Namensänderung möglich???

  • Da eine Hochzeit geplant war, heißt meine Tochter wie ihr Vater.
    Die Hochzeit hat leider nicht statt gefunden.
    Ist da eine Namensänderung möglich???
    Es würde mir so viel bedeuten,wenn sie wie ich heißt.
    Wir haben geteiltes Sorgerecht

  • so einfach ist das nicht mit der namensänderung.
    Jedenfalls bei mir war es so das ich den namen meiner Töchter (mit Einverständnis der Mutter) 6 Monate nach Eintragen der geteilten Sorgerechts hätte ändern können.
    Nachdem diese Frist abgelaufen ist kann ich den namen nur noch durch eine Hochzeit ändern und selbst dann muss die Mutter zustimmen.
    Momentan haben meine Kids den namen des Ex-Mannes ihrer Mutter, also Mutter, Kids, Ich - alle nen anderen nachnahmen =(

  • Da eine Hochzeit geplant war, heißt meine Tochter wie ihr Vater.
    Die Hochzeit hat leider nicht statt gefunden.
    Ist da eine Namensänderung möglich???
    Es würde mir so viel bedeuten,wenn sie wie ich heißt.
    Wir haben geteiltes Sorgerecht


    Das Sorgerecht bleibt unberührt, egal ob alleinig oder gemeinsames. Wenn der Vater zustimmt ist es sicherlich einfacher,
    dennoch nicht zwingend ein Grund für eine Zustimmung der Namensänderung.


    Selbst dann musst Du hierzu konkret und gut die Namensänderung begründen können.


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • also mir wurde klipp und klar gesagt keine chance außer vor gericht und selbst da minimale chancen

  • wenn der Vater wirklich einverstanden ist, sollte es machbar sein-


    ansonsten wird es verdammt schwierig!

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Dann musst Du Dich an die Namensänderungsbehörde (meist Standesamt) wenden und einen Antrag nach § 3 NÄG stellen. Das Standesamt benötigt dann noch die Erklärung des Vaters (beurkundet) und fordert dann eine Stellungnahme des Jugendamtes ein.


    Die Hürde bei Zustimmung des Vaters ist nicht so hoch, wichtig ist, dass das Kind auch die Namensänderung wünscht.


    :brille