ASR oder GSR?

  • Warum sind einige viele Männer nicht in der Lage, den Konflikt über ne Beratung oder Mediation klären zu wollen?

    Nun - Du hast vermutlich mehr mit Männern als Partner zu tun - ich mit Frauen.


    Hier hat KM Mediation, Coaching und Beratung abgebrochen. Sie meinte: "Wenn ich es will siehst Du meine Tochter nicht wieder."
    Es kam glücklicherweise nicht so, wie sie geplant hatte.



    Um Deiner Frage eine Gegenfrage zu geben:
    Warum soll sich nur der Vater für ein Sorgerecht "bewähren" ?
    Gleiches Recht für beide wäre nur fair und sicher auch im Sinne des Kindeswohls.


    :strahlen

  • Bernd Stromberg sagt:" Eine Schwangerschaft ist wie 100 Folgen Lindenstraße im eigenen Körper. "


    Vaterschaft beginnt in der Schwangerschaft, genau wie die Mutterschaft. Das es verantwortungslose
    werdende Mütter gibt, sich einen Dreck um ihr ungeborenes Kind kümmern, wissen wir alle.
    Es ist genauso verantwortungslos denen das Sorgerecht zu geben, wie werdende Väter, die sich einen Dreck
    um ihr ungeborenes Kind kümmern.


    Ich habe meinem Herrn KV das Sorgerecht angeboten, zum Glück wollte er es nicht.
    "Du kannst mit mir die SorgePFLICHT haben, bedenke bitte, dass dies auch die finanzielle Sorge
    beinhaltet. " Da schlief ihm das Gesicht ein und das Thema war durch.


    Ich rate jedem werdenden Vater die KM zu heiraten oder noch vor der Geburt die Sorgerechtserklärung zu unterschreiben.


    Wer sich nicht als Vater berufen fühlt, tragt Verantwortung beim Thema Verhütung. Das zu 100% der Partnerin zu
    überlassen ist naiv wie zu glauben, dass alle Frauen den Mann als gleichberechtigt ansehen. Ja, da gibt es Ausnahmen.
    Frauen kümmern sich um Haushalt und Kinder, Mann geht arbeiten. Hat doch die ganzen Jahre funktioniert und dieses Denken
    gibt es noch.
    Es ist auch ganz sinnvoll, sich in der Beziehung und vor SSW mal über Ansichten diesbezüglich zu unterhalten.
    Was ganz schlecht ankommt ist eine Abtreibung zu verlangen, wenn werdende Mutter bereits Babyklamotten kauft.
    Da entsorgt man sich definitiv selbst.
    Die Heulnummer als entsorgter Vater, die böse KM verwehrt meine Rechte blabla führt nicht zum gewünschten Ergebnis.


    Nun noch ein schöner Link der EMMA zum Thema:http://www.emma.de/artikel/das…-auch-eine-pflicht-266056


    :tuedelue

  • Aber: WER hat Euch befohlen, Euren Samen ohne Schutz einzupflanzen?


    Gegenfrage, wer lässt es denn zu? Übrigens wenn man ein Kind durch ungeschützten Verkehr zeugt z.B. durch einen ONS, sage ich dazu: „Die Frau und der Mann sind beide lebensmüde, aber dafür muss man aber auch mit dem Kopf denken!



    Mich stinkt hier diese Eingleisigkeit an, weil sie bnicht der Wahrheit entspricht!


    Was entspricht denn der Wahrheit? Ich habe die Wahrheit kennen gelernt und diese war nicht sehr schön, für einen Vater!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • @Vater71: eine Vorsorgeverfügung kurz nach der Geburt. Hmmm das macht man nicht einfach so aus dem Nichts heraus.
    Außerdem muss man Gründe angeben, weshalb derjenige auf keinen Fall das Kind zu sich nehmen sollte.


    Kennst du die Gründe?

  • @Löwe,
    ich seh das ganz anders.
    Eltern, die in Klarheit mit sich selber leben, die leben klar und können klar weitergeben, was eben "klar" ist.
    Mitunter funktioniert aber auch das nicht.
    Was "klar" war, muss nicht "klar" bleiben.
    Und DAS ist das Problem aus meiner Sicht.
    Wann ist ein Mensch klar?
    Und kann man den Menschen festnageln im Interesse des Kindes, klar zu bleiben?
    Kann man das?
    Nein, das kann man/frau nicht, weil unser Leben durch das Grundgesetz "geschützt" ist.
    WER aber schützt die, die durch Gewalt erfahren, Verrohung, Missbrauch, Verletzungen, Missbrauch an Schutzbefohlenen?
    Sag mir das jetzt?
    WER ist dafür da, zu schützen?
    Nenn mir die Stelle und ich werde Dir antworten.
    Das Problem ist, es ist kein Grund vorhanden.
    Und weil das so ist, macht hier fast jeder, was er/sie will und das fast ohne Konsequenzen.


    ...................................................................................................................................
    Mir muss Niemand erzählen, dass "Krieg führen" sinnlos ist.
    Ich durfte das erleben und auch eine Kapitulation, die "SO" keiner wollte.
    Der "Kriegführer" ist für seinen Krieg und dessen Führung selber zuständig.
    Du darfst Ihn gerne fragen, ich hab überlebt und beginne jetzt zu sortieren.

  • Simbaby
    Ich fürchte, Du hast schlimme Sachen erlebt.
    Ich wünsche Dir alle Hilfe dieser Welt um das Erlebte zu überstehen und wieder auf die Füße zu kommen.




    Aber deswegen darf man nicht alle Elternteile im Land in einem Topf werfen.
    Es wird neben den guten auch immer schlechte Menschen geben - deswegen darf man die guten aber nicht wie Verbrecher behandeln, denn sonst werden sie solche. ("sich selbst erfüllende Prophezeiung")

  • @Vater71: eine Vorsorgeverfügung kurz nach der Geburt. Hmmm das macht man nicht einfach so aus dem Nichts heraus.
    Außerdem muss man Gründe angeben, weshalb derjenige auf keinen Fall das Kind zu sich nehmen sollte.


    Kennst du die Gründe?

    Da diese Verfügung nicht bindend ist, gibt es auch keine Pflicht das zu begründen.
    Man könnte über "BabyBlues" spekulieren ... .


    Ich sehe keinen Grund zu vermuten das "etwas vorgefallen" sein müsste.
    :tuschel Da ist schon wieder dieser hässliche kleine Generalverdacht .... wenn Frauen etwas tun, dann MUSS ja der Mann diese Tat irgendwie verursacht haben :kopf

  • Sorry...
    nochmals gelesen.
    VORSORGEVERFÜGUNG.
    Hm..........
    Da muss (m.E.) im Vorfeld was akutes gelaufen sein (oder es wurde akut erfunden)
    Noch schneller RAI,n und abklären.


    Also ich war nicht derjenige Elternteil, der Sein Kind noch bis zur 11 Woche der Schwangerschaft, skrupellos abtreiben wollte! Ich habe ihr gesagt und auch bewiesen, dass es keinen Grund gibt unser Kind abzutreiben, (unser Kind währe bestimmt nicht verhungert). Du kennst doch gar nicht das Gefühl, wenn ein Vater das Kind möchte und die Frau ins Krankenhaus geht, um einen Termin zu machen (nächster Tag).
    Um dieses Kind abzuteiben!!!


    Was ganz schlecht ankommt ist eine Abtreibung zu verlangen, wenn werdende Mutter bereits Babyklamotten kauft.
    Da entsorgt man sich definitiv selbst.
    Die Heulnummer als entsorgter Vater, die böse KM verwehrt meine Rechte blabla führt nicht zum gewünschten Ergebnis.


    Was hältst du den von einem Vater, dessen Sohn nur lebt, nur weil er gesagt hat: „Bitte treibe unser Kind nicht ab“.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

    Einmal editiert, zuletzt von Vater 1971 ()

  • loewe ich habe gefragt ohne Unterton.


    @Vater71, dass finde ich grossartig. :anbet


    Bei mir war es umgekehrt. Ich wurde in der 19.SSW in Amsterdam in einer Abtreibungsklinik abgegeben, getarnt als
    Kurzurlaub.
    Ich bin abgehauen und dann legte der Erzeuger selbst Hand an.


    Ich hab eine Vorsorgeverfügung in der Schwangerschaft verfasst und begründet.


    Ich behaupte mal vorsichtig, ich glaube zu wissen wie du dich gefühlt hast. :bigkiss

  • loewe ich habe gefragt ohne Unterton.

    Sorry, ich hatte noch das hier im Ohr:


    Zitat von simbaby

    Hm..........
    Da muss (m.E.) im Vorfeld was akutes gelaufen sein (oder es wurde akut erfunden)

    in dieser Reihenfolge

    Einmal editiert, zuletzt von Loewe_63 ()

  • @Vater71: eine Vorsorgeverfügung kurz nach der Geburt. Hmmm das macht man nicht einfach so aus dem Nichts heraus.
    Außerdem muss man Gründe angeben, weshalb derjenige auf keinen Fall das Kind zu sich nehmen sollte.


    Kennst du die Gründe?


    Hallo formentera,


    vielleicht kann ich hier im Namen der damals betroffenen Frau eine Vermutung in den Raum werfen?


    Nachdem für Vater 1971 das Jahr 1995 (Höhe des Kindergeldes) nun immer wieder als Beispiel für irgendwas herangezogen wird und ihn (und mittlerweile auch dieses Forum) unglaublich prägt, könnte das das Geburtsjahr seines Sohnes sein.


    Es lohnt sich, die damalige Gesetzeslage und das damalige gesellschaftliche Tun in's Gedächtnis zu rufen:


    Vor der Kindschaftsreform gab es noch keine Gleichstellung zwischen unehelichen und ehelichen Kinder. Uneheliche Kinder waren nicht automatisch erbberechtigt, es gab keine Beistände für Kinder, ein anderes Kinderunterhaltsgesetz, die Vaterschaft eines ehelichen Kindes konnte vom unehelichen Vater auch dann nur sehr aufwändig angefochten werden, wenn alle Beteiligten damit einverstanden gewesen wären. Es gab damals kein Umgangsrecht, Kinder durften misshandelt werden, es gab keinen Betreuungsunterhalt, das Namensrecht war ein anderes als heute.


    http://www.kanzlei.de/archiv/ksrr-htm


    Damals gab es das gemeinsame Sorgerecht nur für Verheiratete und auch da wurde nach einer Scheidung das Sorgerecht meistens auf einen Elternteil übertragen. Gemeinsames Sorgerecht für ledige Eltern war damals nur von den Wenigsten gewünscht und war nur mit sehr hohem Verwaltungsaufwand umsetzbar (eine Bekannte und ihr späterer Mann haben das damals in einem zwei Jahre dauernden Behördenmarathon durchgesetzt).
    Unkompliziertes gemeinsames Sorgerecht für ledige Eltern mit Zustimmung beider Eltern ist erst seit 1998 möglich.


    Kinder verstorbener alleinsorgeberechtigter Eltern kamen in Obhut des Jugendamts, ein amtlicher Vormund wurde bestimmt. Das wollten die ledigen Müttern ihren Kindern ersparen.


    Damals war es verantwortungsvoll und richtig, Vorsorgeverfügungen zu treffen.
    Ebenso war es üblich, die Kinder in die Obhut weiblicher Verwandte geben zu wollen.
    Man darf die Diskussion über damals nicht mit heutiger männerbewegter Sorgerechtsanliegen führen wollen.


    Aus dem Verhalten der Frau lassen objektiv gesehen sich keine weiblichen Bosheiten ableiten.


    Es ist übrigens unrichtig zu behaupten, die Frau hätte damals nicht umziehen dürfen wenn der Vater damals Inhaber der gemeinsamen Sorge gewesen wäre. Auch heute ist die Rechtsprechung überwiegend so, dass vor allem kleine Kinder bei Umzügen auch über lange Distanz bei der Hauptbezugsperson verbleiben. Je kleiner das Kind, desto wahrscheinlicher, dass dies die Mutter ist. Sie ist es, die nicht nur die Gebärmutter nutzen ließ, sondern (auch in heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten) das Leben umgestellt hat, Beruflichkeit reduziert hat aufgrund der Betreuung des Kindes. Dem wird in der Rechtsprechung (richtigerweise) Rechnung getragen.


    Ich finde die derzeitigen Gesetze gelungen.
    Einerseits wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich die Eltern des umstrittenen Kindes nun einmal nicht formal legalisiert für einen gemeinsamen Lebensweg entschieden hatten, im Extremfalls sogar keinerlei Gemeinsamkeiten haben außer ein paar netten Stunden und einem gemeinsamen Kind. In gewissen Konstellationen ist es dann vorhersehbar, dass gemeinsame Entscheidungen nicht möglich sein werden und zu Lasten des Kindes gehen würden.
    Andererseits wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es stabile Lebenspartnerschaften ohne Trauschein gibt und auch diese Väter können nun die gemeinsame Sorge auch gegen den Willen der Mutter erhalten.
    Leider noch nicht möglich ist es, die gemeinsame Sorgepflicht auch gegen den Willen des Vaters durchzusetzen.


    Sicher ist die Gesetzgebung nicht perfekt, weil das Sorgrecht sehr viel schneller entzogen werden sollte in gewissen Konstellationen und weil die gemeinsame Sorgepflicht nicht einklagbar ist, aber immerhin ist die derzeitige Regelung nahe am Optimum


    sagt
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • So blöd sich das auch jetzt anhört, aber mal nüchtern betrachtet ist er mit allem einverstanden was du machst durch sein nicht eingreifen. Ist auch eine Art, seinem Sorgerecht nachzukommen. Er stimmt allem durch stillschweigen zu.


    Entschuldigt, wenn ich nochmal diese spezielle Form der SorgePFLICHTsausübung hochhole.
    Ich darf das anders sehen, was ich auch tue.
    Sicher ist es schön, dass er nicht auch noch die Dinge torpediert, bei denen er sich vor Eigenleistung drückt (stillschweigende Zustimmung zu allen kostenpflichtigen Entscheidungen ...). Dann aber lauthals bei denen mitbestimmen zu wollen, und zwar nur "dagegen", die nichts kosten, obwohl er die betroffenen Kinder kaum kennt, ist trotzdem sehr ärgerlich und auf Dauer, ich habe das seit Jahren, extrem lästig.
    Ich muss ihn suchen, er ist nun mal ziemlich oft monatelang nicht greifbar, und solange ich nicht diese und jene Rechercheversuche nachweise, bekomme ich auch keine Unterschrift ersetzt bsp. durch ein Gericht.


    Mich nervt es und ich bin ungerne abhängig von einer Person, der die Kinder außer als Zahlvieh so egal sind!


    LG, Karla

  • zur ts : verstehe dass du dich absichern willst, aber so wie du von ihm schreibst musst du ihm nur erklären wieviel arbeit und Verantwortung es bedeutet. und schon wird sein interesse weg sein. gib einem mann was er will und er will es nicht mehr. ich halte in dem fall ein " super dann muss ich nicht mehr alles selbxt entscheiden und habe auch mal Freizeit , danke dass du mich unterstützen willst." zielfuhrender als ein nein und div rechtliche mittel.


    zu den anderen: vergesst nicht dass ihr nicht mit euren anderen et hier sprecht. die Väter und die mutter die hier diskutieren haben ja alle das interesse, den besten weg zu finden. die Väter und die mutter die das nicht wollen, schauen hier auch nicht rein oder schreiben seit jahren wie es viele tun. also wären die anderen Diskussionspartner hier eure anderen et, gaebe es dieses forum gar nicht, weil ihr alle die beste Lösung fminteinander finden würdet. zwischendurch ging die Diskussion ein bsi in einen geschlechterkampf über. i

  • es ist nun mal leider so dass ein allein Sorgeberechtigter seine Macht sehr oft missbraucht und dabei denkt derjenige leider nicht ausschließlich an das Wohl des Kindes.


    das kann auch sein, wenn das Sorgerecht gemeinsam ist, wenn man faktisch ausgebootet und ausgegrenzt wird

    Mein Standpunkt war seinerzeit - und ist es noch heute - das sich beide Elternteile ergebnisoffen auf Augenhöhe begegnen müssen, damit genau die heute so üblichen Machtkämpfe nicht stattfinden können.


    Das sollte so sein, ja, ansonsten sehe ich das problematisch für das Kind, nämlich genau dann, wenn es diese Machtkämpfe direkt und regelmäßig mitbekommt.

    In dieser Stand (kurz gefasst) handschriftlich „Wenn ich mal sterben sollte, möchte ich dass mein Sohn ………….. von meiner Mutter großgezogen wird, weil mein Sohn eine sehr enge Beziehung zu seiner Großmutter hat“


    Habe ich auch schon überlegt, weil ich nämlich die Tendenz zur Parentifizierung der Mutter meiner Kinder extrem problematisch sehe. Aber das ist ein sehr spezieller Fall und hat nichts damit zu tun, der KM die Tochter entziehen zu wollen, auch wenn diese das vermutlich bis heute so sieht.

  • Man darf die Diskussion über damals nicht mit heutiger männerbewegter Sorgerechtsanliegen führen wollen.


    Natürlich haben sich die Gesetze geändert, aber es ging mir hauptsächlich darum, meine Gefühle, als Vater der kein Sorgerecht hat, zu schildern! Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Gefühle geändert haben, denn auch heutzutage gibt es viele Väter die das selbe fühlen, wie ich vor 20 Jahren.


    Unkompliziertes gemeinsames Sorgerecht für ledige Eltern mit Zustimmung beider Eltern ist erst seit 1998 möglich.


    Du kannst dir bestimmt vorstellen, dass ich die Änderung von 1998 kenne, aber man sollte noch hinzufügen, dass ein einfaches „Nein“ der KM ausgereicht hat und der Traum des KV vom GSR, war beendet!
    Die Mutter meines Sohnes hätte mir 1998 natürlich nicht das GSR gegeben, denn sie hat es sehr genossen Macht zu haben!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Du kannst dir bestimmt vorstellen, dass ich die Änderung von 1998 kenne, aber man sollte noch hinzufügen, dass ein einfaches „Nein“ der KM ausgereicht hat und der Traum des KV vom GSR, war beendet!
    Die Mutter meines Sohnes hätte mir 1998 natürlich nicht das GSR gegeben, denn sie hat es sehr genossen Macht zu haben!


    Hallo Vater 1971,


    nun, Du kannst Dir vielleicht vorstellen, wie eine Frau sich fühlt, weil heutzutage ein einfaches "nein" des Vaters immer noch reicht wenn er seinen Vaterpflichten nicht nachkommen möchte?


    Nach der Kindschaftsreform 1998 war die Zustimmung beider Eltern zur gemeinsamen Sorge nötig.
    Dies wird in der Darstellung bestimmter Gesellschaftsgruppe gerne gleichgesetzt mit "die böse Mutter konnte das verweigern". Vergessen wird sehr gerne, dass dieses Verweigern-Dürfen beidseitig war.


    Heute darf der Vater immer noch verweigern. Er darf nicht nur Rechte verweigern, sondern auch Pflichten.
    Ob er dabei Macht fühlt, wenn er dieses Desinteresse demonstriert, sei dahingestellt. Derartig weit hergeleitete Psychologievermutungen liegen mir fern.
    Ich gehe davon aus: Das ist vermutlich ebenso den biologischen Gegebenheiten (Besitz und Nutzung einer Gebärmutter und anderer Art des Beziehungsaufbaus zum ungeborenen Kind) geschuldet wie die Tatsache, dass die Frau das Sorgerecht ab Geburt hat.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • @Vater71: eine Vorsorgeverfügung kurz nach der Geburt. Hmmm das macht man nicht einfach so aus dem Nichts heraus.
    Außerdem muss man Gründe angeben, weshalb derjenige auf keinen Fall das Kind zu sich nehmen sollte.


    Kennst du die Gründe?


    Also als Begründung wurde von der KM angegeben, „weil mein Sohn eine sehr enge Beziehung zu seiner Großmutter hat“ Dazu möchte ich sagen, unser Kind hat seine Großmutter (Mütterlicherseits) vielleicht so alle 14 Tage gesehen, aber ich lebte mit ihm unter einem Dach und habe mich genauso um ihn gekümmert wie die KM.


    Warum sie so eine Verfügung schon kurz nach der Geburt bei ihrer Mutter hinterlegt hat kann ich nur ahnen, aber ich glaube letztendlich hat sie mir nicht verziehen, dass ich sie überredet habe das Kind nicht abzutreiben. Zusätzlich kam unser Sohn noch durch einen Kaiserschnitt zur Welt und natürlich war ich wieder daran Schuld, dass sie jetzt eine Narbe für immer hat, denn ich habe sie ja überredet nicht abzutreiben!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Nach der Kindschaftsreform 1998 war die Zustimmung beider Eltern zur gemeinsamen Sorge nötig.
    Dies wird in der Darstellung bestimmter Gesellschaftsgruppe gerne gleichgesetzt mit "die böse Mutter konnte das verweigern". Vergessen wird sehr gerne, dass dieses Verweigern-Dürfen beidseitig war.


    Wenn man 1998 ein Paar war und sich dafür entschieden, hat ohne Trauschein zusammenzuleben war es doch kein Problem! Für Paare die glücklich zusammengelebt haben, war diese Gesetzesänderung mit Sicherheit gut, denn keiner von beiden hätte „Nein“ gesagt.


    Mit dem „Verweigern Dürfen“ machst du dir es sehr leicht, denn du schiebst wieder mal die Schuld den Vätern zu, oder nicht?


    Wenn eine Beziehung nicht so gut lief, oder die Beziehung schon beendet war, wie oft kam ein „Nein“ der KM auf die Frage des KV „Darf ich das GST haben“?


    Wie viele KV, die ihr Kind geliebt haben und auch Verantwortung übernehmen wollten, haben auf ein „Ja“ der KM mit einem „Nein“ geantwortet! Ich würde sagen 0 Prozent, der Väter hätten mit „Nein“ geantwortet!


    Und jetzt bist du dran, wie viele KM hatten auf die Anfrage des KV mit „Nein“ geantwortet? Ich bin ein Optimist und ich sage 90 Prozent, denn das JA (wenn es eine Beistandschaft gab) war und ist kein Freund vom GSR!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971