Hi,
ich hab da ne etwas verkorkste Situation und versuche hier, die mal zu erklären:
Als Zwerg geboren wurde, bekam ich automatisch ASR.
Ein Zusammenleben mit dem KV hat nie stattgefunden, er bestalkte mich schon in der SSW.
Nach der Geburt vom Zwerg bekam der KV natürlich Umgang.
Dieser Umgang passte Ihm nicht, erklagte und bekam dann eben gerichtlich geregelten Umgang.
Zu dieser Zeit wurde ich schon massivst angegriffen, bedroht, beleidigt, etc...
Er klagte auf mehr Umgang und verlor.
Ich zog dann mit Absprache des JA und Hilfe des "WR" um, der Umgang blieb natürlich erhalten.
Der KV stellte Behauptungen auf, das Gericht setzte eine Gutachterin ein, wir waren beide Erziehungsfähig, der Lebensmittelhauptpunkt lag bei mir, KV bekam großzügig Umgangsrecht.
Dann behielt er das Kind einfach ein.
Der Zwerg wurde mehrfach verhaltensauffällig.
KV verbot die Frühförderung und verklagte und bedrohte hier das JA, den Kita, Hausarzt und KIA.
Die Anzeigen wurden immer eingestellt.
Im letzten Jahr hat er sich so in der Kita daneben benommen, dass die Einrichtung die Übergabe in der Einrichtung ablehnte und mir androhte, dem KInd den Platz zu kündigen, sollte ich die "Sachlage" nicht klären.
Ich konnte keine Übergaben mehr machen, weil ich vor unserem Kind (damals 4) übelst bedroht und beschimpft wurde.
Das JA wollte die Übergaben bis zur Klärung im JA machen, das lehnte der KV ab.
Nachdem er angedroht hatte, Zwerg wieder länger zu behalten und das dann tat, stellte ich den Umgang bis zur Klärung vor Gericht, ein.
RAI,n, JA und Kita waren involviert.
Ich klagte dann die Gesundheitssorge ein, damit das Kind endlich nach über 15 Monaten, mit der "Früh"-Förderung beginnen könnte.
Er ging ans OLG und verlor.
Danach klagte ich auf eindeutige KLärung des Umganges.
Diesbzgl. nahm der KV Stellung und behauptete, dass für Ihn die Gesetze der BRD nicht rechtsgültig wären, da für Ihn die Gesetze des Preußischen Reiches noch immer Gültigkeit hätten, ausserdem seien alle Institutionen , Richter etc. nachweisbar Nazis.
Er schrieb, dass er Umgang nur nach seinen vorgelegten Umgangsplan machen wird.
Sollte dieser nicht Inkraft treten, gibt er Umgang, GSR, etc. auf, bis die "verlogene KM" tod ist.
Da gab es dann zum Klären des Umgangsrechtes einen Gerichtstermin.
Zu diesen Termin erschien der KV und laberte 2 Stunden über seine Rechte.
Dann wollten wir den Umgang klären, Kind kommt im September in die Schule.
KV bestand auf Umgangsrecht wie gehabt, aller 2 Wochen Do-Mo.
Den Einwand, dass das Kind zur Schule käme, überhörte er und meinte, wenn wir nicht in seinem Sinne beschliessen, dockt er sich als Vater aus.
Wir waren alle entsetzt.
Die Richterin sprach klare Worte im Sinne unseres Kindes und bat den KV zu überdenken.
Der hat dann nur noch gelacht.........
Und so endete dann der Termin, nachdem er der Richterin und deren Diktiergerät versichert hatte, dass er auf das GSR- so, Schei..... täte.
Soweit nun erst einmal.
Seitdem ist keinerlei Kontakt, bin mit dem Zwerg schon seit Anfang des Jahres bei einer Psychologin.
Nun habe ich Antrag auf ASR gestellt, ich brauche das dann auch für die Schule.
Das Gericht und das JA haben den KV um Stellungnahme gebeten.
Keinerlei Reaktion.
Nun kam der Schriebs, wo mir PKH bewilligt wird und dem KV nochmals formell zugesendet wurde.
Sollte der sich nun wieder nicht tönen, was passiert dann?
Kann die Richterin in Abwesenheit des KV ein Urteil fällen, wird gegen Ihn ein Zwangsgeld angedroht bei Nichtbeantwortung etc...?
Hat da hier WER Erfahrung mit?
Langsam reicht mir die "Drecksuppe" bis fast in den Mund!