Auf jedes Jobangebot bewerben müssen?

  • Es kommt noch immer darauf an, was in deiner Egv drin steht. Wenn du dich auf 30 Stunden Stellen bewerben sollst, dann tue es einfach. Vor allem Dingen wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung dran ist. Geh noch einmal zu deinem SB und erkläre ihm, dass du ein Kind unter 3 hast (?) und du deshalb momentan nicht Vollzeit arbeiten möchtest, da du noch in teilweiser Elternzeit bist. Ansonsten wirst du eh erstmal klären müssen, dass du einen Vollzeit-Kita-Platz bekommst und dann erstmal deinen derzeitigen AG fragst um Vollzeit. Aber klären musst du das mit SB. Was die als sinnvoll oder nicht empfinden ist dann schon wieder einerlei.


    Niemals am Telefon, entweder alles persönlich klären oder schriftlich.


    Ich bekomme keine 30-Stunden-Jobangebote vom JobCenter. Generell sind die sowieso sehr rar, ich selbst finde bei meiner Suche kaum ein Angebot.
    Die SB weiss, dass ich ein Kind unter 3 habe und sie weiss auch, dass das der Grund ist, wieso ich nicht Vollzeit arbeiten möchte. Abgesehen von den KiTa-Öffnungszeiten. Das Kind wird Vollzeit betreut, ich muss mir keinen anderen KiTa-Platz suchen und muss somit auch diesbezüglich nichts weiter klären.

  • Hi!


    Du wohnst zwar in einem anderen Bundesland, ansonsten sind wir in einer sehr ähnlichen Situation. Gleicher Beruf, gleiche Stundenanzahl, TVöD bezahlt, unbefristet.


    Ich schaue regelmäßig in die Jobbörse, du bestimmt auch, die JC haben ja auch auf nichts anderes Zugriff als auf das. Es liest sich, als würde es in eurem Bundeland genauso aussehen wie bei uns. Unbefristete nach TVöd bezahlte 25-30 Stunden Stellen gibts fast keine. Es gibt ein paar Vollzeitstellen (39-40 Std) aber das funktioniert ja ohne soziales Netz als AE nicht. Man muss ja pro Tag 1,5 Stunden auf die 8 Stunden zurechnen (Mittagspause und Fahrtweg). Hier hat keine Kita so lange auf. Erzieherinnen arbeiten von 8-16.30 Uhr. Das wars.


    Aber es gibt lange Meter 19,5 Stunden Stellen, nach einem Haustarif (weiter unter TVöD bezahlt), gern 6-12 Monate befristet. Ich wundere mich nicht, dass du die zugeschickt bekommst. Das ist hier auch das Angebot. Was sollen sie sonst zuschicken?


    Es wird sich sicher keiner die Mühe machen und deinen Tarif oder dein unbefristetes Arbeitsverhältnis gegen das Jobangebot aufrechnen. Man müsste ja schon Interesse an den Trägern der freien Wohlfahrtsverbände und ihren Tarifen haben, am TvöD und an den kleinen Vereinen, die sich diesem Tarif nicht anschließen können. Das Angebot wird rausgeschickt. Das Problem ist eigentlich die Rechtsfolgebelehrung. Du bist also bei jedem dieser Angebote in der Pflicht, zu begründen, warum du dich nicht bewirbst.


    Ich bin im Moment auch am überlegen, wie man diesem Problem begegnen kann. Ich könnte mir für mich nur einen weiteren Job vorstellen. Putzen gehen, kellnern...oder in eine WG ziehen. Eine unbefristete Stelle mit 20 Stundem im TvöD als Soz-Päd die auch noch einigermaßen Spaß macht, ist schon etwas Gutes. Das würde ich erstmal nicht hergeben wollen. Ich verstehe dich vollkommen.



    LG

  • naja wenn kind vollzeit betreut wird, wird jc auch drauf bestehen dass du dich vollzeit bewirbst um aus der bedürftigkeit herauszukommen. wenn dein arbeitgeber das nicht hergibt, wird man dich auffordern dich von diesem zu verabschieden.


  • Ich arbeite in der Nachbarstadt TZ mit 19,5 Stunden mit einem unbefristeten Vertrag und werde nach TVÖD bezahlt.
    Die meisten Jobangebote, auf die ich mich bewerben soll, sind in TZ mit 19,5 Stunden, bei einem befristeten Vertrag. Bezahlt werden soll nach Haustarif oder eine Stufe unter meiner jetzigen nach TVÖD und in den Nachbarnachbarstädten.

    Heisst es sind eh überwiegend auch TZ Stellen .


    Nur noch mal zur Info


    § 10 Zumutbarkeit SGB II



    (1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass 1.
    sie zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,2.
    die
    Ausübung der Arbeit die künftige Ausübung der bisherigen überwiegenden
    Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit
    besondere körperliche Anforderungen stellt,3.
    die
    Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer
    Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines
    Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht
    gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in
    Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf
    sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger
    sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein
    Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,



    Kind der TS ist unter 3 Jahre ,da muss sie nicht Vollzeit Arbeiten Im Prinzip dürfte sie zu Hause bleiben.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Naja, aber es spricht ja nichts gegen einen TZ-Job mit 500 Euro mehr netto - vs ALG Bezug.


    Nur mal so - bemühen kann man sich ja - wenn man keinen Erfolg hat und sich nur verschlechtern würde :frag
    Mit meinem Job-Berater habe ich das ziemlich genau geklärt - ich bewerbe mich gerne und ich wechsel auch gerne
    den Job - aber es muss natürlich ein Euro mehr rausspringen.

  • Naja, aber selbst bei einer Teilzeitstelle rechnet es sich nur, wenn man sich wirklich verbessert. Und eine befristete Stelle mit einem ein paar Euros mehr im Monat gegen eine unbefristete ist in meinen Augen keine Verbesserung. Bei einer Kündigung eines unbefristeten Vertrages und Annahme eines befristeten begibt man sich in sehr große Gefahr, gerade als AE mit einem kleinen Kind.


    Und Vollzeit heißt noch lange nicht: Mehr Geld. Man kann als Soz-Päd bei einem Bildungsträger auch 1600€ brutto für 40 Std. bekommen. Oder als Teilzeitkraft nach TvöD für 20 Std. 1400€ brutto bekommen.


    Man hat, gerade wenn man zum Herbst hin wechselt ganz oft gefährlich viele Kranktage. Mich hat es schon einmal im Winter in der Probezeit gerissen. Immer dazu gesagt: Kein soziales Netz. Und dann? Dann war man Aufstocker und hat vielleicht im Monat 50€ vom Jobcenter bekommen, selbst in die Rentenkasse gezahlt und fällt wieder völlig in den Bezug und es sind jeden Monat 1280€. Das sind innerhalb eines Bewilligungszeitraums 300€ vs knapp 8000€ plus Krankenversicherungsbeiträge.


    Und ich denke, dass das in Wahrheit niemand interessiert und wissen und verstehen will, der nicht selbst in der Situation ist. Ich denke, dass man sich da selbst helfen muss. Ich würde, unter Druck und mit dem Rücken an der Wand immer die Arbeit wählen und dann lieber auf den Aufstockungbetrag und das JC verzichten.


    Man springt ja auch nicht in ein wasserloses Schwimmbecken nur weil vielleicht einer sagt "Stell' dir doch vor, es ist Wasser drin"


    LG

  • Aber es geht doch nur um die Bewerbung - die kann man doch schreiben.
    Ich mußte mich auch bei irgendwelchen Heizungsinstallateueren im WW bewerben - und oh wunder, es gab eine Absage.
    Die Chance das man genommen wird, ist doch relativ gering - 1/2 zu 100 würde ich für meinen Job/Region sagen.


    Alternativ dem Chef die Pistole auf die Brust setzen das es 5 Stunden und 10 % mehr Gehalt gibt und dann ist das Thema durch.

  • Aber es geht doch nur um die Bewerbung - die kann man doch schreiben.
    Ich mußte mich auch bei irgendwelchen Heizungsinstallateueren im WW bewerben - und oh wunder, es gab eine Absage.
    Die Chance das man genommen wird, ist doch relativ gering - 1/2 zu 100 würde ich für meinen Job/Region sagen.


    Alternativ dem Chef die Pistole auf die Brust setzen das es 5 Stunden und 10 % mehr Gehalt gibt und dann ist das Thema durch.

    Aber es geht doch um sinnlos Bewerbungen weil schlechtere Bezahlung,sprich höhere Leistungsbedürftigkeit.
    Naja und ich meine ja immer Kleinvieh macht auch Mist .Für jede geschriebene Bewerbung gibt es hier 5 €, in dem Fall rausgeschmissenes Geld.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Für jede geschriebene Bewerbung gibt es hier 5 €,


    ehrlich?
    Wow.... das ist ja mal ein verdammt guter Stundenlohn-
    wieviele "darf" man denn schreiben? :hae:


    ich würde hier in jedem Fall einen Termin mit dem Berater machen, und ihn bitten, mich von Bewerbungen für weniger Stunden und/oder weniger Bruttogesamtlohn freizustellen-
    Kann mir nicht vorstellen, dass der da nicht mit macht...

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • naja wenn kind vollzeit betreut wird, wird jc auch drauf bestehen dass du dich vollzeit bewirbst um aus der bedürftigkeit herauszukommen


    Hallo nana,


    ich weiß nicht, ob es hier schon jemand geschrieben hat:
    Mit einem Kind unter 3 Jahren muss Alessandria überhaupt nicht arbeiten, weil sie 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen kann.
    Nach den 3 Jahren ist sie verpflichtet eine halbe Stelle anzunehmen. Erst, wenn das Kind älter ist, ist sie zu einer vollen Stelle verpflichtet.


    Insofern:
    Alessandria,
    du bist in Elternzeit und nicht verpflichtet dich auf dieses Stellenangebot zu bewerben.
    Ausnahme vielleicht: Du hast einen Eingliederungsvertrag unterschrieben, in dem du dich zu mehr Stunden verpflichtest.


    Grüße,
    Romi

  • Ich werde nach meinem Umzug den AG nochmal auf ein paar mehr Stunden ansprechen. Mit dem Umzug werde ich sowieso aus der Hilfebedürftigkeit raus sein und habe bzgl. Der Betreuung des Kindes nochmal ein klitzekleines bisschen mehr Spielraum.


    Ratte,
    diese Auffassung mit den 3 Jahren zu Hause bleiben bzw. dass „wir“ froh sein sollten, dass ich überhaupt mit einem U3-Kind arbeiten gehe, hatte die JC-Dame ja auch, die meinen Antrag annahm. Die meinte ja auch, man würde mich, solange das Kind U3 ist, in Ruhe lassen. Eben weil ich ja arbeite. Meine Arbeitsvermittlerin sieht das aber nun anders :D


    Hier gibt’s für eine Onlinebewerbung 2€ und für jede auf Papier 5€. Ich bevorzuge die Onlinevariante und in der Eingliederungsvereinbarung steht, dass ich 1 pro Monat schreiben muss. Bekomme aber mehr als 1 Angebot pro Monat zugeschickt, worauf ich mich bewerben muss (und auch tue).
    Ich weiß aber nur von einer Gesamtsumme von 180€. Aber vielleicht wurde das zwischenzeitlich geändert oder ist unterschiedlich von JC zu JC?
    Ich kann darin allerdings nichts über den Umfang der Stellengesuche finden, also dass ich mich tatsächlich VZ bewerben muss.



    Ich habe heute übrigens eine Einladung zum Workshop bekommen. „Hilfen für alleinerziehende Akademiker/innen“. Ahja. Mal sehen, ob ich da aufgrund der Arbeit hingehen kann :D Urlaub nehm ich dafür jedenfalls nicht.