Was Jugendamt und Anwälte so erzählen,kann man getrost in die Mülltonne entsorgen.
Nur was schriftlich vorliegt kann man verwerten.
Wurde hier nachweislich schriftlich aufgefordert vom Jugendamt Unterlagen für 2013 vorzulegen???
Nachdem die Unterhaltsschulden schon da waren,hätte man die Abänderung unbedingt vornehmen sollen.
Hat euch niemand darauf aufmerksam gemacht???
Und Anwälte wollen auch nur an das gute Geld und packen gerne mal ne Schippe drauf.
Auch sie haben sich an die Gebührenverordnung zu halten und die richtet sich nach den Streitwert plus diverser Auslagen.
Die Prozesskosten selber für eine Abänderungsklage sehe ich nicht als unerschwinglich.
12 x höhe der abzuänderen Summe des Titels ergibt den Streitwert.... mal angenommen sind 1000 Euro
betragen die Gerichtskosten 139 Euro + 20 Post/Telekommunikationspauschale + 200 Euro Gerichtliche RA-Kosten
Die von euren Anwalt angegebenden 900 Euro Kosten und auch nur vorgerichtliche Kosten sind voll überzogen.
Und was soll das ein langes hin und her Schreiberei zwischen Anwalt und Jugendamt,das Jugendamt lenkt ja nicht ein und somit ist Klage geboten.
Der Anwalt reicht die begründete Klage ein und gleichzeitig wird Vollstreckungsschutz aufgrund des bestehenden Titels mit beantragt.Fertig.
Das Gericht wird dann ggfls. weitere Dokumente und Unterlagen anfordern.
Vielleicht solltet ihr einen anderen Anwalt suchen,die gibt es ja nun wie Sand am Meer.
Packt alle Einnahmen/Ausgaben ein....Mietvertrag...Unterhaltstitel...Kontoauszüge und geht zum Amtsgericht eures Wohnortes und beantragt dort
einen Beratungshilfeschein für ein Anwalt für Familienrecht.Und wie Volleybap schrieb,wird dieser dann Prozesskostenhilfe für euch beantragen.