• Hallo kurze Frage: Habe gemeinsamen Sohn mit Frau im Ausereuropäischen Ausland. Sie will mir Kind geben das es bei mir lebt.
    Nun zu meiner Frage, ist es möglich laut dem Gesetz das sie mir die völlige alleine Vollmacht fürs Kind übergibt. Ohne das sie das Recht hat es jemals wieder zu sehen?
    Weil Sie sagt ja sie unterschreibt alles was sie muss, dass das Kind herkommt zu mir


    Weil sie will es nicht sie hat auch einen neuen Freund, ich will das Kind schnellstmöglich herholen und mich drumm kümmern. Aber ich will auf keinen Fall das sie auch herkommt durch Familienzusammenführung und etc.
    Deswegen frage ich gibt es solche Gesetze und ist es überhaupt möglich?

  • Nun zu meiner Frage, ist es möglich laut dem Gesetz das sie mir die völlige alleine Vollmacht fürs Kind übergibt. Ohne das sie das Recht hat es jemals wieder zu sehen?
    Weil Sie sagt ja sie unterschreibt alles was sie muss, dass das Kind herkommt zu mir?


    also grds. musst Du erst mal als Vater eingetragen sein, und das gemeinsame SR haben...
    dafür müssen entweder die enstprechenden Dinge bei dem zuständigen Gericht (oder was auch immer- je nach Land) im Ausland geregelt werden, oder- sie kommt mit dem Kind her, und ihr regelt das hier vor einem Deutschen Gericht-


    Sie kann Dir das alleinige Sorgerecht überschreiben, und dann ihrer Wege gehen....


    Sollte sie jedoch irgendwann auf die Idee kommen, ihr Kind sehen zu wollen, dann wird sie (vermutlich) auf Grund des Deutschen (ich denke mal, Du bist Deutscher) Kindes eine (vorerst befristete) Aufenthaltsgenehmigung erhalten, und hat selbstverständlich auch das Recht, ihr Kind zu sehen-


    Dies wäre nur zu umgehen, wenn sie einer Adoption des Kindes durch Deine neue Partnerin (die Du ja erst mal haben musst) zustimmt....
    allerdings hat dann die neue Partnerin als Adoptivmutter alle Rechte und Pflichten der leiblichen Mutter-


    und auch damit müsste ein Richter einverstanden sein

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Deswegen frage ich gibt es solche Gesetze und ist es überhaupt möglich?


    Das kann ich mir nur schwer vorstellen, grundsätzlich hat das Kind ein Recht auf beide Eltern, und demensprechend dürfte ein einfaches schriftstück mit einem lebenslangen Verzicht auf das Kind keine Gültigkeit haben :frag . Wieso magst du das ausschließen? Wer weiß schon, was in 10 Jahren ist.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .


  • Also hat sie auch wenn sie mir die völlige Vollmacht gibt trotzdem das Recht herzukommen. Das will ich auf keinen Fall.


    Darf ich Dich mal fragen (weil ich es grad nicht nachvollziehen kann-) warum es Dir wichtiger zu sein scheint, dass die KM nicht nach D kommt, als daß Dein Kind bei Dir ist? :grübel

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Na ja, so eine gemeinsame Elternschaft, setzt schon voraus, dass man sich irgendwie einigt :frag . Vielleicht kommt die KM ja nie auf die Idee nach Deutschland zu kommen? Vielleicht hat das Kind auch irgendwann mal den Herzenswusch seine Mutter zu besuchen? Das weiß ja keiner so genau... irgendwelche Eventulalität für allemal auszuschließen, ist glücklicherweise nicht möglich. Was wäre denn so schlimm daran, wenn die Mutter nach D kommt?

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Hi Eddie,


    Du stellst hier ja witzige Fragen.


    Mit der erwähnten Vollmacht wirst Du die Mutter nicht davon abhalten können, das Kind zu besuchen. Ich gehe mal davon aus, dass das sehr schädlich für das Kind wäre.


    Ich weiß nicht, wie lange Du das Kind nicht mehr gesehen hast, bzw. das Kind Dich. Es käme dann zu Dir (der erste Schock) und hätte dann keinen Kontakt mehr zur Mutter.
    In so einem Fall könnte das sogar traumatische Auswirkungen für das Kind haben.


    Der Kater :brille

  • Also zu eurer Frage ich will darauf auch nicht so arg eingehen. Aber ich antworte mal kurz die Mutter ist einfach nur krass "Geldgeil" sorry für die Ausdrucksweise. Die würde mich hier voll fertig machen mit Gerichten und so die hat ein paar Bekannte wo hier leben und ihr schon Tipps gegeben haben wie Sie mich dann erpressen kann und so.


    Deswegen ich will nur das Kind herholen aber auf keinen Fall sie.


    Andere Möglichkeit ist es bleibt dort wie auch jetzt und ich zahle einfach weiter meinen Unterhalt monatlich.
    Aber ich will mein Kind lieber hier haben nicht dort. Die Mutter will es ja auch nicht.

  • Also hat sie auch wenn sie mir die völlige Vollmacht gibt trotzdem das Recht herzukommen. Das will ich auf keinen Fall.


    Ein Besuchsrecht bzw Umgangsrecht hat Sie auf jeden Fall


    Genauso wie Dir ein Besuchs bzw Umgangsrecht am derzeitigen Wohnort zu stehen sollte


    :tuedelue Was ist Dir wichtiger das Kind oder eventuellen Ärger mit der Mutter
    Oder die einfache Lösung weiter Unterhalt zahlen und damit seine "Pflicht und Schuldigkeit" getan zu haben

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Hallo Eddie,


    Rechte ziehen nun mal auch immer Pflichten nach sich.


    Wenn Du also das Sorgerecht und/oder Aufenthaltsbestimmungsrecht für Euer Kind hast, dann hast Du eben auch die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Euer Kind auch den Kontakt zur Mutter ermöglicht bekommt und umgekehrt....
    Eins geht nicht ohne das andere - was auch gut so ist!


    Ganz viele Elternteile hier "kämpfen" auf verschiedenste Arten und Weisen damit, mit dem anderen Elternteil eine für das Kind gute Basis zu finden.
    Vielleicht liest Du Dich einfach in den Themen hierzu mal ein?


    Und denk an Euer Kind - wie muss sich das fühlen? Mutter will es nicht, Vater will es, aber nur wenn es dann die Mutter nicht mehr sieht...


    Wie alt ist Kind denn?


    Grüße,
    Fio

  • Hallo Eddie,


    ich denke, da sind total falsche Vorstellungen vorhanden, was für Rechte und Pflichten jeder Elternteil hat, welche Rechte das Kind hat und was machbar ist und was nicht.


    Bevor man jetzt viel vermutet und rumspekuliert: Wie alt ist das Kind? seid ihr als Eltern verheiratet, geschieden? Wie ist momentan das Sorgerecht geregelt? Hast du regelmäßigen Umgang mit dem Kind?


    Das wären erstmal die wichtigen Fragen, um überhaupt vernünftige Ratschläge geben zu können.


    Aber ein paar grundsätzliche Infos kann man schon geben:


    Sorgerecht kann nur ein Gericht übertragen, wenn's anders nicht geht. Was ihr als Eltern freiwillig regelt hat solange bestand, bis einer etwas anderes möchte.
    Umgangsrecht ist das Recht des Kindes. Es ist ein Grundrecht, daß das Kind ein Recht auf Vater und Mutter hat. Da wirst du gar nichts dran ändern können.


    Ich frage mich, wie man dich fertig machen könnte, wenn das Kind bei dir lebt? Ausnehmen wird die Ex dich dann nicht können.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Also Kind wird im November 2 Jahre. Wir sind und waren nicht verheiratet. Zur Zeit hat sie das alleinige Sorgerecht aber wie gesagt die würde mir ja alles übertragen, also damit meine ich alles Unterzeichnen mit Unterschrift das das Kind zu mir kommt.


    Aber es ist halt das Problem das sie dann auch kommt später.
    Ich sag euch eins ihr würdet sie nicht mögen wenn ihr sie kennen würdet.

  • Ich sag euch eins ihr würdet sie nicht mögen wenn ihr sie kennen würdet.


    Das ist ja mal sehr diplomatisch ausgedrückt :lach . Wahrscheinlich würden das hier auch ziemlich viele User vom anderen ET genauso schreiben können und nichtsdestotrotz hat das Kind ein recht auf beide Eltern.


    Sprich, lebt das Kind und ihr seid nicht verheiratet gewesen, kann sie dir doch gar nichts. Wenn sie kommt, sieht sie ihr Kind und für mehr bist du nicht zuständig. Vor was hast du Angst?

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Hallo Eddie,


    es geht ja nicht darum ob wir oder Du sie mögen würden, es geht darum, dass sie die Mama von einem noch sehr kleinen Kind ist... keiner weiß was in 10 Jahren ist und ob das Kind mit 12 vielleicht gerne Kontakt zu seiner Mama haben möchte....


    Deshalb wäre es umsichtig, so denke ich, selbst wenn Du jetzt das Kind zu Dir holst, einen Kontakt z.B. über Skype oder Telefon aufrecht zu erhalten, damit das Kind, weiß dass da eine Mama ist...


    Es ist oft nicht einfach, seine eigenen Gefühle zum Wohl des Kindes zurückzustellen... aber - wie die Erfahrung zeigt - einfach wichtig, dies zu versuchen...


    Rein interessehalber... wo ist das Kind geboren, hat es die deutsche Staatsangehörigkeit? Wie war die Situation bislang gelöst? Hast Du Kontakt zu dem Kind, jetzt wo es noch bei der Mama lebt?

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Eddie, ich bediene mal Klisches: Die sachliche Ebene fällt Männern doch sonst so leicht.


    Die Mutter Deines Kindes war Dir ja mal so sympathisch, dass ihr gemeinsam ein Kind gezeugt habt. Insofern steht ein gewisser Respekt der Person als Elternteil betreffend allen gut. Und immerhin sieht sie, dass es dem Kind bei ihr nicht so gut zu gehen scheint und sucht nach Lösungen für das Kind. Deine Aufgabe als betreuendes Elternteil muß immer das Wohl des Kindes sein. Das Kind braucht beide Eltern, zur Identifikation, zur Selbstfindung. Sie kann jeden Schrieb, dass sie auf Umgang verzichtet vor Gericht anfechten. So, wie Du das beschreibst, klingt es nach unsittlichem Vertrag: Du nimmst das Kind nur, wenn sie unterschreibt. Das klingt überhaupt nicht am Kind orientiert.


    Wenn Du meinst, Du kannst das Kind besser versorgen, dann hole es. Wenn die Mutter dann Umgang wünscht, setze Dich damit auseinander, wenn es soweit ist. Wenn es Dir nur darum geht, der Mutter noch nachzutreten, dann lass das Kind in Ruhe.


    Gruß

  • Zitat

    Die Mutter will es ja auch nicht.


    Das arme Kind. Klingt so als nimmst du es auch nur notgedrungen....


    Finanziell kann sie von dir in Deutschland auch nicht viel mehr verlangen als in einem anderen Land.
    Wenn sie allerdings mit Kind in Deutschland leben würde, müsstest du neben Unterhalt fürs Kind noch ein Jahr Betreuungsunterhalt zahlen.

  • Jetzt ist die Frage noch, kennt das Kind dich überhaupt sprich, hast du eine Beziehung zu dem Kind?


    Wenn nicht, müsste erstmal diese Beziehung hergestellt werden. Denk mal an das Kind und nicht an dich...was meinst du was das für ein Schock für das Kind wird, wenn sie dann von heute auf morgen von Mutter weg, zu dir als unbekanntem Vater kommt...es wird doch nicht in deinem Sinne liegen, daß das Kind traumatisiert wird.


    Und ob dir das passen wird oder nicht: selbst wenn das Kind bei dir leben wird, wird das Kind immer ein Umgangsrecht haben, ob du sie magst oder nicht. Ich mag meine Ex auch absolut nicht mehr, und sie mich auch nicht. Trotzdem werden wir noch länger miteinander zu tun haben müssen, ob das nun einer von uns will oder nicht. Es muss...um Lösungen für das Kind zu finden.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Also ich höre ich noch die ausländerrechtliche Frage durch.... bitte nicht übel nehmen, wenn ich da was reininterpretiere....


    Aber geht es evtl. auch darum, dass ein ausländisches Kind (oder evtl. mit deutschem Vater dann auch deutsches Kind) in Deutschland lebt und durch Familienzusammenführung dann irgendwann auch die Mutter den Aufenthaltsstatus in Deutschland erlangen kann. Zielt die Frage darauf ab?


    Das hätte nämlich alles nichts mit Sorgerecht etc. zu tun....

  • Mich würde aus purer Neugier interessieren, welche Summe du ihr für das Kind angeboten hast.


    So läuft das doch, oder nicht?


    Du hast ihr eine hohe Einmalzahlung angeboten, wenn sie dir dafür das Kind inkl. sämtlicher Rechte übergibt.
    Oder nicht?