Liebe Foris,
meine Tochter wird diesen Monat 18 Jahre alt und befindet sich seit September in einer Erstausbildung.
Nach prüfen des Kindergeldanspruches hat die Familienkasse entschieden, dass meine Tochter kein Kindergeld mehr erhält.
Ist diese Entscheidung richtig oder kann ich dagegen Einspruch einlegen?
Gelten für die Berechtigung, Kindergeld zu erhalten, bestimmte Einkommensgrenzen beim Kind? Sie erhält ca. 500 Euro Ausbildungsvergütung netto. Im Merkblatt kann ich nichts über Einkommensgrenzen ect. finden.
Zählt der Besuch einer Schule nach Vollzeitschulpflicht da auch irgendwie dazu und gilt ihre Ausbildung deswegen nicht mehr als Erstausbildung?
Danke schon mal. (würde hier gerne einen netten Smiley setzen, aber die gehen bei mir nicht mehr... *trauriger Smiley*)