Integrationshelfer ja oder nein.....

  • Im Zeugnis dürfen weder Diagnosen noch Schulbegleiter oder andere Nachteilsausgleiche stehen.


    Wenn die Jugendamtsachbearbeiterin der Meinung ist, dass es später mal negative Folgen hat, dann sollte sie dies auch belegen können. Meine Vermutung dazu: Ein I-Helfer ist nicht billig, die Jugendämter sollen sparen - da wird erstmal probiert, ob man jemanden abhalten kann, etwas zu beantragen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Du must doch sowieso erstmal ein Antrag auf ein ihelfer stellen beim Jugendamt*muß ja jemand zahlen*.Dann wird beim Antragstellen was für eine Person am besten geeignet wäre*ob männlich,weiblich,Student,1€ jobber,Facherprobt* dann muß ermittelt werden"wo" dieser im einsatzt kommt.Und das kannst du nicht alleine entscheiden, da muß die Schule mitwirken!!!Den sie muß ihr ok geben,das eine fremde Person zugang zum Schulgelände hat und natürlich die Lehrkraft das sie sich nicht anstößt damit und Mitteilt,wo diese Hilfe benötigt werden tut.
    Du kannst nicht einfach sagen,er braucht ein ihelfer,ohne Ok vom Lehrer und Schule geht garnix!!!!Das heißt aber erst für die Schule, schauen wie es läuft....
    Dann wen es soweit ist,das diese ok sagt, mit der zustimmung vom Jugendamt die diesen bezahlen muß.wird der Ihelfer "eingekauft",von Vereine,Kirche oder direkt vom Jugendamt.das wiederrum heißt,da die anfrage daran sehr hoch ist Warteliste.....und wen jemand frei ist,muß dieser getestet werden ob es passt...wir hatten 3 versuche bis wir den richtigen hatte,ein Student der Kinderpyschologie studieren tut.Dieser wird erst Zeitlich begrenzt genehmigt und muß regelmässig weiter bewilligt werden....
    Allso, stell dir das mal nicht so einfach vor.und sowas darf nicht im Zeugniss notiert werden,es werden nur Diaknostiken und Lernschwierigkeiten notiert,alles andere geht niemanden was an

  • Haselmaus, Diaknotiken dürfen drin stehen wen sie die Noten beeinflussen(Verhaltensbenotungen aber nur) aber nur 1 malig*meistens in der ersten Klassse* danach nicht mehr,wen man weg geht von den beurteilungen und zu den Noten kommt,darf garnix mehr drin stehen....habe ein asperger,daher weiß ich das.Ist aber auch abhänig vom bundesland

  • Wen §35,a festgelegt ist*auch durch ein Gutachter das kann passieren das man zu einen muß vom jugendamt*MUß wirklich MUß das Jugendamt dieser zahlen.Ich hatte die ehre deswegen mal zu klagen,weil das JA es nicht zahlen wollte trotz Gutachterbesuch.Habe geklagt in Eilverfahren.Habe haushoch gewonnen und da keiner vom JA bei der verhandlung erschien gab es noch eine fette Geldstrafe als auflage für sich*der Richter war stinke sauer*...Ein Ihelfder kostet pro std. für das Jugendamt von 32€ bis 42€ je nach quali,und je mehr dieser in Einsatzt kommt je tuerer....kann man irgendwo verstehen das sie gern gegenarbeiten,aber für das kind,wäre es mir scheiß egal,was muß das muß

  • Ein I-Helfer ist nicht billig, die Jugendämter sollen sparen - da wird erstmal probiert, ob man jemanden abhalten kann, etwas zu beantragen.


    Das wäre natürlich ein starkes Stück. :nawarte:


    Den sie muß ihr ok geben,das eine fremde Person zugang zum Schulgelände hat und natürlich die Lehrkraft das sie sich nicht anstößt damit und Mitteilt,wo diese Hilfe benötigt werden tut.


    Die Schule hat schon ok gegeben. Erzieher und ich sind seit einem halben Jahr in Kontakt mit der Schule aufgrund der Problematik. Es gibt noch ein weiteres Kind mit einem I Helfer. Es wäre kein Problem von Beginn an mit einem zu arbeiten. Auch die beiden Lehrer sind informiert worden, die die ersten Klassen übernehmen, dass es sein kann dass ein IHelfer kommt.


    Es gäbe wohl auch die Möglichkeit mit meinem Einverständnis , ihn während des Unterrichts ne Runde über den Schulhof zu schicken, wenn es mal nicht mehr geht. Das machen die im Kindergarten auch mit ihm. Aber das löst für den Moment erstmal nur das Konzentrationsproblem, und nicht das Sozialverhalten. :rolleyes2:


    MUß wirklich MUß das Jugendamt dieser zahlen.



    Das ist gut zu wissen!


    Zitat

    Haselmaus, Diaknotiken dürfen drin stehen wen sie die Noten beeinflussen(Verhaltensbenotungen aber nur) aber nur 1 malig*meistens in der ersten Klassse* danach nicht mehr,wen man weg geht von den beurteilungen und zu den Noten kommt,darf garnix mehr drin stehen....habe ein asperger,daher weiß ich das.Ist aber auch abhänig vom bundesland


    Danke für die Information!!!


    LG Sarah

    Wer den Kopf steckt in den Sand- wird am Hinterteil erkannt.... :wink

  • Hei


    Ich hab mir gerade mal die mühe gemacht und mit einem freund gesprochen der bei der stadt oldenburg als beamter arbeitet. Er hat verwaltungsrecht studiert und ist unter anderem
    damit betraut die richtigen bewerber für entsprechende stellen zu finden.


    Ein gesetzt das bewerbern den zugang zu einer beamtenlaufbahn aufgrund einer inanspruchnahme eines integrationshelfers verweigert ist ganz offensichtlich nicht existent. Im gegenteil verstösst es sogar gegen die vorschriften des allgemeinen gleichbehandlungsgesetzes (AAG)


    Seines wissens hat es auch noch keinen fall gegeben in dem ein bewerber wegen solcher voraussetzungen abgelehnt wurde.
    Auch darf in einem bewerbungsgespräch bzw einer ausschreibung nach so etwas nicht einmal gefragt werden.
    Für ein einstellungsverfahren ist allein der psychische und physische gesundheitszstand zu bewerten der AKTUELL für die stelle von belang ist. Vorkommnisse VOR erreichen des 16 lebensjahres kommen da auf keinen fall in betracht, wenn es nicht sogar verboten ist diese mit ein zu beziehen.
    Beim dienst an der waffe als berufssoldat/polizist oder zöllner kann das aber unter umständen von relevanz sein da der dienstherr hier eine Psychische integrität vorraussetzen muss. Muss dann gegebenfalls durch gutachten als unbegründet dargestellt werden
    Eine generelle verweigerung zum dienst bei der truppe lässt sich aber daraus auch nicht herleiten.


    Ich denke also mal das die dame vom ja hier fehlinformationen weitergegeben hat. Wissentlich oder unwissentlich will ich mal nicht bewerten.
    Im zweifelsfall kannst du aber nachfragen wo her diese informaion kommt.




    grüsse Johann

    Einmal editiert, zuletzt von Mareritt ()

  • @ mareretti,
    Dieses Gesetzt sagt zwar das man einen bestimmten Prozentsatzt (sind es 2 oder 3%)an Behinderte in einem Unternehmen aufnehmen muß,aber nicht welche Art von behinderung.....und das ist der Punkt. Den es werden wirklich jemand lieber genommen der eine Proteste trägt,ein Hörgerät ja sogar Brillenträger gelten als "Sehbehindert"...so wird das Gesetzt ausgelegt,so ist die realität und nicht wirklich behinderte aufgenommen.Sprich Rollstuhlfahrer geschweige Menschen mit Soziale Störungesbilder......(gibt aber auch ausnahmen,was sehr sehr selten ist)



    Der §35,a zwingt das Jugendamt alle extra Leistungen auszugleichen,und wen sie dieses nicht nachkommen möchte....bitte zum Anwalt gehen...aber es gibt unterschieden zwischen §35,a und §39...da liegt der Hund begraben.§35,a gehört zur kindsgefährdung=Jugendamt ,und §39 worunter viele Menschen mit behinderungen fallen(den das bestimmt leider der Mensch der die Diagnose macht) ist wiederrum das Behindertenreferat zuständig.(in manchen Orten heißt es anders oder haben ander Amtsbezeichnungen dafür)...da ist wirklich mit VORSICHt umzugehen


    Schulen tragen super gerne Auffälligkeiten in den Zeugnisse ein,nur dagegen kann man sich wären.Sohni hat nichts mehr drin stehen(Asperger-LRS),das war aber in der Grundschule NICHT so.da trampelte man super gerne auf der LRS rum,heute ist das ja anders.
    Beruflich,sehe ich es realistisch...Hier,keine Zukunft!!!
    er macht die Schule fertig,vielleicht hängt er noch ein paar jährschen daran und dann ab in den Norden.In dänemark,in den Nordländern schätzt man autisten für ihre genauigkeit,da ist ihre dazugehörige"eigenheiten" nicht wichtig.Nokia,ist ganz scharf auf Autisten als beispiel.Ich möchte mir nicht vorstellen ihn hier in eine Behindertenwerkstatt zu sehen,nur weil die gesellschaft ihn nicht möchte,dafür hat er zuviel in der Birne

  • Mit einem Intertrationshelfer, alles gut und schön, kann er später einige Berufe nicht ausüben.


    so nen Mist hab ich noch nie gehört :ohnmacht:


    es wird nirgendwo gespeichert, und schon gar nicht darf irgendjemand solche Daten abgreifen...


    Im Endeffekt ist es wie bei einer Schwerbehinderung- niemand ist verpflichtet, diese seinem AG mitzuteilen-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hei

    @ mareretti,
    Dieses Gesetzt sagt zwar das man einen bestimmten Prozentsatzt (sind es 2 oder 3%)an Behinderte in einem Unternehmen aufnehmen muß,aber nicht welche Art von behinderung.....und das ist der Punkt. Den es werden wirklich jemand lieber genommen der eine Proteste trägt,ein Hörgerät ja sogar Brillenträger gelten als "Sehbehindert"...so wird das Gesetzt ausgelegt,so ist die realität und nicht wirklich behinderte aufgenommen.Sprich Rollstuhlfahrer geschweige Menschen mit Soziale Störungesbilder......(gibt aber auch ausnahmen,was sehr sehr selten ist)

    Nein, das ist so nur zum teil richtig.Das AAG regelt AUCH den umgang mit behinderten bzw dessen anstellungsquotte aber darüber hinaus noch wesentlich mehr.
    Auch ungleichbehandlungen gesunder menschen aufgrund von alter, ehtnik und weiss der geier noch für gründe werden hier geregelt.
    Das ist also kein gesetzt das speziell für behinderte menschen gemacht ist.


    Gruss Johann


  • Dazu fällt mir ein :thanks: Das du dir diese Mühe gemacht hast. Das sind, genauso wie Feli ihre Angaben doch mal hieb und stichfeste Argumente aus den beiden Sichten wie ich sie brauche. Einmal jemand der damit täglich umgeht und eine Mutter, deren Kind betroffen ist.


    Aber allen anderen danke ich ganz genauso, weil einfach mal andere Sichtweisen wie ich sie habe auch wichtig sind um Licht ins dunkle zu bringen.


    Schulen tragen super gerne Auffälligkeiten in den Zeugnisse ein,nur dagegen kann man sich wären


    Das ist gut zu wissen, dass man sich wehren kann. Heißt auf ganz deutsch für mich: taucht es da auf kann ich quasi Widerspruch gegen das Zeugniss einlegen?!


    so nen Mist hab ich noch nie gehört :ohnmacht:


    Dein Satz gepaart mit dem netten Smiley spiegelt in etwa mein Gesicht wieder als die JA Tante mir das sagte. Wenn man mal bedenkt warum man dem Kind den I Helfer gönnt, und wenn dann mit ihm alles schick läuft und watt gutes bei rum kommt, kriegt er später n Knieschuss, weil er mal in der Kindheit ein Problem hatte. Ich konnte es ja auch nicht fassen.



    Ich danke euch für die vielen verschiedenen Meinungen und Hintergrundinformationen.


    LG Sarah

    Wer den Kopf steckt in den Sand- wird am Hinterteil erkannt.... :wink

  • Es geht um die Einschulung - selbst wenn auf dem Zeugnis der 1. und 2. Klasse ein Vermerk stehen sollte, so sicher nicht mehr in der 09/10. oder 11/12/13. Klasse und das
    sind die Zeugnisse die man für Bewerbungen braucht - dazu ggfls. ein polizeiliches Führungszeugnis, eine SCHUFA-Auskunft und ggfls. eine gesundheitliche Einstellungsuntersuchung,
    aber da spielen dann 10 Jahre als Geschichten sicher keine Rolle mehr.

  • Es geht um die Einschulung - selbst wenn auf dem Zeugnis der 1. und 2. Klasse ein Vermerk stehen sollte, so sicher nicht mehr in der 09/10. oder 11/12/13. Klasse und das
    sind die Zeugnisse die man für Bewerbungen braucht - dazu ggfls. ein polizeiliches Führungszeugnis, eine SCHUFA-Auskunft und ggfls. eine gesundheitliche Einstellungsuntersuchung,
    aber da spielen dann 10 Jahre als Geschichten sicher keine Rolle mehr.


    Bundeswehr will alle Zeugnisse ab der 1. Klasse. Finde das auch schon fast amüsant.

    Wer den Kopf steckt in den Sand- wird am Hinterteil erkannt.... :wink

  • Bundeswehr will alle Zeugnisse ab der 1. Klasse. Finde das auch schon fast amüsant.


    Der Sohn(17) einer meiner Freundinnen hat sich grade bei der Bundeswehr beworben.
    Dort wollten sie nur die letzten beiden Zeugnisse haben.


    Und bis dein Sohn zur Bundeswehr gehen möchte (vielleicht) wird sich
    sicher auch noch vieles ändern.


    LG Lille

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!

  • Feli3: was den 35a SGB VIII betrifft, hast du anscheinend was falsch verstanden. Das JA muss nicht alle extra Leistungen bezahlen, egal was das Gutachten sagt.
    Richtig ist, dass ein Gutachten eingefordert werden und berücksichtig werden muss. Aber das heißt nicht, dass das JA genau das bewilligen muss, was das Gutachten empfiehlt. Bei einer 35a Angelegenheit, prüft das JA, ob eine Gefährdung der Teilhabe an der Gesellschaft besteht oder ob die Teilhabe bedroht ist. Dieses prüft der zuständige SB in einem ziemlich umfänglichen Verfahren und prüft dann, welche Hilfe die geeignetste ist, um die Gefährdung zu beseitigen oder abzuwenden. Mit Kindeswohlgefährdung hat das erstmal nichts zu tun. Und nicht jede Krankheit bedeutet automatisch eine Gefährdung der Teilhabe an der Gesellschaft. LRS ist hier ein klassisches Beispiel. Viele Eltern beantragen Eingliederungshilfe (35a), konkret die kostenübernahme der lerntherapie. Aber nur weil ein Kind LRS hat, heißt dass noch lange nicht, dass dadurch die Teilhabe gefährdet ist. Und genau um die Teilhabe geht es.
    Mit dem Paragraph 39 meinst du wohl den aus dem SGB VII. Das ist ein anderes Gesetzbuch.
    Das mit der LRS sei hier nur als Beispiel genannt. Jeder fall ist individuell zu prüfen. Und sollte man einen Ablehnungsbescheid erhalten, hat man natürlich die Möglichkeit der Beschwerde beim Verwaltungsgericht

  • Da muss ich ja mal unseren KV fragen, was da interessantens in seinem letzten Zeugnis gestanden hat, dass die Bundeswehr so scharf auf die ganzen anderen war. :lgh


    Der wird sich doch wohl hoffentlich nicht nur wichtig gemacht haben?! :nawarte:


    Aber dann erschließt sich mir immer weniger, wie die Bundeswehr (ich nehm jetzt einfach mal dieses Beispiel) oder ein anderer AG jemals an die Info kommen könnte dass das Kind 10 Jahre zuvor einen I-Helfer hatte..... :hae:

    Wer den Kopf steckt in den Sand- wird am Hinterteil erkannt.... :wink

  • Ich habe davon auch noch nichts gehört, also denke ich mal, dass die SB tatsächlich eine falsche Info weiter gegeben hat. Also würde ich mir darum erstmal keine Gedanken machen. Wichtig ist, was aktuell deinem Kind hilft. Nutzt ja nix, wenn jetzt nichts kommt, aus Angst davor, dass irgendein Arbeitgeber das irgendwie mal erfahren könnte und dann evtl nen strick draus zu drehen, wenn das Kind aktuell Hilfe benötigt und dann irgendwann das Kind quasi in den Brunnen gefallen ist.