Hallo,
falls es hier nicht richtig ist, einfach verschieben.
2013 Sah es schon mal so aus das ich mich von meinem Partner trenne. Haben es aber nochmal versucht.
Nun ist es wieder soweit und der entschluss zu gehen steht jetzt schon fest.Die neue Wohnung ist zum 01.08 Bezugsfertig.
Mein Expartner kann sich durchaus vorstellen unsere 3 Kinder (6,4,2 Jahre) bei sich zu behalten. Ich möchte natürlich meine Kinder auch bei mir haben.
Wir haben uns nun darauf geeinigt das die Kinder immer eine Woche bei Ihm und dann eine Woche bei mir sind. Darauf hat uns die Beraterin vom Jugendamt gebracht, da wir um ein gemeinsammes Gespräch gebeten hatten.
Wir sehen jetzt daraus erstmal nur Vorteile:
* keiner muss den anderen Unterhalt zahlen, da wir zu gleichen Zeiten auf die Kinder aufpassen.
* Jeder hat auch mal zeit für sich um sich auf die Arbeit zu stürzen, mit freunden was machen usw.
* Kinder müssen keinen Schul/Kindergarten wechsel machen.
Und hier jetzt meine Frage, da ich um die 15km weiter weg ziehe, habe ich ihm eben angeboten. Wenn wir die kinder im Wochenwechsel haben, das ich gerne bereit bin diese jeden Tag in ihren alten Kindergarten/Schule zu fahren und wieder abzuholen (wenn sie bei mir sind).
Expartner hat einen Fahrweg von 5 Fahrminuten mit dem Auto zur Schule/Kindergarten (liegen direkt nebeneinander)
Da ich ja komplett in eine andere Gemeinde ziehe muss ich mich dort ja ummelden. Da wir aber möchten das die Kinder eben weiterhin in Papas Gemeinde zur Schule/Kindergarten gehen wie bis jetzt auch. Ist meine Frage, reicht es wenn ich die Kinder bei mir als Zweitwohnsitz anmelde?
Meine befürchtung ist nämlich wenn ich sie komplett bei mir in der neuen Gemeinde anmelde, das sie nicht mehr auf den alten KIGA/Schule gehen dürfen (außer ich stelle einen gastantrag)
Leider geht es Finanziell anfangs bei mir nicht ohne das Sozialamt (Harz 4). Da ich momentan auf 140,- Euro angemeldet bin.
Ich habe meine Anträge alle zusammen und warte auf den Rückruf für den Abgabetermin und der Erstbesprechung.
Beim Ausfüllen der Antrage hatten wir die Idee mit dem wochenwechsel noch nicht.
Was muss ich den jetzt da beim Amt beachten? könnte es sein das sie mir die 4 zimmer wohnung nicht mehr genehmigen?
Ich möchte auch keinesfalls irgenwas verheimlich so auf die art, ja die kinder sind immer alle bei mir, obwohl das nicht der warheit entspricht.
Wir haben uns auch darauf geeinigt das ich das komplette kindergeld erhalte, wegen dem weiteren fahrweg zum Kindergarten. Dafür überhnehm ich auch die kosten für Kindergarten, spielgeld und die schulischen kosten. Ausflüge zahlen wir dann wieder gemeinsam.
Danke schon mal im Voraus.