Muss ein ET sein Kind krankenversichern?

  • Es ist möglich auch über das 30. Lebensjahr hinaus den Studententarif der Krankenversicherung zu bekommen. Es muss allerdings begründet werden, warum das Studium nach dem 30. Lebensjahr fortgeführt wird. Bei mir war das der Fall wegen Kindererziehung und Abitur im 2. Bildungsweg. Das musste ich auch nachweisen (Zeugnis/Erziehungsgeldbescheid).

  • Hallo Mutti74,


    aber meinst du dass ist momentan die beste Lösung, zu studieren und das Kind (Schüler oder Schülerin mit eigener Wohnung) ohne ihren Rechtlich zustehenden Barunterhalt von der KM sitzen zulassen?


    Es ist gut Möglich dass wir über eine Zeitspanne 7 bis 8 Jahren reden und natürlich ist BAB oder BAFÖG vorrangig zu beantragen, aber was ist wenn kein Anspruch besteht?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hallo Vater1971,


    die Frage zielte ja nicht darauf das zu bewerten, die TS wies ausdrücklich darauf hin, das nicht moralisch zu bewerten. Da ich nicht weiß, ob eine Pflicht für Eltern besteht ihre Kinder in der Krankenversicherung zu versichern, habe ich nur versucht andere Wege aufzuzeigen (Studentenversicherung etc), die eventuell das Problem lösen könnten.


    Um den Barunterhalt der Mutter ging es doch nicht. Ich denke mit dem doch relativ hohen Unterhalt des Vaters und dem Kindergeld kommt die Tochter zurecht. Die Mutter kann nur die Krankenversicherung für die Tochter nicht zahlen, wenn sie selber studiert.



    Aber gut, meine persönliche Meinung zu Deiner Frage:
    Den Wunsch der Mutter zu studieren, kann ich durchaus nachvollziehen. Ich denke, sie wird Gründe haben, dass sie erst jetzt damit anfängt/oder weitermacht. Einer davon kann z.B. sein, dass sie sich jahrelang um die Kindererziehung gekümmert hat und dem Vater den Rücken freihielt, als dieser studierte.




    Edit: Abkürzungen..Kindsvater und Krankenversicherung--KV, muss man ausschreiben sonst zu irreführend.

  • hm also meine Gedanken zu dem Thema...


    Das Kind ist 18 Jahre alt und wohnt in einem eigenen Haushalt, also weder bei der Mutter noch beim Vater. Warum sollte der Vater jetzt plötzlich zusätzlich zum Unterhalt auch noch die KV bezahlen? Das Kind kann sich mit 18 Jahren selbst in der GKV versichern und dann kommt halt die Sache mit dem erhöhten Unterhaltsanspruch auf BEIDE Eltern zu.


    Eine private KV kann hier aus verschiedenen Gründen nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden. Kosten zu hoch (mindestens 200€ p.M.) und bald ist das Kind dann eh selbst aufgrund von Ausbildung oder Studium der GKV zu zuordnen.


    Vielleicht sehe ich das gerade auch etwas zu einfach, aber ein wirkliches Problem kann ich hier nicht erkennen.


    lg
    Björn

    jeder Kerl kann Kinder machen,aber nur echte Männer können Väter sein...

  • Es wäre evtl. möglich, dass das Kind übers Jobcenter versichert wird ( es müßte einen eigenen Antrag stellen). 2 meiner Kinder sind über das Jobcenter versichert, da dessen Vater nicht krankenversichert ist ( zumindest gibt es darüber keine Angaben, nirgends was zu finden und Vater selber ist nirgends mehr auffindbar), ich selber muß über meinen Mann versichert sein ( er ist Frührentner und versicherungspflichtig - das Jobcenter zahlt mir keine Krankenversicherung weil Familienversicherung für mich möglich ist). Da aber meine auswärtig wohnenende fast 18jährige Tochter so nicht krankenversichert ist, ist sie in ihrem Ort über das Jobcenter dort krankenversichert und mein Sohn, der bei mir lebt über das hiesige Jobcenter. Über den Stiefvater konnten beide nicht evrsichert werden, da er nur eine ganz kleine Rente bekommt und somit nicht für den überwiegenden Teil des Unterhalts aufkommt.


    Bitte also mal beim Jobcenter probieren, ob für das Kind eine Krankenversicherung möglich ist bzw. die Übernahme der Kosten dafür.

  • :kopf war klar.


    Um die hier auftretenden Äußerungen und Fragen zur KM zu (er)klären, wäre die Geschichte der letzten 18 Jahre fällig. Das geht eindeutig zu weit. Die meisten Jahre davon gab es keinen oder nur rudimentären Unterhalt vom KV, da er studierte und promovierte. (als Zweitausbildung - einfach dem Wunsch des KV entsprechend). Jetzt auf die sagenhafte Höhe des väterlichen Unterhalts zu pochen ist ne Schweinerei. Es ist schön, dass wenigstens jetzt das Kind davon profitiert. Die KM hat sich alleinig 18 Jahre um das Kind gekümmert. Finanziell, sowie menschlich. Die Kosten fürs Papasehen hat sie auch von sich aus getragen und jeden Fahrweg übernommen. Ohne zu murren.


    Jetzt ist die KM 35 (jaaa, genau, rechne, rechne, sie war 17 als sie das Kind bekam und hatte auch mal berufliche Ziele). Derzeit ist sie ohne Studium nicht in der lage Barunterhalt zu zahlen und so würde es auch die nächsten Jahre bleiben. Sei es durch Hartz4 oder Umschulung oder Studium oder Scheißjobs, von denen sie selbst gerade leben kann. Fürs Kind ist das unerheblich. Ob das schön ist, ist was anderes. Die Frage ist, was aus der Situation gemacht wird. Dem Kinde ist jedenfalls nicht damit geholfen, wenn die KM wegen der Krankenversicherung aufs Studium verzichtet.


    Für alles weitere empfehle ich die indianischen Mokkassins und das Testosteron runter zu fahren. Unterm Strich wird der KV finanziell sehr gut aus seiner Kinderzeugung gekommen sein. Selbst wenn er schrecklicherweise auch für eine krankenversicherung seines Nachwuchses aufkommen müsste. Find ich ja wieder total geil hier... der arme Vater... ist ja nicht zuzumuten, dass auch er eine Pflicht haben könnte, das Kind zu versichern, kann doch lieber die Mutter ihren eigentlichen Berufsweg (den es ganz deutlich wegen des gemeinsamen Kindes nicht gegeben hat!) ganz zu Grabe tragen. Tz. Echt, ihr habt den Schuss nicht gehört, oder?



    Danke für den Hinweis, dass ja auch das Kind eine vergünstigte Krankenversicherung in Anspruch nehmen könnte. Das ist mal ein neuer unbedachter Ansatz. :thanks:

    LG Sankofa



    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen.
    Egal wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf
    das Brett kacken und herum stolzieren als hätte sie gewonnen.

  • Zitat

    und bald ist das Kind dann eh selbst aufgrund von Ausbildung oder Studium der GKV zu zuordnen.

    Das Kind befindet sich in schulischer Ausbildung. Mit "bald" ist da nix.


    WeTogether


    Du meinst das JC übernimmt dann nur die Krankenkasse? Muss dafür ein ganzer ALG2-Antrag gestellt werden? Denn das möchte das Kind eben vermeiden. Oder geht das auch losgekoppelt davon? Das ist bei Euch ja wirklich ein ähnlicher Fall. Danke für die Ausführungen!

    LG Sankofa



    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen.
    Egal wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf
    das Brett kacken und herum stolzieren als hätte sie gewonnen.

    Einmal editiert, zuletzt von Sankofa ()

  • Hallo Mutti74,


    fügen wir mal alles zusammen!


    Das Kind hat einen Unterhaltsanspruch, da es eine eigene Wohnung hat, auf 670 Euro minus 184 Euro Kindergeld (einfache Rechnung) ohne Ausbildungsbedingten Aufwendungen und ohne Einkünfte des Kindes wie Z.B. BAB oder BAFÖG!


    Sagen wir einfach es bleiben noch 490 Euro übrig, die anteilig auf beide Elternteile verteilt werden müssen!


    Wenn ich der KV währe, der 500 Euro bezahlt, würde ich auch sagen: „NEIN, ich bezahle nicht auch noch die Krankenversicherung!“
    Die KM hat ihr Schäfchen im trockenen, wenn sie anfängt zu studieren und sie lässt ihr Kind, ohne Versicherungsschutz stehen, wenn sie anfängt zu studieren.


    Ich als Kind würde denken, meiner Mutter hat mich in Stich gelassen!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Ich finde es reicht Vater1971

    LG Sankofa



    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen.
    Egal wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf
    das Brett kacken und herum stolzieren als hätte sie gewonnen.

  • Lieber Vater,
    ich versuch`s diplomatisch.. Du entfernst Dich mehr als gewünscht vom Thema.. :brille


    Liebe sankofa,


    ich war heute Abend leider persönlich anders beansprucht, aber ich spreche Dir noch einmal das Angebot aus, Dich per PN oder E-Mail an mich zu wenden...

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Zitat

    Es ist möglich auch über das 30. Lebensjahr hinaus den Studententarif
    der Krankenversicherung zu bekommen. Es muss allerdings begründet
    werden, warum das Studium nach dem 30. Lebensjahr fortgeführt wird. Bei
    mir war das der Fall wegen Kindererziehung und Abitur im 2. Bildungsweg.
    Das musste ich auch nachweisen (Zeugnis/Erziehungsgeldbescheid).

    Das ist aber ne freiwillige Leistung der Krankenkasse, nech? Die Krankenkasse der KM hatte dafür kein Ohr. Und sagte nebenbei, dass die Versicherung des Kindes in der Privaten wahrscheinlich deutlich günstiger sei als die 160€ bei denen. Nur mal so am Rande eingeschmissen für die, die von mindestens 200€/Monat sprachen.


    Danke Lindsay

    LG Sankofa



    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen.
    Egal wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf
    das Brett kacken und herum stolzieren als hätte sie gewonnen.

  • Also ohne irgendein Hintergrundwissen...
    Besteht denn nicht die möglichkeit das sich die beiden Eltern die kosten teilen und die Tochter beim Vater mit reinkommt?
    Bei weniger als 160€ wären das nichtmal 80 pro Person dann.
    Wäre das nicht machbar um den "Streit" aus dem weg zu gehen?


    Gruß

  • Das ist aber ne freiwillige Leistung der Krankenkasse, nech? Die Krankenkasse der KM hatte dafür kein Ohr. Und sagte nebenbei, dass die Versicherung des Kindes in der Privaten wahrscheinlich deutlich günstiger sei als die 160€ bei denen. Nur mal so am Rande eingeschmissen für die, die von mindestens 200€/Monat sprachen.


    Danke Lindsay


    Nein, steht im SGBV §5 Abs.1
    http://www.studentenwerk-potsd…rung_fuer_Studierende.pdf


    Allerdings weiß ich nicht, ob man vor Vollendung des 30. Lebensjahres angefangen haben muss zu studieren.

  • Oh, da wühl ich mich jetzt mal durch. Danke für den Link!!!!


    Zitat

    Allerdings weiß ich nicht, ob man vor Vollendung des 30. Lebensjahres angefangen haben muss zu studieren.

    Hat sie. Kommt aufs BaföG-Amt an, ob die das als Unterbrechung oder Abbruch werten. Die Entscheidung steht aus.


    :thanks: :thanks: :thanks:

    LG Sankofa



    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen.
    Egal wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf
    das Brett kacken und herum stolzieren als hätte sie gewonnen.

  • Lieber Vater,
    ich versuch`s diplomatisch.. Du entfernst Dich mehr als gewünscht vom Thema.. :brille



    Ich versuche mich auch diplomatisch auszudrücken, die Zahlen und die Berechnungen, die ich geliefert habe, sprechen nicht dafür dass der KV zusätzlich noch die Krankenversicherung für das Kind übernehmen muss!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • [/quote]Und sagte nebenbei, dass die Versicherung des Kindes in der Privaten wahrscheinlich deutlich günstiger sei als die 160€ bei denen. Nur mal so am Rande eingeschmissen für die, die von mindestens 200€/Monat sprachen.


    [/quote]


    Klar geht das, kommt auf den Selbstbehalt und den Tarif an der verwendet wird. Von der Theorie her wäre das möglich. Geht zum Beispiel im Tarif für Schüler und Studenten bei einem großen KV aus dem Norden der Republik für 147 Euro inkl. gesetzlichem Zuschlag, nur ob das erstrebenswert ist...? Klinke mich jetzt aber besser hier aus dem Thema aus.

    jeder Kerl kann Kinder machen,aber nur echte Männer können Väter sein...

  • Irgentwie erinnert mich das ganze hier gerade an den Ärger mit dem KV und der Krankenversicherung.Nur war es bei uns so der er die KV einfach gekündigt hat um in eine private KK zu wechseln.Eine Beteiligung an den Kosten lehnt er ab weil er der Meinung ist das die bisherige KK kein Recht dazu hat die Familienversicherung auszuschließen.Und so bezahle ich ab dem kommenden Monat die Krankenversicherung für unseren jüngsten allein weil er es nicht nötig hat sich mit zu beteiligen.


    Mein großer hat mit 16 als er in die Ausbildung ging übrigens seine eigene KV abgeschlossen weil er auch aus der Familienversicherung herausfiel.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

  • Hallo Mutti74,


    Gerne. Es wäre sehr schade, wenn das Studium an der fehlenden Krankenversicherung scheitern würde.


    Das Studium der KM scheitert nicht an der Krankenversicherung, denn diese ist ja schon laut ihrer Aussage gesichert. Es geht nur noch darum, ob ihr Kind überhaupt eine Krankenversicherung hat, wenn die Mutter ihr Studium beginnt!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Zu Deiner Beruhigung würde die Mutter ganz sicher nicht studieren, wenn das bedeuten würde, dass das Kind somit ohne Krankenversicherung dastünde.


    :laber




    Wieso eigentlich - so ganz grundsätzlich - sollten sich ET eigentlich von ihrer Pflicht, ihr eigenes Kind zu versichern, freimachen können, weil sie sich privat versichern? Das ist ein Luxus, den sie sich gönnen und auf dem sie sich dann ausruhen was den Nachwuchs angeht? Weil geht nicht mit dem Kind... ist ja privat und damit zu teuer? Wer hat diese ET denn in die Private gezwungen? (von einigen Ausnahmen abgesehen, die jedenfalls auf den Fall hier nicht zutreffen)
    Kanns ja auch nicht sein irgendwie. Siehe auch Scary.

    LG Sankofa



    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen.
    Egal wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf
    das Brett kacken und herum stolzieren als hätte sie gewonnen.