nachdem ich vor zwei jahren von einem auto als fußgänger angefahren wurde, habe auch ich mir gedanken gemacht. damals hatte ich glück, aber was wäre wenn.....
kontakt zum kv besteht nicht, ich habe alleiniges sorgerecht. ich habe bei notar eine sorgerechtsverfügung erstellen lassen in der meine eltern von mir benannt wurden. wichtig ist, das auch geregelt ist was passieren soll wenn einer meienr eltern selbst verstorben ist oder nicht mehr in der lage sein sollte sich um eine tochter zu kümmern. in meinem fall ist es so das auch der "übrigbleibene" großelternteil dann alleine das kind zu sich nehmen soll. desweiteren habe ich in der sorgerechtsverfügung verfügt das das in kraft treten soll wenn ich z.B. durch krankheit nicht mehr in der lage sein sollte mich um meine tochter zu kümmern.
aber auch hier hat natürlich der richter das letzte wort. deswegen ist es wichtig wie die verfügung aufgesetzt wird-
lg