Hilfe ich habe ein Umgangskontaktpfleger

  • Hilfe ich habe einen Umgangskontaktpfleger!



    Ich habe eine 2 Jährige Tochter und lebe seit Dezember 2012 vom KV
    getrennt, seitdem war ich schon 3 Mal mit dem KV vor dem
    Familiengericht, jedes mal wegen unregelmäßigen Umgangskontakt
    seinerseits.


    Meine Tochter jedoch kennt ihn nur kaum, nur von Umgängen aus
    verschiedenen Kitas. Zwischen dem KV und mir besteht kaum
    Konversationen er fragt nicht einmal nach ihr und interessiert sich
    auch nicht für ihre Krankheiten (sie leidet an Untergewicht nimmt
    nur sehr schlecht und langsam zu sie muss ständig kontrolliert
    werden, dass Problem besteht schon seit der Schwangerschaft), dazu
    kommt das er mir stets und ständig Steine in den weg legt, ob es aus
    Rache oder Machtgefühl seinerseits geht vermag ich so nicht zu
    sagen. Das einzige was er will ist die kleine alleine zu sich zu
    holen und das mit allen Mitteln. Seit Anfang Februar 2014 habe wir
    eine Umgangskontaktpflegerin, und jetzt habe ich überhaupt keine
    Entscheidungskraft mehr über meine Tochter, ich habe das Gefühl nur
    ein besseres Kindermädchen für meine eigene Tochter zu sein und nur
    die Pflicht habe sie am leben zu erhalten. Alle Entscheidungen kann
    und trifft er.


    Zu der Umgangskontaktpflegerin:


    Im Vorgespräch: Sie erschien sehr nett und verständnisvoll man hatte
    das Gefühl gut aufgehoben zu sein.



    Umgang 1:


    Die Umgänge finden im wöchentlichen Rhythmus statt jedes mal 4 Std.
    Als ich meine Tochter nach 4 std wieder abholte, ließ sie sich nicht von
    ihm die Jacke anziehen, dass sollte ich machen und sie wollte sich
    auch nicht von dem KV verabschieden. Lt. Der Umgangskontaktpflegerin
    ist meine Tochter so traurig das sie sich nicht verabschieden möchte,
    sie möchte das der Papa dableibt. Darauf begann eine regelrechte
    Gehirnwäsche, 2 Erwachsene standen jetzt vor meiner Tochter und
    redeten auf sie ein sie solle sich verabschieden und „ du bist ja
    so traurig“ kam in fast jedem Satz vor. Verwirrt schaute sie von
    einem zum anderen und klammerte sich dann an meine Beine.


    Umgang 2:
    Als ich wieder nach 4 std meine Tochter abholen wollte kamen der KV und
    die Umgangskontaktpflegerin mir schon entgegen. Als meine Tochter
    mich sah wollte sie freudig auf mich zu laufen, wurde dann aber von
    der Umgangskontaktpflegerin ziemlich grob an der Hand festgehalten
    und daran gehindert zu mir zu laufen. (lt. Meiner Anwältin fand die
    Übergabe da noch nicht statt und das festhalten wäre eine
    Erziehungsmethode). Weitere geplante Kontakte werden umgelegt und ich
    habe diese einfach zur Kenntnis zu nehmen. Ich habe kein
    Mitspracherecht mehr. Meine Tochter ist seitdem Verhaltensauffällig.
    Sie ist aggressiv mir gegenüber, Kneift, kratzt beißt und tritt sie
    wirft sogar mit Gegenständen. Den Kindern in ihrer Kita gegenüber
    verhält sie sich genauso, so dass mittlerweile die Kinder auch Angst
    vor ihr haben. Wenn der Wutanfall verraucht ist will sie nur noch mit
    mir schmusen und klammert sich an mich. Auch die Nächte sind hart da
    sie ständig träumt, um sich schlägt und weint. Nur ich kann sie
    beruhigen, selbst ihre Oma darf sie nicht mehr anfassen, anziehen
    oder sogar ihr etwas reichen wie z.B den Schnuller oder die
    Teeflasche das darf nur ich machen.


    Es gab bis jetzt 4 Umgangskontakte mit der Umgangskontaktpflegerin alle
    liefen fast nach dem gleichen Schema ab.


    Es sei noch dazu gesagt: Meine Tochter hält noch ihren Mittagsschlaf
    den sie auch noch benötigt, zu den Kontakten muss sie leider darauf
    verzichten. Lt. Umgangskontaktpflegerin ist dieses ein besonderer Tag
    und sie würde es auch ohne Mittagsschlaf schaffen. Dementsprechend
    ist meine Tochter so kräftemäßig ausgezehrt dass sie nicht einmal
    mehr zu Abend isst. Meine Tochter ist eh ein schlechter Esser zu den
    Kontakten gebe ich ihr immer Verpflegung mit aber ich bekomme alles
    wieder mit nach Hause aber lt. Der Umgangskontaktpflegerin hat sie
    gut gegessen und getrunken. Dazu kommt auch noch das man sich
    allerhand von der Dame gefallen lassen muss zum Beispiel
    Beleidigungen.


    Meine Tochter wächst bei mir in einem geregelten und kindgerechten Umfeld
    auf.


    Wird hier noch im Kindeswohl gehandelt oder was wird unter Kindeswohl
    verstanden?

  • Meine erste Idee wäre, jemanden (freundin) mitzunehmen der miterlebt, wie die Übergaben und der Kontakt läuft zwischen euch.


    So wie es sich anhört würde die Umgangspflegerin alles abstreiten und KV auch.


    denn es geht nicht, dass kind auf mittagsschlaf verzichten muss oder du von der Umgangspflegerin beleidigt wirst.....!!!

  • Ich mutmaße, die Umgangskontaktpflegerin ist vom Gericht eingesetzt?


    Nachdem ihr als Eltern den Umgang und die Übergabe nicht geregelt bekommen habt, drei mal vor Gericht gestanden habt, hat das Gericht wohl für diesen Umgang dein/euer Sorgerecht eingeschränkt und auf eine Amtsperson übertragen.
    Du kannst davon ausgehen, dass das Gericht sich dabei am Kindeswohl orientiert hat.


    Mit einem vierstündigen Umgang pro Woche zu begründen, du hättest nun keinerlei Entscheidungskompetenz deiner Tochter gegenüber und keinerlei Erziehungseinfluss, ist höchst problematisch. Es wird wohl so sein, dass hier bei dir Zuhause erhebliche Probleme auftauchen. Deren Ursache solltest du aber nicht an dieser Randgeschichte festmachen. Zumal hier erst vier Kontakte stattgefunden haben. Keinesfalls solltest du dies Dritten gegenüber äußern wie Umgangspflegerin, Jugendamt oder gericht. Die Gefahr wäre groß, dass dir dies als Defizit in deiner Erziehungsfähigkeit angelastet würde.


    Aggressives Verhalten von Kleinkindern ist in gewissem Maße zu gewissen Zeiten normal in der Kinderentwicklung. Kinder probieren aus und üben ein, wie sie sich in ihrem sozialen Umfeld einzuordnen haben. Es ist ein Stück Persönlichkeitsentwicklung und kann auf gutem Wege begleitet werden. Ein Mix aus Zuwendung und Grenzen setzen ist da gut. Auf diesem Wege bist du ja.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Pünktchen2014,


    wenn du dir wirklich sehr unsicher bist, was die Vorgehensweise der Umgangspflegerin betrifft, wende dich doch mal an den Kinderschutzbund (o.ä. Institution) und lass dich mal beraten.
    Nur weil Umgangspfleger vom Gericht eingesetzt werden, muss es nicht heißen, dass jene auch immer einen "guten Job" machen.
    Ich würde mir auch Sorgen machen, wenn sich das Verhalten meines Kindes so schlagartig ins Negative wandelt - ABER man muss auch bedenken, dass ein (Klein-)Kind auch seine Zeit braucht, mit diversen Veränderungen/Erlebnissen umzugehen. Es könnte auch alles schlimmer aussehen, als es ist... :frag


    Viele Grüße

  • Hallo,


    Nach so wenigen Terminen etwas zu prognostizieren ... dafür ist es zu früh.


    Und wenn du dich zu sehr "beschwerst" wirst du als unkooperativ abgestempelt, das willst du vermeiden.


    Ich würde an deiner Stelle den Übergang durch jemanden anderen - eine Freundin oder Freund, Verwandte - durchführen lassen.
    So hast du eine zusätzliche Meinung/Sicht auf die Situation, und noch wichtiger - du ziehst dich selbst aus der Schußlinie.

  • Aufgabe der Umgangspflegerin ist es ja zum einen, möglichst sicherzustellen, dass der Umgang stattfindet und zum anderen die Übergaben so kindgerecht wie möglich zu gestalten.


    Deine Beschreibung klingt nach zwei Erwachsenen, die versuchen, zu kompensieren, dass du deine Wohlverhaltenspflicht nicht erfüllst.


    Du sagst einerseits, der Vater nehme nur unregelmäßig Kontakt wahr, dann schreibst du, er wolle das Kind schon immer und partout allein mit zu sich nehmen - was vollkommen okay und normal ist.
    Demnach hast du darauf bestanden bei jedem Umgang dabei zu sein? Und das wurde vom Gericht beendet?


    Dann wolltest du vermutlich die Umgangszeit so in der Länge nicht akzeptieren mit dem Argument, das Kind brauche seinen Mittagsschlaf. Das wurde abgelehnt.


    Du gibst Essen mit zum Umgang und unterstellst damit, der Vater kümmere sich nicht um das leibliche Wohl des Kindes. Das wurde ebenfalls abgelehnt.



    Du suchst nach Anzeichen, die deine Haltung bekräftigen.
    Dass das Kind sich beim ersten Umgangskontakt nach langem und in deiner Gegenwart nicht vom Vater verabschieden wollte, ist keine Überraschung. Deine Aufgabe wäre gewesen, die Situation für das Kind zu entkrampfen.
    Nicht, solche Reaktionen des Kindes aufzubauschen.


    Alles andere, was du beschreibst, klingt sehr typisch für ein Kind in diesem Alter.
    Dass du auch das sofort als Negativfolge des Umgangs einstufst, spricht nicht für deine Haltung gegenüber diesem für das Kind wichtigen Kontakt.


  • Kann das nur so unterschreiben. Ausserdem hast nicht du einen Umgangspfleger, sondern eure Tochter. Schade das du nich tmal geschrieben hast warum der Papa eures Kindes scvhon 3 mal vor Gericht den Umgang einklagen musste.

  • Du mußt dich von der Dame nicht beleidigen lassen - da würde ich mich an ihren Chef wenden.
    Außerdem würde ich das Gespräch suchen, ob ein Umgang außerhalb des Mittagschlafes möglich ist.
    Des weiteren muss dein Kind in diesen 4 Stunden nicht die mitgegebenen Lebensmittel essen ggfls. hat es in
    dieser Zeit etwas besseres vor.


    Das Kinder bei der Übergabe und in der Zeit bockig reagieren kommt häufiger vor - weil sie -
    wenn beide Elternteile in der Nähe sind, gar nicht wissen, wem sie jetzt wie gefallen sollen.

  • Ich vermute mal, daß das uns allen etwas klarer wird, wenn wir erfahren, warum es 3 Umgangsklagen gegeben hat. Ich schließe mich den anderen aber an, daß es noch zu früh ist, Rückschlüsse über das Verhalten des Kindes zu ziehen. Ich vermute mal, daß es für das Kind eine Neue Situation ist, daß es den Vater regelmäßig sieht, und das er als Bezugsperson im Leben des Kindes nicht sehr präsent war. Von daher muss das Kind sich an die neuen Eindrücke und die Situation erst gewöhnen, was auch das Verhalten erklären könnte.


    Warum denkst du, daß die Umgangskontaktpflegerin dich beleidigt? Was sagt sie beleidigendes zu dir?

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller