Beiträge von axellino

    ....Selbstbehaltskürzung um 10% wegen Haushaltsersparnis steht in diversen Unterhaltsgrundsätzen von OLG s- weil GERICHTE so geurteilt haben...
    Anwälte und JA wendet das an, was die Gerichte= Rechtsprechung vorgibt....


    korrekt....aber deshalb brauch ich als Unterhaltsschuldner die Selbstbehaltskürzung vom JA oder Anwalt nicht hinnehmen und somit wird das Familiengericht ebend darüber entscheiden müssen.

    Er klagt auch die Selbstbehaltskürzung, die vom JA berechnet wurde.


    Ja er hat aktuelle Einkommensnachweise eingereicht. Will seine 0 Euro herabsetzung ab Januar 2013!!!geltend machen.


    Die Angaben die er bei Gericht zu seiner Lebensgef. gemacht hat sind unwahr (angeblich verdientsie weniger und soll in einem Gewerbe tätig sein wo man wenig verdient) Tatsächlich hat sie denselben AG wie er.
    :hae:

    Guten Abend,


    eine Kürzung des Selbstbehalt das vom JA berechnet wurde muss er nicht anerkennen.Das JA ist gerne dabei den Selbstbehalt um ca. 10 Prozent zu kürzen,wenn der Unterhaltsschuldner mit einen Lebenspartner zusammen lebt und sich somit eine sogenannte Haushaltsersparniss ergibt.
    Die höhe des Einkommens der Lebensgefährtin spielt keine grosse Rolle.Was eine Rolle spielt ist das im Selbstbehalt 360 Euro Wohnkosten sind und sich diese geteilt werden und sich daraus eine sogenannte Haushaltsersparniss ergibt,so das das Familiengericht den Selbstbehalt senken kann wenn der Mindestunterhalt nicht geleistet wird.Da beide berufstätig sind sehe ich eine Abänderung auf NULL nicht für gegeben und eigentlich als chancenlos an.Was für mein empfinden auch richtig wäre.

    Das Jugendamt ist nicht Titelinhaber, weil die Mutter keine Beistandschaft eingerichtet hat.


    Sie fürchtete wohl zu Recht, dass das Jugendamt/Beistandschaft den Titel ändern würde
    und hatte sich einen Anwalt genommen...

    Das ändert im ganzen nix an der hier angesprochenen vorgehensweise.


    Warum wurde dann immer das Jugendamt angesprochen um den bestehenden Titel abzuändern und das sogar vom Rechtsbeistand des TE :hae:


    wenn es sich um eine sogenannte Jugendamtsurkunde handelt,hätte das JA darauf hinweisen müssen das der Titelinhaber also dann ebend die Kindsmutter
    einer Abänderung zustimmen muss und sie der Ansprechpartner ist

    Ich wiederhole mich nochmals: Wenn dem Insolvenzrichter alle Unterlagen vorlagen - also auch der Unterhaltstitel -, dann muss da doch zwingend etwas zu gesagt worden sein. Die ganze Insolvenz funktioniert doch nicht mit dem titulierten Unterhalt und dem angegebenen Einkommen. Hier muss in die Akten geguckt werden. Da hilft auch erst einmal kein Anwalt ...

    Obwohl hier einiges nicht ganz verständlich ist für uns,sollte hier eine sofortige Abänderungsklage eingereicht werden.
    Die tatsächlichen Umstände die zur Unterzeichnung des Titels führten,haben sich wohl gravierend geändert und das schon seid längerer Zeit.
    Man hat sich nicht drum gekümmert oder ebend nicht alle rechtlichen möglichkeiten ausgeschöpft.
    Das Jugendamt als Titelinhaber weigert sich wohl eine Neuberechnung durchzuführen und den Titel ggfls. abzuändern.
    Somit ist sofortige Klage geboten um den Titel abzuändern.


    Ein Insolvenzgericht kann den Titel nicht abändern,das obliegt den Familiengericht oder einvernehmlich zwischen Unterhaltsschuldner und Unterhaltsgläubiger.
    Wie weit der Titel in der Insolvenz berücksichtigt ist entzieht sich unserer Kenntnis.

    Was Versuch.....nun sollte dein Mann sofort Nägel mit Köpfen machen.Das Jugendamt wird sicher nicht nachgeben,ihr habt es doch etliche mal probiert.
    Hier hilft nur sofortiges Einreichen einer Abänderungsklage des bestehenden Titels.
    Überlegt mal es laufen jeden Monat weitere ca. 236 Euro neue Schulden auf aufgrund des Titels und die werden nicht verschwinden sondern immer mehr.
    Dann braucht man auch keine Insolvenz um evtl. neu anzufangen,denn man hat gleich am Ende der Insolvenz wieder ein Backen von Schulden am Hals.

    Oder mein Ex Mann verschweigt mir was ? ?-( Was ich mir kaum vorstellen kann ...


    er hat Eigentumswohnung, wohnt bei seiner Freundin und deren Söhnen mit im Haus ...


    ich bin etwas konfus :rolleyes:


    Es sieht wohl danach aus,das jemand aus der Bedarfsgemeinschaft deines Ex Sozialleistungen bekommt oder beantragt hat.

    Ohhh das stimmt, ich habe mit dem gerechnet was im Titel steht - das ist dann natürlich falsch.
    Da er direkt an/ bzw unter der Pfändungsgrenze liegt mit seinem Einkommen würde die Berechnung auf 0€ laufen. Wie sieht das dann mit dem Streitwert aus?


    Eine Pfändungsgrenze zählt hier nicht.Massgeblich als Richtwert zählt die Düsseldorfer Tabelle um den Selbstbehalt anzulegen.
    Wie gesagt ist nur ein Richtwert.....Gerichte können den Selbstbehalt auch senken oder erhöhen und auch nur die und schon gar nicht das Jugendamt.
    Es gibt einen Titel über 236 Euro?? Den habt ihr so lange laufen lassen...dann muss ja ein Einkommen von gut 1300 Netto vorhanden sein

    Nein, er hat den Antrag auf Privatinsolvenz eingereicht, ihm wurde der Insolvenzverwalter zugeteilt, er hat alle Unterlagen eingereicht, Gericht hat entschieden und fertig, seit dem läuft das.


    Der Streitwert liegt bei 2.835€ + 139€ Gericht + 20€ Porto/Telefon + 200€ gerichtl. RA-Kosten = 3.194€
    wenn ich das so richtig gerechnet habe....


    Beim JA brauchen wir gar nicht erst aufkreuzen, die haben längst alle Schotten dicht gemacht weil die kronisch überlastet sind und man bekommt nicht mal per Mail oder Telefon eine ordentliche Antwort geschweigen denn Auskunft.

    um 900 Euro mag da raus kommen an Kosten bei den von Dir angegebenen Streitwert. Aber wieso ist der Streitwert so hoch?? um welchen Betrag soll der Titel denn abgeändert werden??
    das wären ja über 200 Euro :hae:
    Ausserdem werden oft Abänderungsklagen mit Vergleichen abgeschlossen,so das das ganze spektakel günstiger sein kann.

    Beratungshilfeschein,


    sofern dein Mann über eigenes Einkommen verfügt,sind von Dir keine Angaben zu machen über Einkommen.



    • Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument

    • Nachweise über Einkommen und Vermögen:


      • eigene Einkommensnachweise


        (zum Beispiel Bewilligungsbescheide der ARGE, BAföG-Bescheid,
        Lohnbescheinigung der letzten drei Monate, Rentenbescheid, Bescheinigung
        der Wohngeldstelle, Krankenkassenbescheinigung bei der Zahlung von
        Krankengeld)


      • Einkommensnachweise des Ehegatten, sofern kein eigenes Einkommen vorhanden ist

      • Kindergeldnachweise

      • Nachweise über die Zahlung von Unterhalt (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt)

      • Mietvertrag (bei Eigenheim: Nachweis der Ausgaben bzw. des Darlehensvertrages)

      • Versicherungen (mit aktuellen Beitragshöhen)

      • sonstige monatliche Belastungen


        (zum Beispiel Monatskarte des öffentlichen Personennahverkehrs, Kredite, sonstige Ratenzahlungen)


      • Nachweise zu anderen Vermögenswerten


        (zum Beispiel Sparbuch, Festgeld, weitere Konten)


      • Nachweise, dass ein Beratungsbedürfnis besteht


        (zum Beispiel durch Schreiben, aus denen sich die Problematik ergibt)


    Was Jugendamt und Anwälte so erzählen,kann man getrost in die Mülltonne entsorgen.
    Nur was schriftlich vorliegt kann man verwerten.


    Wurde hier nachweislich schriftlich aufgefordert vom Jugendamt Unterlagen für 2013 vorzulegen???


    Nachdem die Unterhaltsschulden schon da waren,hätte man die Abänderung unbedingt vornehmen sollen.
    Hat euch niemand darauf aufmerksam gemacht???


    Und Anwälte wollen auch nur an das gute Geld und packen gerne mal ne Schippe drauf.
    Auch sie haben sich an die Gebührenverordnung zu halten und die richtet sich nach den Streitwert plus diverser Auslagen.
    Die Prozesskosten selber für eine Abänderungsklage sehe ich nicht als unerschwinglich.
    12 x höhe der abzuänderen Summe des Titels ergibt den Streitwert.... mal angenommen sind 1000 Euro
    betragen die Gerichtskosten 139 Euro + 20 Post/Telekommunikationspauschale + 200 Euro Gerichtliche RA-Kosten
    Die von euren Anwalt angegebenden 900 Euro Kosten und auch nur vorgerichtliche Kosten sind voll überzogen.
    Und was soll das ein langes hin und her Schreiberei zwischen Anwalt und Jugendamt,das Jugendamt lenkt ja nicht ein und somit ist Klage geboten.
    Der Anwalt reicht die begründete Klage ein und gleichzeitig wird Vollstreckungsschutz aufgrund des bestehenden Titels mit beantragt.Fertig.
    Das Gericht wird dann ggfls. weitere Dokumente und Unterlagen anfordern.
    Vielleicht solltet ihr einen anderen Anwalt suchen,die gibt es ja nun wie Sand am Meer.


    Packt alle Einnahmen/Ausgaben ein....Mietvertrag...Unterhaltstitel...Kontoauszüge und geht zum Amtsgericht eures Wohnortes und beantragt dort
    einen Beratungshilfeschein für ein Anwalt für Familienrecht.Und wie Volleybap schrieb,wird dieser dann Prozesskostenhilfe für euch beantragen.

    Das ist alles leichter geschrieben als getan, beim Anwalt (zwei verschiedene) war er bereits, das ist gar nicht bezahlbar, allein das tätig werden in Schriftform ohne Gericht würde sich auf an die 900€ belaufen, wovon soll er das bezahlen?


    Wenn nicht finanzierbar,dann ist Beratungs und Prozesskostenhilfe zu beantragen.
    Nun muss man sich leider entscheiden weitere Schulden und Vollstreckungen aufgrund des Titels in kauf nehmen oder dagegen ankämpfen.
    Ohne Anwalt geht es nunmal nicht am Familiengericht,es besteht Anwaltszwang.

    Der Inhaber des Titels braucht einer Abänderung oder Herausgabe des Titels nicht zustimmen.
    Hier bleibt zu allerletzt nur der Gang zum Gericht um auf Abänderung zu klagen und das sollte wie gesagt schleunigst geschehen,wenn keine ausreichende Leistungsfähigkeit mehr besteht um den Titel zu bedienen.
    Für die bis jetzt angefallenden Unterhaltsschulden aus den Titel wird dein Mann leider je nach Leistungsfähigkeit aufkommen müssen.
    Darum sollte dein Mann umgehend handeln.


    LG


    axellino

    Guten Morgen,


    wenn dein Mann nicht mehr leistungsfähig ist den Unterhaltstitel zu bedienen,muss er sich um Abänderung des Titels kümmern.
    Sonst laufen immer weiter Schulden auf und es kann aus den Titel vollstreckt werden.
    Da sich das Jugendamt und Kindsmutter weigert eine Neuberechnung durchführen zu lassen und den Titel ggfls. abzuändern,bleibt nur der Gang zum Anwalt und beim Familiengericht eine Abänderungsklage einzureichen.


    Habe das ganze auch durchgemacht,konnte mich aber im letzten Moment jetzt mit meiner Ex einigen und der Titel wird jetzt kostenlos beim Jugendamt abgeändert.

    ab dann wenn alles berechnet ist und das rückwirkend ab den Zeitpunkt wo er aufgefordert wurde seine Einkommens und Vermögensverhätnisse offen zu legen.


    Sollte das zu lange dauern und ihr seid mittellos und könnt die Miete nicht zahlen,dann mit Kontoauszug und einen Beistand zum Jobcenter und einen Vorschuss beantragen.Der wird und muss einer alleinstehenden Mutter mit Kindern auch gewährt werden.

    dazu wird er nächstes Jahr in die Steuerklasse 1 kommen und sämtliches Vermögen oder Vermögenswerte aus der Ehe sind zu teilen.