Unterhalt - bestehender Titel - Neuberechnung

  • Nein, er hat den Antrag auf Privatinsolvenz eingereicht, ihm wurde der Insolvenzverwalter zugeteilt, er hat alle Unterlagen eingereicht, Gericht hat entschieden und fertig, seit dem läuft das.


    Der Streitwert liegt bei 2.835€ + 139€ Gericht + 20€ Porto/Telefon + 200€ gerichtl. RA-Kosten = 3.194€
    wenn ich das so richtig gerechnet habe....


    Beim JA brauchen wir gar nicht erst aufkreuzen, die haben längst alle Schotten dicht gemacht weil die kronisch überlastet sind und man bekommt nicht mal per Mail oder Telefon eine ordentliche Antwort geschweigen denn Auskunft.

  • Mit Ämtern sollte man auch nicht telefonisch kommunizieren, wenn es um wichtige Dinge geht. Und auf einen schriftlichen Antrag/Anfrage hat eine schriftliche Anwort zu kommen. Überlastung hin und her. Man muss nur klar sagen, was man will und womit man das begründet.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nein, er hat den Antrag auf Privatinsolvenz eingereicht, ihm wurde der Insolvenzverwalter zugeteilt, er hat alle Unterlagen eingereicht, Gericht hat entschieden und fertig, seit dem läuft das.


    Der Streitwert liegt bei 2.835€ + 139€ Gericht + 20€ Porto/Telefon + 200€ gerichtl. RA-Kosten = 3.194€
    wenn ich das so richtig gerechnet habe....


    Beim JA brauchen wir gar nicht erst aufkreuzen, die haben längst alle Schotten dicht gemacht weil die kronisch überlastet sind und man bekommt nicht mal per Mail oder Telefon eine ordentliche Antwort geschweigen denn Auskunft.

    um 900 Euro mag da raus kommen an Kosten bei den von Dir angegebenen Streitwert. Aber wieso ist der Streitwert so hoch?? um welchen Betrag soll der Titel denn abgeändert werden??
    das wären ja über 200 Euro :hae:
    Ausserdem werden oft Abänderungsklagen mit Vergleichen abgeschlossen,so das das ganze spektakel günstiger sein kann.

  • Aber wieso ist der Streitwert so hoch?? um welchen Betrag soll der Titel denn abgeändert werden??
    das wären ja über 200 Euro :hae:

    Ohhh das stimmt, ich habe mit dem gerechnet was im Titel steht - das ist dann natürlich falsch.
    Da er direkt an/ bzw unter der Pfändungsgrenze liegt mit seinem Einkommen würde die Berechnung auf 0€ laufen. Wie sieht das dann mit dem Streitwert aus?

  • Mit Ämtern sollte man auch nicht telefonisch kommunizieren, wenn es um wichtige Dinge geht. Und auf einen schriftlichen Antrag/Anfrage hat eine schriftliche Anwort zu kommen. Überlastung hin und her. Man muss nur klar sagen, was man will und womit man das begründet.


    Wenn man da einen Termin bekommen würde wäre das prima, is aber nicht der Fall!

  • Ohhh das stimmt, ich habe mit dem gerechnet was im Titel steht - das ist dann natürlich falsch.
    Da er direkt an/ bzw unter der Pfändungsgrenze liegt mit seinem Einkommen würde die Berechnung auf 0€ laufen. Wie sieht das dann mit dem Streitwert aus?


    Eine Pfändungsgrenze zählt hier nicht.Massgeblich als Richtwert zählt die Düsseldorfer Tabelle um den Selbstbehalt anzulegen.
    Wie gesagt ist nur ein Richtwert.....Gerichte können den Selbstbehalt auch senken oder erhöhen und auch nur die und schon gar nicht das Jugendamt.
    Es gibt einen Titel über 236 Euro?? Den habt ihr so lange laufen lassen...dann muss ja ein Einkommen von gut 1300 Netto vorhanden sein

  • Bei einen Einkommen unter der Pfändungsrenze und den bestehenden Titel,wird aufjedenfall Beratungshilfe für dein Mann gewährt fürs einreichen einer Abänderungsklage des bestehenden Titels.


    Und gleich einen anderen Anwalt suchen

  • Eine Pfändungsgrenze zählt hier nicht.Massgeblich als Richtwert zählt die Düsseldorfer Tabelle um den Selbstbehalt anzulegen.
    Wie gesagt ist nur ein Richtwert.....Gerichte können den Selbstbehalt auch senken oder erhöhen und auch nur die und schon gar nicht das Jugendamt.

    Ich meine ja den Selbstbehalt - kenne mich mit den einzelnen Begriffen nicht so aus - sorry

    Es gibt einen Titel über 236 Euro?? Den habt ihr so lange laufen lassen...dann muss ja ein Einkommen von gut 1300 Netto vorhanden sein

    Wir bzw. mein Mann wollte den ja diverse Male abändern lassen und mein Mann war damit auch schon mal beim Anwalt wo auch nix bei rum kam und das JA einfach nix getan hat. Und nun ist es der dritte Versuch....

  • Was Versuch.....nun sollte dein Mann sofort Nägel mit Köpfen machen.Das Jugendamt wird sicher nicht nachgeben,ihr habt es doch etliche mal probiert.
    Hier hilft nur sofortiges Einreichen einer Abänderungsklage des bestehenden Titels.
    Überlegt mal es laufen jeden Monat weitere ca. 236 Euro neue Schulden auf aufgrund des Titels und die werden nicht verschwinden sondern immer mehr.
    Dann braucht man auch keine Insolvenz um evtl. neu anzufangen,denn man hat gleich am Ende der Insolvenz wieder ein Backen von Schulden am Hals.

  • Ich wiederhole mich nochmals: Wenn dem Insolvenzrichter alle Unterlagen vorlagen - also auch der Unterhaltstitel -, dann muss da doch zwingend etwas zu gesagt worden sein. Die ganze Insolvenz funktioniert doch nicht mit dem titulierten Unterhalt und dem angegebenen Einkommen. Hier muss in die Akten geguckt werden. Da hilft auch erst einmal kein Anwalt ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich wiederhole mich nochmals: Wenn dem Insolvenzrichter alle Unterlagen vorlagen - also auch der Unterhaltstitel -, dann muss da doch zwingend etwas zu gesagt worden sein. Die ganze Insolvenz funktioniert doch nicht mit dem titulierten Unterhalt und dem angegebenen Einkommen. Hier muss in die Akten geguckt werden. Da hilft auch erst einmal kein Anwalt ...


    Ich kann nur sagen wie es gelaufen ist, JA hat vom IV das Schreiben bekommen dass Privatinsolvenz beantragt ist mit der Frage ob auf die angefallenen Schulden verzichtet wird. Es kam keine Antwort, demnach gilt das wohl als stillschweigender Verzicht und die Insolvenz wurde eingeleitet, dann kam das Schreiben dass nicht verzichtet wird aber knapp ein Monat zu spät - hatte sich wohl niemand für zuständig gefühlt. Das läuft da immer so, man schreibt, es kommt nix, man schreibt wieder, es kommt eine Antwort die mit dem Schreiben rein gar nix zu tun hat. JA eben.....

  • Da ging es dann aber um die Schulden bei der Unterhaltsvorschußkasse?


    Unabhängig von denen hätte Dein Mann den Titel andern oder bezahlen müssen,
    oder ergänzende Leistungen beim Jobcenter beantragen...

  • Ich wiederhole mich nochmals: Wenn dem Insolvenzrichter alle Unterlagen vorlagen - also auch der Unterhaltstitel -, dann muss da doch zwingend etwas zu gesagt worden sein. Die ganze Insolvenz funktioniert doch nicht mit dem titulierten Unterhalt und dem angegebenen Einkommen. Hier muss in die Akten geguckt werden. Da hilft auch erst einmal kein Anwalt ...

    Obwohl hier einiges nicht ganz verständlich ist für uns,sollte hier eine sofortige Abänderungsklage eingereicht werden.
    Die tatsächlichen Umstände die zur Unterzeichnung des Titels führten,haben sich wohl gravierend geändert und das schon seid längerer Zeit.
    Man hat sich nicht drum gekümmert oder ebend nicht alle rechtlichen möglichkeiten ausgeschöpft.
    Das Jugendamt als Titelinhaber weigert sich wohl eine Neuberechnung durchzuführen und den Titel ggfls. abzuändern.
    Somit ist sofortige Klage geboten um den Titel abzuändern.


    Ein Insolvenzgericht kann den Titel nicht abändern,das obliegt den Familiengericht oder einvernehmlich zwischen Unterhaltsschuldner und Unterhaltsgläubiger.
    Wie weit der Titel in der Insolvenz berücksichtigt ist entzieht sich unserer Kenntnis.

  • Das Jugendamt ist nicht Titelinhaber, weil die Mutter keine Beistandschaft eingerichtet hat.


    Sie fürchtete wohl zu Recht, dass das Jugendamt/Beistandschaft den Titel ändern würde
    und hatte sich einen Anwalt genommen...

  • Das liegt daran dass es tatsächlich Leute wie meinen Mann gibt die das glauben was das JA erzählt (bevor ich damit zu tun hatte habe ich das auch geglaubt). Und wenn man dann auf die Nase fällt ist es meist schon zu spät :schiel


    juwi: das ist schön geschrieben aber wenn man nix hat kann man nix zahlen - da kann man sich noch so bemühen und abstrampeln, man steht trotzdem als Preller da


    nein, sie hat sich keinen Anwalt genommen, das läuft alles übers JA, Unterhaltsvorschuss weil keine Beistanschaft eingerichtet wurde

  • Wie auch immer, hat sie jetzt den Titel und es gibt keine Beistandschaft, die den herabsetzen könnte...?


    Also laufen Schulden auf, wenn ihr den Unterhalt nicht zahlt...


    Wenn man nichts hat, gibt es die Möglichkeit Leistungen beim Jobcenter zu beantragen
    und dann würde der titulierte und bezahlte Unterhalt berücksichtigt werden.

  • Nähkästchen, das Problem sind nur bedingt die Altschulden. Problem ist, dass dein Mann zwingend beim Insolvenzantrag hätte angeben müssen, dass er Kindesunterhalt laufend zu leisten hat. Hat er das getan? Wenn ja, hätte der Insolvenzrichter eigentlich da die Klärung suchen müssen.


    Es kann sein, dass Ihr da irgendwie zwischen die Mühlsteine geraten seid und niemand, dein Mann eingeschlossen, das Ganze mal in vollem umfang betrachtet hat. Und das fällt Euch jetzt auf die Füße.
    Ganz schwierig - und Ihr müsstet dringend einige Sachen einfach anhand der Schriftstücke klären um zu entscheiden, wie jetzt vorgegangen werden müsste. Hier wäre ein Gespräch mit der Schuldnerberatung vielleicht nicht schlecht. Die müssten ähnliche Situationen kennen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das Jugendamt ist nicht Titelinhaber, weil die Mutter keine Beistandschaft eingerichtet hat.


    Sie fürchtete wohl zu Recht, dass das Jugendamt/Beistandschaft den Titel ändern würde
    und hatte sich einen Anwalt genommen...

    Das ändert im ganzen nix an der hier angesprochenen vorgehensweise.


    Warum wurde dann immer das Jugendamt angesprochen um den bestehenden Titel abzuändern und das sogar vom Rechtsbeistand des TE :hae:


    wenn es sich um eine sogenannte Jugendamtsurkunde handelt,hätte das JA darauf hinweisen müssen das der Titelinhaber also dann ebend die Kindsmutter
    einer Abänderung zustimmen muss und sie der Ansprechpartner ist