neuer, wesentlich besser bezahlter Job und Schwarzarbeit - Auswirkungen auf Unterhalt

  • Auch hier wurde nicht schwarz verdientes Geld zur Zahlung von Unterhalt genommen.Sondern lediglich das schwarz erzielte Einkommen zur Grundlage der Berechnung eines fiktiven Einkommens.Das heißt der Betreffende ist in der Lage obwohl er keine Ausbildung hat Geld zu verdienen und wird verpflichtet dies offiziell zu tun.

  • Das mag sein. Das Endergebnis dürft aber in etwa das Gleiche sein wie bei nicht schwarz erwirtschafteten Einkommen. Ob der Unterhalt nun real oder fiktiv ausgeurteilt wird, kann dem Empfänger doch völlig Schnurz sein.

  • Der Mindestunterhalt wird doch hier geleistet? Ich verstehe die TS so, daß es darum geht, daß es noch (durch 350€ mehr brutto) eine Stufe höher geht, oder (unter Einbeziehung der Schwarzarbeit) um weiter 1-2 Stufen höher gehen soll

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • ja, es geht meiner Bekannten um die Erhöhung des Unterhaltes


    sie war heute beim JA - dort liegt ein sogenannter dynamischer Titel vor. es wird eine Überprüfung beantragt.



    das Thema Schwarzarbeit, hat sie dort Gott sei Dank nicht angeschnitten, wohl aber Sonderbedarf


    darauf wird er wohl auch angeschrieben - was auch immer dies heißt ...





    da jemand was zum Umgang geschrieben hat, ja, das Kind wünscht Umgang - jedoch wird dieser nicht gegeben, da er "keine Zeit, wegen zu viel Arbeit hat".


  • Hatte es auch so wie Hucky gedeutet, und dann behaupte ich mal, liege ich falsch damit, dass "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" ebenso wie "fiktive Einkommen" ebenso wie "Kürzung des SB auf Sozialhilfesatz bei Zusammenleben mit Partner/in" um nur einige zu nennen nur zur Anwendung kommen, wenn UH-Pflichtige den Mindestunterhalt nicht bedienen kann/will.


    Und liege ich weiterhin falsch, dass der SB bei Mehrbedarf höher als der gewöhnliche SB ist, und dass Sonderbedarf IMMER eine Einzelfallentscheidung ist?


    Mein ganz persönlicher Eindruck ist, hier geht es um Unterhaltsmaximierung. Ob man da jetzt grosses Geschütz auffahren soll ???
    Wegen paar Euro? Wegen maximal 3 Jahren? Muss die Bekannte selbst wissen...
    Zumal sie ja recht lange selbst direkt von der zusätzlichen "Tätigkeit" des UET profitiert hat :nanana wenn ich das richtig verstehe.


    da jemand was zum Umgang geschrieben hat, ja, das Kind wünscht Umgang - jedoch wird dieser nicht gegeben, da er "keine Zeit, wegen zu viel Arbeit hat".


    Der jemand war ich.
    Naja, dazu kann man stehen, wie man will. Da das, so wie ich es verstanden habe, schon immer so war, ...
    Ich denke, ein 15 jährige/r Jugendliche sollte schon in der Lage sein, seine Wünsche an UET selbst zu formulieren, und dann liegt es an UET dem nach zu kommen oder nicht, wobei ich mir sicher bin, dass irgendwann jede/r das bekommt, was er/sie "verdient" hat... unabhängig davon, ob sich da jetzt BET irgendwie als regelnde Instanz involvieren möchte, oder nicht.


    Hier ist es so, dass ich :hae: bei dem grossen Kind regelmässig um Umgang nachfrage, bin mir fast sicher, dass ansonsten der Umgang einschlafen würde. :tuschel Aber gut, ich gehe das ergebnisoffen an, und ich kann mir später hoffentlich nichts vorwerfen lassen :winken:


    Meine Meinung.


    LG

  • "sie soll auch mal gucken, ob in dem Titel was von "dynamisch" steht (?)
    Dann müßte er nämlich ab sofort den Unterhalt, evtl. erhöht, bedienen."

    Kann es sein das du nicht verstanden hast was "dynamisch" in diesem Kontext bedeutet?
    Das heißt NICHT, der UH wird automatisch laufend an evtl. veränderte Einkommensverhältnisse angepasst.
    Das bedeutet, der Titel ist nicht auf x€ ausgestellt, sondern auf x% der gerade jeweils gültigen DDT. Ändert sich der Tabellenbetrag, dann ist dieser direkt zu zahlen.