Beistandschaft oder Anwalt

  • Hallo,
    ich habe Schwierigkeiten mit dem Unterhalt. Das Amt für Beistandsschaften legte zuerst eine Unterhaltssumme fest. Ohne Titel. Nach Überprüfung des Einkommens stieg die Summe. Der Kindsvater ging zum Anwalt vor Unterzeichnung des Titels und nun bekam ich gerade mal die Hälfte des zuerst festgesetzten Unterhalts. Ich fühle mich vollkommen hilflos. Ist es besser die Unterhaltsberechnung ueber einen Anwalt meinerseits laufen zu lassen, statt über das Amt? :thanks:

  • Warum ? Lass das doch weiter laufen - ihr seid doch gerade in der Berechnung - natürlich kann sich der Vater einen Anwalt nehmen und Einspruch gegen die Berechnung des JA einlegen, vielleicht wurde etwas übersehen ? Am Ende landet ihr vor Gericht, wenn keine Einigung erzielt wurde. Ich würde das lieber mit der Beistandschaft machen - da kostengünstiger.
    Ich kenne einige Anwälte die den Damen auch im Erstgespräch deutlich höheren und schnellen Unterhalt versprochen haben und dann zog es sich und dauerte, es wurden Briefe geschrieben - Zahlen getauscht - am Ende sind viele doch beim Richter gelandet - oft mit einem Vergleich und jeder hatte die Anwaltskosten an der Backe.

  • Bei uns auf dem JA sind die sehr lahm und bewegen sich kaum vom Platz, da ist Anwalt besser :brille

  • das ist schon fast eine Glaubensfrage ;-)
    es ist ein wenig davon abhängig, wie aktiv Dein JA den Unterhaltsanspruch des Kindes betreibt....
    Wenn man die Beistandschaft auflöst, dann muss man halt alles entsprechend selber betreiben, und auch die Kosten (Anwalt, ggf. Gerichtsverfahren etc.) selber tragen-


    Es gibt halt nur diese zwei Wege- ich würde als erstes versuchen, beim JA einen Termin zu machen, und dort nachfragen, wie die weiter vorgehen wollen-
    Die können ja auch die Berechnungen des Anwaltes von KV entsprechend einsehen, und prüfen-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • aus erfahrung würde ich dir zum anwalt raten, ich selber habe schlechte erfahrungen mit der beistandschaft. ich habe jetzt zum anwalt gewechselt. das das ganze kostet ist falsch, der anwalt macht das über den namen des kindes also bekommt man prozesskostenbeihilfe es sei den du bist versichert durch ne rechtschutz. ein guter anwalt wird dich da beraten. mein fall ist ähnlich, der vater wurde berechnet zahlt aber nicht mal die hälfte. die beistandschaft hat es lange nicht gemerkt und dann fahren die immer den schmusekurs. schreiben den tausend mal an und warten warten usw. das nennt man auch untätigkeit der beistandschaft.


    der anwalt wird genau prüfen und auch alle belege einfordern die der vater vom unterhalt abziehen will. in meinen fall zum beispiel x versicherungen kredite usw. was er nicht darf aber versuchen wird. auch da hat die beistandschaft bei mir geschlafen.


    suche dir einen anwalt raus und rufe erstmal an oder schreibe eine email.


    beim unterhalt fordert man alles im namen des kindes ein und daher über prozesskostenbeihilfe. das ist dann kostenlos. lass dir nicht erzählen das du blechen musst, das stimmt so nicht. ein anwalt wird dich aufklären. auch ich dachte das doch mein anwalt hat mich klar aufgeklärt. viele gerüchte sind schlicht falsch.


    ein anwalt ist auch schneller mit dem gerichtsvollzieher, lohnpfändung usw. die beistandschaft ist ne schlafmütze.

  • Ich kann mich irren, aber soweit ich weiß übernehmen RS-Versicherungen keine Kosten bzgl. Unterhalt, weil die Wissen das das ins Geld gehen kann.
    Laß mich gern vom Gegenteil überzeugen, bin auch höchstunzufrieden mit der Beistandsschaft, aber nun ist der Zug vermutlich abgefahren.

  • das das ganze kostet ist falsch, der anwalt macht das über den namen des kindes also bekommt man prozesskostenbeihilfe es sei den du bist versichert durch ne rechtschutz.


    das ist so nicht richtig....
    mir ist keine Rechtschutz bekannt, die diese Kosten übernehmen würde-


    PKH bekommt man nur, wenn man selber halt PKH erhalten würde.... man klagt im Namen der Kinder, und ist damit zahlungspflichtig (und wenn beim anderen nix, oder nicht entsprechend zu holen ist, dann zahlt man dessen Kosten auch noch mit, und im Zweifel auch die Gerichtsvollzieherkosten und und und)
    Wenn man selber also keine PKH hat, sollte man sich genau überlegen, ob man sich das im Zweifel wirklich leisten kann!

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • beim unterhalt fordert man alles im namen des kindes ein und daher über prozesskostenbeihilfe. das ist dann kostenlos. lass dir nicht erzählen das du blechen musst, das stimmt so nicht. ein anwalt wird dich aufklären. auch ich dachte das doch mein anwalt hat mich klar aufgeklärt. viele gerüchte sind schlicht falsch.


    Vorsicht: meiner Erfahrung nach fordert man zwar Alles im Namen des Kindes - aber, wenn der BET keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat, muss BET zahlen.


    Ich kann mich irren, aber soweit ich weiß übernehmen RS-Versicherungen keine Kosten bzgl. Unterhalt, weil die Wissen das das ins Geld gehen kann.


    Bei den meisten Rechtschutzversicherungen ist Rechtschutz in Ehesachen und Unterhaltssachen ausgeschlossen - aber das gibt es, auch wenn es ziemlich teuer ist und die Wartezeit lang ist.

  • die rechtschutzversicherung müsste diese dinge auch übernehmen wenn die versicherung vor geburt des kindes bestanden hätte, aber wahrscheinlich auch nur mit nachdruck, die zahlen doch nichts freiwillig . ..so der anwalt. meine versicherung habe ich aber nach geburt des kindes abgeschlossen wo der fall schon bestand deswegen zahlt meine nicht. ich mache aber alles über prozesskostenbeihilfe im namen meines kindes. das ist das wichtige immer im namen des kindes . der kindesunterhalt ist ja fürs kind . wer mit der beistandschaft nicht zufrieden ist sollte bei einem anwalt anfragen, meistens kostet das erstgespräch ja nichts jedenfalls nicht hier auf dem land. ansonsten geben die ja auch telefonisch auskünfte. mein anwalt hat in binne von einem monat mehr geschafft als die beistandschaft in 2 jahren .

  • . das ist das wichtige immer im namen des kindes


    natürlich-
    dennoch hast Du als sorgeberechtigter Elternteil die Verpflichtung, die Kosten, die auf Grund der Klagen der Kinder auflaufen zu tragen ;-)
    und, wenn Du entsprechendes Einkommen hast, dann zahlst Du auch!
    natürlich, wenn das EK des Vaters wirklich entsprechend hoch ist, und und und - dann nicht- gibt aber halt auch so nette Elternteile, die ihren Job schmeissen (möglichst während des Vefahrens)- dann hast Du zwar am Ende einen Titel, zahlst aber Deinen Anwalt, seinen Anwalt, und die Gerichtskosten alleine, da beim anderen nix zu holen ist-
    und dann kannst Du mit dem Titel die Wand verschönern (immerhin ein Bild, für ein paar tausend Euro) :(

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • die rechtschutzversicherung müsste diese dinge auch übernehmen wenn die versicherung vor geburt des kindes bestanden hätte, aber wahrscheinlich auch nur mit nachdruck, die zahlen doch nichts freiwillig . ..so der anwalt. meine versicherung habe ich aber nach geburt des kindes abgeschlossen wo der fall schon bestand deswegen zahlt meine nicht. ich mache aber alles über prozesskostenbeihilfe im namen meines kindes. das ist das wichtige immer im namen des kindes . der kindesunterhalt ist ja fürs kind . wer mit der beistandschaft nicht zufrieden ist sollte bei einem anwalt anfragen, meistens kostet das erstgespräch ja nichts jedenfalls nicht hier auf dem land. ansonsten geben die ja auch telefonisch auskünfte. mein anwalt hat in binne von einem monat mehr geschafft als die beistandschaft in 2 jahren .


    Eindeutig falsche Auskunft:
    - eine Privatrechtschutzversicherung übernimmt die Kosten der Erstberatung beim Anwalt wegen familienrechtlicher Fragen - mehr zahlen muss sie nicht und da ist es auch egal, ob sie vor oder nach der Geburt des Kindes abgeschlossen wurd.


    - normalerweise, wenn du eine Erstberatung beim Anwalt willst, musst du diese auch zahlen.


    - in deinem Namen kannst du nicht den Unterhalt des Kindes einklagen - er steht dem Kind zu und nicht dir - von daher wird immer im Namen des Kindes geklagt

  • Hallo,


    Das Amt für Beistandsschaften legte zuerst eine Unterhaltssumme fest. Ohne Titel. Nach Überprüfung des Einkommens stieg die Summe. Der Kindsvater ging zum Anwalt vor Unterzeichnung des Titels und nun bekam ich gerade mal die Hälfte des zuerst festgesetzten Unterhalts. Ich fühle mich vollkommen hilflos. Ist es besser die Unterhaltsberechnung ueber einen Anwalt meinerseits laufen zu lassen, statt über das Amt? :thanks:


    Das ist normal. Die Beistandschaft im Jugendamt ist strikt parteiisch; und gute Beistandschaften sagen genau das auch dem UET. Wenn es also einen Ermessensspielraum gibt, dann wird die Beistandschaft den zu Gunsten des BET ausschöpfen; und auch versuchen, noch mehr zu bekommen.


    Für einen UET ist es grundsätzlich empfehlenswert, jetzt einen Anwalt einzuschalten, der die Rechnung überprüft und Ermessenssachen zusammenstreicht.


    Wenn die Beistandschaft der Meinung ist, das sei im Endeffekt zu wenig (weil der Anwalt des UET - der ja auch Einblick in Verhältnisse des UET hat, die die Beistandschaft nicht unbedingt hat - zuviel für das "bereinigte Netto" abgezogen hat), klagt sie selbständig.


    Wenn sie nicht klagt, dann schätzt sie aufgrund der Erfahrungen mit derartigen Klagen ein, daß sie bei einem Prozeß mit zu hoher Wahrscheinlichkeit verlieren wird.


    Daß das, was die Beistandschaft errechnet, erstmal "wünsch' Dir was" ist, ist allerdings bekannt. Du kannst zu einem Fachanwalt für Familienrecht gehen (andere taugen nichts) und die Berechnungen überprüfen lassen; wenn es ein erfahrener(!) Anwalt ist, kann er Dir sagen, ob es sich lohnt, trotzdem zu klagen.


    Ansonsten beschreibst Du den normalen Vorgang mit einer Beistandschaft.


    Gruß
    diadem

  • zur prozesskostenbeihilfe, richtig wird nicht immer bewilligt aber in der regel verdienen alleinerziehende nicht die welt. das geht ja nach vermögen des antragsstellers und nach erfolgschancen. die erfolgschancen sind gegeben wenn der unterhalt berechtigt ist. am besten wird es nunmal ein anwalt für familienrecht einschätzen können.

  • Eindeutig falsche Auskunft:


    - eine Privatrechtschutzversicherung übernimmt die Kosten der
    Erstberatung beim Anwalt wegen familienrechtlicher Fragen - mehr zahlen
    muss sie nicht und da ist es auch egal, ob sie vor oder nach der Geburt
    des Kindes abgeschlossen wurd.


    falsch, laut meiner rechtschutzversicherung übrigens die generali hätten die das übernommen wenn die versicherung vorher abgeschlossen worden wäre, also vor eintreten des falles. möglich das das von versicherung zur versicherung unterschiedlich ist.





    - normalerweise, wenn du eine Erstberatung beim Anwalt willst, musst du diese auch zahlen..
    falsch das ist von anwalt zu anwalt unterschiedlich. meiner bietet sowas kostenlos an. kommt evt auch auf die gegenden an. wir sind ländlich.
    alerdings gibt es sowas auch in köln


    - in deinem Namen kannst du nicht den Unterhalt des Kindes einklagen -
    er steht dem Kind zu und nicht dir - von daher wird immer im Namen des
    Kindes geklagt


    habe ich nicht behauptet, ich habe ja geschrieben im namen des kindes

  • @ wesely1062011


    In der Regel verdienen Alleinerziehende unterschiedlich!


    Und die, die eben keine Prozesskostenhilfe bekommen und auf deinen Rat hören, sind dann die Dummen und haben die Kosten an der Backe kleben.


    Also bitte keine Behauptungen aufstellen, wenn man sich nicht auskennt.


    Was du vielleicht auch nicht weißt: Erstberatung beim Anwalt kostet bis zu ca 190 €, wenn man keine Prozesskostenhilfe bekommt.


    Ich bin raus, bevor ich die Netiquette vergesse und kann dem TS nur raten nicht auf wesleys falsche Aussagen zu hören, sonst könnte es ein böses Erwachen geben


    Edith sagt: ich habe so ein unnützes, von Luchsie erwähntes, teures Bildchen, bei dem ich mir noch den überlege, an welche Wand ich es hänge ...

    Einmal editiert, zuletzt von Inkognito ()

  • Tja, schon besch*. Da hat man so oder so weniger Geld zur Verfügung, weil man den KU mit-trägt. Und darf sich dann fragen, ob man dieses Risiko eingehen will.
    Ich hab mich dagegen entschieden. Und Sohn gesagt das ich einen neuen TV von ihm geschenkt haben will, sobald er ausreichend Knete hat. Ich glaub da kommt er noch preisgünstig weg für 15-18 Jahre vollen Support hier :-)

  • das das ganze kostet ist falsch, der anwalt macht das über den namen des kindes also bekommt man prozesskostenbeihilfe es sei den du bist versichert durch ne rechtschutz.


    Bei mir übernimmt das nicht die Rechtschutz (Allianz bestand vor der Geburt) noch bekomme ich mit meinem 0815 Job PKH


    meistens kostet das erstgespräch ja nichts jedenfalls nicht hier auf dem land.


    150-200 Euro hier, dafür bekommt man die Auskunft was Mindest-KU lt. DD-Tabelle ist - da bekommen viele strahlende Augen


    hier 150-200 Euro - dafür bekommt man in der Regele erzählt was der Mindest-K

    richtig wird nicht immer bewilligt aber in der regel verdienen alleinerziehende nicht die welt.


    das ist wohl sehr vom Einzelfall abhängig


    Liebe TS,
    die Beistandschaft ist doch schon dran. Es sollte ein Titel unterzeichnet werden. Der Termin ist abgelaufen. Die Gegenseite hat Einspruch erhoben und nun zahlt man einen Betrag (wird in der Regel geraten - als Goodwill) - du meldest den Brief und die Zahlung an die Beistandschaft - dann geht das noch ein paar Mal hin und her und entweder es gibt eine Einigung zwischen Summe A (nwalt) und B(eistandschaft) oder ihr landet automastich beim Richter.

  • Hallo,
    ich habe Schwierigkeiten mit dem Unterhalt. Das Amt für Beistandsschaften legte zuerst eine Unterhaltssumme fest. Ohne Titel. Nach Überprüfung des Einkommens stieg die Summe. Der Kindsvater ging zum Anwalt vor Unterzeichnung des Titels und nun bekam ich gerade mal die Hälfte des zuerst festgesetzten Unterhalts. Ich fühle mich vollkommen hilflos. Ist es besser die Unterhaltsberechnung ueber einen Anwalt meinerseits laufen zu lassen, statt über das Amt? :thanks:


    Hallo Sabine1975,


    wichtig ist hier: Was sagt die Beistandschaft zu diesem Vorgehen? Wollen sie die korrekte Berechnung des Unterhalts noch gerichtlich erzwingen?
    Du schreibst, sie hätten eine Unterhaltssumme festgelegt? Aufgrund welcher Zahlen wurde diese denn berechnet? Hatte das Amt Gehaltsnachweise des Vaters zur Verfügung?


    Falls der Vater des Kindes wenig Einkommen hat und falls er bei seiner Nachberechnung dann das Einkommen korrekt bereinigt hat, kann der Titel korrekt sein.


    Es kann aber auch taktisch zu werten sein. Es wird Unterhaltspflichtigen gerne mal angeraten, "freiwillig" einen Titel zu unterzeichnen, der viel niedriger ist als der errechnete Anspruch. Dann kommt ein Rechtstreit günstiger, weil nur noch die Differenz verhandelt und erstritten werden muss.
    Außerdem sind viele Unterhaltsempfänger dann auch zu müde und bescheiden sich mit dieser Summe.


    Wichtig ist: Du musst diesen Titel nicht akzeptieren!
    Falls Du der Meinung bist, der Kindsvater hätte mehr Unterhalt titulieren müssen (Düsseldorfer Tabelle, die Zahlbeträge befinden sich ganz unten: http://www.allein-erziehend.ne…duesseldorfer_tabelle.htm ) kannst Du in den Konflikt gehen.


    Neben der Frage, welches weitere Vorgehen die Beistandschaft plant (unsere hat sich mit diesem "freiwilligen" Titel nicht zufrieden gegeben) ist das alles auch eine Frage Deines Einkommens. Hast Du ein niedriges Einkommen, erhälst Du Verfahrenskostenhilfe (VKH), dann kannst Du das Risiko eines Rechtsstreits wagen. Hast Du Einkommen über dem Grenzwert, bezahlst Du die Kosten des Streits selbst und musst eine Kosten-Nutzen-Abwägung vornehmen.


    Das in meinen Augen beste Vorgehen wäre:
    - mit der Beistandschaft besprechen, wie diese jetzt vorgehen möchte
    - falls die Beistandschaft klein bei gibt, beim Rechtspfleger dem Amtsgerichts einen Beratungsschein besorgen
    - einen Anwalt konsultieren und befragen nach den Chancen (und den Kosten) eines Rechtsstreits.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Falls Du der Meinung bist, der Kindsvater hätte mehr Unterhalt titulieren müssen (Düsseldorfer Tabelle, die Zahlbeträge befinden sich ganz unten: http://www.allein-erziehend.ne…duesseldorfer_tabelle.htm ) kannst Du in den Konflikt gehen.


    Die "Düsseldorfer Tabelle" ist tückisch.


    Der "normale BET" denkt: ich nehme das Brutto, ziehe Steuern und Sozialabgaben ab, dadurch bekomme ich das Netto; das schaue ich in der Tabelle nach; und soviel hat UET zu zahlen, und keinen roten Heller weniger.


    Dann würde die Düsseldorfer Tabelle aber von vornherein auf das Brutto abgestimmt sein.


    Hier geht es um das "bereinigte Netto" - und dabei sind Aufwendungen für den Beruf, Schulden, evtl. Kosten für den Umgang (wenn sie besonders hoch sind) etc. pp. abgezogen. Daher ist das bereinigte Netto, nach dem die Düsseldorfer Tabelle abgelesen wird, grundsätzlich wesentlich niedriger als der "Nettolohn".


    RICHTIG kompliziert wird das bei Selbständigen und Freiberuflern, weil Du dann unterscheiden mußt, was zu "Firmenausgaben" gehört (Investitionen - aber auch Rückstellungen), und was zum "Privat-Gehalt". Du kannst z.B. nicht von vornherein den Umsatz ansetzen, weil der zu mindestens der Hälfte erstmal in die Fix- und laufenden Kosten geht. Dann kauft der UET einen neuen Mercedes; ist das privat (und die Schuldentilgung geht dementsprechend NICHT vom Netto ab), oder ein Firmenwagen (und damit geht die Tilgung SEHR WOHL vom bereinigten Netto ab)? Mehr, als die Abschlüsse für die Einkommenssteuer zu nehmen, kann man da oft nicht machen; und selbst mit denen hast Du dann ein "Gehalts-Netto", von dem wieder die "üblichen" Bereinigungen abgehen.

  • Hallo Sabine1975,


    du schreibst, es gibt noch keinen Titel.


    Dann ist es im Moment im ganz normalen Verfahren der Auseinandersetzung zwischen den Parteien.
    Die eine Partei ( hier Beistandschaft, könnte genauso gut ein Anwalt sein) fordert für das Kind Summe X ( bestenfalls sogar schon errechnet mit Unterlagen).
    Die Gegenpartei ( Anwalt des Vaters) errechnet zu Gunsten des Mandanten mit ganz ganz vielen Abzügen ( die oft rechtlich gar nicht standhalten ;)) ) einenen anderen Betrag und raten dem Mandanten nur diesen zu zahlen.


    Nun wird meistens noch 1, 2x außergerichtlich verhandelt ( per Schriftsätze)
    Kommt man zu keiner Einigung, dann sollte die Beistandschaft eine Unterhaltsbeschluss bei Gericht beantragen.
    Dann wird eben dort beim Familiengericht entschieden, welcher Rechtsauffassung welcher Partei gefolgt wird. :D


    Das Kostenrisiko - wie von vielen Vorschreibern geschildert - besteht aber schon!
    Wenn es bei wesley so war, wie sie schildert, ist es schön für sie, aber nicht immer so ( eher anders).
    Diese eine Erfahrung als "immer so" einzuschätzen und kundzutun ist äußerst gefährlich und kann nach "hinten losgeheen"
    Deshalb Vorsicht!


    Sollte der Vater eine Unterhaltsurkunde vorlegen, in der er einfach weniger unterschrieben hat ,als gewollt wird, dann ist es wichtig , so wie Frau Rausteiger schreibt, zu verfahren:
    Sowohl Du als auch die Beistandschaft ( also BEIDE= wichtig!) müssen diese Urkunde schriftlich zurückweisen - und zwar gegenüber der austellenden Urkundsbehörde.
    Auch das ist wichtig.


    Eine Unterhaltsurkunde ist eine einseitige Willenserklärung, die nur Rechtskrafft entfaltet, wenn sie auch angenommen wird!


    Verweigert man diese Annahme, dann ist sie das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurde.
    Die Urkundsbehörde nimmt die Ablehnung/Zurückweisung der Urkunde an, fügt sie der Urschrift der Urkunde bei und informiert den Vater, dass die Urkunde somit keinen Bestand hat. Und damit ist gut.
    Da kann sich der Vater und sein Anwalt auf den Kopf stellen...


    Viele Anwälte wissen das nicht, da sie weder Notar noch Urkundsbeamte sind und/oder keine entsprechende Fortbildung hatten...


    Viele Beistände sind dagegen auch Urkundsbeamte und kennen das ;-)


    Nun würde ich auch den Beistand genau fragen, wie der Stand der Dinge ist und was nun geplant ist.


    :wink

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

    Einmal editiert, zuletzt von AlwaysHope ()