Und selbst wenn nix zu pfänden da ist muss er Unterhaltsschulden die VOR der Insolvenz entstanden sind nicht bedienen.
Erst die welche mit Eröffnung der Insolvenz wieder aufgelaufen sind muss er bedienen.
Und dort sollte man tunlichst darauf achten das die Zahlungen die erfolgen spezifisch für die neue Forderung sind und nicht für die vor der Insolvenz.
Haben genau nachgeschaut, ist wirklich "nur" das was nach der Insolvenzeröffnung aufgelaufen ist.
Alles anzeigenNachweise über Einkommen und Vermögen:
eigene Einkommensnachweise
(zum Beispiel Bewilligungsbescheide der ARGE, BAföG-Bescheid,
Lohnbescheinigung der letzten drei Monate, Rentenbescheid, Bescheinigung
der Wohngeldstelle, Krankenkassenbescheinigung bei der Zahlung von
Krankengeld)
Einkommensnachweise des Ehegatten, sofern kein eigenes Einkommen vorhanden ist
Im Antrag wird auch nach meinem Einkommen gefragt, spielt das nun ne Rolle oder nicht?