ALG2/ Unterhalt während Mutterschutz

  • Hallo liebes Forum,


    ich beziehe noch ALG 2 und lebe mit dem Vater des noch ungeborenen Kindes nicht zusammen.
    Da ich ja nicht erwebstätig bin, bekomme ich im Mutterschutz kein Mutterschaftsgeld. Bekomme ich nun für die 6 Wochen vor Entbindung weiterhin ALG 2 oder muss der Vater schon an mich Unterhalt zahlen? Wer hat damit schon Erfahrung gemacht?
    Die Dame bei der JC- Hotline, meinte dass der Unterhalt für die Mutter nicht vorrangig vor dem ALG2 sei, sie sei sich aber nicht sicher.
    Ich habe schon ganz viel gegoogelt aber bin nicht schlauer von geworden.


    Über Erfahrungen würde ich mich sehr freuen.

  • Es gibt den sog. Betreuungsunterhalt. Der wird anhand deines Arbeitseinkommens vor der Geburt berechnet.
    Zuerst ist vom Vater aber der Kindesunterhalt ab Geburt zu leisten. Der ist nach dem Einkommen des Vaters gestaffelt (siehe dazu Düsseldorfer Tabelle, hier im Leitfaden).




    Dass der Vater vor der Geburt Unterhalt leisten muss, ist mir unbekannt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Dass der Vater vor der Geburt Unterhalt leisten muss, ist mir unbekannt.


    Der Vater kann nach § 1615l bereits 6 Wochen vor Geburt zu Unterhalt an die Mutter verpflichtet werden. Kann die Mutter aus gesundheitlichen und der Schwangerschaft geschuldeten Gründen früher als 6 Wochen vor Geburt nicht für eigenes Einkommen sorgen, so kann sich der Zeitraum der Unterhaltspflicht auf bis zu 4 Monate vor der Geburt ausweiten.


    Edith sagt: juwi war schneller

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  • Wieder was gelernt. Danke!


    Dann ist die Chance hoch, dass der Vater jetzt ran muss. Denn derzeit zahlt die Allgemeinheit.


    Edith sagt: Du wirst eine Vaterschaftsanerkennung brauchen bzw. den Vater in Verzug setzen müssen (also zur Zahlung auffordern). Wenn er sich weigert, gibt es einen Rechtsstreit. Ob du dir das freiwillig ans Bein binden willst, so lange das Jobcenter nicht dich dazu aufforderst, wäre eine Überlegung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Zunächst muss es erstmal einen rechtlichen Vater geben. Bevor die Vaterschaft nicht fest steht, kann der potentielle Vater auch nicht zur Kasse gezwungen werden. Aber die Forderung kannst du stellen. Unterhalt wird dann nachgefordert werden können.

  • Also wissen wir, dass wir nichts wissen.
    Ich möchte nicht, dass der Vater Monate nach Geburt eine fette Nachzahlung bekommt, lieber möchte ich/ er das vorher wissen womit er rechnen muss.
    Die Frau vom JC meinte wie gesagt, dass sie nicht glaubt, dass der Vater vorrangig ist.


    Ist denn hier niemand, der schwanger ist/ war und mit dem Vater nicht zusammen wohnt?

  • Ich glaube, die Dame vom JC hat keine Ahnung. Wenn du Anspruch auf Unterhalt (vor der Geburt) hast, dann ist dieser Anspruch auch voranging gegenüber ALG II Leistungen. Mit deinem Antrag auf ALG II sind diese Ansprüche eh auf das JC übergegangen. Wenn sie schnallen, dass sie das vom KV fordern können (so wie auch die Erstausstattung) werden sie das schon tun, dann auch rückwirkend (solange er Leistungsfähig ist)


    Wenn es nur um das Wissen der evtl Höhe/Nachzahlung geht, rechnet euch das doch mal aus. Der KV kann ja Geld vorsichtshalber beiseite legen. Wenn das JC dann doch nicht fordert (mein JC hat noch nie auch nur einen Lohnzettel von mir haben wollen obwohl KM seit Jahren am Tropf hängt), könnt ihr euch ja was schönes nebenher fürs Kind kaufen. ;)

  • Traurig, wenn das JC das noch nicht mal weiß. Wer soll das sonst wissen?
    Ich frage mich auch, wann sie denn eine Vaterschaftsanerkennung wollen? Ich bin ab nächster Woche im Mutterschutz und es kam noch nichts von ihnen diesbezüglich.

  • Ich denke, dass die in der Jc-hotline nicht alle Gesetze kennen müssen :ohnmacht:


    Aber du kennst es jetzt! :thumbup:




    Was hat das Jobcenter mit der Vaterschaftsanerkennung zu tun?
    Sollen die ALLES für dich regeln :crazy

  • Zunächst muss es erstmal einen rechtlichen Vater geben. Bevor die Vaterschaft nicht fest steht, kann der potentielle Vater auch nicht zur Kasse gezwungen werden. Aber die Forderung kannst du stellen. Unterhalt wird dann nachgefordert werden können.


    juwi: Die müssen doch wissen, an wen sie sich wenden dürfen.
    Naja, das JC sollte mich vielleicht doch an irgendwen weitereiten können, der sich damit auskennt.

  • Für die Vaterschaftsanerkennung ist das Jugendamt zuständig.
    Da gehst du entweder alleine hin und richtest eine Beistandschaft ein,
    oder, noch besser:
    Ihr geht gemeinsam hin...

  • Ich denke das "KANN" rührt daher das nicht alle in Mutterschutz vor der Geburt gehen, in der Theorie kannst du bis zur Entbindung arbeiten und hast keinen Einkommensverlust = auch keinen Anspruch auf Unterhaltsleistungen.
    Wenn du jetzt einen Bewillingsbescheid bis nach dem ET hast, würde ich da nicht weiter in der Runde puhlen und nach der Geburt dann Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung abgeben.


    Was mcih allerdings wundert - vielleicht würfel ich da falsch etwas zusammen - willst du nicht eh zum Vater des Kindes umziehen ?

  • Ja das möchte ich.
    Ich konnte nur bisher nicht die Wohnung kündigen, weil ich noch auf die schriftl. Entscheidung des Gerichts warte, ob meine erste Tochter mit uns umziehen darf (musste aufs ABR klagen).
    Wahrscheinlich ziehen wir dann erst kurz vor der Geburt um.