ja nicht möglich wäre. In so eine mFall darfder KiGa nur den Zugang zum KiGa verweigern und muss das Kind eben ander Tür oder vor derTür übergeben.


    Tina

  • Bei uns hier ist es vielleicht schon deshalb das jeder jeden kennt und die Kindergärtnerinnen und die Chefin meinen Großen eben auch schon 6 Jahre kennen.Ohne das Schreiben von mir würden Sie aber den kleinen auch nicht an den großen geben.KV bringt den kleinen ja einen Tag in der Woche.Ich sage dann am Vortag nur Bescheid das er ihn am nächsten Tag bringt.
    Den Betreuungsvertrag haben wir beide unterschrieben.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

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  • Ich sage nur: Dauervollmacht. Erleichtert vieles.


    Ich kenne aber auch Fälle, da wurde das Gericht bemüht, weil sich der UET nicht an die vom BET vorgegebene Abholzeit gehalten hatte. In Einklang mit der Einrichtung. Das ist dann egal.. Krankes System. Aber gut..


    Vielleicht machen wir einen neuen Thread zum Thema auf?

  • babbedeckel


    Sie hat Recht.
    Bei uns ist es auch so. Mein Ex könnte (wenn er denn wollen würde) Mucki auch nicht einfach abholen. Ich habe damals eine Liste geschrieben wer sie mitnehmen darf. KV steht nicht auf dieser Liste und ich habe den Erzieherinnen gesagt das Ich ihnen Bescheid gebe falls KV Kind abholen möchte. Was er (durch JA gezwungen) einmal in mittlerweile fast 2 Jahren getan hat.
    Trotz geteiltem Sorgerecht würden sie Kind nicht mitgeben wenn ich nicht mein "Okay" gebe.


    Ich meine mich zu erinnern das die KiGa Leitung mir damals etwas davon gesagt hat dass KV klagen könnte damit er Kind holen kann und auf die Liste der Personen kommt die Kind abholen dürfen. Irgendwas war da.... aber zu diesem Zeitpunkt hatte unser KV eh noch kein GSR und selbst jetzt mit GSR hat er trotzdem kein Interesse daran.
    Aber ich denke ein zusätzlicher Grund warum unser KiGa das Kind an KV nicht heraus geben würden ist dass sie KV bis vor ein paar Monaten noch nie gesehen hatten. Er hat sich vorher nie dort vorgestellt, war auf keiner Veranstaltung und auch auf keinem Elternabend anwesend.

    Liebe Grüße,
    Zora


    Sometimes the wrong choices bring us to the right places

    Einmal editiert, zuletzt von Rote_Zora ()

  • Hi,


    Rotezora und nana;


    Wenn man das ASR hat, dann mag das stimmen, wobei das Umgangsrecht ja losgelöst davon ist.
    Aber man kann durchaus, durch gütliche Einigung, oder FG, dies entscheiden lassen.
    Es kommt ja auch darauf an, welche Bindungen das Kind zu anderen Personen hat. Auch dies wird
    (manchmal vom JA), und auch FG beleuchtet.
    Dann ist es eben nicht so, das der BET einfach bestimmen darf.
    Bei Kindergärten, ist es oft so, das diese sich einfach unsicher sind, bzw. sich auf die sichere Seite begeben.
    Dies ist ja kein Wunder, was so alles schon durch die Presse geisterte.


    Meine EX wollte auch nicht das der Opa Töchterchen abholt, aber da hatte sie auch kein Recht bekommen.
    Auch dies kann man in Kindergärten mitteilen.


    Das JA kann nur Empfehlungen aussprechen, aber rechtsgebunden ist dies nicht.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Wenns um die Bindung zwischen Kind und KV oder Großeltern geht, hätten beide schlechte Karten.
    Also wie gesagt. Bei uns im KiGa gibt keiner das Kind raus wenn BET nicht Bescheid weiß und einverstanden ist.
    Die merken ja selbst dass da was im Busch ist. Ich habe sie ja auch in einem Elterngespräch aufgeklärt wie es so läuft und sie gefragt wie Kind mit dem Thema "Vater" umgeht wenn das Gespräch im KiGa unter den Kindern aufkommt.
    Als KV dann vom JA gedrängt dass erste mal zum KiGa gefahren ist um sich vorzustellen (er wusste nach fast 2 Jahren weder wie er heißt noch wo er ist... hat ihn nicht gejuckt) hat er der KiGa Leitung versprochen dass man ihn in Zukunft öfter zu Gesicht bekommen wird. :laber
    Welche Überraschung... es war das erste und vermutlich letzte mal. Es ist nämlich wieder 4 Monate her.
    Man hatte mich im KiGa schon mehrfach angesprochen und kritisiert dass man ihn vorher noch nie zu Gesicht bekommen hat und er immer durch Abwesenheit glänzte.
    Mir war das natürlich sehr peinlich und es hat mich wütend gemacht... mittlerweile ist es mir egal. Das muss es. Es wirft schließlich ein schlechtes Licht auf IHN nicht auf mich. Er ist alt genug. ^^

    Liebe Grüße,
    Zora


    Sometimes the wrong choices bring us to the right places

  • Bei GSR müssen im Normalfall beide Elternteile den Betreuungsvertrag unterschreiben (ja die meisten KiGas halte nsich nicht dran). Das Kind muss auch auf Verlangen an jeden Sorgerechtsinhaber herausgegeben werden. Sollte ein Elternteil den KiGa anweisen, dass Kind nicht an den anderen, auch sorgeberechtigten Elternteil herauszugeben (von Urteilen mal abgesehen), dann hat der KiGa u.U. ein Problem. Denn er er bewegt sich dann im Bereich derEntziehung Minderjähriger.


    Bei ASR sieht es anders aus. Da kann der BET das tatsächlich bestimmen (es sei denn es gibt ein anders lautendes Urteil)


    Hallo Rainbowfish,


    das ist falsch, dieses Urteil hier gilt als richtungsweisend:
    http://openjur.de/u/31927.html - OLG Bremen · Beschluss vom 1. Juli 2008 · 4 UF 39/08


    Eine Bekannte hat jetzt im Moment gerichtliche Auseinandersetzungen zu diesem Thema hinter sich gebracht.


    Die Rechtspflege des Gerichts wollte den Antrag zuerst gar nicht annehmen und hat sie auf dieses Urteil verwiesen, sie möge das dem Kindergarten und dem Vater mitteilen, das würde genügen. Der Antrag wurde dann doch angenommen weil noch ein anderer Sachverhalt mitverhandelt werden musste und mittlerweile ein Anwalt eingeschaltet wurde (der Kindsvater hatte die Einrichtung mit ebenjener "Entziehung" konfrontieren wollen).
    Dem Kindsvater wurde während der Anhörung sehr (!) deutlich die Rechtslage erklärt. Da er diese nicht akzeptieren wollte und weiterhin auf sein Rechtsempfinden im Zusammenhang mit dem GSR beharren wollte, wurde der betreffende Teil des Sorgerechts alleine auf die Mutter übertragen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Wozu GSR? Damit der Vater rechtlich gleichgestellt ist (Auskunftspflicht von Behörden etc.)


    Bestimmen darf im Falle des Residenzmodells mit Umgangskontakten weiterhin der BET. Wenn der Umgang vorsieht, dass der UET das Kind aus der Kita/Schule abholt, dann muss das gerichtlich geregelt werden. Ein BET kann zwar immer noch über die Dinge des alltäglichen Lebens alleine entscheiden, aber wenigstens kann er dem UET nicht verbieten, das Kind aus Kita/Schule abzuholen. Eine interessante Frage, ob es dazu auch Urteile gibt?


    Klingt sinnvoll die Regelung. Sie gibt aber dem BET mal wieder unverhältnismäßig viel Macht. Aber das erklären wir nach der nächsten Maus.. :winken:

  • Hi,


    Canchero,


    ja, ich finds nur langsam frustierend.


    Bei Schulen und Ärzten hören dann die Väter mit GSR, dass die Schule sich nur verpflichtet fühlt einen Elternteil zu informieren und verweisen darauf, dass derandere sich die Infos dort holen kann. Ebenso oder ähnlich bei den Ärzrten.


    Zitat

    ber wenigstens kann er dem UET nicht verbieten, das Kind aus Kita/Schule abzuholen.

    Laut dem oben genannten Urteil scheint das aber durchaus so zu sein ,dass der BET auch entscheiden kann,dass der andere nicht abholen darf. Auf die Erklärunge nder Maus bin ich gespannt ;-)

  • Für mich würde das gemeinsame Sorgerecht bedeuten endlich Zeugnisse sehen zu können.
    Zu erfahren warum meine Tochter im Matheförderkurs ist, wie ich sie unterstützen kann.
    Mit Ärzten sprechen kann, angeblich muss sie zu vielen Therapien.
    Vor ein paar Jahren wäre sie angeblich fast gestorben weil sie operiert werden musste und die Narkose nicht vertrug.
    Ich weiss weder was operiert wurde, noch was da los war.
    Wir könnten endlich in den Hochseilgarten, wo ich unterschreiben dürfte.
    Ich kann mit dem Arzt reden ob sie wirklich eine Tierhaarallergie hat.
    Und und und.


    All das wird mir verweigert. Und das Jugendamt kann nicht helfen.
    Es würde so viele Konflikte vermeiden, weil ich endlich nicht mehr der Bittsteller sein muss.
    Weil sie viele Dinge nicht mehr vorspielen könnte.


    Darum möchte ich gerne das GSR. Damit ich endlich mehr weiss über mein Kind als über Besucherkinder meiner anderen Kinder.

  • Verstehe ich jetzt nicht so ganz: du könntest deine Tochter fragen; kann ich Dir in Mathe was helfen? Wie ist denn dein Zeugnis ausgefallen? Wie hast du denn die OP damals weggesteckt? Darfst Du denn die Katze nun streicheln oder nicht?
    Du hast Interesse an deiner Tochter. Das darfst Du auch ohne gemeinsames Sorgerecht zeigen, oder?

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Nein.
    Sie darf darauf nich antworten.
    Standartantwort ist dass sie es nicht weiss, vergessen hat.
    Ich bedränge sie nicht. Ich frage, und respektiere ihre Antwort.
    Sie lenkt auch sofort ab, Themenwechsel.
    Verplappert sie sich schämt sie sich.

    Ich möchte sie nicht in noch mehr Konflikte bringen bei uns.
    Ich darf nichts wissen, das wird ihr von klein auf eingetrichtert.


    Alle 2 Wochen 2 Tage sind einfach zu kurz um die Mauer zu brechen.
    Es sind zarte Ansätze da von ihrer Seite.
    Vor allem bei ihren Geschwistern sucht sie ihre Wahrheit.
    Fragt sie über mich, erzählt ihnen was die Mutter über mich sagt.


    Dass wir die dann wieder aufbauen müssen lasse ich mal aus.
    Es ist sehr schwer für uns als Familie, zu der ja noch mehr Kinder gehören.



    Darum habe ich große Hoffnung in das Gutachten.

  • Zeigen kann man viel. Ich glaube man muss erst in der Situation sein, um verstehen zu können was was heißt. Lies mal genauer. Die Tochter darf dem Vater keine Informationen geben. Das hat die Mutter ihr verboten ..


    Edit: Rosenimo, warst schneller

    Einmal editiert, zuletzt von Canchero ()

  • Wir haben einmal gelernt zusammen.
    Sie erzählte vom Thema der HWSU Arbeit.
    Gab auch Ärger, ich habe damit nix zu tun.
    Die Tochter sei nun verwirrt, die Mutter würde ganz anders mit ihr lernen.
    Sie soll schöne Stunden bei uns haben und Schule gehöre in den Haushalt der Mutter.


    Ein paar Wochen später sollten wir sehr viele Hausaufgaben erledigen am
    Wochenende. Später stellte sich heraus dass meine Ex sich die ausdachte.


    Hätte ich das GSR, so würde ich alle zwei Wochen in der Schule anrufen können und die Hausaufgaben erfragen.
    Oder eine Klassenliste und da abgleichen mit jemandem.
    Keine Ahnung.

  • Rosenimo, dafür, dass deine/eure Situation so sehr besch... ist, klingst du recht ruhig. bisschen resigniert, und müde. Was nicht verwundern würde. Ich wünsche dir jedenfalls viel Kraft.

    _________________________________________________________________________
    keks3


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  • Hi,

    Später stellte sich heraus dass meine Ex sich die ausdachte.

    sorry :lgh ...köstlich. Waren sie schwer ? :D

    Rosenimo, dafür, dass deine/eure Situation so sehr besch... ist, klingst du recht ruhig.

    Naja, er macht das ja schon Jahre mit. Da gewöhnt man sich auch an hassende (H)EXen.
    Müde ist dann auch normal, denke ich.


    Nebenbei, das o.g. Urteil zielt auf das GSR ab. Und das abholen vom Kindergarten wäre eine
    Entscheidung des täglichen Lebens.
    Gleichzeitig wird drauf verwiesen, das dies dann in erster Linie ein problem des Umgangs wäre.
    Dies war aber nicht Gegenstand der OLG-Entscheidung.
    Außerdem sind OLG-Entscheidungen für den entsprechenden OLG-Bezirk richtungsweisend, und
    nicht (unbedingt) für alle OLG Bezirke.
    Dies habe ich auch persönlich(in meiner Sache)bei meinem FG erfahren, wie die Gegenseite eine Argumentation
    von dem OLG-Brandenburg brachte, und mein OLG-Bezirk viel weiter südlich ist.
    Wurde zwar gehört, aber die Entscheidung folgte einer ganz anderen Argumentation.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.