Beschneidung

  • Ich gehe aber auch davon aus, dass dem Vater (hoffentlich!!!) bewußt ist, in welchem Kulturkreis er sich befindet.


    Es ist selbst für Menschen die hier geboren und aufgewachsen sind nicht immer klar erkennbar, welche kulturellen Maßstäbe in diesem Land gerade angelegt werden.


    Aber hier wird gerade auf Grund der bekannten Abstammung und des kulturellen Hintergrunds eines Elternteils eine Umgangsvereitelung oder Umgangsunterbrechung vorgeschlagen. Und das fühlt sich für kein Elternteil - egal aus welchem Kullturkreis - gut an.
    Gibt es vielleicht jemand "institutionelles" (Jugendamt, Anwalt, Familienberater), der dem Vater unmissverständlich vermitteln kann, dass Beschneidung hier als Körperverletzung verstanden wird ? (oder "werden kann" ?)

  • Ich gehe davon aus, dass es jede der genannten Institutionen machen kann, bzw. machen wird.


    :brille



    Die Frage ist ja eher ob es Einsicht bringt, was zu Bezweifeln wäre.


  • Die Frage ist ja eher ob es Einsicht bringt, was zu Bezweifeln wäre.


    Warum wäre das zu bezweifeln ?


    Allerdings wäre ein Elternteil, das "nach guten Umgangskontakten" vom Umgang ausgeschlossen wird, ganz sicher am ver-zweifeln.





    Edit fügt hinzu:


    Jetzt kamen gestern wirre SMS ( von den ziemlich abartig, sexuell angehauchten abgesehen ) ... das er meine Zustimmung nicht bräuchte, er würde nicht warten bis Junior zu alt sei, wenn die richtige Zeit käme würde er es für ihn machen :radab :radab :wow :wow


    Vielleicht hatte er ja nur einen schlechten Tag. Ich höre eher 'raus, dass diese SMS überraschend und eher untypisch waren.

    Einmal editiert, zuletzt von Loewe_63 ()

  • Hallo,


    auch bei dem GSR braucht er genau Deine Zustimmung für einen medizinisch NICHT notwendigen Eingriff, da es sich um eine wichtige Entscheidung und nicht um was "Alltägliches" handelt; ansonsten macht er sich der Körperverletzung strafbar.
    Wir sind Muslime, mein Sohn wird erst beschnitten, wenn er dies selbst möchte, ansonsten nicht.

  • dann lass es ordentlich von einem Arzt machen - dann hast du 100 %

    Diesen "Rat" halte ich nicht für sonderlich zielführend. Was wäre gewonnen?
    Der Junge hätte seine Vorhaut für immer verloren.
    Die Nachteile, die ihm daraus entstehen können, hätte er dadurch ebenso, wie z.B. lebenslange Einschränkungen in der Empfindlichkeit. Wie stark diese Einschränkungen bei ihm ausfallen, kann niemand voraussagen.
    Es ist ein Irrglaube, dass eine Vorhautamputation, sofern sie nur vom "Fachmann" durchgeführt wird, problemlos für den Patienten ist. Die Auswirkungen sind dieselben.
    Ich rate dazu, dem Wunsch des Vaters keinesfalls nachzugeben. Es ist der Körper Deines Sohnes, und Du als erziehungsberechtigte (und -verpflichtete) hast seine Interessen zu wahren.
    Geh zu einem Anwalt und lass Dich beraten. Im Interesse Deines Sohnes!

  • ich werde ihn NICHT beschneiden lassen nur weil KV das jetzt so will.


    Obs an seiner religösen Neigung liegt wage ich zu bezweifeln. Bei der Geburt hat er angegeben er sei Christ !! Unser Sohn ist mit seiner Zustimmung getauft.
    Bei den SMS gestern ging es eher darum das ein nicht beschnittener Penis stinkt und Frauen deshalb nicht daran rumspielen. Dies hätten ihm alle seine Ex Freundinnen bestätigt :wand:wand:wand


    Wollte nur zitieren, nicht bedanken


    DANN soll er sich mal richtig waschen. Und davon abgesehen, WANN hat er sich beschneiden lassen, wenn es schon Ex-Freundinnen gibt die daran rumspielten??? :tuedelue

  • Es besteht die Möglichkeit eine Beschneidung in Deutschland vornehmen zu lassen.


    Wenn ein Vater mit einer Rasierklinge an seinem Sohn rumschnippelt ist das aber keine Beschneidung sondern gefährliche Körperverletzung.



    Du kannst dir ja auch Blut abnehmen lassen und trotzdem wäre es gefährliche Körperverletzung, wenn ICH dir eine Nadel irgendwo reinramme.

  • Beschneidung ist Körperverletzung in Deutschland ???
    Das war mir gar nicht bewußt - ich dachte das können Eltern frei entscheiden.


    Hallo Lena_1977,


    die Beschneidung ist in Deutschland de facto keine Körperverletzung.
    Das Urteil, auf das viele sich hier offenbar beziehen, wurde stark diskutiert und in der Folge den Glaubensgrundsätzen der Muslime und Juden angepasst. Es existiert mittlerweile eine Gesetzesvorlage.
    http://www.spiegel.de/politik/…eschneidung-a-860465.html


    Jedoch ist die Beschneidung eine gemeinsame Entscheidung der Eltern - also beider Elternteile.


    Ist einer von beiden dagegen, muss der wollende Elternteil wichtige Gründe haben, warum die Beschneidung zum Vorteil des Kindes sein soll.
    Zu sagen "ich will die Beschneidung" muss nicht zur Folge haben, dass der eigentlich ablehnende Elternteil nun devot die brutale Form der Umsetzung des Wunsches vermeidet, indem es selbst nun beim Arzt den Eingriff vornehmen lässt. Dies dürfte nun wirklich die falsche Art sein, dem gemeinsamen Sorgerecht Rechnung zu tragen.

    Hier darf der Rechtsweg beschritten werden:
    http://www.spiegel.de/panorama…ng-sprechen-a-924879.html


    Da der Vater sehr offen die gesundheitsschädliche Umsetzung seines Wunsches ankündigt, darf meiner Auffassung nach der Umgang verweigert werden bis zur Klärung des Sachverhalts bzw. bis zur eindringlichen Belehrung des Vaters durch Fachleute.


    Hierbei ist vollkommen egal, ob er aus einem anderen Kulturkreis stammt und ob die Mutter dieses Verhalten hätte vorher sehen sollen und beim Zeugungsakt hätte berücksichtigen sollen. Der Kindsvater hat sich an hiesige Gesetze zu halten.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • die Beschneidung ist in Deutschland de facto keine Körperverletzung.
    Das Urteil, auf das viele sich hier offenbar beziehen, wurde stark diskutiert und in der Folge den Glaubensgrundsätzen der Muslime und Juden angepasst. Es existiert mittlerweile eine Gesetzesvorlage.

    Das ist nur zum Teil richtig. Es IST eine Körperverletzung. Nur ist sie Kraft §1631d BGB inzwischen straffrei, wenn die Eltern zustimmen.
    Streng genommen ist jeder Friseurbesuch Körperverletzung, wenn Du aber zustimmst, dass er Dir an die Wolle geht, hat der Friseur nichts zu befürchten. Ebenso ist jeder chirurgische Eingriff zunächst eine Körperverletzung. Wenn man aber vorher unterschreibt, dass man damit einverstanden ist, ist sie für den "Täter" ohne Folgen.


    Und: Nein, es ist keine Gesetzesvorlage mehr, sondern, wie ich oben schon anführte, ist der entsprechende Paragraph seit Ende 2012 in Kraft.


    Aber die Mutter hat auf jeden Fall als Erziehungsberechtigte das Recht und die Pflicht, die Rechte ihres Sohnes zu wahren und dieser Körperverletzung NICHT zuzustimmen, da diese, wie sie sagt, medizinisch nicht indiziert ist. Ausserdem weiß ich aus eigener Erfahrung, dass eine Vorhautbeschneidung keineswegs nur ein kleiner, harmloser Eingriff ist, sondern sich durchaus gravierend auf das Empfindungsvermögen auswirken kann. Das MUSS nicht so sein, aber es KANN.

  • Hallo,


    sagen wir mal die Sache kommt vor ein Gericht und dieses muss dann entscheiden. Kein Deutsches Geicht würde gegen den Willen der Kindes Mutter, auch wenn GSR besteht einen Beschneidung anordnen!


    Viel mehr hätte ich an ihrer Stelle Angst dass der Kindesvater zu einen Glaubensbruder geht, der so etwas vielleicht in seiner Heimat öfters gemacht hat und es da machen lässt


    Gruß Vater 1971

  • um mal wieder zur Basis zu kommen
    KV mochte Beschneidung und KM nicht !
    Er ist 3 J. also wohl keine eigene Meinung dazu (nein DIES darf jetzt nicht ausdiskutiert werden)


    Die Fragen die sich mir stellen würden


    1) Kannst du KV umstimmen ?
    2) Ist das nur eine Phase von Ihm ?
    3) Traust du ihm zu das er den kleinen nimmt und zu jemanden bringt der es macht ?
    4) Kenne ihn ja nicht -- glaubst du das IHM sein Sohn die ca. 300 ,00 € Wert (kostet so eine Behandlung) ist ?
    5) Wenn es ihm nur um Hygiene geht -- kannst du ihm überzeugen das das Unsinn ist
    6) Bist du sicher das du das nicht möchtest ?


    möchtest du begleitenden Umgang beantragen und riskieren das er vielleicht abschreckt und (jetzt ja sowieso kaum) seinen
    Sohn gar nicht mehr besucht ?

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !


  • Genau darum geht es und das ist nur durch Umgangsverweigerung/begleiteten Umgang zu vermeiden. Diese sollte sie allerdings mit Hilfe der zuständigen Stellen durchsetzen, nicht auf eigene Faust da Familiengerichte sehr empfindlich auf "blosse Ankündigungen" und die daraus resultierende auf-eigene-Faust-Kontaktverweigerung reagieren. Sie muss quasi nachweisen, dass der KV diese Beschneidung tatsächlich plant und ohne das Wissen der Mutter durchführen will. Das ist schwer.

  • Nur am Rande, um dir den Rücken zu stärken: Beschneidung gehört definitiv nicht zu den Grundpflichten eines Muslim, ist nicht zwingend vorgeschrieben, schon gar nicht vom Koran, sondern ist ein kulturelles (als solches aber spez. für das religiöse Empfinden wichtiges, identitätsstiftendes) Initiationsritual.


    Edit: Ach so, du hattest ja geschrieben, es geht gar nicht um Religion. Entschuldigung, überlesen.Dann ist es ja ohnehin, wenn nicht medizinisch begründet, Körperverletzung, wenn nicht durch einen Arzt durchgeführt, sowieso, und wenn du das dann noch per SMS, also schriftlich hast, für mich ganz klar ein Fall für Jugendamt und betreuten Umgang, und bis dahin sogar tatsächlich Umgangsverweigerung.

    3 Mal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Ich habe nicht alles gelesen, das gebe ich zu, doch für mich ist laut meiner info eines klar: Bei jedem medizinischen Schritt (egal welcher Art) ist die Unterschrift aller Sorgeberechtigten notwendig. Daher macht der Arzt, Beschneider und er sich strafbar. Lass Dir von einem Anwalt die entsprechenden Gesetzestexte heraussuchen, schicke sie ihm per Einschreiben und informiere das Jugendamt über das Einschreiben. Damit hängt das Jugendamt mit drin und macht sich ebenfalls strafbar, wenn sie darüber hinweg sieht. Sollte Dein Ex nicht gerade ein durchtriebener Straftäter sein, sollte ihm das zu denken geben, denn egal was er in Zukunft bezüglich des Sohnes fordern wird: Eine solche Straftat wird seinen Wünschen nicht gerade förderlich sein.


    Falls meine Infos bezüglich medizinischen Eingriffen falsch sind, so korrigiert mich bitte.

  • @Nordlich32:
    Bei Notfallsachen ist nicht mal eine Unterschrift notwendig, oder bei regulären Arztbesuchen sind nicht beide Unterschriften notwendig, auch nicht bei zahnärztlichen Behandlungen bei Karies oder sowas z. B.
    Wenn ich aber z. B. möchte, dass die Ohren angelegt werden sollen, bei abstehenden Ohren, dann sind beide Unterschriften notwendig, so auch, wenn keine Phimose vorliegt und die Beschneidung stattfinden soll aus religiösen/traditionellen Gründen, dann werden beide Unterschriften benötigt.