Kindergeld - 18 Jahre - in Erstausbildung

  • Liebe Foris,


    meine Tochter wird diesen Monat 18 Jahre alt und befindet sich seit September in einer Erstausbildung.


    Nach prüfen des Kindergeldanspruches hat die Familienkasse entschieden, dass meine Tochter kein Kindergeld mehr erhält.


    Ist diese Entscheidung richtig oder kann ich dagegen Einspruch einlegen?


    Gelten für die Berechtigung, Kindergeld zu erhalten, bestimmte Einkommensgrenzen beim Kind? Sie erhält ca. 500 Euro Ausbildungsvergütung netto. Im Merkblatt kann ich nichts über Einkommensgrenzen ect. finden.


    Zählt der Besuch einer Schule nach Vollzeitschulpflicht da auch irgendwie dazu und gilt ihre Ausbildung deswegen nicht mehr als Erstausbildung?


    Danke schon mal. (würde hier gerne einen netten Smiley setzen, aber die gehen bei mir nicht mehr... *trauriger Smiley*)

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.

  • Ich würde auf jeden Fall Einspruch einlegen.


    Meine Tochter (21) hat in der Vorweihnachtszeit (3 Monate) bei Amazon gearbeitet und Netto ca. 1200,-€ p.m. verdient. Kindergeld hat sie trozdem erhalten, weil allein die Absicht eine Erstausbildung zu machen reicht um Anspruch zu haben.

    ...


    :crazy:wow
    Spieglein, Spieglein an der Wand - Was zur Hölle ist passiert?
    :nawarte: :amok::nawarte:

  • Mein Sohn ist zwanzig, macht eine Ausbildung und bekommt sehr wohl Kindergeld, das ging auch völlig problemlos, musste nur ne Kopie von seinem Ausbildungsvertrag zur Familienkasse schicken.


    Bei seinem ersten Ausbildungsanlauf ist er ja gegangen worden und auch in der Zeit in der er nix hatte lief das Kindergeld weiter. Er musste nur ausbildungssuchend gemeldet sein.

  • Mit welcher Begründung hat die Familienkasse denn die Zahlung abgelehnt?


    * Die Einkommensgrenzen sind seit 2014 abgeschafft. Also müssten Zweifel an der Erstausbildung bestehen bzw. am Status "Ausbildung". Sonst geht da eigentlich nichts. Oder habt Ihr einfach den Antrag noch nicht gestellt und das Schreiben der Familienkasse ist nur das Standardschreiben an alle Eltern von fast 18-Jährigen: Ki-Geld wird im Monat nach Geburtstag eingestellt?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das Amt hat ja den Anspruch geprüft. Ich musste einen Stapel Formulare ausfüllen und einen Nachweis über das Ausbildungsverhältnis beibringen.


    Eine Woche später kam der Bescheid mit dem Entschluss, aber ohne Begründung.

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  • Eine Woche später kam der Bescheid mit dem Entschluss, aber ohne Begründung.


    Cool. Dann leg zeitnah Einspruch gegen den Bescheid ein. "Hiermit lege ich fristgerecht Einspruch ein gegen den Bescheid vom ..." Ohne Begründung. Wird die angefordert, erklärst du, du lieferst die Begründung, sobald die Kasse ihre Begründung liefert.


    War denn wenigstens eine Rechtsbelehrung dabei?

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Cool. Dann leg zeitnah Einspruch gegen den Bescheid ein. "Hiermit lege ich fristgerecht Einspruch ein gegen den Bescheid vom ..." Ohne Begründung. Wird die angefordert, erklärst du, du lieferst die Begründung, sobald die Kasse ihre Begründung liefert.


    War denn wenigstens eine Rechtsbelehrung dabei?



    Ja, das schon. Ich hab 4 Wochen Zeit, Einspruch einzulegen.



    P.S.: Ich weiß nicht, warum das hier so Monsterzitate werden, wollte eigentlich nur den letzten Satz zitieren... ich glaub ich geh mal in de Probleme-Thread, Lösung suchen...

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  • Ganz schräger Gedanke. Kann es sein, dass das jetzt gekommenene Schreiben ein Standardschreiben ist und noch nix mit dem Antrag auf verlängerte Ki-Geldzahlung zutun hat? Einfach die Mitteilung: Jetzt stellen wir ein mit Rechtsbelehrung?


    Und die von dir ausgefüllten Formulare sind noch gar nicht bearbeitet? Denn eine Antwort innerhalb einer Woche wäre sehr fix fürs Amt. Und wer so fix ist, der schreibt doch wohl auch eine begründung ...



    * Mir ist das ganze so komisch, dass ich da Alternativmöglichkeiten suche außer: Die sind da völlig Banane bei der Ki-Geld-Kasse ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ich weiß es nicht. Da steht sowas wie:


    In der Kindergeldsache sowieso ergeht folgender Entschluss...


    Und dann werden die beiden jüngeren Kinder im neuen Rang aufeinanderfolgend aufgelistet.


    Mit Rechtsbehelfbelehrung.


    Wenn da eine Begründung steht, dann irgendwas mit Pragraphen... ich hab das Schreiben jetzt nicht vorliegen, aber da steht nicht, Frau Dadefana, Ihre Tochter verdient zu viel oder geht zu lange zur Schule oder hat eine schiefe Nase und deswegen zahlen wir kein Kindergeld mehr...

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  • Begründung kommt immer nur mit Paragrafen. Da müsste mal geguckt werden, was die anführen. Dann wissen wir mehr ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Okay, ich geh und kuck heut abend, mehr dann morgen...


    Hab ja vier Wochen Zeit. (Hier sollte der Grinse-Smiley stehen...) ^^ <--- wo kommt dieses Ding her?

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    Einmal editiert, zuletzt von Dadefana ()

  • Nach prüfen des Kindergeldanspruches hat die Familienkasse entschieden, dass meine Tochter kein Kindergeld mehr erhält.Ist diese Entscheidung richtig oder kann ich dagegen Einspruch einlegen?


    auf jeden Fall (so es denn eine "anerkannte" Ausbildung ist)-
    Kindergeld steht bei der Erstausbildung unter 25 Jahren immer zu- unabhängig vom Einkommen
    (Ausnahme kann natürlich sein, dass ihr den Kinderfreibetrag auf der Steuerkarte habt.... dann natürlich kein Kindergeld-)


    Wir hatten hier mal was, wo das Kind eine "nicht anerkannte" "Ausbildung" zur Tätowiererin gemacht hat- da entfällt Kindergeld

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Guten Morgen zusammen,



    nene, meine Tochter wird Industriekauffrau :D Ich kann Entwarnung geben, es ist tatsächlich so gewesen, wie Bap vermutet hat, der Antrag war noch nicht bearbeitet, als das Schreiben rausging. Gestern war also der neue Bescheid im Briefkasten und meine Tochter erhält Kindergeld bis zum Abschluss der Ausbildung. :schwitz


    Danke Euch für Eure Antworten :blume

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.

  • Bei einem monatlichen Nettoverdienst müsstest du für deine Tochter auf jeden Fall noch Kindergeld kriegen. Solange sie den Grundfreibetrag von ca. 8000 im Jahr nicht übersteigt besteht meines Wissens Kindergeldanspruch. Also Einspruch einlegen. Außerdem können noch Werbungskosten geltend gemacht werden.