Für die Kinder zweitwohnsitz anmelden oder komplett ummelden?

  • Hallo,


    falls es hier nicht richtig ist, einfach verschieben.
    2013 Sah es schon mal so aus das ich mich von meinem Partner trenne. Haben es aber nochmal versucht.
    Nun ist es wieder soweit und der entschluss zu gehen steht jetzt schon fest.Die neue Wohnung ist zum 01.08 Bezugsfertig.


    Mein Expartner kann sich durchaus vorstellen unsere 3 Kinder (6,4,2 Jahre) bei sich zu behalten. Ich möchte natürlich meine Kinder auch bei mir haben.
    Wir haben uns nun darauf geeinigt das die Kinder immer eine Woche bei Ihm und dann eine Woche bei mir sind. Darauf hat uns die Beraterin vom Jugendamt gebracht, da wir um ein gemeinsammes Gespräch gebeten hatten.
    Wir sehen jetzt daraus erstmal nur Vorteile:
    * keiner muss den anderen Unterhalt zahlen, da wir zu gleichen Zeiten auf die Kinder aufpassen.
    * Jeder hat auch mal zeit für sich um sich auf die Arbeit zu stürzen, mit freunden was machen usw.
    * Kinder müssen keinen Schul/Kindergarten wechsel machen.


    Und hier jetzt meine Frage, da ich um die 15km weiter weg ziehe, habe ich ihm eben angeboten. Wenn wir die kinder im Wochenwechsel haben, das ich gerne bereit bin diese jeden Tag in ihren alten Kindergarten/Schule zu fahren und wieder abzuholen (wenn sie bei mir sind).
    Expartner hat einen Fahrweg von 5 Fahrminuten mit dem Auto zur Schule/Kindergarten (liegen direkt nebeneinander)


    Da ich ja komplett in eine andere Gemeinde ziehe muss ich mich dort ja ummelden. Da wir aber möchten das die Kinder eben weiterhin in Papas Gemeinde zur Schule/Kindergarten gehen wie bis jetzt auch. Ist meine Frage, reicht es wenn ich die Kinder bei mir als Zweitwohnsitz anmelde?
    Meine befürchtung ist nämlich wenn ich sie komplett bei mir in der neuen Gemeinde anmelde, das sie nicht mehr auf den alten KIGA/Schule gehen dürfen (außer ich stelle einen gastantrag)


    Leider geht es Finanziell anfangs bei mir nicht ohne das Sozialamt (Harz 4). Da ich momentan auf 140,- Euro angemeldet bin.
    Ich habe meine Anträge alle zusammen und warte auf den Rückruf für den Abgabetermin und der Erstbesprechung.
    Beim Ausfüllen der Antrage hatten wir die Idee mit dem wochenwechsel noch nicht.
    Was muss ich den jetzt da beim Amt beachten? könnte es sein das sie mir die 4 zimmer wohnung nicht mehr genehmigen?
    Ich möchte auch keinesfalls irgenwas verheimlich so auf die art, ja die kinder sind immer alle bei mir, obwohl das nicht der warheit entspricht.


    Wir haben uns auch darauf geeinigt das ich das komplette kindergeld erhalte, wegen dem weiteren fahrweg zum Kindergarten. Dafür überhnehm ich auch die kosten für Kindergarten, spielgeld und die schulischen kosten. Ausflüge zahlen wir dann wieder gemeinsam.


    Danke schon mal im Voraus.

    Liebe Grüße
    ich und meine
    3 Schätze

  • Hallo,
    soweit ich weiß, kann ein Kind nur einen Hauptwohnsitz haben (familienrechtlich), ob das sozialrechtlich anders ist, wer weiß.
    Ich will hier nicht unken, finde aber die Lösung insgesamt nicht optimal. Zumal die Finanzierbarkeit in den Sternen steht (JC muss mit spielen).


    Es gibt einen ganz Thread mit ganz ähnlicher Problematik, "Wechselmodell aber H4" oder so ähnlich...


    Zitat

    Wir sehen jetzt daraus erstmal nur Vorteile:
    * keiner muss den anderen Unterhalt zahlen, da wir zu gleichen Zeiten auf die Kinder aufpassen.
    * Jeder hat auch mal zeit für sich um sich auf die Arbeit zu stürzen, mit freunden was machen usw.


    Okay, das sieht nach Vorteilen aus, aber irgend jemand wird das alles finanzieren müssen. :hae:
    Mit dem 140 EUR Job wird es mittelfristig nicht getan sein. Könnte mir vorstellen, daß JC hier sagt, nein, machen wir nicht auf Dauer.


    LG


    p.s.

    Zitat

    Wir haben uns auch darauf geeinigt das ich das komplette kindergeld erhalte, wegen dem weiteren fahrweg zum Kindergarten. Dafür überhnehm ich auch die kosten für Kindergarten,


    Geht das überhaupt? :hae: So weit ich weiß, muss doch das Einkommen u.U. angegeben werden, natürlich das von beiden, wenn beide "quasi" BET sind...

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • wenn du im alg2 bezug bist, muss kv dir unterhalt bezahlen oder wer soll den aufenthalt der kinder bei dir finanzieren? du wirst nur hälftige kosten der kinder bekommen, wie willst du das finanzieren? das was ihr euch ausgedacht habt, ist etwas für eltern die gut verdienen und es sich leisten können. das jobcenter bezahlt es dir jedenfalls nicht.

  • du wirst nur hälftige kosten der kinder bekommen, wie willst du das finanzieren?


    ... und auch dieses Geld wird das JC sich - ziemlich sicher - wo zurückholen wollen? ;-)

    wenn du im alg2 bezug bist, muss kv dir unterhalt bezahlen oder wer soll den aufenthalt der kinder bei dir finanzieren?


    Genau dort, beim KV :winken: und u.U. auch noch Betreuungsunterhalt (Bedürftigkeit wäre ja gegeben). Da sprechen wir von 3 x KUH und BUH, zusammen mindestens 1500 Euro...


    Man könnte es so regeln, UET zahlt bis zum SB, für den Umgang der Kinder beantragt er/sie anteilig Kosten beim JC. Wobei für
    einen von beiden ET aber dann keinesfalls eine 4-Zimmer Wohnug "drin" ist... :hae:


    LG

  • Hallo,
    Danke erstmal für eure Antworten.
    Den Thread "Wechselmodell und Harz 4" werd ich mir mal durchlessen, dankeschön.


    Ich möchte ja dann auch wieder auf Teilzeit arbeiten gehen. Das mit dem 140,- Euro Job ist halt noch von Jetzt.
    Schließlich hoffe ich das ich bis ende des jahres wieder komplett auf eigenen Beinen stehen kann.


    Wie sich das mit den Kindern alles entwickeln wird, werden wir sehen.
    Wir fanden jetzt so im ersten moment eine gute Idee. Wobei ich nicht verstehe warum er oder ich ihm oder er mir unterhalt für die Kinder zahlen soll, wenn er zu gleichen Teilen auf die Kinder aufpasst und die selben kosten hat. Aber da werden wir mim jugendamt nochmal darüber sprechen.


    Geht das überhaupt? :hae: So weit ich weiß, muss doch das Einkommen u.U. angegeben werden, natürlich das von beiden, wenn beide "quasi" BET sind...

    Meines wissen bekommt doch der Kindergeld bei dem die Kinder leben. Bis jetzt bekomm ich das Kindergeld für unsere drei. Soviel ich auch weis wird das Kindergeld nicht an Harz 4 angerechnet, kann aber auch sein das ich mich da täusche.

    muss kv dir unterhalt bezahlen oder wer soll den aufenthalt der kinder bei dir finanzieren?

    Ich seh das so, wenn die kinder zwei wochen im Monat bei ihm sind und zwei wochen im Monat bei mir, müsste ich ihm unterhalt zahlen und er mir, was aus meiner sicht aber blödsinn ist, da es ja nur von einem zum anderen geschoben wird. Aber wie schon geschrieben, werden wir das mit dem Jugendamt nochmal besprechen.

    3 x KUH und BUH,

    Was genau bedeuten diese Abkürzungen. KindesUnterhalt oder?

    UET zahlt bis zum SB

    Auch hier kann versteh ich die Abkürzungen leider nicht.




    Ich dachte ja auch immer, wenn man keinen unterhalt fordert ist man selber schuld wenn man dann nichts bekommt.
    Auch muss ich dazu sagen, das er ein Eigenheim hat und keine Miete oder so zahlen braucht.


    Nochmal vielen dank für eure Meinungen, bin schon gespannt was das jugendamt und das Jobcenter dazu sagt.
    Notfalls werden wir die kinder bei mir anmelden und ihn den dortigen kindergarten/schule bringen.
    Wir dachten halt, das es für die Kinder besser wäre.

    Liebe Grüße
    ich und meine
    3 Schätze

  • Hallo KleisMadl,
    ich finde es ja nicht schlecht, wenn ihr weiterhin gemeinsam für die Kinder als gleichwertige Elternteile auftreten wollt :winken: im Gegenteil.
    Finde ich gut, leider spielen da manche Eltern nicht mit...
    Und bei vielen, die es möchten, die Finanzen.


    BET Betreuender Elternteil, UET Umgangsberechtigter Elternteil, KUH Kindesunterhalt, BUH Betreuungsunterhalt, TUH/BUH (seid ihr verheiratet) Trennungsunterhalt / Betreuungsunterhalt
    KV/KM Kindsvater/mutter


    Zu der von Dir genannten "Verschieberei", bei Wechselmodell ist es halt so, dass beide Elternteile dann für den finanziellen Unterhalt aufkommen müssen, im Rahmen ihrer Leistungsfähigkkeit ich nehme an der KV hier verdient wesentlich mehr als Du?


    Also wird er auch wesentlich mehr zahlen müssen, im Moment plant ihr eine Trennung und wollt die trennungsbedingten Kosten (2 Wohnungen usw.) weiter schieben. Das wird so nicht gehen.


    Mir ist was eingefallen, wenn Du Wohngeld beantragst, könnte das ein Weg sein.


    LG


    Zitat

    Zitat von »Yogi«
    Geht das überhaupt? :hae: So weit ich weiß, muss doch das Einkommen u.U. angegeben werden, natürlich das von beiden, wenn beide "quasi" BET sind...
    Meines wissen bekommt doch der Kindergeld bei dem die Kinder leben. Bis jetzt bekomm ich das Kindergeld für unsere drei. Soviel ich auch weis wird das Kindergeld nicht an Harz 4 angerechnet, kann aber auch sein das ich mich da täusche.


    Das bezog sich auf die Kita Kosten (wenn der Beitrag einkommensabhängig berechnet wird). Mit der Auszahlung des Kindergeldes hast Du Recht. Wenn ein ET dann >75%vom Mindest KUH zahlt, darf er 1/2 Kindergeld vorab vom Unterhalt abziehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Was genau bedeuten diese Abkürzungen. KindesUnterhalt oder?


    Auch hier kann versteh ich die Abkürzungen leider nicht.


    KUH - Kindesunterhalt
    BUH Betreuungsunterhalt
    UET - Umgangselternteil
    SB - Selbstbehalt
    BET - Betreuungselternteil (da wo Kind gemeldet ist)
    ...
    da gibts irgendwo einen thread zu..

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Hallo Yogi,


    danke für deine Antwort und die Aufklärung der kürzl :winken:
    Ich hab nun ein bisschen im Internet gegoogelt. Ich wusste ja gar nicht, das es eine feste Bezeichnung für Wöchentlichen Wechsel gibt.
    Verheiratet waren wir/sind wir nicht.


    Ich hab mich auch schon soweit erkundigt das das JC auf den Tag genau das Wechselmodul "bezahlt" (also würde ich nur Anteilig für die Zeit wo die Kinder bei mir sind, geld bekommen) ist ja auch für mich logisch, warum soll ich für die Kinder geld vom amt bekommen in einer zeit wo die kinder gar nicht bei mir sind.


    Ja er hat einen besseren Verdienst (angestellter und selbstständiger) Wobei er da nie wirklich aus seinem Minus rauskommt (ist auch ein trennungsgrund)
    Ich möchte halt keine streiterein. werd mich wegen dem Wechselmodul auch einfach mal beim Jobcenter beraten lassen. ich denke ich werd beim erstgespräch wo ich die anträge abgebe mit meiner Sachbearbeiterin mal drüber sprechen.

    Liebe Grüße
    ich und meine
    3 Schätze

  • Jep, hier ist das Problem wieder die Finanzierbarkeit. Von welchem Geld möchtest du Kinder jeden Tag zur Schule/Kita fahren?


    Du wirst erhalten: Regelsatz für dich, hälftiger AE-Zuschlag, halber Satz für die Kinder und KdU (Kosten der Unterkunft) - Kindergeld - 40€ (140€-Job - den 100€ dazuverdienst).


    Hast du bedacht, ob die Miete angemessen ist? Wenn nicht, wird das JC nicht die vollen Kosten der Miete übernehmen.


    Der Unterhalt wird sich auch nicht aufheben. Er muss schon einen Ausgleich bezahlen, da er mehr verdient wie du. Wie das aber genau geregelt ist, wenn ein ET (Elternteil) SGB2-Leistungen (Harz4) bezieht berechnet wird, dazu hab ich noch nichts gefunden. Ich weiß nur, daß dann nur der halbe Regelsatz für die Kinder bezahlt wird.


    Du hast dann auf jeden Fall eine gesteigerte Unterhaltspflicht den Kindern gegenüber, und wirst dir einen Vollzeitarbeitsplatz suchen müssen (oder entsprechend gut bezahlten Teilzeitjob), damit du aus dem SGB2-Bezug herauskommst.


    Wobei dies keine Gründe sein sollen, das Wechselmodell nicht zu praktizieren. Es müssen halt nur Lösungen für die anfallenden Probleme gefunden werden.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    2 Mal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Hallo,


    also die mietkosten sind ok, sie überschreiten den Mietsatz nicht.
    Ich weis halt nicht ob der mietsatz auch dann voll gilt wenn die kinder nur an zwei wochen im monat bei mir sind.


    Ich danke euch allen für eure Antwort.

    Liebe Grüße
    ich und meine
    3 Schätze

  • Ich weis halt nicht ob der mietsatz auch dann voll gilt wenn die kinder nur an zwei wochen im monat bei mir sind.


    Für die Kinder stehen dir die vollen qm zu. Auch wenn sie im Wechselmodell sind.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • unsere 3 Kinder (6,4,2 Jahre)


    die Idee finde ich gut - allerdings sollte die Entfernung der Elternwohnsitze bei diesem Modell eher 1-2 km sein,
    Grundschulkinder werden mobil und möchten ihre Freunde im Stadtteil besuchen - da sind 15 km schon ne Menge


    Wir haben 8 km zwichen den Wohnsitzen der Eltern und das ist manchmal echt anstrengend und teuer.

  • Soviel ich auch weis wird das Kindergeld nicht an Harz 4 angerechnet, kann aber auch sein das ich mich da täusche.


    Du wirst erhalten: Regelsatz für dich, hälftiger AE-Zuschlag, halber Satz für die Kinder und KdU (Kosten der Unterkunft) - Kindergeld - 40€ (140€-Job - den 100€ dazuverdienst).

    Kindergeld ist Einkommen und wird voll angerechnet, vom 140 € Job darfst Du 108 ,-€ behalten.
    Nur so zur Info


    Liebe Grüße


    Ute

  • Du hast dann auf jeden Fall eine gesteigerte Unterhaltspflicht den Kindern gegenüber, und wirst dir einen Vollzeitarbeitsplatz suchen müssen (oder entsprechend gut bezahlten Teilzeitjob), damit du aus dem SGB2-Bezug herauskommst.


    Sehe ich auch so.

    Ich möchte halt keine streiterein. werd mich wegen dem Wechselmodul auch einfach mal beim Jobcenter beraten lassen. ich denke ich werd beim erstgespräch wo ich die anträge abgebe mit meiner Sachbearbeiterin mal drüber sprechen.


    Dafür wünsche ich viel Glück,

    Der Unterhalt wird sich auch nicht aufheben. Er muss schon einen Ausgleich bezahlen, da er mehr verdient wie du. Wie das aber genau geregelt ist, wenn ein ET (Elternteil) SGB2-Leistungen (Harz4) bezieht berechnet wird, dazu hab ich noch nichts gefunden. Ich weiß nur, daß dann nur der halbe Regelsatz für die Kinder bezahlt wird.

    tiDas ist richtig, denn so, wie es momentan sich dar stellt, hat er hier alle Vorteile (ok, er betreut hälftig, aber trotzdem).
    Das Modell lässt sich nur genau so umsetzen, weil Du, TS hier mit machst (Du kompensierst das Geld, was ihm erspart bleibt, durch eigene Erwerbstätigkeit). Es ist ok, aber ich wollte es nur noch mal dazu gesagt habe. Perspektivisch wird er sich finanziell mehr beteiligen müssen (nicht, dass es hier noch ein böses Erwachen gibt auf einer Seite)...


    Bei dem "klassischen" Residenzmodell wären mindestens 775 Euro (und da ist das halbe Kindergeld, was er Dir jetzt überlässt, vorab schon abgezogen) von UET an BET zu zahlen, BET erhält zudem das Kindergeld. Und, bei dem Alter der Kinder, steht BUH im Raum.


    Grundschulkinder werden mobil und möchten ihre Freunde im Stadtteil besuchen - da sind 15 km schon ne Menge


    ;-)
    Also ich fand 15 km schon für den "normalen" Umgang anstrengend,


    Insgesamt muss ich sagen, spannende Sache, werde es weiter verfolgen.


    LG

  • der vater muss unterhalt bezahlen, wenn er mehr geld hat und nicht im bezug ist. dieser unterhalt wird vollständig vom bezug der kinder abgezogen. wohntechnisch stehen dir 50 qm zu und ein zimmer für die kids. es ist nicht klar geregelt ob dir voll qm für die kinder zustehen oder nur angemessen anteilig bspw. eine dreiraumwohnung, für die zeit wo die kinder zu besuch bei dir sind.
    auch wird man dir erklären das teilzeit nicht reicht, sondern nur vollzeit arbeiten sollst.
    warum behältst du die kinder nicht ganz bei dir.

  • Weil er auch der Vater ist und genauso ein anrecht auf seine Kinder hat wie ich.
    Und da wir uns beide vorstellen können das die kinder bei einem sind. Wollen wir es soch machen.
    ich werd ihn ja seine kinder nicht wegnehmen.

    Liebe Grüße
    ich und meine
    3 Schätze

  • wohntechnisch stehen dir 50 qm zu und ein zimmer für die kids. es ist nicht klar geregelt ob dir voll qm für die kinder zustehen oder nur angemessen anteilig bspw. eine dreiraumwohnung, für die zeit wo die kinder zu besuch bei dir sind.


    Worauf stützt du diese Aussage?


    Bei dieser umfangreichen Zeit der Kinder im Haushalt der Mutter muss den Kindern ein entsprechender Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Da reicht ein Zimmer für 3 Kinder bei weitem nicht aus.


    Dies hat das BSG schon 2006 festgestellt, daß für den Umgang mit den Kindern auch adäquat aufgekommen werden muss. Auf dieses Urteil basieren auch Urteile der Sozialgerichtsbarkeit, die sich auf die KdU beziehen, wie z.B. SG Fulda Az. S 10 AS 53/09, wo einem umgangsberechtigten Elternteil (mit erweiterten Umgang) für sich und das Kind eine Wohnungsgröße von 60qm als angemessen angesehen wurde (also eine Wohnungsgröße für 2 Personen).

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • adäquat heißt, dass drei kinder bei einigen tagen umgang auch in einem zimmer schlafen können. adäquat heißt nicht, dass jc verpflichtet ist bis zum maximum auszureizen.
    wohnbedarf für zwei personen ist nicht 60 qm, sondern bis zu 60 qm. es können also auch 50 qm als genügend angesehen werden. urteile des sozialgerichtes sind nicht bindend für den rest der jcs, sondern nur auf einen fall bezogen.

  • adäquat heißt, dass drei kinder bei einigen tagen umgang auch in einem zimmer schlafen können.


    Das nennst du adäquat? Wenn 3 Kinder das halbe Jahr in einem Raum hausen müssen? Dann hoffe ich du bist keine JC-Mitarbeiterin. Dann hingen wir vorm Sozialgericht.


    Aber es findet sich auch in den Richtlinien der JC wieder, daß beim Wechselmodell der Wohnraum für die Kinder anerkannt werden muss z.B. bei der Stadt Flensburg:


    KdU auf Seite 9 unten


    oder hier beim Kreis märkisch-Oderland:


    KdU auf Seite 9 oben.


    Könnte die Liste noch beliebig Fortsetzen.


    Von daher wird es auch ein entsprechendes Urteil einer höheren Instanz geben.


    Beim Wechselmodell sind die Kinder bei den KdU voll anzuerkennen

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()