Erster Anwalttermin

  • Danke Yogi das wusste ich nämlich wirklich nicht genau.Vermutlich braucht das JC hier noch etwas länger oder der KV hat wirklich nicht genügend Einkommen um zusätzlich zum Kindesunterhalt noch Trennungsunterhalt zu bezahlen.Ich glaube hätte ich vorher so einiges eher gewusst was ich jetzt weiß er wäre wohl nicht so ohne weiteres einfach davon gekommen.Er hat es sich sehr einfach gemacht und ich habe nicht auf meine Rechte geachtet.


    Danke für eure Hilfe und euer Verständnis.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

  • Volleybap das Problem am ganzen ist wie geht es dann weiter? Wenn man mit dem KV hätte reden können wäre es ja überhaupt nicht so eskaliert.So aber reagiert der KV noch nicht einmal auf den Brief vom Anwalt.Wenn er nach dem Anwaltbrief zu mir gekommen wäre und hätte reden wollen ich hätte gesagt wir teilen uns die Kosten ganz ohne Streit.


    Die Option gab es ja aber leider nicht.Wenn das JC beim KV Geld gesehen hätte würde ich wohl kein Geld vom JC mehr bekommen.Oder aber er hat die Bearbeiterin vom JC so eingewickelt das Sie ihm alles geglaubt hat was er gesagt hat.Ich weiß es nicht.


    Es wird wenn ich jetzt den Klageweg beschreite nicht unbedingt zu einer Verbesserung führen und ob das ganze Erfolg hat ist ungewiss.Glaubst Du wirklich der KV hätte meinem Anwalt auch nur irgentetwas von Gehaltszetteln gegeben?Die Frage die ich mir stelle wie bezahlt der KV die PKV wenn er doch angeblich kein Geld hat.


    Nochmals. Für den Krankenkassenversicherungsbeitrag bist du nicht zuständig. Da sollen sich Jobcenter, Krankenkasse, Ex drum schlagen. Du hast jetzt die zahlung übernommen. Jetzt musst du gucken, bei wem du das geld einfordern kannst. Das ist eine sehr schlechte Position.


    Über deinen Anwalt kannst du versuchen, beim Ex eine Gehaltsauskunft zu bekommen. Sollte dann Geld da sein aufgrund der Gehaltsauskunft, dann kann erst eine berechtigte Unterhaltsforderung gestellt werden. Das wird aber dann auch direkt mit der Jobcenterabrechnung verknüpft. Du und dein Anwalt machen also auch da letztlich deren Arbeit. Auch nicht gut.


    Deinem Anwalt ist das egal. Er hat zutun und kann an dich, vielleicht über Verfahrenskostenhilfe vom Staat, sein Geld einfordern.


    Insgesamt wird hier aber gerade ein riesiger Schlamassel produziert, bei dem am Ende keiner mehr weiß, wer wann von wem Unterlagen, Zahlungen und Geld einzufordern hat. Es bleibt alles an dem hängen, der zuerst nervös wird und die Hand hebt. Derzeit machst du das. Und das ist eine schlechte Grundeinstellung. Das versuche ich, die ganze Zeit deutlich zu machen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vermutlich braucht das JC hier noch etwas länger oder der KV hat wirklich nicht genügend Einkommen um zusätzlich zum Kindesunterhalt noch Trennungsunterhalt zu bezahlen.


    Wie kommt er denn von über 3000 Euro netto (die er als PKV Mitglied braucht) minus Kindesunterhalt auf seinen SB - da muss er ja 1500 Euro Schulden in Abzug bringen ???

  • Ich habe der Anwältin alles erzählt, die Gründe der Trennung, die Gewaltausbrüche und die Regelung bezüglich unseres Kindes. Es war hilfreich mehr zu erzählen und sich der Anwältin anzuvertrauen. Ich habe bei der Scheidung keine Anträge gestellt, dafür er und die Schuldzuweisungen waren nervig. Aber ich denke mit dem Hintergrundwissen konnte die Anwältin einfach besser auf die Schreiben der Gegenseite antworten.


    Am Schluss wurde er sogar beim Scheidungstermin aufgefordert mir die Urkunde wegen den Unterhaltsleistungen zu geben. Er wollte nicht und die Richterin meinte im Schlusswort, er solle es sich besser überlegen. ;-)


    Ich glaube es war einfach sinnvoller, dass meine Anwältin über unsere Geschichte gut Bescheid wusste.

  • Wie kommt er denn von über 3000 Euro netto (die er als PKV Mitglied braucht) minus Kindesunterhalt auf seinen SB - da muss er ja 1500 Euro Schulden in Abzug bringen ???


    Das frage ich mich auch die ganze Zeit. Er müsste mit diesem Einkommen für alles leistungsfähig sein.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Er hat sich mutmaßlich selbstständig gemacht und dann innerhalb der 3-Monats-Frist die PKV gewählt.
    Einkommen muss er noch nicht nachweisen, sondern letztlich eine Prognose abgeben ... Ohne Kind "am Hacken" und im Basistarif wird er das als günstiger angesehen haben als den Tarif der gesetzlichen KK. Und so, wie er drauf zu sein scheint, hat es ihm Spaß gemacht, Frau und Kind auf diesem Weg aus "seiner" Versicherung rauszukicken und vermeintlich die Verantwortung abschieben zu können.


    In der Konstellation sagt "PKV" leider nichts über das tatsächlich erzielte Einkommen aus, befürchte ich.

    Liebe Grüße



    Bap



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    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Er hat sich mutmaßlich selbstständig gemacht und dann innerhalb der 3-Monats-Frist die PKV gewählt.


    Die einzige bekannte Aussage ist folgende:


    Er arbeitet in einem großen Unternehmen als Angestellter.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Okay. ich hatte irgendwo im Hinterkopf, er habe sich selbstständig gemacht.


    Ist er angestellt, dann wird die Sache tatsächlich zur Farce.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • @ Hucky Vollybap der KV ist Angestellter bei einem Tochterunternehmen der Telekom.Allerdings weiß ich wirklich nicht was er jetzt an Gehalt haben könnte. Ich habe öfter mal in seinem Internetblog mitgelesen stand( mir ja frei so wie jedem anderen User auch ) hat er für Anwalt und andere Dinge kein Geld übrig.Hat er auch bei einem JA Termin zugegeben.Allerdings hat er schon viele Sachen erzählt die nicht stimmten.


    Vollybap ich verstehe was du meinst ich weiß nur nicht wie ich das ganze umsetzen soll.Klar ist das jetzt alles sehr kompliziert und teilweise schwer verständlich.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

  • Irgend etwas läuft schräg. Ist der Ex nicht selbstständig, kommt er nur mit einem sehr hohen Einkommen in die private Krankenversicherung.


    Hat er solch ein hohes Einkommen, ist er leistungsfähig und dir gegenüber und den Kindern zum Unterhalt verpflichtet.
    Das hat das Jobcenter überprüft und ist zum Ergebnis "Mangelfall" gekommen.


    Also lügt Ex entweder bezüglich seiner Mitgliedschaft in der PKV oder seine Angaben zum Einkommen stimmen nicht. (Weißt du, was er bei seinem Arbeitgeber macht bzw. was er früher verdient hat? Er müsste jetzt um die 4000 Euro netto haben, um in die PKV zu kommen, wenn ich es richtig im Kopf habe. Wenn das in der Nähe seiner früheren Einnahmen ist, dann weisst du Bescheid. Wenn das weit weg von früher ist, bleibt alles mysteriös ...)


    Dass dein Anwalt da jetzt an den Krankenkassenbeiträgen rummachen will, ist nett, aber weit weg vom eigentlichen Unterhalt. Kindesunterhalt und ggfls. Trennungsunterhalt stünden dir zu. Da ist der KK-Beitrag relativ vernachlässigungsfähig ...


    Wenn schon jetzt Anwalt, dann wäre eigentlich eine Stufenklage dran: 1. Auskunft über das Einkommen. Nach Offenlegung 2. Unterhaltsforderung Kind und Trennungsunterhalt.
    Der ganze Kladderadatsch mit JC wäre hinfällig, wenn er dir bei seinem Einkommen - PKV-fähig als Angestellter - den Kindesunterhalt und den Trennungsunterhalt zahlen würde.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Volleybap der KV ist Fachinformatiker und das letzte Einkommen von dem ich weiß ist ein Nettogehalt von knapp 2900 Euro.Es ist alles sehr mysteriös weil die Firma nicht die Gehälter angehoben hat.Die Angestellten sind zwar im vergangenen Jahr auf die Barrikaden gegangen aber ich gehe mal davon aus das er nicht viel mehr wie vorher bekommt.Rätselhaft bleibt dabei nur wie er es dann in eine PKV geschafft hat.


    Kindesunterhalt bezahlt er anstandslos.

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    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

  • Auf welcher Einkommensstufe zahlt er den Kindesunterhalt? (Oder zahlt er "anstandslos", obwohl er eigentlich, nach einer Gehalterhöhung, mehr zahlen müsste? Da zahlt man dann schnell milde lächelnd den alten Unterhalt und hofft, niemand prüft die Zahlen. - Ich werd jetzt auch misstrauisch ...)

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Naja, die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei ca. 48000 Euro Brutto - bei 2.900 Euro netto plus Weihnachtsgeld und Prämien - bei 5000 Euro brutto sind das schon 60.000 Euro plus....


    Ich könnte mir gut vorstellen das er brav und lieb den KU zahlt - das vermeidet Nachfragen und Berechnungen....

  • Er zahlt den vollen Satz von 345 euro.Die Unterhalturkunde habe ich da müsste ich nach sehen was dort drauf steht.Aber das JC hat den auch geprüft.

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    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

    Einmal editiert, zuletzt von Scary ()

  • Jep. Die Grenze liegt bei 4462,- Euro.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Na, dann hat er ca. 2600 - 3100 bereinigtes Nettoeinkommen. Denn er wird ja vor Berechnung des Kindesunterhalts alles in Abzug gebracht haben, was irgend geht ...


    Sagen wir 2600,-. Davon gehen jetzt, vor Berechnung von Trennungsunterhalt, 345,- Euro Kindesunterhalt runter. Bleiben 2250,-. bereinigtes Einkommen für KK-Beitrag Kind. Den noch runter, dann hast du bereinigtes Einkommen für Trennungsunterhalt. Das ist noch ein gehöriger Abstand zum Selbstbehalt ...


    Und wenn er mehr Sachen abziehen will, muss er das schon offenlegen ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Da gehen noch mindestens 1500 Euro für seine Kredite runter.Haus sind wohl immer noch zwei das Auto da ist einer drauf,Garage ist einer drauf.Nicht zu vergessen den Sofortkredit den er aufgenommen hat.Bei der Kindesunterhalt Berechnung wurde das glaube ich alles mit berücksichtigt.Sicher weiß ich das jetzt aber nicht.

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    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

  • Ich bin jetzt leider überfragt, ob er bei Trennungsunterhalt Kredite ansetzen kann, die beim Kindesunterhalt nicht zählen. Wenn dem jedoch so wäre, dann würde sich jeder, der Trennungsunterhalt zahlen müsste, sofort verschulden und vom eingesparten Trennungsunterhalt sich Urlaub oder Auto finanzieren. Abbezahlt pünktlich zum Scheidungstermin ... - Gefühlsmäßig halte ich das für unwahrscheinlich ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Wenn es stimmt dann werden bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes nur Schulden oder Kredite berücksichtigt die während der Ehe entstanden sind.Das wäre zwar bei dem KV nicht das Haus und das Auto aber der Kredit für die Garage und der Sofortkredit würde wohl berücksichtigt werden.


    Als das JC die Unterhaltsprüfung eingeleitet hat wird er ja Unterlagen vorgelegt haben .Die lassen sich doch nicht für dumm verkaufen.

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    Reinhold Niebuhr




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