In irgendeinem thread war das doch letztens thema.
Gerade kam dazu was im ndr. Da hieß es wenn ein vater erst mehrere jahre nach der geburt des kindes das gsr beantragt, dann spricht eine nicht vorhandene oder schlechte kommunikation gegen das kindeswohl und es gibt kein GSR für den vater
Also väter immer sofort das gsr beantragen wenn ihr unverheiratet seit.
Außerdem ging es um kuckuuckskinder. Der betrogene vater ( in diesem fall 3 kinder, die nicht seine waren) kann schadenersatz vom leiblichen vater fordern, bleibt aber der rechtliche vater. :wow
Das hatte ich nicht gedacht!