• Mich würde aus purer Neugier interessieren, welche Summe du ihr für das Kind angeboten hast.


    So läuft das doch, oder nicht?


    Du hast ihr eine hohe Einmalzahlung angeboten, wenn sie dir dafür das Kind inkl. sämtlicher Rechte übergibt.
    Oder nicht?


    Wie kommst du jetzt darauf?

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Er will nichts Näheres zu den Umständen sagen. Seine "geldgeile" Ex ist bereit, ab sofort auf Unterhaltszahlungen zu verzichten und das Kind nach zwei Jahren(!) an ihn zu übergeben, damit es bei ihm bleiben kann.
    Jetzt fragt er mit Nachdruck nach, wie er ihr nach der Kindesübergabe wirklich JEDES auch zukünftige Recht am Kind wegnehmen kann.


    Liegt für mich auf der Hand.

  • Hallo kurze Frage: Habe gemeinsamen Sohn mit Frau im Ausereuropäischen Ausland. Sie will mir Kind geben das es bei mir lebt.
    Nun zu meiner Frage, ist es möglich laut dem Gesetz das sie mir die völlige alleine Vollmacht fürs Kind übergibt. Ohne das sie das Recht hat es jemals wieder zu sehen?


    Nein. Diese Konstellation gibt es weder im deutschen noch im europäischen Familienrecht. Leiblichen Eltern ist jederzeit die Möglichkeit gegeben, ihre Elternrechte einzuklagen. Ob dem stattgegeben wird, liegt an der Begründung des Antrags. Aber die theoretische Möglichkeit besteht (die deutlich höchste Hürde würde nach einer Adoption aufgelegt sein. Das ist für dich aber nicht zutreffend, da du als leiblicher Vater ja nicht das Kind adoptierst ...).


    Lebt das Kind bei dir, kann die Mutter allein aus familienrechtlichen Gründen keine Unterhaltsansprüche an dich richten. Umgekehrt ist es so, dass sie Unterhalt für das Kind zu leisten hätte.
    Eine Einreise nach Deutschland kannst du vertraglich nicht verhindern. Solch ein Vertrag verstößt mutmaßlich grundsätzlich gegen die guten Sitten und ist bei juristischer Überprüfung mutmaßlich sofort hinfällig.
    Ob und wie eine Mutter eine Einreise nach Deutschland - und ggfls. einen längeren Aufenthalt - mit ihren Familienverhältnissen begründen kann, hängt zuerst einmal von der Staatsbürgerschaft der Mutter ab.


    Grundsätzlich ist es so, dass du eine erheblich stärkere Position hast, wenn das Kind in deiner Obhut ist. Und eine nochmals stärkere Position hast du, wenn das Kind mit dir in Deutschland lebt. Die von dir aufgeworfene Problematik hängt weniger an einer von der Mutter erteilten Vollmacht als vielmehr an sehr verwaltungsmäßigen, technokratischen Dingen: Welche Staatsbürgerschaft hat das Kind? Welche Du?. Gibt es einen Reisepass? Könntest du mit Kind aus dem Land ausreisen und welche Unterlagen brauchst du dafür? Könntest du mit dem Kind in Deutschland einreisen und welche Unterlagen brauchst du dafür?



    Würde das Kind eine Zeit bei dir in Deutschalnd leben und in Obhut sein, könntest du viele Dinge juristisch so klären, dass deine rechtliche Position gesichert ist und ein Zugriff der Mutter, das Kind erneut in Obhut zu nehmen, kaum möglich ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe in einem Beitrag geschrieben "Die Mutter will es ja auch nicht" ich meinte damit Die Mutter will es nicht, ich lieb den Kleinen ich will ihn unbedingt herbringen.


    Nein wir waren auch net verheiratet. Ich muss jetzt mal schauen wie es weiter geht.

  • Ich sende nur jeden Monat unterhalt ich habe ihr keine Einmalzahlung oder so fürs Kind geboten. Das mit dem Reisepass und alles liegt schon bereit auf der Deutschen Botschaft in dem Land, die brauchen halt nur noch meine und ihre Unterschriften. Achso und ich bin deutscher Staatsbürger.


    Ich habe vor diesen Familienzusammenführungsgesetzen und sowas Angst das sie mit den Gesetzen herkommen kann, wen ndas Kind schon da ist.

  • Ich habe vor diesen Familienzusammenführungsgesetzen und sowas Angst das sie mit den Gesetzen herkommen kann, wen ndas Kind schon da ist.


    Und Deutschland ist nicht groß genug, ihr dann im Alltag aus dem Weg zu gehen :frag . Viele hier überleben ganz gut mit dem Ex um die Ecke ;-)

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Verstehe ich das richtig, die Mutter will euer Kind nicht mehr?
    Totaler Kontaktabbruch weil sie mit einem anderen Mann ein neues Leben aufbauen will?


    Tragisch für euer Kind!


    Sie wird ihr Recht auf Umgang behalten, aber wenn sie davon keinen Gebrauch macht, musst du dir keine Sorgen machen.


    Um sie ganz auszuschließen, musst du theoretisch heiraten und deine Frau muss das Kind adoptieren.
    Deine KM wird wohl einwilligen. Dann ist sie auch die Unterhaltspflicht
    los.


    Deinem Kind zuliebe würde ich die Tür zur Mutter offen halten!


    Oder ist sie eine Gefahr für das Kind? Kriminell?
    Warum ist die KM so ein rotes Tuch für dich?