Ich habe immer noch ein Problem.
Und zwar gehts um meinen Sohn. Er wird im März 6 und lebt bei meinem Ex-Mann. Soweit so gut. Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Wir wohnen 600 km voneinander getrennt. Wir haben zusammen in Hamburg gewohnt, doch nach der Trennung bin ich nach Mecklenburg zurück und er ist in seine Heimat - NRW gezogen mit Léon.
Nun möchte ich mein Sorgerecht wahrnehmen, indem ich meinen Sohn regelmäßig besuche bzw. ihn herhole. Das ist aber nur mit großen finanziellem Aufwand möglich.
Beispiel: Jetzt Weihnachten. Da er diese Weihnachten/Jahreswechsel in Rostock war, habe ich Tickets gekauft. Eins um ihn zu holen (hin und zurück) und eins um ihn zurückzubringen (hin und zurück). Da die günstigen Sparpreistickets schon ausverkauft waren (obwohl ich ab dem ersten möglichen Verkaufstag morgens im Kundenzentrum war), mußte ich mit meiner BC25 insgesamt für beide Touren incl. Sitzplatzreservierungen doch 230 Euro zahlen. Ich habe die Tickets ja als Nachweis.
Ich bin ALG II Bezieherin - leider. Das Ticketgeld allein ist für mich ein Monat Lebensmittelgeld mindestens. Nun wollte ich beim Amt einen Antrag auf Erstattung stellen. Doch die fühlen sich nicht zugehörig.
Dazu kommt, das mein Sohn, während er bei mir ist, zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehört - zumindestens eine Bedarfsgemeinschaft auf Zeit. Doch das Jobcenter hat die Zahlung abgelehnt, weil ich ein Sorgerecht und kein Umgangsrecht habe.
Ja ist denn die Welt verrückt? Sorgerecht ist doch wesentlich umfangreicher als Umgangsrecht. Ich weiß nicht mehr weiter. Wohin kann ich mich wenden und welche Rechte hab ich? Hat jemand von Euch da Erfahrungen gemacht?
Ich möchte doch nur, das ich die finanzielle Unterstützung habe, wenn ich meinen Sohn sehen möchte. Da der KV mittlerweile auch arbeitslos ist, ist da nichts zu machen. Sonst könnte er ja auch mal einspringen. Und wenn mein Sohn hier ist, dann gehört er doch zu meiner Familie - in diesem Fall Bedarfsgemeinschaft - oder wie sehe ich die Sache?
Hilfe dringend erbeten !!!!
LG Danii