Sorgerecht/Umgangsrecht und die Kosten...

  • Ich habe immer noch ein Problem.


    Und zwar gehts um meinen Sohn. Er wird im März 6 und lebt bei meinem Ex-Mann. Soweit so gut. Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Wir wohnen 600 km voneinander getrennt. Wir haben zusammen in Hamburg gewohnt, doch nach der Trennung bin ich nach Mecklenburg zurück und er ist in seine Heimat - NRW gezogen mit Léon.


    Nun möchte ich mein Sorgerecht wahrnehmen, indem ich meinen Sohn regelmäßig besuche bzw. ihn herhole. Das ist aber nur mit großen finanziellem Aufwand möglich.


    Beispiel: Jetzt Weihnachten. Da er diese Weihnachten/Jahreswechsel in Rostock war, habe ich Tickets gekauft. Eins um ihn zu holen (hin und zurück) und eins um ihn zurückzubringen (hin und zurück). Da die günstigen Sparpreistickets schon ausverkauft waren (obwohl ich ab dem ersten möglichen Verkaufstag morgens im Kundenzentrum war), mußte ich mit meiner BC25 insgesamt für beide Touren incl. Sitzplatzreservierungen doch 230 Euro zahlen. Ich habe die Tickets ja als Nachweis.


    Ich bin ALG II Bezieherin - leider. Das Ticketgeld allein ist für mich ein Monat Lebensmittelgeld mindestens. Nun wollte ich beim Amt einen Antrag auf Erstattung stellen. Doch die fühlen sich nicht zugehörig.


    Dazu kommt, das mein Sohn, während er bei mir ist, zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehört - zumindestens eine Bedarfsgemeinschaft auf Zeit. Doch das Jobcenter hat die Zahlung abgelehnt, weil ich ein Sorgerecht und kein Umgangsrecht habe.


    Ja ist denn die Welt verrückt? Sorgerecht ist doch wesentlich umfangreicher als Umgangsrecht. Ich weiß nicht mehr weiter. Wohin kann ich mich wenden und welche Rechte hab ich? Hat jemand von Euch da Erfahrungen gemacht?


    Ich möchte doch nur, das ich die finanzielle Unterstützung habe, wenn ich meinen Sohn sehen möchte. Da der KV mittlerweile auch arbeitslos ist, ist da nichts zu machen. Sonst könnte er ja auch mal einspringen. Und wenn mein Sohn hier ist, dann gehört er doch zu meiner Familie - in diesem Fall Bedarfsgemeinschaft - oder wie sehe ich die Sache?


    Hilfe dringend erbeten !!!!


    LG Danii

  • Hm..und ich dachte immer das Sorgerecht beiinhaltet das Umgangsrecht..ist dem nicht so? Mensch, das is ja echt doof :troest. Hoffe, Du bekommst das doch noch irgendwie hin!!!

  • Stimmt, hab ich übersehen! die entscheidungen in derHinsicht häufen sich aber, schon auf Ebene des Sozialgerichts.


    Das GSR hat damit nichts zu tun. Es geht einzig und alleine Mehrbedarf durch den Umgang besteht.



    Edith sagt: Ich würd das Urteil trotzdem mit als Begründung angeben. Muss ja nicht jeder Sachbearbeiter so schlau sein um zu prüfen wie es mit der Rechtskraft aussieht..... :kicher

    2 Mal editiert, zuletzt von meziel ()

  • Hallo Meziel,


    deshalb wird jetzt auch höchstwahrscheinlich auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts gewartet, denn die Auszahlung des Alg2 sollte doch nach einheitlichen Rechtsgrundsätzen bundeseinheitlich erfolgen.


    ICH sehe hinsichtlich der Gewährung des Mehrbedarfs auch KEINEN Unterschied, ob das Umgangsrecht mit GSR oder ohne ausgeübt wird. Aber die Sachbearbeiterin von Danii hat doch dies thematisiert. zumindestens les ich es in ihrem posting so. Und die Pressemitteilung schreibt nur vom Umgangsrecht und nichts zum SR. Den Volltext des Urteils hab ich noch nicht gefunden. Ob das SR überhaupt entscheidungserheblich war, kann ich daher nicht sagen. Ist aber nicht unmöglich, da Pressemitteilungen häufig nicht alle Entscheidungsgründe beinhalten, die für die Urteilsfindung wesentlich waren.


    :D Edith ist ein schlaues Mädchen, aber einiges muss auch sie noch lernen. In dem Widerspruch würde ich das Urteil auch zitieren, wobei ich es an Daniis Stelle für besser halten würde, sich vom Anwalt beraten zu lassen. Der Sachbearbeiter der Arge hat nicht eigenständig zu überlegen, ob er Rechtsprechung anwendet. Er darf sie nur anwenden, wenn sein Dienstherr ihn dazu weist. Und dieser wird die Rechtskraft eines Urteils abwarten, bevor er entsprechende Weisungen erteilt.
    Das ist einfach verwaltungs-verfahrens-rechtliches Prozedere.
    Zu hoffen, dass nur durch den Hinweis auf das Urteil, Danii das Geld bekommt, ist daher leider ein bisschen illusorisch, leider, zumal sie ja bei einer etwaigen eigenen Klage nicht beim LSG Niedersachesen-Bremen landen würde, da sie doch in Rostock wohnt.

  • Wenn du zurzeit ALG-II empfängst, bist du vermutlich ohne Job? Dann könntest du ja auch einfach in die Nähe des Vaters ziehen, dann wäre das Problem aus der Welt. Oder steh ich auf der Leitung?

  • Damals, als das Geld noch vom Sozialamt kam, war es so, daß ich, weil die Kinder sonst beim Vater lebten, anteilig für die Tage, an denen die Kids bei mir waren, Geld zum Lebensunterhalt bekommen habe.
    Mit der Umstellung auf Hartz VI war dies nicht mehr so. Die Begründung: Das Sozialgeld darf nicht doppelt ausgezahlt werden - also wenn der Vater für den gleichen Zeitraum auch Gelder für die Kinder beansprucht. Eigentlich logisch und konsequent, aber leider nicht lebbar.Rein rechtlich steht ja irgendwo sogar geschrieben, daß das Geld, welches Du beziehst, auch nur für den Zweck ausgegeben werden darf, für den es bewilligt wurde - also nur für Dich und nicht für die Kinder. Aber auch ich bin gespannt auf Urteile, die es ja hoffentlich bald mal dazu geben wird.


    Gruß,


    Chrissi

  • Zitat

    Original von Mazil
    Wenn du zurzeit ALG-II empfängst, bist du vermutlich ohne Job? Dann könntest du ja auch einfach in die Nähe des Vaters ziehen, dann wäre das Problem aus der Welt. Oder steh ich auf der Leitung?


    vielen Dank - warum zieht der Vater nicht in meine Nähe? Ist doch Humbug - was soll ich in NRW? Da ist mir die Luft zu dick, sorry für alle die, die da wohnen. Aber wer eine solche Behauptung aufstellt muß mit dieser Antwort leben.


    Zu dem Sachverhalt. Es war bei der Scheidung kein Thema, über das Kind zu reden. Daher haben wir automatisch nach der Trennung das gemeinsame Sorgerecht. Dies beinhaltet in meinem Falle ein großzügiges Umgangsrecht, das aber nicht schriftlich festgehalten ist.
    Ich habe mit meinem Anwalt (er ist Fachanwalt für Familien- und Strafrecht in Schwerin allerdings) telefoniert. Er meint, das Umgangsrecht und Sorgerecht vor dem Gericht tatsächlich zwei völlig verschiedene Dinge sind. Man kann Sorgerecht haben, ohne Umgangsrecht und umgekehrt. Denn wenn mein Ex-Mann mit dem Kind ins Ausland gehen würde (vorausgesetzt ich stimme zu, für ein Jahr oder so) dann hätte ich weiterhin Sorgerecht, aber Umgangsrecht würde sich schwer gestalten.


    Somit könnten wir nur eine private Vereinbarung treffen, das das Kind beim Vater lebt, aber der Mutter ein unbefristetes und großzügiges Umgangsrecht innerhalb des Sorgerechts besitzt.


    Das will ich aber nicht. Weil das mein Sorgerecht einschränkt. Wenn ich ihm zugestehe, das Léon bei ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, dann habe ich von hier aus kaum eine Handhabe und er zuviel Freiraum. Was den Jungen angeht, muß ich ihn kurz halten. Denn es besteht jederzeit die Möglichkeit für Léon, das er bei Mama wohnen kann. Nur mit uneingeschränktem Sorgerecht ist mir dies möglich.


    Ich kann ihn holen wann immer ich will. Ab Sommer natürlich mit Berücksichtigung auf die Ferien, da er dann eingeschult wird. Und dieses Recht werde ich in keinem Maße einschränken. Dann spare ich lieber von dem bißchen, was ich hab für die Tickets und den Unterhalt, wenn er hier ist.


    Ich wollte nur darauf hinaus, ob es andere Möglichkeiten gibt. Und zwar das anerkannt wird, das wir eine Bedarfsgemeinschaft auf Zeit sind während er hier ist und das mein Sorgerecht ebenso anerkannt wird wie das Umgangsrecht und ich somit vom Sozialamt die Fahrtkosten erstattet bekomme. Nur um die beiden Dinge geht es. Alles andere ist geklärt mit dem Sorgerecht.


    Wo hole ich mir so einen Beratungsschein? Beim Gericht? Ich brauchte bisher keinen. Alle anwaltlichen Dinge wurden bei mir über PKH geklärt. Mein Anwalt würde mir für diesen Fall auch einen Kollegen aus Rostock benennen, da er nicht ständig herkommen kann und die Beratung nur am Telefon ist auch nicht zweckmäßig genug.


    LG Danii

  • Zitat

    Original von Danii
    Wo hole ich mir so einen Beratungsschein? Beim Gericht? Ich brauchte bisher keinen. Alle anwaltlichen Dinge wurden bei mir über PKH geklärt. Mein Anwalt würde mir für diesen Fall auch einen Kollegen aus Rostock benennen, da er nicht ständig herkommen kann und die Beratung nur am Telefon ist auch nicht zweckmäßig genug.


    LG Danii


    :wink


    Also ich mußte meinen Beratungsschein bei Gericht holen. Keine Ahnung ob es dort Unterschiede bei den Bundesländern gibt. Am besten du suchst dir einen Anwalt in deiner Nähe und befragst ihn dazu. Ein anwalt müßte doch das ma besten wissen...
    Viel Glück!! :knuddel

  • Zitat

    Original von Danii
    danke cath - dann werde ich mich da mal kundig machen.


    LG Danii


    Bitte, gern geschehen! :wink