unterhaltsvorschusskasse verlangt unterhalt zurück die die beistandschaft überwiesen hat

  • hallo, meine frage ist etwas kompliziert und ich hoffe das einige möglicherweise ähnliche erfahrungen hatten


    ich hatte die beistandschaft eingerichtet die sich eigendlich um den unterhaltskram kümmern sollte. etwa ein halbes jahr bekamm ich zu den unterhaltsvorschuss von 133 euro noch 90 euro vom jugendamt überwiesen da die sachbearbeiterin meinte das das der überschuss sei.
    irgendwann schrieb mich die unterhaltsvorschusskasse an wie der aktuelle stand ist der zahlungen. ich schrieb die zahlen zurück und erwähnte das sie sich doch auch bei der beistandschaft erkundigen könnte (diese sitzt eine tür weiter bei denen). irgendwann bekam ich einen brief wo stand das ich an die unterhaltsvorschusskasse etwa 600 euro zurückzahlen sollte weil ich ja vom vater persönlich geld bekommen hätte. was nicht stimmt.
    das jugendamt selber hat mir das geld überwiesen und laut sachbearbeiterin war es auch inordnung. die abteilung für unterhaltsvorschuss ist aber anderer meinung. nun ja jedenfalls geben die mir die schuld und behaupten das der vater des kindes an mich überwiesen hat. die kontoauszüge zeigen ja das das geld vom amt selber kam. irgendwann habe ich der beistandschaft alles entzogen und einen anwalt die unterhaltsberechnungen machen lassen und dieser hat ein haufen mist rausgefunden. kurz und knapp die beistandschafthat total versagt. jedenfalls würde ich gerne wissen ob die diesen unterhalt wirklich zurückverlangen können obwohl es deren verschulden war. ich war offen zu allen ämtern und dachte das das eben seine richtigkeit hat.

  • Wenn sie dir zuviel überwiesen haben, dann musst du die Forderung zurückzahlen. Wenn du meinst, dass es nicht stimmt, dann muss dein Anwalt in Widerspruch gehen und begründen warum er anderer Meinung ist.
    Sobald du irgendwo Unterhalt bekommst, wärest du eh verpflichtet der Unterhaltsvorschussstelle das mitzuteilen. Das Versäumnis, wäre dir anzulasten.

  • ok, ich war der meinung das die zusammenarbeiten da die ja die unterhaltsberechnungen usw gemacht haben. dennoch warum wäre es mein fehler ich habe das nie verschwiegen. das amt hat den fehler selber gemacht. was mich mächtig ärgert ist das die behaupten das H....also der kindsvater an mich überwiesen hat was nicht so ist. also geben die den fehler nicht zu.

  • Grundsätzlich sind das zwei verschiedene Paar Schuhe bzw. Ämter die bei euch zufällig in einem Haus sitzen.


    Wenn ich es Recht verstehe hast du ein halbes Jahr Unterhaltsvorschuss bekommen ?


    und


    Der Vater hat an die Beistandschaft/das Jugendamt gleichzeitig Unterhalt bezahlt ?


    Wenn du 90 Euro vom Amt/Vater bekommen hast - dann hätte dir nur noch 43 Euro Unterhaltsvorschuss zugestanden - die 90 Euro müssen gemeldet werden.
    Das heißt 90+43 Euro = 133 Euro


    dann mußt du jetzt die 90 Euro mal x Monate zurückzahlen.

  • ok vielen dank das hatte ich bewürchtet, da der anwalt noch dran sitzt kann ich mich ja schonmal drauf vorbereiten. weist du denn ob ich verlangen kann das das jugendamt bzw die beistandschaft mir schriftlich bestätigt das die überwiesen haben und nicht der vater des kindes an mich persönlich. das wird ja behauptet und steht so im raum. was ich echt unmöglich finde. nachweisen kann ich es ja. der anwalt meint die sind eh stock sauer das ich denen die beistandschaft entzogen habe und die erst mit klage androhung die akte dem anwalt rausgerückt haben. schliesslich haben die einen haufen mist bei der berechnung usw gemacht.

  • Ob die 90 Euro nun über das Jugendamt kamen oder von Vater direkt ist egal - sie werden angerechnet und du hättest die Zahlung melden müssen der Unterhaltskasse.


    Sauer sind die auch nicht - es ist einfach ihr gutes Recht - die 90 Euro anzurechnen - das sind Steuergelder und die müssen sorgfältig eingesetzt werden.

  • Kannst Du beim Vater herausfinden, wieviel er wirklich bezahlt hat?


    also ob er 90 Euro bezahlt hat, oder 223 Euro?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • natürlich kannst du vom amt verlangen dass sie dir bestätigen was gezahlt wurde. wenn er angeblich an dich persönlich überwiesenhat, kann er sicher kontoauszüge vorlegen aus denen dies hervorgeht.

  • Guten Morgen,


    ganz wichtig ist Luchsies Frage:
    Hat er nur 90 € gezahlt oder 225€?


    Denn wenn 225 €, dann stünden der UVK für den Monat nur die 133 € zu und Dir die 92€- und die dürfte die UVK eben nicht zurückfordern!!
    Hat er NUR 90 € ( oder 92 €?) gezahlt, dann stehen die der UVK zu.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • erst mal danke für eure antworten, :thanks: nun das ganze liegt beim anwalt und er muss sich ja einen überblick verschaffen. was wir aber wissen ist das er statt diese 224 euro immer nur 90 euro überwiesen hat und mittlerweile nur noch 35 euro. ?-( die beistandschaft hatte das nicht bemerkt und daher wohl auch der fehler das die sachbearbeiterin meinte das diese 90 euro der überschuss gewesen ist der mir normal zugestanden hätte wenn er den normalen unterhalt gezahlt hätte. was ich auch heute morgen erfahren habe ist das der herr all seine kredite sowohl privat durch die eltern und ein haufen versicherung mitangegeben hat. nur ist das nicht mein problem welche schulden er nach unserer beziehung gemacht hat. deswegen habe ich der beistandschaft alles entzogen . mittlerweile will ich auch nur noch wissen was da los ist. selbst wenn er nur so wenig geld für den unterhalt aufbringen kann will ich ja belege haben wieso weshalb. die beistandschaft hat sich um nichts gekümmert.


    und seid heute morgen sieht es so aus wie mein anwalt sagte das ich die bestätigung das das ganze ein fehler der beistandschaft gewesen ist rausklagen muss wenn die bis nächste woche das ganze nicht schriftlich bestätigen. mir geht es nicht um die rückzahlung, das wird auf mich zukommen wie es aussieht aber um die tatsache das die behaupten das der vater direkt an mich überwiesen hätte was nicht stimmt. beweisen kann ich es ja und ich glaube das das eine ganz wichtige sache wäre für die akten und evt gerichtsverfahren was den unterhalt betrifft. ich habe das ja keinen amt verschwiegen das ich dieses geld bekommen habe und selbst die arge hat gestaunt das sowas passiert ist und gottsei dank bestätigen die mir das die das angerechnet haben und ich alles angegeben habe und wenn die sachbearbeiter diese fehler machen und ich die ausbügeln muss :wand ist schon keine gute sache aber das die mir auch noch unterstellen das ich versucht habe zu bescheissen ist das letzte. und da wundern die sich das ich einen anwalt alles machen lasse. schliesslich wollen die plötzlich wieder ran und sich darum kümmern , so sagte der anwalt zu mir das die alles wieder übernehmen wollen und da ich ja noch unterhaltsvorschuss bekomme ich dazu verpflichtet wäre die beistandschaft einzuschalten. dies werde ich aber nicht tun und so der anwalt ist das auch quatsch. wie ihr seht nur ärger mit denen :motz: :motz: weil die genau wissen das die den mist gemacht haben, nun denn sorry jetzt habe ich mir hier ein wenig was von der seele geredet aber ihr seht ich bin echt entäuscht von diesem amt. wenn die sachbearbeiter keine ahnung von dem job haben sollten die was anderes tun.


    ab september bin ich von den ämtern weg weil ich wieder voll arbeiten kann dann kann mich die unterhaltsvorschusskasse auch gern haben, da überlass ich es dem anwalt alles einzutreiben.

  • Ich habe auch eine Beistandschaft und bekomme Unterhaltsvorschuss. Einmal hatte der KV insgesamt 6 mal Unterhalt bezahlt. Ich bin mit der Beistandschaft so verblieben: Er zahlt an das Jugendamt die 225€, Unterhaltsvorschuss wird erst einmal gezahlt und mit den 225€ verrechnet, wenn er tatsächlich überweist. Also hatte ich einmal 133€ und einmal 92€, wenn er gezahlt hatte. Der Unterhaltsvorschuss wurde dann eben verrechnet.

  • Guten Morgen,


    ganz wichtig ist Luchsies Frage:
    Hat er nur 90 € gezahlt oder 225€?

    er hat nur die 90 euro bezahlt statt den vollen unterhalt mittlerweile zahlt er auch nur noch 35 euro wie es aussieht. ohne begründung übrigens er hat noch den gleichen job und das gleiche gehalt. die einzige begründung die er mir mal mitgeteilt hat ist das er meint das ein kind nicht soviel braucht. nun ja das geld werde ich zurückzahlen müssen ich will ja nur das das amt seinen fehler miteinsieht. schliesslich wurde das geld mir von der arge mitangerechnet. unverständlich einfach wie die das nicht bemerken können.


    Denn wenn 225 €, dann stünden der UVK für den Monat nur die 133 € zu und Dir die 92€- und die dürfte die UVK eben nicht zurückfordern!!
    Hat er NUR 90 € ( oder 92 €?) gezahlt, dann stehen die der UVK zu.

  • ... Na da hätte der Beistand genauer in seiner Buchhaltung gucken müssen, wieviel als Unterhalt eingeht und wem was rechtlich zustehtund weitergeleitet wird!
    Da sehe ich den Fehler auch eher da.
    Davon ausgehend , der Beistand bekommt immer zeitnah die Buchhaltungsbelege der JA Buchhaltung...
    Ich glaube nicht , dass alle Beiständeden "Geldtransfer" selbst machen...( eigene Abteilung Buchhaltung oder Kasse?)
    Aber das geht bestimmt aus der Akte , die dein Anwalt nun hat, hervor, oder?

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Beistandschaft und die Angelegenheiten des Unterhaltsvorschusses können "zur Not" von einer einzigen Person bearbeitet werden. Quasi "aktenübergreifend" Daten auszutauschen, geht aber sicherlich nicht.
    Deshalb läuft das im Dreieck: Unterhaltsvorschusskasse - Unterhaltsbezieher - Beistandschaft.
    Ich als Bezieher bin verpflichtet, die Zahlungsflüsse, so denn nötig, der Vorschusskasse bzw. der Beistandschaft mitzuteilen. Rechtzeitig, kurzfristig. Von der UVG bekomme ich grundsätzlich einen Bescheid, ein Dokument über die Zahlung und was meine Mitteilungspflicht ist.
    Von der Beistandschaft bekomme ich eine Mitteilung, worauf sich eventuelle Zahlungsflüsse begründen. Ich muss das auf Richtigkeit prüfen und gegebenenfalls mit anderen Stellen abstimmen, zum Beispiel dem Jobcenter, der Wohngeldkasse etc.


    Fehler der Beistandschaft mag hier sein, dass sie eine direkte Zahlung des Vaters für den Unterhalt notiert hat. Aber die Prüfpflicht habe ich und muss auf etwaige Fehler aufmerksam machen.
    Erstaunlich ist, welch großen Topf da der Anwalt aufmacht und was er nun alles bewegen, herausklagen und dann richtigstellen will. Ob das der richtige Weg ist für den Mandanten - da bin ich gar nicht sicher. Es könnte allerdings, böse Unterstellung, der absolut richtige Weg für den Geldbeutel des Anwalts sein.


    Ich wäre recht vorsichtig mit all diesen Prüfaufträgen, Klagevorbereitungen etc. Welches Ziel da am Ende bei rum kommen soll, ist mir noch nicht so recht deutlich ... Jugendamt und Vorschusskasse haben jedenfalls nicht zu wenig gezahlt, sodass man jetzt was rausholen könnte. Und ob man vom Vater mehr Geld rausbekommen kann, der von der Vorschusskasse für die Rückzahlung nicht an den Haken genommen werden kann und von der Beistandschaft erneut niedriger leistungsfähig eingestuft wird nach Prüfung -- da habe ich auch einfach Zweifel.


    Wenn da der Anwalt nicht deutlich von den wahrscheinlichen Problemen gesprochen hat, sondern nur von seinen zu erwartenden Großerfolgen, dann schwingt da schon eine gewisse Fahrlässigkeit mit. Hier geht es um ein paar tausend Euro Verfahrenskosten. Und die bleiben einem schnell am Bein hängen und lassen sich nicht auf die Gegenpartei abwälzen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Beistandschaft und die Angelegenheiten des Unterhaltsvorschusses können "zur Not" von einer einzigen Person bearbeitet werden. Quasi "aktenübergreifend" Daten auszutauschen, geht aber sicherlich nicht.
    Deshalb läuft das im Dreieck: Unterhaltsvorschusskasse - Unterhaltsbezieher - Beistandschaft.
    Ich als Bezieher bin verpflichtet, die Zahlungsflüsse, so denn nötig, der Vorschusskasse bzw. der Beistandschaft mitzuteilen. Rechtzeitig, kurzfristig. Von der UVG bekomme ich grundsätzlich einen Bescheid, ein Dokument über die Zahlung und was meine Mitteilungspflicht ist.
    Von der Beistandschaft bekomme ich eine Mitteilung, worauf sich eventuelle Zahlungsflüsse begründen. Ich muss das auf Richtigkeit prüfen und gegebenenfalls mit anderen Stellen abstimmen, zum Beispiel dem Jobcenter, der Wohngeldkasse etc.

    also ich war durch die berechnungen der beistandschaft der meinung wie es da stand das er 224 euro zahlt. also wären die 90 euro übrig geblieben und die gingen an mich. ich habe immer alle unterlagen den ämtern zukommen lassen und nie was verschwiegen


    Fehler der Beistandschaft mag hier sein, dass sie eine direkte Zahlung des Vaters für den Unterhalt notiert hat. Aber die Prüfpflicht habe ich und muss auf etwaige Fehler aufmerksam machen.
    Erstaunlich ist, welch großen Topf da der Anwalt aufmacht und was er nun alles bewegen, herausklagen und dann richtigstellen will. Ob das der richtige Weg ist für den Mandanten - da bin ich gar nicht sicher. Es könnte allerdings, böse Unterstellung, der absolut richtige Weg für den Geldbeutel des Anwalts sein.

    der anwalt wurde jetzt von mir beauftragt genau zu prüfen was da los ist. und schliesslich weiss ich nur vom anwalt das er diese 224 euro nie gezahlt hat. und auch der anwalt hat festgestellt das er nur diese 90 euro gezahlt hat und mittlerweile nur noch 35 euro. und auch der anwalt hat herausgefunden das hier ein fehler der sachbearbeiter vorliegt denn diese 90 euro habe ich jedem amt gemeldet und diese 90 euro wurden mir auch von der arge angerechnet und diese 90 euro also insgesamt 600 euro irgendwas werde ich auch zurückzahlen müssen obwohl ich die im grunde nie hatte da mir die arge dieses geld woanders abgezogen hat, und trotzdem habe ich die A karte. gut ok ist halt doof gelaufen aber der anwalt macht im meinem auftrag so ein fass auf weil die unterhaltsvorschusskasse und die beistandschaft nicht gemerkt haben was da ein und aus geht,ich wurde weder regelmässig informiert noch hat der vater je belege für die unterhaltsminderung vorgelegt. fakt ist auch das ich nur für die akten haben will das der fehler im grunde beim jugendamt gelegen hat, nur für die akten. wenn die beistandschaft nicht merkt das der vater die verarscht bin ich dort falsch und suche mir lieber einen anwalt der mir zumindest sagen kann was los ist und warum kein unterhalt kommt.


    Ich wäre recht vorsichtig mit all diesen Prüfaufträgen, Klagevorbereitungen etc. Welches Ziel da am Ende bei rum kommen soll, ist mir noch nicht so recht deutlich ... Jugendamt und Vorschusskasse haben jedenfalls nicht zu wenig gezahlt, sodass man jetzt was rausholen könnte. Und ob man vom Vater mehr Geld rausbekommen kann, der von der Vorschusskasse für die Rückzahlung nicht an den Haken genommen werden kann und von der Beistandschaft erneut niedriger leistungsfähig eingestuft wird nach Prüfung -- da habe ich auch einfach Zweifel.

    ich will vom jugendamt kein geld raushohlen aber die klärung will ich. die beistandschaft hat mich nie informiert was los war und warum er nur so wenig bezahlt hat. ich weiss nur durch den anwalt wie es in den akten steht das noch immer ein haufen belege fehlen zb finanzamt bescheid lohnbescheinigungen belege für versicherungen und kredite. der hammer ist das er einen privatkredit von seinen eltern bekommen hat den er zurückzahlen muss aber auch dafür keine belege hat. ich habe nun mal das recht zu wissen warum und weshalb er nicht den vollen unterhalt zahlen kann. ich glaub du verstehst mich etwas falsch ich will weder ihn noch die ämter ausnehmen sondern nur eine klärung warum das so gelaufen ist und warum kaum unterhalt bezahlt worden ist usw. wenn mein ex wirklich nur die 90 euro aufbringen kann weil er zb einen autokredit (auto braucht er für die arbeit) abbezahlen muss ist das ok, dennoch mittlerweile sind es nur noch 35 euro die er zahlt. die beistandschaft hat hier versagt und die unterhaltsvorschusskasse hat obwohl ich immer alles angegeben habe erst nach monaten bemerkt das diese 90 euro mir nicht hätten überwiesen werden dürfen.
    auserdem kratzt es mich mächtig das behauptet wird das mein ex direkt an mich überwiesen hat . verstehe mich richtig die unterhaltsvorschusskasse hatte die ganze zeit alle fakten auf den tisch. selbst die arge sagte mir das hier eindeutig der fehler beim jugendamt liegt.


    Wenn da der Anwalt nicht deutlich von den wahrscheinlichen Problemen gesprochen hat, sondern nur von seinen zu erwartenden Großerfolgen, dann schwingt da schon eine gewisse Fahrlässigkeit mit. Hier geht es um ein paar tausend Euro Verfahrenskosten. Und die bleiben einem schnell am Bein hängen und lassen sich nicht auf die Gegenpartei abwälzen ...

    mein anwalt klärt immer erst die kosten ab durch prozesskostenbeihilfe oder die rechtschutzversicherung. bis jetzt habe ich alles auf prozesskostenhilfe gemacht weil aussicht auf erfolg gewesen ist und gewonnen habe ich jedesmal. die rechtschutzversicherung übernimmt den fall eher nicht weil die sachen schon vor abschliessen der versicherung im gang waren. das ist der hacken . auch hier wenn es zur klage kommen sollte sind wir im recht da die akten vollständig an meinen anwalt müssen und die unterhaltsfragen geklärt werden müssen.mein ex muss alle belege die zur unterhaltsminderung und zum einkommen beitragen abgeben dazu ist er verpflichtet und sowas setzt zur not auch der richter an. die beistandschaft hat hier versagt, das mit der unterhaltsvorschusskasse kann zwar auch mein verschulden sein dennoch habe ich nie bewusst was verschwiegen da die alle akten vorliegen hatten und ich immer auf die beistandschaft mit aktennummer verwiesen habe.

  • Irgendwie hast du hier einen Denkfehler drin:
    Die Beistandschaft ist nicht dafür verantwortlich, dass der Ex seine Unterlagen nicht vollständig beigebracht hat.
    Die Beistandschaft ist auch nicht dafür verantwortlich, wenn Ex ohne Absprache die Zahlungen vermindert. Sie sollte nur in einer angemessenen Frist nachfragen und zur Zahlung auffordern.
    Die Beistandschaft hat auch nichts mit Zahlungen der Unterhaltsvorschusskasse an dich zutun. Diese Dinge musst du - rechtlich gesehen - abgleichen und verantworten.
    Die Beistandschaft muss und darf dir auch nicht alle Unterlagen des Ex offenbaren. Dem müsste Ex zustimmen. Das Kind hat Anspruch auf die Unterlagen, du als gesetzlicher Vertreter. Und diese gesetzliche Vertretung hast du an die Beistandschaft abgetreten. - Also auch hier ist auf den ersten Blick kein Vergehen der Beistandschaft zu erkennen.


    Deinen Frust und deinen Ärger müsstest du eigentlich dem Ex ans Bein binden, der den Unterhalt nicht leistet und selbst teilzahlungen anscheinend eigenmächtig verringert.


    Dadurch, dass die Beistandschaft jetzt die Akten vollständig vorlegt, ist sie ja nicht schon Schuld an irgendetwas. Das müsste ihr erst nachgewiesen werden. Frage ist, wo dir durch die Arbeit der Beistandschaft ein Verlust entstanden sein soll, du also geschädigt wurdest?


    Im Moment verstehe ich es noch immer so, dass eine Forderung dir gegenüber besteht von den Ämtern, da du in der Summe mehr bekommen hast, als dir zusteht. An der Stelle müsste dein Anwalt eigentlich gucken. Dir wäre geholfen, wenn er dafür sorgt, dass Jobcenter , UV-Kasse und Beistandschaft sich losgelöst von dir finanziell ausgleichen. Und er darauf dringt, dass das Unterhaltsgeld für Kind in gutem Glauben aufgebraucht wurde und nicht mehr vorhanden ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Irgendwie hast du hier einen Denkfehler drin:
    Die Beistandschaft ist nicht dafür verantwortlich, dass der Ex seine Unterlagen nicht vollständig beigebracht hat.
    Die Beistandschaft ist auch nicht dafür verantwortlich, wenn Ex ohne Absprache die Zahlungen vermindert. Sie sollte nur in einer angemessenen Frist nachfragen und zur Zahlung auffordern.
    Die Beistandschaft hat auch nichts mit Zahlungen der Unterhaltsvorschusskasse an dich zutun. Diese Dinge musst du - rechtlich gesehen - abgleichen und verantworten.
    Die Beistandschaft muss und darf dir auch nicht alle Unterlagen des Ex offenbaren. Dem müsste Ex zustimmen. Das Kind hat Anspruch auf die Unterlagen, du als gesetzlicher Vertreter. Und diese gesetzliche Vertretung hast du an die Beistandschaft abgetreten. - Also auch hier ist auf den ersten Blick kein Vergehen der Beistandschaft zu erkennen.

    ok also eigendlich ist die beistandschaft doch dafür da den unterhalt einzutreiben, also auch alle unterlagen anzufordern und dafür zu sorgen das der unterhalt so wie berechnet eingeht. dieser meinung bin ich denn dafür habe ich sie gehabt. die beistandschaft habe ich sowieso gekündigt da diese in meinen augen komplett versagt haben. die sind doch dafür da den unterhalt zu regeln. nun jetzt bin ich ja beim anwalt und vertraue eher auf ihn. zumindest weiss ich dann was los ist.


    Deinen Frust und deinen Ärger müsstest du eigentlich dem Ex ans Bein binden, der den Unterhalt nicht leistet und selbst teilzahlungen anscheinend eigenmächtig verringert.

    und das ist auch das problem wie kann sowas an behörden vorbeigehen die dafür beauftragt worden sind dieses geld einzutreiben


    Dadurch, dass die Beistandschaft jetzt die Akten vollständig vorlegt, ist sie ja nicht schon Schuld an irgendetwas. Das müsste ihr erst nachgewiesen werden. Frage ist, wo dir durch die Arbeit der Beistandschaft ein Verlust entstanden sein soll, du also geschädigt wurdest?

    ich wurde in der form geschädigt grob gesagt das er ein haufen unterhaltsschulden hat. statt der 224 euro zahlte er nur 90 euro dadurch ist mir durchaus ein minus entstanden, und aktuell zahlt er noch weniger ohne begründung dadurch ensteht mir ja noch mehr minus. möglicherweise könnte er auch höher berechnet werden wenn er alle belege vorgelegt hätte auch dadurch könnte ein minus in meiner kasse enstanden sein. was ist mit den unterhalt den er noch nie gezahlt hat. warum hat mir die beistandschaft verschwiegen das keine belege vorgelegt wurden .


    Im Moment verstehe ich es noch immer so, dass eine Forderung dir gegenüber besteht von den Ämtern, da du in der Summe mehr bekommen hast, als dir zusteht. An der Stelle müsste dein Anwalt eigentlich gucken. Dir wäre geholfen, wenn er dafür sorgt, dass Jobcenter , UV-Kasse und Beistandschaft sich losgelöst von dir finanziell ausgleichen. Und er darauf dringt, dass das Unterhaltsgeld für Kind in gutem Glauben aufgebraucht wurde und nicht mehr vorhanden ist.

    nun da ja diese 90 euro also insgesamt mittlerweile 600 euro eigendlich nicht hätte an mich gehen sollen muss ich diese zurückzahlen. anders wurde mir dieses geld aber von der arge berechnet also hatte ich real ja gar nicht dieses geld. ich will mich jetzt nicht darauf versteifen wenn ich es zurückzahlen muss dann tue ich es halt das ganze ist halt von beiden seiten blöd gelaufen aber ich will ja nur das geklärt wird das die zugeben das die dieses geld mir überwiesen haben und nicht der vater an mich persönlich. sollte ich klagen dann nicht wegen der rückzahlung sondern wegen deren fehlern zum unterhalt. und da auch nur das die nicht bemerkt haben das er zuwenig unterhalt gezahlt hat, das noch belege fehlen die man schon längst hätte anfordern können und den unterhalt zu titulierenl den rückwirkenden unterhalt usw es ist halt viel schief gelaufen und die rückzahlung hat bei mir das fass zum überlaufen gebracht.


    das hatte ich immer bewürchtet wenn ich mit ämtern zu tun habe das nur chaos herscht.
    gott bin ich froh ab september bin ich wieder arbeiten und dann habe ich nur noch die kindergeldkasse am zipfel. aber da kann ja nicht viel schieflaufen hoffe ich.


    die beistandschaft habe ich ja gekündigt die müssen nun alles dem anwalt überlassen ob die wollen oder nicht. den unterhaltsvorschuss werde ich ab oktober auch beenden und den unterhalt vom anwalt eintreiben bzw klären zu lassen.
    ich habe kein vertrauen mehr in die ämter .

  • Je mehr ich lese, desto deutlicher wird: Dein Ex hat keine Unterlagen rausgerückt und unregelmäßig Zahlungen geleistet. Für sein Tun und handeln machst du jetzt "die Ämter" verantwortlich. Kann man machen, macht aber keinen Sinn. Es hat aber schon etwas feldzugartiges ...


    Besser wäre es, ich wiederhole micht, den agilen Anwalt drauf anzusetzen, dass dir keine Rückforderung mehr droht. Wo da ein Ansatzpunkt besteht, habe ich oben beschrieben.


    Ob dem Anwalt es deinem Ex gegenüber gelingt, mehr Unterlagen rauszukitzeln - man wird sehen. Ich tippe mal: Ohne Richter wird er das auch nicht schaffen ... Aber beim Fußball liege ich im Moment auch immer falsch ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ""recht haste ja , ich vertraue einfach mal darauf das der anwalt klar schiff macht. das ganze ist sowas von chaotisch. ich werde durchaus mal berichten was denn raus kommt, wohl gemerkt steckt bei mir auch viel wut drin.