Muss ein ET sein Kind krankenversichern?

  • Hallöchen,


    folgender Fall: Die KM sieht vor zu studieren und sich über eine Familienversicherung krankenzuversichern. Das Kind kann nicht in diese Familienversicherung einbezogen werden. (Gründe sind mal egal - es geht definitiv nicht). Der getrennt lebende Vater des Kindes ist privat versichert und möchte entsprechend nicht, dass das Kind über ihn versichert wird. Muss er?


    Nein, ich möchte bitte keine Diskussion was nett, fair, anständig etc ist, ich hatte nämlich nicht vor, hier präventiv die ganze Story nieder zu schreiben. Glaubt es einfach, dass diese Frage ethisch völlig okay ist.

    LG Sankofa



    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen.
    Egal wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf
    das Brett kacken und herum stolzieren als hätte sie gewonnen.

  • "Müssen" tun grundsätzlich beide. Sie haben dafür zu sorgen, dass das Kind krankenversichert ist. Unter besonderen Umständen kann das Betreuungselternteil erzwingen, dass über den Umgangselternteil versichert wird.


    Um genauer etwas zu sagen, müssten mehr Einzelheiten offengelegt werden ... Da gibt es einige Spezialisten hier im Forum, die die Fachausbildung mitbringen ... und nachgucken können ...


    und @ Anmida: Wohl bei der Mutter. Sonst würde der Vater jetzt keinen Aufstand machen, mutmaße ich jetzt einfach mal.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • DIe Gründe sind erstmal eigentlich nicht egal. Ist die Mutter Familienversichert dann das Kind bei ihr auch.
    Geht das nicht dann muss Kind privat versichert werden.


    Ob Vater das dann bezahlen muss hängt vom Einkommen ab. Es ist Mehrbedarf wenn Kind vorher auch Privat versichert war.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Okay, dann etwas genauer :brille da ich nicht weiß, was eine Rolle spielt, alles:


    KV und KM waren nie verheiratet, KV hat kein SR (hätte er haben können, wollte er nicht)
    Kind (18 J.) war bisher immer bei der KM familienversichert, zuletzt innerhalb der Ehe der KM über den Stiefvater
    Die KM und der Gatte haben sich getrennt, die KM blieb in der Krankenversicherung
    Das Kind wurde versicherungslos (da die KM keine eigene Krankenversicherung hatte und das Kind nicht weiter über den Stiefvater versichert werden konnte)
    Kind ist in schulischer Ausbildung, hat keine eigene Krankenversicherung
    Daraufhin wurde die Mutter über die Arge selbst krankenversichert, um das Kind wieder in einer Krankenversicherung zu haben


    Nun überlegt die KM zu studieren und könnte in die Familienversicherung zurück (abgeklärt von allen Seiten) - nur wäre dann das Kind wieder nicht versichert. Die KM könnte die Krankenversicherung auch freiwillig versichert zahlen, was rund 160€/monat wären - damit das Kind versichert ist. Was das für das Studium bedeutet dürfte klar sein.


    Der KV hat sein Studium begonnen als das Kind zur Welt kam - trotz schon bestehender Ausbildung. Die KM hat damals mit dem Verzicht Unterhalt für sich oder das Kind einzufordern das Studium "abgesegnet" (und nein, KM und KV waren zu dem Zeitpunkt kein Paar).


    Heute verdient der KV sehr gut, zahlt Unterhalt, ist wie gesagt privat versichert und möchte sicher nicht sein Kind versichern müssen... .wo er doch schon so schlimm viel unterhalt zahlen muss (ca 500€, die direkt ans Kind gehen, da in eigenem Haushalt lebend). Die KM würde nun aber auch gern mal raus aus der Hartz4-Schleife und kann ihrerseits schlicht auch nichts dafür, dass der KV meint, sich privat versichern zu müssen (meine Meinung). Da der KV sein Kind nicht freiwllig privat versichern würde, eben die Frage, ob er muss.

    LG Sankofa



    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen.
    Egal wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf
    das Brett kacken und herum stolzieren als hätte sie gewonnen.

    Einmal editiert, zuletzt von Sankofa ()

  • Hallo Sankofa,


    auf die Schnelle, bei mir brennt`s noch im Büro ....


    Die KM könnte sich in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) zu einem günstigen Beitrag versichern und das Kind könnte in der Familienversicherung bleiben, wenn die Voraussetzungen für die KVdS gegeben sind... dazu gerne heute Abend mehr...

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • lieben dank, dass du sxhon mal HIER rufst, aber ist das nicht der studententarif der kk? die km hat das 30. lebensjahr deutlich übersxhritten.
    sorry für die Schreibe. handy.....

    LG Sankofa



    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen.
    Egal wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf
    das Brett kacken und herum stolzieren als hätte sie gewonnen.

  • Hallo Sankofa,


    Euer Kind ist ja 18 Jahre und somit seit ihr beide zu Barunterhalt verpflichtet! Wenn euer Kind über keinen von euch Versichert werden kann, warum teilt ihr euch nicht die Kosten?
    Kannst du den Barunterhalt überhaupt sicherstellen wenn du jetzt Studieren willst?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • ieben dank, dass du sxhon mal HIER rufst, aber ist das nicht der studententarif der kk? die km hat das 30. lebensjahr deutlich übersxhritten.


    Dann fällt de KVdS flach..


    Mir würde sich nun die Frage stellen, welcher Zeitraum zu überbrücken ist... bei einem 18 jährigem Kind steht ja auch über kurz oder lang eingenes Studium bzw. Ausbildung an, wo dann wieder Versicherungspflicht eintreten würde.... und wenn das Kind eh schon einem eigenen Haushalt lebt :hae: besteht eigentlich gar kein Anspruch mehr auf die Familienversicherung... aber das flüstere ich jetzt nur mal so in den Raum...


    Gerne mehr über PN - melde Dich einfach...

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • ich würde sagen, so wird da ein Schuh draus:


    wenn beide Eltern das Kind nicht über sich versichern können, dann muss das Kind sich selber krankenversichern-
    Hierdurch steigt sein Bedarf, für den beide Eltern barunterhaltspflichtig sind...


    Somit müsste Kind von beiden ET Barunterhalt in entsprechender Höhe fordern-


    wenn die Mutter allerdings zu ihrem Ex zurück kann- dann müsste das eigentlich auch (erst Recht) für die Tochter gelten :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • wenn die Mutter allerdings zu ihrem Ex zurück kann- dann müsste das eigentlich auch (erst Recht) für die Tochter gelten :frag

    der Ex ist aber nicht der Papa der Tochter (wenn ich das richtig verstanden habe), da müsste ich jetzt mal tiefer in die Gesetze einsteigen... fehlt mir nur gerade die Zeit.. :rotwerd


    Das mit dem höheren Unterhalt ist einleuchtend... mich interessiert halt auch, welchen Zeitraum es zu überbrücken gilt und wovon das Kind in seinem eigenen Haushalt lebt...

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


    Einmal editiert, zuletzt von Lindsay ()

  • In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht, versichert werden muss das Kind also. Wer wie wen verpflichten kann, das Kind zu versichern, dazu kann ich Dir keine Auskunft geben.


    Allerdings weiß ich, dass es speziell für Studenten günstige Tarife gibt. Vielleicht gibt es das für schulische Ausbildungen auch? Ich hab seinerzeit davon profitiert und war für ca. 50€ monatlich im Studententarif versichert. Eventuell können die Eltern sich das Geld für die KK dann teilen, wenn Vater-aus welchen Gründen auch immer-nicht gewillt ist Kind in der Privaten mitzuversichern.


    Edith: was Ähnliches schrieb Luchsie ja schon...sorry, hatte keine Lust alles zu lesen.

  • wenn Vater-aus welchen Gründen auch immer-nicht gewillt ist Kind in der Privaten mitzuversichern.


    man kann ein Kind in der privaten nicht "mitversichern".... man muss in der Privaten den vollen Satz zahlen ;-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Kommt drauf an, im Öffentlichen Dienst gibts wohl sowas Ähnliches wie Familienversicherung. Das ist auch so eine Art Privatversicherung, Heilfürsorge, glaub ich. Auf jeden Fall günstiger als freiwillig in der Gesetzlichen, das hatte eine Freundin von mir gerade.

  • Hallo Sankofa,,


    Heute verdient der KV sehr gut, zahlt Unterhalt, ist wie gesagt privat versichert und möchte sicher nicht sein Kind versichern müssen... .wo er doch schon so schlimm viel unterhalt zahlen muss (ca 500€, die direkt ans Kind gehen, da in eigenem Haushalt lebend). Die KM würde nun aber auch gern mal raus aus der Hartz4-Schleife und kann ihrerseits schlicht auch nichts dafür, dass der KV meint, sich privat versichern zu müssen (meine Meinung)


    Ich meine der KV zahlt ja jetzt schon viel mehr als er eigentlich zahlen müsste! Der Unterhaltsanspruch eures Kindes beträgt 670 Euro minus 184 Euro Kindergeld, dass kann man natürlich genau ausrechnen, aber eines nicht vergessen ihr seid beide Barunterhaltspflichtig. Euer Kind benötigt auch deinen Barunterhalt, denn der Vater müsste rein Rechtlich nur seinen Anteil bezahlen und mehr nicht!


    Aber wieder zur Krankenversicherung, wenn der Vater eures Kindes, es über sich privat versichern könnte, steigt der Beitrag um wie viel? Vielleicht kannst du ihm anbieten die Mehrkosten zu übernehmen!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Aber wieder zur Krankenversicherung, wenn der Vater eures Kindes, es über sich privat versichern könnte, steigt der Beitrag um wie viel? Vielleicht kannst du ihm anbieten die Mehrkosten zu übernehmen!


    Eine Menge im Vergleich zu dem, was in der gesetzlichen Krankenversicherung an Beiträgen fällig wäre... :brille

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Hmm...haben heute wohl alle was im Auge ;-);-);-) . Wollte einfach nur klar stellen, dass die private KV auch günstiger sein kann als sich freiwillig in der gesetzliche KV zu versichern, denn darauf läuft es ja hinaus, wenn keiner das Kind versichern will. Das es unter Umständen auch dort etwas wie Familienversicherungen gibt. Die freie Heilfürsorge, die im Öffentlichen Dienst Beamte versichert, ist auch eine private KV.


    Aber sorry, wahrscheinlich habe ich mich missverständlich ausgedrückt. ;-)

  • Hallo,


    noch studiert ja die KM noch nicht, also ist das Kind ja noch über sie versichert, oder nicht!


    Warum möchte sie jetzt wo das Kind 18 Jahre ist, plötzlich mit 35 oder 36 Jahren noch mal anfangen zu studieren? Die TS schreibt zwar dass die KM aus der Hartz-4 Schleife ausbrechen will, aber ob dass zu diesem Zeitpunkt der Richtige Weg ist bezweifle ich! Es wird doch immer geschrieben, ein UET soll alles ihm mögliche tun um den Unterhalt zu gewährleisten, oder nicht!
    Also ich würde sagen, nur wenn die Mutter ihr Vorhaben durchzieht, hat das Kind dann keinen Versicherungsschutz mehr.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971