Wie auch immer, hat sie jetzt den Titel und es gibt keine Beistandschaft, die den herabsetzen könnte...?
genau, keine Beistandschaft, läuft alles über die Vorschusskasse
Wenn man nichts hat, gibt es die Möglichkeit Leistungen beim Jobcenter zu beantragen
und dann würde der titulierte und bezahlte Unterhalt berücksichtigt werden.
nicht zwingend, wenn man vom JC nichts bekommt weil man nicht bedürftig ist, Frauchen verdient ja schließlich, gibt es auch für eine titulierten Unterhaltspflicht nix - so zumindest im JC-Berechnungsblatt - alles auf 0€
Aber is nu auch Vergangenheit, hätte alles anders laufen müssen und man hätte es mit Sicherheit beanstanden können wenn man es zu dem Zeitpunkt gewusst hätte - sagt einem ja keiner beim Amt - logisch
er arbeitet ja wieder, voll und in Nachtschichten damit mit am Ende mehr raus kommt (nur am Rande bevor noch aufkommt dass er ja nebenbei noch was arbeiten könnte - hab ich jetzt mehrfach bei anderen gelesen) nur reicht es nicht um Unterhalt zu zahlen