Im Zeugnis dürfen weder Diagnosen noch Schulbegleiter oder andere Nachteilsausgleiche stehen.
Wenn die Jugendamtsachbearbeiterin der Meinung ist, dass es später mal negative Folgen hat, dann sollte sie dies auch belegen können. Meine Vermutung dazu: Ein I-Helfer ist nicht billig, die Jugendämter sollen sparen - da wird erstmal probiert, ob man jemanden abhalten kann, etwas zu beantragen.