Nachweis Geldeingang Konto

  • Huhu,


    mein SB vom Jobcenter hätte gerne Nachweise über Zahlungseingänge auf meinem Konto. Diese belaufen sich auf min. 0,33 Euro und max. 30 Euro einzeln, max. 73 Euro in einem Monat. Entstanden sind diese Dinge aus privaten Verkäufen auf diversen Plattformen, ein Bücherverkauf über momox (der in 3 Teilen bezahlt wurde, daher einmal nur 0,33 Euro)... also eigentlich was vollkommen normales.


    1.) Muss ich Nachweise über solche Summen erbringen?


    2.) Wie kann ich so was nachweisen? Gibt ja keine Rechnungen... nur Kontoauszüge, die ja auch vorliegen. Da steht ja meist auch der Verwendungszweck bei.


    3.) Der aktuelle Bescheid ist wegen dieser fehlenden Nachweise nur vorläufig. Kann es also passieren, dass mir da irgendwas abgezogen wird? Ich meine, ich hätte mal was von 100 Euro anrechnungsfreiem Zuverdienst gehört, wobei ich ja nichtmal gearbeitet hab, sondern einfach nur was verkauft hab... und das darf ich doch bis zu einer gewissen Grenze (100 Euro, die ich noch nie überschritten hab, wüsste gar nicht womit)?


    Danke euch schonmal.


    LG, NiTi

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • bei der Summe würde ich von einer Vermögungsumwandlung ausgehen und die wird nicht angerechnet - muss aber ggfls. nachgewiesen werden, das du damit keinen Gewinn gemacht hast.
    Vielleicht kannst du eine Übersicht von momox ausdrucken ?


    Anders wenn du Gegenstände mit Wertzuwachs/Gewinn verkaufst.

  • Gehts da nur um ebay? Davon war kein einziger Cent...


    Also die Bücher für momox waren alles ältere Dinger, meist mit 15 Cent berechnet. Dafür eben massig viele, die Liste könnte ich weiterleiten. Das waren insgesamt aber auch nur 35 Euro und ein paar Zerquetschte. Der Rest, na ja... Gewinn sicherlich nicht. Eher Umwandlung von Vermögen, der Ausdruck war mir noch nicht geläufig.

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    Einmal editiert, zuletzt von NiTi ()

  • Das is jetzt nicht wahr, oder? Über Verkäufe von meinem Eigentum hab ich Weihnachten und den 18. meiner Tochter finanziert, über weitere Verkäufe die benötigen Neukäufe an Klamotten für meinen Sohn. Zwar hab ich schonmal daran gedacht, dass es anstrengend werden könnte, denen jeden einzelnen Posten erklären zu müssen (und beruhigte mich damit, dass ich das hoffentlich nicht muss), aber nachweisen?????

    LG Sankofa



    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen.
    Egal wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf
    das Brett kacken und herum stolzieren als hätte sie gewonnen.

  • Ich weiß es hier vom JC, daß die Kontoauszüge verlangen. Bei den Summen wird das kein Problem sein und da es wie die anderen schrieben Privatverkäufe sind ohne Gewinnerzielung, werden die auch nichts in Anrechnung bringen können. Du musst es halt nur auf Verlangen vorlegen und darlegen, warum da Geldeingänge auf dem Konto sind.


    Probleme würde es geben, wenn da Zahlungen eingehen, weil man z.B. gearbeitet hat.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Na ja, die Kontoauszüge liegen ja alle schon vor. Die muss ich bei Antragsstellung direkt mit abgeben und die werden da dann kopiert. Bei jedem Zahlungseingang steht auch ein Betreff bei, heißt, es ist ersichtlich, warum da mal 10 Euro eingegangen sind etc. Es sind weder regelmäßig wiederkehrende Beträge noch dieselben Menschen, die da Geld eingezahlt haben... also eigentlich ziemlich eindeutig, dass es sich um reine Verkäufe von irgendwas handelt. Und eben weil die Summen so gering sind, wundert mich der Aufwand da... :frag

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  • Dass der SB momox nicht kennt kann natürlich sein. Erklärt aber nicht die Anforderung von Nachweisen über Geldeingang von Privatpersonen in Höhe von 10 Euro... na ja, ich ruf morgen mal an und frag nach.


    Wie gesagt, bei ebay verkaufe ich nichts. Das lief alles privat ab, hier zb, oder bei ebay Kleinanzeigen. Und da gibts auch keine Nachweise... ich musste auch vorher noch nie so was vorlegen. :frag Dieses Mal vielleicht, weil es etwas mehr war? Also eben maximal 73 Euro im Monat? Ach, ich werds morgen am Telefon wohl hoffentlich erfahren. Dienstags ist da niemand zu erreichen...

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  • Ich würde an deiner Stelle schriftlich an das Jobcenter herantreten und denen schreiben, dass das Summen aus privaten Verkäufen sind, die du weiter nicht nachweisen kannst.
    Dass es sich dabei um Vermögensumwandlung handelt würde ich ebenfalls vermerken.
    Dann abwarten, was die machen.
    Je nach dem wie die reagieren kannst du dann in Widerspruch gehen.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Ich stelle gerade fest: es ist ein neuer SB. :brille Liegt dann wohl daran... also abwarten, was sich da morgen ergibt.

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  • Mir haben Sie letztes Jahr einen Ebay-Verkauf angerechnet, bei dem ich eigentlich keinen Gewinn gemacht hab, eher plus minus/null. Von Vermögensumwandlung wusst ich da noch nix und ich war im Babyeinrichtungstress... Allerdings bin ich aufstocker, vllt. gibts da andere Regeln.


    Naja, egal jetzt weiß ichs. Die 39€ machen den Kohl auch nicht mehr fett. :frag

  • Eluchil,
    dann würde ich nach §44 SGBX einen Ü-Antrag stellen, denn die Anrechnung war rechtswidrig...


    Auch ist die Vorratsdatenspeicherung von Bankdaten (dazu gehört auch das Kopieren von Kontoauszügen) nicht erlaubt. Nur bei Betrugsverdacht und dann muss die Möglichkeit der schriftlichen Verteidigung gegeben werden. Dazu wurde von den Landesdatenschutzbeauftragten ein Regelwerk herausgegeben.


    Wenn allerdings die im Städte und Gemeindebund diskutierte Neuerung zum SGB II durchgesetzt wird, dann sollen demnächst automatisierte Datenabgleiche mit online-Verkaufsplattformen möglich sein...


    Der gläserne Hartzi.... wären die mal bei Schatzmeistern und Co. auch mal so transparent... da kommt keiner auf die Idee, wegen Betruges am Sozialstatt eine Strafanzeige zu erstatten, die der ALG II Empfänger frei Haus bei 2,50 € unberechtigt erhaltenen Leistungen bekommt...

  • Also, muss man der ARGE keine Kontoauszüge schicken?? :schiel Ok, reicht das auf das Verbot von Vorratsdatenspeicherung hinzuweisen?? :hae:


    :thanks::knuddel § 44 SGB II, jaah da war doch was. Wobei mir grad einfällt, der bescheid mit der Anrechnung nur vorläufig sein könnte. Wenn ich die Rechtswidrigkeit durchkriege, dann würde ich für 1 Monat noch Leistungen nachgezahlt kriegen. Wegen der 39€ wurde eine Zahlung für 1 Januar 2013 abgelehnt. Es war ein Privatverkauf bei Ebay eines Tolkien Calendar Sets, für wo ich mind. 10 € mehr bezahlt hab, als ich eingenommen hab.
    Ich guck mal.


    Tex, you made my day...

  • ganz einfach. du gehst in dein kundenkonto und druckst die daten dazu aus. dort werden die verkäufe wie bei ebay oder amazon.de gelistet sein. vorsichtig solltest du sein. bei mehr als zehn verkäufen, könnte man dich als gewerbsmäßigen verkäufer einstufen.

  • Vermögensumwandlung. Das sollte ich nun einfach nochmal schriftlich (per Mail) erklären, und gut ist. :frag Der neue SB ist nur die Vertretung vom eigentlichen SB...

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