Habe ich Anspruch auf Trennungsunterhalt??

  • Hallo alle,
    mein noch Ehemann hat sich von mir vor kurzem getrennt. Wir haben ein gemeinsames Kind. Es ist drei Jahre alt. Seit der Trennung vor drei Monaten bekomme kaum Geld von meinem Ex. Ich bin Studentin und arbeite nebenbei als Werstudentin und verdiene pro Monat max. 700 Euro netto. Mein Ex war der Hauptverdiener. Er vedient 2000 Euro netto. Nach der Trennund ist er der Meinung, dass ich keinen Anpruch aud Trennungsunterhalt habe, weil ich selber arbeite. Ich habe mich von ihm natürlich nicht einschüchtern lassen und direkt nach seinem Auszug einen Anwalt engagiert. Seitdem der Ex weg ist, hat er einmal 133 Euro überwiesen. Angeblich soll das Kindesuntehalt für mein Kind sein. Also so wie ich mir die Düsseldorfer Tabelle angeschaut habe, wüsste ich nicht wie er auf diesen Betrag gekommen ist!!. Ich war mir ziemlich sicher, dass ich Anspruch auf Trennungsunterhalt habe wegen meines niedriegen Einkommens im Vergleich zu seinem und da ich vor allem unser Kind betreue. Ich habe eine Stufenklage beim Familiengericht eingereicht, weil er meinem Anwalt keine Auskunft über seine Einküfte geben wollte. Er behauptet, dass er mit dem Gericht alles "geregelt" hat und drauf folgte der Beschluss, dass er nicht dazu verpflichter ist mir Unterhalt zu zahlen. Wobei ich mich wundere, dass mein Anwalt vom Gericht keine Mitteilung jeglicher Art bekommen, wenn wriklich eine Entscheidung gefallen ist. Ich muss sagen, dass ich mir jetzt nicht mehr sicher bin, ob mein Kind und ich etwas von ihm bekommen. Ich bitte um Rat!!!!

  • Ich würde sagen: glaube nicht, was dein Ex dir erzählt, weil das nur Müll ist. Er ist verpflichtet dir Kindesunterhalt zu zahlen, und bis Ihr geschieden seid Trennungsunterhalt (sofern da keine größere abzugsfähige Kosten sind wird er auch dafür Leistungsfähig sein).


    Und mach dir keine Sorgen: Seit dem Auskunftsersuchen deines Anwaltes läuft alles als Unterhaltsschulden auf. Er wird das, was er jetzt nicht bezahlt, nachbezahlen dürfen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Und mach dir keine Sorgen: Seit dem Auskunftsersuchen deines Anwaltes läuft alles als Unterhaltsschulden auf. Er wird das, was er jetzt nicht bezahlt, nachbezahlen dürfen.


    Ist das richti? Ich dachte immer erst ab dem Moment wo er aufgefordert wurde Betrag X zu zaahlen.

  • Normalerweise geht die Aufforderung zur Auskunftserteilung mit der Aufforderung zur Zahlung einher. Da kann man also von ausgehen, dass das Gericht rückwirkend ab einem bestimmten Datum den Unterhalt ansetzt.


    Hier ist es so, dass zuerst der Kindesunterhalt berechnet wird. Den muss der Vater zahlen. Die Höhe kannst du dir in der DüTa ungefähr ansehen. Bei 2000,- Euro netto ist das ein bisschen höher als die 133,- Euro, die er errechnet hat.


    Trennungsunterhalt steht euch beiden zu. Und zwar jeweils 3/7 vom Einkommen des anderen, 4/7 behält man selbst. Abgezogen wird aber jeweils ein Selbstbehalt von rund 1000 Euro. Der wird in eurem Fall mutmaßlich dazu führen, dass du ihm (rechnerisch) nichts bezahlen musst.



    Ich weiß jetzt nicht, was zeitlich die Trennung "vor kurzem" bedeutet. Aber du scheinst noch nicht einmal die Eingangsbestätigung vom Gericht bekommen zu haben. Als erstes kommt nämlich eine Rechnung für die Hinterlegung der Verfahrenskosten. In dem Stadium seid ihr noch nicht einmal ... Sechs bis acht Wochen kann man von Gericht zu gericht rechnen, bis ein Unterhaltsverfahren aufgenommen wird. Zweiter Schritt ist dann, dass dem Beklagten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben wird. Dafür hat er auch mindestens 14 Tage Zeit. Zumal er sich verpflichtend einen Anwalt besorgen muss. Die Stellungnahme geht deinem Anwalt zu zur Gegenstellungnahme - wieder 14 Tage mindestens. In der Realität muss man damit rechnen, dass so Verfahren schon sechs bis neun Monate laufen, bis es zu einem Gerichtstermin kommt. Darauf solltest du dich, auch finanziell, einrichten


    Unter der Berücksichtigung des von dir genannten Einkommens solltest du übrigens Verfahrenskostenhilfe beantragen.
    Und für den Übergang beim Jugendamt "Unterhaltsvorschuss" beantragen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • erstmal danke für eure Beiträge,


    Volleybap: Gerichtskosten habe ich schon zahlen müssen, sonst hätte das Verfahren erst gar nicht beginnen dürfen. Mit "vor kurzem" meinte ich drei Monate. Trennungsunterhalt sowie Kindesunterhalt hab ich dann sofort nach der Trennung durch meinen Anwalt aufgefordert. D.h. egal wie lange das Gerichtsverfahren Zeit mit sich nimmt wird der Unterhalt ab diesem Zeitpunkt berechnet. Unterhaltsvorschuß habe ich schon beim jugendamt beantragt. Leider dauert dies auch von 2 bis 3 Monaten, wobei mir die Hoffnung gegeben wurde, dass dies der schnelleste Weg ist ans Geld zu kommen. Jetzt bleibt mir nichts anderes übrig als zu warten und genau deswegen mach ich mir Sorgen über das finanzielle, weil ich außer meinem Einkommen und dem Kindergeld meines Kindes keine weitere Einkommensquellen habe. Von Verfahrenskostenhilfe habe ich mal gehört, werde ich meinen Anwalt darauf ansprechen wenn ich nächste Woche zum Termin gehe.

  • Unterhaltsvorschuß habe ich schon beim jugendamt beantragt. Leider dauert dies auch von 2 bis 3 Monaten, wobei mir die Hoffnung gegeben wurde, dass dies der schnelleste Weg ist ans Geld zu kommen.


    Unterhaltsvorschuss ist eine regelmäßige, monatliche Leistung. Dies bedeutet, dass das Jugendamt einen Entscheid über eine Bewilligung auch innerhalb von vier Wochen erteilen muss. (Und so ist es auch üblich.) Da solltest du umgehend eine Sachstandsanfrage stellen. Schriftlich.


    Die Bearbeitung eines Antrags ist eigentlich sehr einfach. Denn es wird zwar der Vater angeschrieben, um den Vorschuss beizutreiben von ihm. Aber die Zahlungen haben sofort zu erfolgen, ohne Klärung mit dem Ex. Darum heißt es "Vorschuss".

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich weiss jetzt nicht genau in welchem Monat der Vater die 133€ gezahlt hat. Ich könnte mir vorstellen, das das JA und sein Anwalt an ihn heran getreten sind zwecks Einkommensprüfung. Und er dann daraufhin mal schnell den Mindest-KU bezahlt hat. Vielleicht erklärt das die Verzögerung beim Amt, weil die ja dann für den jeweiligen Monat quasi nicht zuständig sind/ waren. Allerdings erklärt es nicht, das du bisher noch keinen Bescheid darüber hast, ob du nun UVG bekommst und in welcher Höhe. (Da würde ich auch nachhaken.)
    Denn er kann ja auch nur bsp.weise 50 € bezahlen, dann stockt das Amt auf bis auf maximal 133€ für 3-Jährige. Ob sie sich den Restbetrag dann von ihm wiederholen oder er nachweislich wirklich nicht mehr zahlen kann, sollte ja die Einkommensprüfung ergeben.
    Stimmt das so?


    Beim Trennungsunterhalt kenn ich mich nicht aus, aber wenn schon der Mindest-KU nicht oder nicht voll bezahlt werden kann, vermute ich mal, das der auch flach fällt. Wo nix ist, kann man nichts holen.
    Aber bei 2000€ NETTO sollte eigentlich mehr rumkommen als 133€ Mindest-KU.

    Wer für 50 Cent isst, kann nicht für 5 Euro kacken... :bldgt:


    Damit schönen Gruss an K. :wink

  • Ich weiss jetzt nicht genau in welchem Monat der Vater die 133€ gezahlt hat. Ich könnte mir vorstellen, das das JA und sein Anwalt an ihn heran getreten sind zwecks Einkommensprüfung. Und er dann daraufhin mal schnell den Mindest-KU bezahlt hat. .


    133 ist nicht der Mindest-KU.


    Es ist der Betrag des Unterhaltsvorschusses.


    Mindes-KU liegt bei 317 Euro minus halbes Kindergeld.

  • Ok, sorry. Dann hab ich mich falsch ausgedrückt.


    Eigentlich wollte ich nur sagen, das der KV vielleicht die 133€ gezahlt hat um das JA zu befriedigen.
    Sorry fürs Durcheinander-Würfeln.

    Wer für 50 Cent isst, kann nicht für 5 Euro kacken... :bldgt:


    Damit schönen Gruss an K. :wink

  • Eigentlich wollte ich nur sagen, das der KV vielleicht die 133€ gezahlt hat um das JA zu befriedigen.

    Ja die 133 Euro sind laut Verwendungszweck Kindesunterhalt für Januar. Aber ich frag mich was er mit dem Unterhaltsvorschuß zu tun hat. Er kann doch nicht irgend einen belibigen Betrag überweisen, ohne dass er eine Stellungnahme vom Jugendamt bekommen hat. Also die Bearbeitung meines Antrags beim Jugendamt läuft gerade und habe erst gestern fehlende Unterlagen nachgereicht.
    Übrigens einen Anwalt hat er noch nicht eingeschaltet, weil er sich die Verfahrenskosten sparen möchte. Er lässt mich quasi handeln und alle Kosten tragen und würde dann nur reagieren, wenn es sein muss.
    Das beste noch er hat ausdrücklich gesagt, dass er mir keinen Unterhalt für mein Kind -für mich sowieso nicht- in die Hand geben wird, sondern für das Kind alles selber kaufen :hae: . Also sowas kann nicht von einem kommen, der sich mit dem Gesetz auskennt sowie er behauptet hat.

  • Das Gericht wird ihm die Klage zukommen lassen und den Hinweis, dass zwingend ein Anwalt vorgeschrieben ist. Bringt er den nicht bei, wird ein Versäumnisurteil erfolgen und der Klage so stattgegeben ...
    Die Kosten in Familienrechtsverfahren werden im Normalfall gegeneinander aufgehoben (jeder trägt seinen Anwalt), die Verfahrenskosten geteilt. Darum solltest du schauen, ob du Verfahrenskostenhilfe bekommst. Grob gerechnet entstehen als Kosten ungefähr die Summe, die einen Jahresunterhalt ausmacht. Damit ahnst du bereits, was auf dich zukommen kann ...


    Die 133 Euronen hat er sich vielleicht irgendwo angelesen. Ansonsten wäre die Trefferquote auf genau diesen Betrag schon seltsam. Natürlich kann er "irgendeinen" Unterhalt überweisen. Verboten ist das nicht. Es reicht halt nur nicht. Vor allem nicht als Einmalbetrag.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Aber noch mal kurz zu deiner aktuellen finanziellen Lage: Du kannst aufstockendes Harz-4 beim JC beantragen. Dann stehst du solange nicht im Regen, und musst nicht von der Hand im Mund leben.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Bezahlt er vielleicht noch die Miete?


    sonst unglaublich, was er sich da leistet....


    Als allererstes würde ich auch UV beim JA beantragen, und aufstockendes Hartz IV-
    die machen ihm dann schon die Hölle heiss :brille

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • Eine Studentin bekommt nichts vom Jobcenter


    Dafür ist es auch nicht gedacht :frag


    Studenten können Bafög bekommen, falls Eltern nicht leistungsfähig sind
    oder auch elternunabhängiges Bafög, falls die Voraussetzungen stimmen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Während des Trennungsjahres wenn ihr verheiratet seid hast Du bis zur entgültigen Scheidung ANspruch auf sog. Trennungsunterhalt. Das werden die Gehälter zusammengelegt und wer weniger verdient bekommt Unterhalt - ist jedenfalls bei uns so.


    Lt. Unterhaltsrechner im internet stehen Dir 432 € Unterhalt für DICH plus 239 € Unterhalt fürs Kind zu im Trennungsjahr.

  • Sie hat aber Einkommen aus Erwerbstätigkeit ;) .
    Ist also keine klassische VZ Studentin. und selbst wenn, auch die haben den selben Anspruch auf Leistungen analog Grundsicherung, welches Amt die zahlt, spielt ja erst mal keine Rolle. zudem ist sie AE, für sie gelten also andere Regeln als für 0815 Studenten Anfang 20.


    Zurück zum Fall. Natürlich steht dem Kind KUH zu und ihr TUH. Mit dem Kindergeld und dem Einkommen aus dem Job als Werkstudentin sollte das zumindest im Jahr 1 nach Trennung locker reichen, um ohne Amt über die Runden zu kommen, zur Not gibt's auch noch Wohngeld.


    Der eingeschlagene Weg ist schon der Richtige.


    LG

  • zur Not gibt's auch noch Wohngeld.


    Das gibt´s auch nicht als Student. ;)


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


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  • @Babbe!
    Doch, sobald man mit 1 Angehörigen zusammen im Haushalt lebt, der die selbst. Nicht. studiert oder und ich denke, dies ist hier der Fall ;)


    LG

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