Unterhalt - bestehender Titel - Neuberechnung

  • Wie auch immer, hat sie jetzt den Titel und es gibt keine Beistandschaft, die den herabsetzen könnte...?

    genau, keine Beistandschaft, läuft alles über die Vorschusskasse

    Wenn man nichts hat, gibt es die Möglichkeit Leistungen beim Jobcenter zu beantragen
    und dann würde der titulierte und bezahlte Unterhalt berücksichtigt werden.

    nicht zwingend, wenn man vom JC nichts bekommt weil man nicht bedürftig ist, Frauchen verdient ja schließlich, gibt es auch für eine titulierten Unterhaltspflicht nix - so zumindest im JC-Berechnungsblatt - alles auf 0€


    Aber is nu auch Vergangenheit, hätte alles anders laufen müssen und man hätte es mit Sicherheit beanstanden können wenn man es zu dem Zeitpunkt gewusst hätte - sagt einem ja keiner beim Amt - logisch


    er arbeitet ja wieder, voll und in Nachtschichten damit mit am Ende mehr raus kommt (nur am Rande bevor noch aufkommt dass er ja nebenbei noch was arbeiten könnte - hab ich jetzt mehrfach bei anderen gelesen) nur reicht es nicht um Unterhalt zu zahlen

  • Ich wiederhole mich nochmals: Wenn dem Insolvenzrichter alle Unterlagen vorlagen - also auch der Unterhaltstitel -, dann muss da doch zwingend etwas zu gesagt worden sein. Die ganze Insolvenz funktioniert doch nicht mit dem titulierten Unterhalt und dem angegebenen Einkommen. Hier muss in die Akten geguckt werden. Da hilft auch erst einmal kein Anwalt ...

    Nähkästchen, das Problem sind nur bedingt die Altschulden. Problem ist, dass dein Mann zwingend beim Insolvenzantrag hätte angeben müssen, dass er Kindesunterhalt laufend zu leisten hat. Hat er das getan? Wenn ja, hätte der Insolvenzrichter eigentlich da die Klärung suchen müssen.

    Sorry, aber auch die ständige Wiederholung dieser Aussage macht sie nicht richtiger :rotwerd , denn das ist nicht die Aufgabe des Richters am Insolvenzgericht.


    Die Kinder müssen als unterhaltsberechtigte Personen zum sogenannten Vermögensverzeichnis hinzugefügt werden und werden dann bei der Beantragung der Pfändung durch den Insolvenzverwalter und vom Vollstreckungsgericht entsprechend berücksichtigt (höhere Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO). Dieser Mehrbetrag ist natürlich auch für die Begleichung der Unterhaltsverpflichtung zu verwenden (wenn nach dem Verdienst möglich!).


    Sollte die Unterhaltsvorschusskasse tatsächlich versäumt haben, seine Forderungen anzumelden, kann man getrost sagen: "Schwein gehabt". Nach der Rechtsprechung des BGH ist der § 170 StGB (Verletzung der Unterhaltspflicht) auch ein Schutzparagraph für die Unterhaltsvorschusskassen, d.h. Schulden aus Forderungen nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz sind Forderungen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung und leben nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wieder auf und werden sogar durch das Insolvenzgericht tituliert.

  • Lieber Profiler, du schimpfst zwar mit mir, sagst aber hier


    Die Kinder müssen als unterhaltsberechtigte Personen zum sogenannten Vermögensverzeichnis hinzugefügt werden und werden dann bei der Beantragung der Pfändung durch den Insolvenzverwalter und vom Vollstreckungsgericht entsprechend berücksichtigt (höhere Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO). Dieser Mehrbetrag ist natürlich auch für die Begleichung der Unterhaltsverpflichtung zu verwenden (wenn nach dem Verdienst möglich!).


    im Inhalt das gleiche wie ich: In irgendeiner Form muss das Insolvenzgericht mit dem laufenden Kindesunterhalt umgegangen sein. Er muss (längst) irgendwo auftauchen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Lieber Profiler, du schimpfst zwar mit mir, sagst aber hier


    im Inhalt das gleiche wie ich: In irgendeiner Form muss das Insolvenzgericht mit dem laufenden Kindesunterhalt umgegangen sein. Er muss (längst) irgendwo auftauchen.

    Nicht wirklich, denn die Erfüllung seiner Unterhaltsverpflichtung und Alles was damit zusammenhängt obliegt dem Unterhaltsschuldner ... der Insolvenzverwalter (bei Privatinsolvenz richtiger: Treuhänder) hat die Unterhaltsverpflichtung nur bei der Lohnpfändung zu berücksichtigen und im Pfändungsantrag anzugeben, damit ein höherer pfändungsfreier Betrag belassen wird. Und das Insolvenzgericht interessiert es schon überhaupt nicht ... dort wird nur geschaut, ob der Schuldner wirklich nicht in der Lage ist, seine Schulden (zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags und nach vorhergegangenem außergerichtlichen Einigungsversuch) jemals zu begleichen.

  • und nach vorhergegangenem außergerichtlichen Einigungsversuch).


    Wohl wahr. Und genau bei diesem zwingend notwendigen Einigungsversuch versucht wenigstens hier im OLG-Bereich das Insolvenzgericht, Unterhaltssachen zu klären. Oder es ist in den Unterlagen aufzufinden, dass der Titelinhaber eben nicht geantwortet hat, nicht zugestimmt hat oder, oder, oder ... Aber so rein gar nichts an Unterlagen in der Sache und jetzt kommt es über einen ist ... ungewöhnlich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Wohl wahr. Und genau bei diesem zwingend notwendigen Einigungsversuch versucht wenigstens hier im OLG-Bereich das Insolvenzgericht, Unterhaltssachen zu klären.

    Wirklich ungewöhnlich, da das Insolvenzgericht eigentlich am außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren garnicht beteiligt ist (Ausnahme ist höchstens am Schluss die Ersetzung der Zustimmung, damit ein Gläubiger mit einer vergleichsweise geringen Forderung die Einigung nicht böswillig verhindern kann) ... dies wird zumeist von Schulderberatern oder ab und zu auch mal von Rechtsanwälten durchgeführt.


    Wenn das Insolvenzgericht aber versucht, Unterhaltsangelegenheiten zu regeln, überschreitet es ganz klar seine Kompetenzen.

  • Aaaaalso, nun nochmal: Ja er hat den Titel beim Insolvenzantrag eingereicht, ja er hat aufgelistet was bis dahin an Unterhaltsschulden aufgelaufen war, ja der Unterhalt steht mit in der Liste, ja JA hat zu spät geantwortet, nein es wurde nicht versucht in dem Zusammenhang den Titel abändern zu lassen und stimmt, ist auch nicht die Aufgabe des Insolvenzverwalters!


    Das kann nur mein Mann machen und entweder das JA spielt mit und die KM spielt mit oder wie hier JA und KM wollen nicht dass der Titel abgeändert wird. Hab ich in ner Mail vom JA grad nochmal nachlesen können, dass die nur tätig werden wenn die KM dem audrücklich zustimmt was sie natürlich nicht macht, warum sollte sie auch....


    Habe auch gerade nochmal geschaut, JA steht mit den Unterhaltsschulden (was bis Antrag aufgelaufen war) auf der Liste der Insolvenzmasse. Da der Titel aber auf Antrag meines Mannes und "nicht wollen" der KM nicht abgeändert wurde sind weitere Unterhaltsschulden aufgelaufen - logisch

  • Nähkästchen, was ich in dem Zusammenhang nicht verstehe: Einerseits schreibst du im Startposting, dein Mann zahlt monatlich 50 Euro Unterhaltsschulden zurück. Andererseits kann er durch sein geringes Einkommen den laufenden Unterhalt wohl überhaupt nicht bedienen. Dies in Verbindung mit der Insolvenz gesetzt funktioniert irgendwie nicht. Oder meinst du mit den 50 Euro, dass er die als Anteil des monatlich fälligen Unterhalts zahlt?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Rechtlich geht Unterhaltszahlung (aktuell) vor Schuldenbedienung. Da muss dem Jugendamt mitgeteilt werden. Zahlung geht nicht. Ich muss den Unterhalt leisten.


    Auch die anderen Leute, bei denen Dein Mann Schulden hat, "wollen" doch sicher ganz gern, dass die Schulden bei ihnen beglichen werden ... Da zahlt er durch die Privatinsolvenz doch auch nicht ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Da müssen wir wohl erstmal mit dem Anwalt sprechen denn auf Schreiben meines Mannes reagieren die ja nicht entsprechend oder gar nicht.
    Haben auch einen guten Fachanwalt für Familienrecht jetzt empfohlen bekommen.


    Bei mir war das damals auch so dass erst das JA die Kohle haben wollte vom Vater und dann erst das Kind, scheinen die gerne so zu machen, war auch anderes Bundesland, also nicht das gleiche JA, gängige Praxis wie mir scheint.

  • Aaaaalso, nun nochmal: Ja er hat den Titel beim Insolvenzantrag eingereicht, ja er hat aufgelistet was bis dahin an Unterhaltsschulden aufgelaufen war, ja der Unterhalt steht mit in der Liste, ja JA hat zu spät geantwortet, nein es wurde nicht versucht in dem Zusammenhang den Titel abändern zu lassen und stimmt, ist auch nicht die Aufgabe des Insolvenzverwalters!


    Das kann nur mein Mann machen und entweder das JA spielt mit und die KM spielt mit oder wie hier JA und KM wollen nicht dass der Titel abgeändert wird. Hab ich in ner Mail vom JA grad nochmal nachlesen können, dass die nur tätig werden wenn die KM dem audrücklich zustimmt was sie natürlich nicht macht, warum sollte sie auch....


    Habe auch gerade nochmal geschaut, JA steht mit den Unterhaltsschulden (was bis Antrag aufgelaufen war) auf der Liste der Insolvenzmasse. Da der Titel aber auf Antrag meines Mannes und "nicht wollen" der KM nicht abgeändert wurde sind weitere Unterhaltsschulden aufgelaufen - logisch


    Sind denn nach einreichen der Insolvenz neue Unterhaltsschulden aufgelaufen?


    Schulden die mit in der Insolvenz sind müssen nicht bedient werden. Dafür ist ja die Gehaltspfändung und der Verwalter teilt dass dann Anteilsmäßig auf.
    Nur wenn die Schulden nach Inso Antrag aufgelaufen sind muss er sie zahlen.


    Mein Ex Mann ist auch in der Insolvenz, seine Freigrenze wurde soweit angehoben das er den Titel bedienen kann der für die Kinder besteht.
    Hierfür musste er beim Insolvenzgericht einen Antrag stellen auf Abänderung der Freigrenze, war innerhalb weniger Tage erledigt.


    Den bestehenden Titel, nun hierfür wird er auch das Gericht einschalten müssen damit dieser abgeändert wird wenn weder JA noch Kindsmutter darauf eingehen.

  • Sind denn nach einreichen der Insolvenz neue Unterhaltsschulden aufgelaufen?

    natürlich, da der Titel ja nicht geändert wurde

    Schulden die mit in der Insolvenz sind müssen nicht bedient werden. Dafür ist ja die Gehaltspfändung und der Verwalter teilt dass dann Anteilsmäßig auf.

    da gibts nix zu pfänden, er verdient zu wenig

  • natürlich, da der Titel ja nicht geändert wurde

    da gibts nix zu pfänden, er verdient zu wenig


    sry mein Fehler, hatte nur die zweite Seite gelesen und meinen Beitrag schon abgeändert ^^


    Und selbst wenn nix zu pfänden da ist muss er Unterhaltsschulden die VOR der Insolvenz entstanden sind nicht bedienen.
    Erst die welche mit Eröffnung der Insolvenz wieder aufgelaufen sind muss er bedienen.


    Und dort sollte man tunlichst darauf achten das die Zahlungen die erfolgen spezifisch für die neue Forderung sind und nicht für die vor der Insolvenz.

  • sry mein Fehler, hatte nur die zweite Seite gelesen und meinen Beitrag schon abgeändert ^^

    kein Problem :-)


    muss er Unterhaltsschulden die VOR der Insolvenz entstanden sind nicht bedienen.
    Erst die welche mit Eröffnung der Insolvenz wieder aufgelaufen sind muss er bedienen.


    Und dort sollte man tunlichst darauf achten das die Zahlungen die erfolgen spezifisch für die neue Forderung sind und nicht für die vor der Insolvenz.

    ja da muss man genau aufs Datum achten, auch wann die das Schreiben geschickt haben mit dem was angeblich noch zurück zu zahlen ist, die verdrehen das nämlich gerne mal und dann stimmt das alles hinten und vorne nicht


    Deswegen müssen wir das jetzt am WE auch alles ganz genau durchschauen alles!

  • Und selbst wenn nix zu pfänden da ist muss er Unterhaltsschulden die VOR der Insolvenz entstanden sind nicht bedienen.
    Erst die welche mit Eröffnung der Insolvenz wieder aufgelaufen sind muss er bedienen.


    Und dort sollte man tunlichst darauf achten das die Zahlungen die erfolgen spezifisch für die neue Forderung sind und nicht für die vor der Insolvenz.

    Haben genau nachgeschaut, ist wirklich "nur" das was nach der Insolvenzeröffnung aufgelaufen ist.


    Im Antrag wird auch nach meinem Einkommen gefragt, spielt das nun ne Rolle oder nicht?