Unterhalt wer hat ähnliches erfahren. Kind wohnt beim Elternteil, der doppelt so viel verdient wie derjenige wo das Kind nicht lebt. Urteil Brandenburg

  • Vorsicht LANG


    Meine Tochter ist 13 lebt seit 2 jahren bei ihrem vater. dieser möchte unterhalt von mir haben. er hat brutto das 2,5 fache von mir. hat aber 2 häuser, 2 autos, 2 motorräder die er in der berechnung seines nettogehaltes angegeben hat, so dass er nur 150 euro netto weniger hat als ich. ich habe das urteil des landesgerichtes brandenburg angegeben, wonach man keinen unterhalt zahlen muss, wenn der andere doppelt so viel verdient. das amtsgericht lünen hat in erster instanz ihm recht gegeben. nun geht es zum oberlandesgericht hamm. ich suche noch leute, denen es ähnlich ergangen ist. wir reden hier nicht von einem kleinen gehalt. er hat 5400 euro brutto - 3500 euro netto. darf er wirklich beide häuser ansetzen. muss seine neue frau bei zwei 13jährigen kindern wirklich nicht arbeiten, können beide autos angesetzt werden, warum wird nur meine steuererstattung berücksichtigt und seine nicht. fragen über fragen. ich hab den anwalt gewechselt. mal sehen wie es weiter geht. aber wäre um erfahrungsaustausch dankbar. ach ja. es geht nicht darum, meiner tochter kein geld zu geben. aber muss von der familie wirklich jeder 1000 euro haben? gerne würde ich ihr das geld auf einem sparbuch geben, wenn nur sie zu ihrem 18.geburtstag wenn sie ausgezogen ist, dran könnte.

  • Besitz zählt schon einmal beim Einkommen nicht. Nur die Mieteinkünfte, die er mit dem zweiten Haus hat, werden addiert. Dagegen gesetzt werden aber eventuelle Kosten.


    Ob überhaupt schon bei einem 2,5fachen Einkommen das Brandenburger Urteil zieht, ist auch fraglich. In der Sache müsste geguckt werden, ob denn alles wirklich abzugsfähig ist, was die Gegenseite beantragt hat. Dazu müsste man aber Daten und Fakten haben. Aus dem Bauch heraus sage ich, dass du letztlich keine Chance hast. Denn das ist eigentlich eine leichte Aufgabe für den Richter, das richtig einzuschätzen. Und wenn er sich um 500 Euronen vertan hätte - kommst du immer noch nicht auf einen grünen Zweig. Du müsstest ja alles weg bekommen - und dann müsste noch eine Schippe draufgelegt werden.
    Die Verfahrenskosten, die jetzt mutmaßlich auf zwei Jahresunterhalte gehen, sollte man vielleicht doch anders anlegen - aber jetzt sind sie bereits weg.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo kleiner_muck,


    ich denke es ist völlig irrelevant, wieviel der KV verdient. Ihr seit BEIDE Eltern deiner Tochter und somit BEIDE für das Kind verantwortlich.
    Der Unterhalt (wenn auch nur Mindestunterhalt/ je nach Verdienst) steht deinem Kind zu, egal wieviel Geld der KV, die Next, oder wer auch immer... hat.


    Viele Grüße

  • Hallo kleiner_muck,


    zusätzlich zu dem, was hier schon geschrieben wurde... KU vom UET ist auch insofern wichtig, als dass das Kind sieht, dass BEIDE ETs ihren Teil im Rahmen des Möglichen beisteuern.


    Da du das Thema jetzt in die zweite Instanz trägst, darf befürchtet werden (?), dass deine Tochter davon auch Wind bekommt. Selbst wenn der KV dem Kind nicht unter die Nase, dass du dich weigerst für sie zu zahlen... sie ist 13 Jahre und bekommt das vermutlich auch so mit. Was denk sie wohl darüber?

  • Hallo


    Inwiefern siehst Du Dich am Unterhalt für das gemeinsame Kind beteiligt? Sie wohnt beim Vater. Und Du? Was trägst Du bei? Ich denke auch, Unterhalt ist Ehrensache. Das Einkommen des betreuenden Elternteils ist irrelevant. Dies gilt insbesondere für die Ehefrau und nicht Mutter des Kindes. Wenn die beiden für sich entscheiden, ob sie zu Hause bleibt, Teilzeit arbeitet oder Vollzeit hat nichts mit dem Utnerhalt für DEIN Kind zu tun.
    Es mag ja sein, dass Dir der Unterhalt finanziell weh tut. Aber das Kind würde bei Dir doch auch Kosten verursachen? :frag Jedenfalls vermute ich mal stark, dass hier sein Einkommen, egal wie gut er ansonsten situiert ist, irrelevant ist. Man wird von Dir erwarten, zum Unterhalt des Kindes beizutragen.


    Gruß

  • Hallo,


    ich habe mal davon gelesen, dass wenn der BET mehr als das dreifache Netto hat, der UET nicht mehr zahlen muss, aber schon ab dem doppelten Nettoeinkommen finde ich schon seltsam und außerdem ungerecht!


    Nach ihren Angaben müsste sie 334 Euro Unterhalt bezahlen, wenn sie ein bereinigtes Nettoeinkommen unter 1500 (z.B. 1450 Euro) hat. Und wenn sie vor Gericht damit durchkommt, wird es so manchen UET geben der keinen Unterhalt mehr zahlen müsste und so geht es ja auch nicht!


    Gruß Vater 1971

  • Ja warum macht ihr das dann nicht einfach so: schlage doch dem KV vor, dass ein Sparbuch fürs Kind gemacht wird, auf den nur das Kind Zugriff hat und beim 18. Geburtstag das Geld für einen Start erhält. Hast du sowas schonmal vorgeschlagen?


    Meine Tante hat sich auch ungefähr in dem Alter, wie deine Tochter ist, getrennt. Da es Streitigkeiten gab wg. dem Geld wurde ein Konto eingerichtet, zu dem die tochter eine Bankkarte hatte. In Absprache mit den Eltern, durfte sie sich dort was abheben bzw. das Geld wurde auch für einen 1-jährigen Auslandsaufenthalt ausgegeben. Der KV wusste so, dass das Geld nur dem Kind zu Gute kam (geht natürlich nur bei solchen Familien, wo genügend Einkommen vorhanden ist und nicht grundgesichert werden muss). Ich finde das eine gute Lösung, alle waren damit glücklich.


    LG

  • Hast du dir das Urteil des OLG Brandenburg mal durchgelesen? Da hatte die KM ein bereinigtes Netto von 4500€ und der KV war Harz4-Empfänger. Sie wollte einen Titel von ihm, wegen erhöhter Erwerbsobligenheit. Das OLG hat gesagt, daß selbst bei einem fiktiven Einkommen von 1500€ der Einkommensunterschied noch zu hoch ist. Wir reden also vom 3-fach höherem bereinigten Netto-Einkommen, nicht vom doppelten Brutto. Damit wirst du also nicht durchkommen.


    Wenn man zu deinen Fragen konkret was sagen soll, dann müsste man genaue Einzelheiten aus dem Urteil kennen. Aber mal grundsätzlich: Ein Richter wird den Unterhalt nach den Leitlinien des jeweiligen OLG berechnen. Auch sein Einkommen wird bei deinem Antrag geprüft. So viel wird der Richter nicht verkehrt gemacht haben, daß da beim bereinigten Netto ein 3-facher Unterschied bei rauskommen könnte.


    Aber zu deiner Frage: Der Selbstbehalt liegt bei 1000€. Der steht dir zu. Warum dann nicht auch der anderen Familie?
    Dann zu der Frage, ob seine Frau arbeiten muss beantworte ich mit einer Gegenfrage: Aufgrund welcher Tatsache sollte sie, deiner Meinung nach, eine gesteigerte Erwerbsobligenheit treffen?

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • warum wird nur meine steuererstattung berücksichtigt und seine nicht. fragen über fragen.


    Fangen wir mal mit der vermutlich einfachsten an. Er hat wahrscheinlich Lst Kl 3 und Du 1? ;) Da seine Frau nicht berufstätig ist, bekommt er seine (bzw. ihre) Steuererstattung somit jeden Monat bereits ausgezahlt. Du solltest Dich daran gewöhnen, dass bei der Kindesunterhaltsberechnung das tatsächliche (oder auch vermeintlich erzielbare) Einkommen des Partners einer/s BET nicht mitzählt.


    Ich finde mit den spärlichen Angaben kann man hier gar nichts sagen. Vermutlich hat er (mit Frau ;) ) zusammen 3.5 netto und Du 1.7 netto?


    Davon aus gehend schätze ich, dass Du selbst bei Unterhaltszahlung > Mindestunterhalt immer noch weit über dem SB bleibst. :troest
    Dann hast Du alleine immer noch mehr, als jeder der vier :tuschel


    Ich denke, die Erstinstanz sah das vielleicht auch so und hat deswegen ;) den Antrag abgelehnt (Du allein kennst ja die Urteilsbegründung ;) )


    Wenn ich jetzt gehässig wäre, würde ich sagen: "Willkommen im Wunderland der UET's, wo nach manch einer (als zahlender :brille UET unerprobten) Meinung Milch und Honig fließen."


    Oder:


    "Du hast jetzt als UET sehr viel MEHR ;) Freizeit, einen adäquaten - finanziell gut gestellten - Partner zu suchen, zu zweit ist ja alles viel einfacher."


    Oder:


    "Mach doch einen Nebenjob.! Abends, hast ja sonst nix vor :D "


    oder, oder


    Das mache ich aber nicht :nanana Denn ich bin nicht gehässig :-)


    Moralisch finde ich Deine "Denke" überhaupt nicht ok, denn Du warst 11 Jahre betreunder ET. Du weißt also, dass die Kids nun mal auch Geld kosten. Du hast wahrscheinlich Unterhalt für das Kind bekommen, da war es auch ok, hast Du das jemals hinterfragt? Jetzt :Dbist Du zufällig 1 aus 100 UET in der komfortablen Position, als UET wesentlich weniger Geld zu haben, als der BET. Das macht es vielleicht einfacher, sich da gedanklich ;) ein Gerüst zu bauen, wo man sich dran lang hangeln kann, denn bei dem "normalen" Mangelfall UET geht es oft wirklich an die Existenz, davon bist Du so weit entfernt wie nur was (wenn ich das richtig einschätze).


    Ich würde Dir raten, warte erst mal das Urteil ab. In der Zwischenzeit, rechne damit, daß Du zukünftig Unterhalt zahlen wirst, richte Dein Leben darauf ein. Du hast da einen großen Vorteil, Du kannst Dich darauf einstellen ;).


    Und lass Dir sagen. Geld (für sich) ist nicht alles :wink


    Und, bei dem ganzen Gerangel um Geld, würde ich nie mein Kind (meine ;) ) aus den Augen verlieren wollen.


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Hallo,


    müsste oder könnte sie nicht eine Gehaltsstufe höher veranlagt werden, wenn sie nur einem Kind Unterhaltspflichtig ist?


    Also anstatt 334 Euro müsste sie doch 356 Euro zahlen, oder sehe ich dass Falsch?


    UlrikeBerlin,


    natürlich können sich die Eltern einigen und das ist mit Sicherheit die bessere Lösung, aber dafür ist es in diesem Fall bestimmt zu spät, das ist jedenfalls meine Einschätzung!


    Außerdem, wer spart denn dann wirklich, für das 13 Jährige Kind der BET oder der UET???


    Gruß Vater 1971

  • Also anstatt 334 Euro müsste sie doch 356 Euro zahlen, oder sehe ich dass Falsch?


    Ist doch vollkommen Wurscht, hier geht es doch nicht um 20 Euro mehr oder weniger. Es geht um die Unterhaltspflicht an sich ;)


    Und zu dem Vorschlag, ich denke, der Kindesunterhalt ist dazu gedacht, den laufenden ;) , maximal "vorhersehbaren" Bedarf des Kindes zu decken. Wär mir neu, dass UET da zu entscheiden hätte, wie und wann der verwendet werden darf (zumal ja dafür genug Geld im Haushalt des BET vorhanden zu sein scheint).


    :frag


    LG

  • Yogi es war ja nur ein Vorschlag, ob man den KV nicht fragen kann, dass das Geld auf ein Sparbuch geht, wenn das verhindert, dass sich beide vor Gericht bekriegen. Mir ist schon klar, dass der UET nicht bestimmen kann wofür das Geld ausgegeben wird, aber vielleicht KV sich ja darauf ein, weil genug Geld vorhanden ist? Ansonsten wäre ich froh überhaupt Unterhalt auf diesem Wege zu bekommen und einfach zu sagen: du bezahlst den Tanzunterricht, sie braucht neue Schuhe, bitte kauf ein Geschenk für ihre beste Freundin zum geburtstag etc. Herrlich wär das, das würde mich doch entlasten! Aber naja ist OT.


    Bei meiner Tante hat das so geklappt, ich wollte nur mal zeigen, dass es manchmal auch so geht.

  • Hallo Yogi,


    Zitat

    Ist doch vollkommen Wurscht, hier geht es doch nicht um 20 Euro mehr oder weniger. Es geht um die Unterhaltspflicht an sich


    Verachte nicht 20 Euro, das sind 20 Hamburger bei MD!


    Gruß Vater 1971

  • Korrekt wäre gewesen, zu sagen,
    "klar, das Kind ist bei Dir, deswegen steht ihm jetzt das selbe zu wie als es bei mir war."
    Natürlich unter Berücksichtigung der geringeren finanziellen Leistungsfähigkeit.


    So sieht es aus ;)


    LG


  • Bei dieser Rechnung finde ich ja schon fast das Weniger unterhalt kindeswohlfördern ist 20 mcD hamburger weniger im Monat ist aufjeden fall besser als mehr ^^


    Generell finde ich es immer etwas Komisch wenn man deutlich mehr geld hat auch noch unterhalt zu verlangen , denn meistens kämme der bei dem das Kind lebt und auch das Kind auch Prima ohne dieses
    Geld aus für den der es zahlen muss ist das aber ein erheblicher einschnitt.


    Fragwürdig finde ich aber diese Sparbuch sache denn dann hat das was von dem anderen geb ich es nicht.

    *Alles Häschen und so *

    Einmal editiert, zuletzt von Zat ()

  • Ich betrachte die Sache mal von der anderen Seite.


    Aktuell verdiene ich wesentlich mehr als mein Ex, vermutlich mehr als das Doppelte. Unser gemeinsames Kind hat aber trotzdem Anspruch auf KU. Ich leiste täglich meinen Teil in Form von Erziehung, Lebensmitteln, Unterkunft, Nebenkosten etc. Warum sollte der andere ET von jeglicher finanzieller Pflicht befreit werden?
    Bevor einer fragt: Sohn kann nicht zum Papa ziehen, denn der lebt in Thailand.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Zat

    Zitat

    Generell finde ich es immer etwas Komisch wenn man deutlich mehr geld hat auch noch unterhalt zu verlangen , denn meistens kämme der bei dem das Kind lebt und auch das Kind auch Prima ohne dieses
    Geld aus für den der es zahlen muss ist das aber ein erheblicher einschnitt.


    :hae:


    Du hast aber schon mit bekommen, dass das hier :winken: erst seit 2 Jahren so ist.


    Und wie Du sicherlich sehr gut weisst, leistet der UET seinen Teil in Bar Unterhalt, der BET in Natural bzw. Betreuungsunterhalt. :troest


    Generell :-) finde ich, ET sollten so weit zusammen arbeiten, dass eine Trennung für beide ;) ET und die Kinder erträglich gestaltet wird


    So weit zur Theorie. Praktisch - moralisch - ist TE hier ihrem Kind zum bar Unterhalt verpflichtet, so oder so, die Frage ist nur, fällt das ausnahmsweise weg, weil BET in gerade dem Fall ausnehmend "gut" verdient, das wird das OLG klären. Die Wahl haben 99% der UET schon mal nicht.


    Und generell sehe ich persönlich :brille hier auch keine Härte.Hier geht es ja letztendendlich auch nur um 1 Kind.


    TE fällt halt in die Mühlen der üblichen Gesetze, wie jede (r) gewöhnliche UET andere auch. Da geht es dann schon mal an's Eingemachte,
    deswegen wird ja auch dieser Weg zum OLG gewählt.


    ist aber nur meine Meinung als Laie (und, btw.) für 2 Kinder Unterhalt zahlender UET :D


    LG

  • Das Urteil des OLG ist vollkommen irrelevant.


    Es gibt ein Urteil des BGH.
    Es ist nicht automatisch beim doppelten Einkommen.
    Es kann aber i.R. davon ausgegangen werden das der BET dann zum Barunterhalt verpflichtet wird.
    Aber nur wenn es wirklich so ist das er mehr als das doppelte Netto hat. (Abzügl. aller abzugsf. Ausgaben)