Frage zum Sorgerecht und Unterhalt

  • Halli Hallo, :winken:


    Ich hätte da mal zwei Fragen, ist glaub ich auch gut der Überschrift zu entnehmen. Leider habe ich hier in meiner Umgebung niemanden der sich damit wirklich auskennt und ich will auch nicht gleich zu den Behörden rennen. Da die einen meist hin und her schicken, weil angeblich selber keiner was weiß und im Endefekt man doch am Anfangspunkt angelangt nur ne Stunde oder zwei später.


    1. Sorgerecht:


    Mein Sohn kommt dieses Jahr in die Schule, ich habe das Sorgerecht bei meiner Trennung teilen lassen. Nun im KiGa hatten wir noch nicht so groß das Thema, aber normalerweise müsste ich bei jedem Schreiben wo ich eine Unterschrift rauf setzten muss, auch noch die Unterschrift des Vaters einholen. Ist das so richtig?? Bis jetzt habe ich immer ohne des Wissens des Vaters meine Unterschrift drunter gesetzt und abgegeben. Jetzt geht es aber auf die Schulzeit los und es werden garantiert Unternehmungen gestartet in der eine Einverständnis der Eltern per Unterschrift erfolgen muss. Muss ich dann zum Vater und seine ebenfalls einholen?? Wie schaut es aus mit medizinischen Angelegenheiten?? Wenn es ein akuter Notfall ist, braucht man ja keine. Aber wie ist es mit kleineren Angeleheiten?? Habe gerade kein Beispiel zur Hand.



    2. Unterhalt:


    Momentan bekomme ich den Unterhalt vom Amt, da der Vater nicht arbeitet. Dieses Geld bekommt man doch aber auch nur für einen bestimmten Zeitraum. Zum Beispiel wenn das Kind das 6. Lebensalter vollendet. Eine Freundin meinte man bekäme es danach auch noch weiterhin, woran ich aber nicht so Recht dran glaube. Gibt es nach dem Unterhaltsvorschuß noch eine weitere Leistung die das Amt einen Zahlt, wenn der Vater immer noch nicht den Unterhalt übernehmen kann?? Ich bin nämlich auf jeden Klecks angewiesen und arbeite jetzt schon und würde das sonst in nahe Zukunft auch nicht raus bekommen ohne noch mehr zu arbeiten.


    Vielen Dank fürs lesen!

  • Bei den meisten Schuldingen reicht es, wenn Du unterschreibst, z. B. die Entschuldigung bei Krankheit. Geht es um Schulanmeldung, Teilnahme an Impfprogrammen etc. würde ich mich um die Unterschrift des Vaters bemühen. Der KV meiner Kinder war bei der Schulanmeldung zur weiterführenden Schule des jüngeren Kindes nicht auffindbar, daher habe ich diese allein unterschrieben, was auch kein Problem war. Auch im Nachhinein nicht, als er wieder auftauchte, da wir bereits versucht hatten, mein ältestes Kind dort anzumelden. Zudem hat der KV mitbekommen, wie gut diese Schule zum Kind passt.



    Medizinische Angelegenheiten: Du brauchst nicht für jeden Arztbesuch eine Genehmigung, ebenso nicht für Notfälle. Bei anderen, planbaren, Eingriffen wie z. B. Paukenröhrchen, Mandelentfernung, evtl. auch Impfungen schon. Für "dekorative Eingriffe" (Ohrring, Piercing, Tattoo & Co) ebenfalls.


    Der Unterhaltsvorschuß wird maximal 72 Monate gezahlt und allerhöchstens bis das Kind 12 Jahre alt ist. Hier kommt es darauf an, wann diese Monate ausgeschöpft sind. Insofern habt ihr beide Recht.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Jetzt geht es aber auf die Schulzeit los und es werden garantiert Unternehmungen gestartet in der eine Einverständnis der Eltern per Unterschrift erfolgen muss. Muss ich dann zum Vater und seine ebenfalls einholen?? Wie schaut es aus mit medizinischen Angelegenheiten?? Wenn es ein akuter Notfall ist, braucht man ja keine. Aber wie ist es mit kleineren Angeleheiten?? Habe gerade kein Beispiel zur Hand.


    Also nicht verückt machen lassen. Klar kannst du alleine unterschreiben, wenn es um Aktivitäten in der Schule geht,
    auch kannst du mit Kind zum Arzt gehen und ihn behandeln lassen, solange es z.b. keine OPs oder Therapien beim Psychologen sind.


    Für die Schulanmeldung wirst du sicherlich die Zustimmung des KVsbrauchen. Also rechtzeitig Schule aussuchen und
    es dem KV mitteilen, sodass du du im Falle das er nicht zustimmt gebug Zeit hast dagegen vorgehen zu können.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

    Einmal editiert, zuletzt von jenpa ()

  • Also es gibt kein geteiltes Sorgerecht, sondern ein gemeinsames-
    Soll heißen, ihr sollt Euch möglichst über die wichtigen Dinge einig sein (welche Schule besucht wird, ob eine OP z.B. wg. Ohrenanlegen gemacht werden soll....)
    Es kommt halt ein wenig darauf an, wie viel Interesse der Vater hat- hat er viel Interesse, und kümmert und informiert sich regelmäßig, dann solltest auch Du ihn im Gegenzug über möglichst viel informieren-
    sind ihm die meisten Sachen egal, dann würde ich ihn zumindest nachweislich über die wichtigsten Dinge informieren, damit er (sollte er die haben) seine Meinung darlegen kann-
    Also z.B. entweder mit ihm über die Wahl der Grundschule reden (das wäre der Beste weg) oder, wenn reden schwierig ist, ihm zumindest schriftlich mitteilen, welche Schule Du warum für die geeignetste hälst- somit hat er die Chance eine andere Meinung kundzutun-
    Ebenso würde ich immer seine Meinung zu planbaren Operationen einholen-
    reguläre Dinge, mit denen er grds. einverstanden ist (also z.B. Impfungen, gegen die er früher nichts hatte) benötigen nicht unbedingt der Zustimmung (dies ist nur bei erklärten Impfgegnern der Fall), ebenso, wenn Kind z.B. eine Klammer, oder Brille benötigt-
    Die "normalen" Alltagsdinge kann jeder dann entscheiden, wenn das Kind bei ihm ist- ebenso z.B. eine NotfallOP



    Unterhaltsvorschuss gibt es bis zu 6 Jahren lang, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres-
    das könnten also evtl. noch ein paar Jahre sein-
    Danach ist es von Deinem Einkommen abhängig- evtl. bekommt Kind Harzt IV, oder erhöhtes Kindergeld, oder ihr könntet Wohngeld bekommen-
    auf jeden Fall mal ausrechnen lassen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo, tut mir leid das ich jetzt erst Antworten kann.



    Also die Schulanmeldung habe ich schon durch, dies wurde letztes Jahr gemacht. Die Grundschulewahl wird davon abhängig gemacht, in welchem Gebiet der Stadt das Kind lebt. Da ich in der Hoffnung bin im Sommer in eine Ausbildung zu kommen, hatte ich darüber nach gedacht ihn an eine anderen Schule anzumelden, damit meine Mutter es nicht ganz soweit hat, falls mal was passieren sollte und Sie ihn abholen kann. Ich habe mich bei sämtlichen Personen informiert und die meisten sagten, ohne einen trifftigem Grund, ist es schwer ein Kind an einer anderen Schule anzumelden. Die Ausbildung von mir sei aber kein solcher Fall.
    Als ich bei der Anmeldung bei der Schule persönlich vorbei kommen sollten, habe ich auch nachgefragt, ob der KV nicht auch seinen Segen zu geben müsse. Die Dame überlgete zwar, meinte aber das meine reichen würden und falls nicht seine nachgeholt wird.


    Nach unserer Trennung habe ich wirklich für jeden Schrieb einen Unterschrift des KV eingeholt, es aber dann auch irgendwann sein lassen, da ich mir zu fein bin, ihm ständig hinterher zurennen und ihn ständig daran zu erinnern. Da es zum Schluss auf meine Kosten, meine Zeit und meine Nerven hinaus laufen wird. Auch habe ich ihn über wichtige Ereignisse der Krippe und KiGa informiert aber meistens kam er noch nicht mal bzw hat sich nicht informiert wo und wann, auch nicht nachgefragt, wenn er es vergessen hatte, wann und wo.


    Innerhalb einer Woche informiert sich der KV nicht am Kind. Kein Anruf, keine SMS, keine Mail. Wenn ich mich mal beschwere bei Ihm das unser Kind mal wieder seine Phasen hat, kommt auch keine Hilfe. Keine Ratschläge, keine Infos wie er bei solchen Situationen umgeht, einfach nichts. Wenn er ihn zu seinen Besuchs Wochenenden abholt, fragt er nicht nach, ob besondere Ereignisse vorgefallen sind, sei es im KiGa oder bei uns daheim. Wenn ich ihm etwas von mir aus erzähle, werde ich nur belächelt, bekomme die Antwort, bei mir macht er sowas nicht. Oder, man könne ihm ja nie lange böse sein. Ich finde so oder so wie er mit unserem Kind umgeht, einfach daneben. Unser Kind kommt diesen Sommer in die Schule, er ist ziemlich selbstatändig und kann viele Sachen alleine. Ich weiß das der Kleine viele Sitauationen aussnuzt. Oft wird er angezogen vom KV beim abholen, seine Tasche wird immer getragen. Ich will nicht wissen wie es bei Ihm zu Hause läuft. Beim bringen wird er ausgezogen und jedes rum gealbere vom Kind beim abholen und bringen wird toleriert und belustigt von Ihm. Kaum ist er weg, benimmt sich unser Sohn, wie ein Kind, ist nicht völlig aufgedreht, hilft uns, albert nicht zu stark rum und räumt selbstatändig seine Tasche aus und fragt ob einer ihm helfen kann. (Ich schreibe mir die Wäsche auf die mit zum Vater geht und kontrolliere zusammen mit meinem Sohn ob auch alles zurück gekommen ist.) Bringt anschließend ohne ihn auzufordern die Drecks-Wäsche in die Wäsche, die anderen sortiert er ein. Auch mit hilfe, wenn er an manchen Stellen nicht ran kommt. Auch räumt er am Tag der Abholung seine Tasche selbständig ein, nachdem ich ihm sie natürlich raus gelegt habe. Bei seinem Vater ist er wie ausgewechselt.


    Jetzt bin ich aber stark vom Thema abgekommen, aber ich denke es wird in Zukunft auch so bleiben, das der KV keine Interesse an Ihm zeigen wird. Ausser an seinen Umgangs Tagen. Auch wenn unser Sohn Krank war oder ist, kommt keine Nachfrage vom KV.


    Ich bin so oder so der Meinung, da unser Kind die meiste Zeit bei mir lebt und wohnt, finde ich manche Entscheidungen überflüssig, seinen Segen einzuholen. Ich sollte doch am bestem wissen, was unserem Kind am besten ist. Und im Enddefekt entscheidet doch immer noch unser Sohn, was er will. Ich meine wenn es jetzt um Vereine geht, wo er gerne Fußball spielen will. Ich habe ihn auch vor kurzem bei der Kinderfeuerwehr angemeldet, weil er ganz gerne da mit machen will. Habe es aber dem Vater noch nicht erzählt. Und seine Umgangstage sind auch nicht betroffen von.






    So nun zum Thema Unterhalt.



    Vor kurzem habe ich ein Schreiben bekommen vom JA zum ausfüllen. Um zu kontrollieren ob für unserem Sohn noch UVG Anspruch besteht. Ich gehe davon aus das wir noch länger UVG bekommen, sonst hätten sie mir ein Einstellungsschreiben geschickt, oder?? Meine besonderheit ist, das ich als unser Sohn geboren wurde UVG beantrag habe und bekommen habe, ich es aber dann einstellen lassen hab, weil ich mit dem KV zusammen gezogen bin. Im Jahr 2010 habe ich es erneut beantragt, da wir ausgezogen sind. Also ich habe mich vom KV getrennt.


    So wie es ausschaut laufen die 72 Monate seit 2010 erneut. Das würde doch heißen das ich es doch bestimmt noch bis 2016 bekommen werde?? Lieg ich da richtig??
    Weiter habe ich gelesen irgendwo das es nach den 72ten Monat ich dann ein Kindergeldzuschlag beantragen kann?? Weiß da einer mehr??




    Nun habe ich eine andere Frage. Ich habe vor kurzem herausgefunden das der KV für sein 2tes Kind Unterhalt zahlt. Ich aber Anfang 2013 mit einem Anwalt geprüft habe ob er überhaupt Unterhalt zahlen kann. Da ist leider nichts draus geworden. Jetzt musste ich aber das hören, das er wohl, für das 2te Kind Unterhalt gezahlt hatte, jetzt aber die Mutter UVG beantragen muss, weil er Arbeitsunfähig geworden ist.


    Ist das überhaupt richtig?? Das sein Sohn der erst geborene in die leere Röhre gucken muss. Ich zusehen muss wie ich das Geld auftreibe, wenn es wegfällt und er seiner Tochter das Geld in den A**** schiebt. Wobei jetzt so oder so die Frage ist, ob es seine leibliche Tochter ist und er mit ihr noch nie zusammen gelebt hatte und die beiden auch noch nicht mal länger als ein halbes Jahr zusammen waren. Ich finde es ziemlich unfair, denn er sollte meine Situation kennen und er weiß genau das ich ziemlich viel verliere, wenn ich in diesem Jahr keine Ausbildung bekomme. Durch meinen 400€ Job kann ich da nichts raus holen. Wenn es nicht gut läuft werden mehr als 400€ im Sommer einfach so wegfallen. Und ein gewissen Luxus-Stantdart will man ja schon behalten, auch wenn ich auch nicht all zu viel bekomme. Ich bin ja gerade mal froh das ich aus diesem blödem Hartz IV raus bin.

  • Die 72 Monate laufen seit 2010 nicht erneut, sondern weiter. So heisst es im § 3 UVG: "Die Unterhaltsleistung wird längstens für insgesamt 72 Monate gezahlt ..."; der Bezugszeitraum nach der Geburt zählt also natürlich auch zu den 72 Monaten dazu.


    Natürlich ist es von seiner Seite aus nicht in Ordnung, wenn er für ein Kind Unterhalt zahlt und für ein anderes nicht, aber vielleicht hat sich die Mutter seines zweiten Kindes etwas "intensiver" um den Unterhalt gekümmert :hae:


    Was sagt denn die Unterhaltsvorschusskasse zum Thema "unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit seit 2010"? Die haben ja seine Leistungsfähigkeit zu überprüfen und Du hast nach § 6 Abs. 7 UVG einen Auskunftsanspruch über das Ergebnis der Ermittlungen.

    Einmal editiert, zuletzt von Profiler2610 ()

  • du bekommst insgesamt 72 Monate UVG. z.b erst 12 Monate, dann Pause, dann bleiben jetzt 60. Die 72 beginnen nicht neu.
    Das Schreiben ist ein Serienbrief der an alle geht. Es kann trotzdem einen Monat spaeter eingestellt werden.


    Warum zahlt er fuer seine erste Tochter und nicht fuer dein Kind?


    Richte eine Beistandschaft beim Jugendamt ein und gib denen diesen Hinweis. Beiden Kindern steht Unterhalt zu. Wenn er nur z.b. 300 Euro
    zahlen kann, dann muss das nach Alter anteilig auf beide Kinder geteilt werden.


    Bei Schul- und Arztangelegenheiten wuerde ich ihn immer kurz und knapp per Mail einladen. Wenn er nicht kann oder will ist das dann sein Problem ggfls.
    kann er dann bei Interesse nach dem Termin bei dir nachfragen, aber du bist das schlechte Gewissen los.


    Grundschulanmeldungen laufen haeufig nach Strasse oder Stadtteil - da gibt es nichts zu entscheiden, haste ja selbst gemerkt.

  • Innerhalb einer Woche informiert sich der KV nicht am Kind. Kein Anruf, keine SMS, keine Mail. Wenn ich mich mal beschwere bei Ihm das unser Kind mal wieder seine Phasen hat, kommt auch keine Hilfe. Keine Ratschläge, keine Infos wie er bei solchen Situationen umgeht, einfach nichts. Wenn er ihn zu seinen Besuchs Wochenenden abholt, fragt er nicht nach, ob besondere Ereignisse vorgefallen sind, sei es im KiGa oder bei uns daheim. Wenn ich ihm etwas von mir aus erzähle, werde ich nur belächelt, bekomme die Antwort, bei mir macht er sowas nicht. Oder, man könne ihm ja nie lange böse sein. Ich finde so oder so wie er mit unserem Kind umgeht, einfach daneben. Unser Kind kommt diesen Sommer in die Schule, er ist ziemlich selbstatändig und kann viele Sachen alleine. Ich weiß das der Kleine viele Sitauationen aussnuzt. Oft wird er angezogen vom KV beim abholen, seine Tasche wird immer getragen. Ich will nicht wissen wie es bei Ihm zu Hause läuft. Beim bringen wird er ausgezogen und jedes rum gealbere vom Kind beim abholen und bringen wird toleriert und belustigt von Ihm. Kaum ist er weg, benimmt sich unser Sohn, wie ein Kind, ist nicht völlig aufgedreht, hilft uns, albert nicht zu stark rum und räumt selbstatändig seine Tasche aus und fragt ob einer ihm helfen kann. (Ich schreibe mir die Wäsche auf die mit zum Vater geht und kontrolliere zusammen mit meinem Sohn ob auch alles zurück gekommen ist.) Bringt anschließend ohne ihn auzufordern die Drecks-Wäsche in die Wäsche, die anderen sortiert er ein. Auch mit hilfe, wenn er an manchen Stellen nicht ran kommt. Auch räumt er am Tag der Abholung seine Tasche selbständig ein, nachdem ich ihm sie natürlich raus gelegt habe. Bei seinem Vater ist er wie ausgewechselt.


    In Beziehung auf Umgang und Interesse des Vaters solltest du viel relaxter werden. Aktuell habe ich den Eindruck, dass du dich nur darüber ärgerst, dass der Vater euch so wenig Aufmerksamkeit schenkt und sein Leben lebt. Du hast ihn verlassen, also sollte dir das völlig egal sein, was er tut. Auch wie der Umgang läuft, geht dich nichts an. Vater und Kind verstehen sich offensichtlich gut, sie lachen gemeinsam etc. pp.
    Mir scheint, das Kind ist beim Vater gelöster, weil es bei dir offensichtlich sofort wieder in eine recht erwachsene Rolle fällt. Andererseits hast du keine Probleme, dass sich dein Kind sofort wieder zu Hause integriert. Also sei doch froh drum.


    Erwarte nichts vom Vater, dann sparst du dir eine Menge Enttäuschungen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Zu den meisten Sachen ist ja schon alles gesagt worden. Ich möchte nur kurz auf diesen Abschnitt eingehen:


    Nach unserer Trennung habe ich wirklich für jeden Schrieb einen Unterschrift des KV eingeholt, es aber dann auch irgendwann sein lassen, da ich mir zu fein bin, ihm ständig hinterher zurennen und ihn ständig daran zu erinnern. Da es zum Schluss auf meine Kosten, meine Zeit und meine Nerven hinaus laufen wird. Auch habe ich ihn über wichtige Ereignisse der Krippe und KiGa informiert aber meistens kam er noch nicht mal bzw hat sich nicht informiert wo und wann, auch nicht nachgefragt, wenn er es vergessen hatte, wann und wo.


    Innerhalb einer Woche informiert sich der KV nicht am Kind. Kein Anruf, keine SMS, keine Mail. Wenn ich mich mal beschwere bei Ihm das unser Kind mal wieder seine Phasen hat, kommt auch keine Hilfe. Keine Ratschläge, keine Infos wie er bei solchen Situationen umgeht, einfach nichts. Wenn er ihn zu seinen Besuchs Wochenenden abholt, fragt er nicht nach, ob besondere Ereignisse vorgefallen sind, sei es im KiGa oder bei uns daheim. Wenn ich ihm etwas von mir aus erzähle, werde ich nur belächelt, bekomme die Antwort, bei mir macht er sowas nicht. Oder, man könne ihm ja nie lange böse sein. Ich finde so oder so wie er mit unserem Kind umgeht, einfach daneben. Unser Kind kommt diesen Sommer in die Schule, er ist ziemlich selbstatändig und kann viele Sachen alleine. Ich weiß das der Kleine viele Sitauationen aussnuzt. Oft wird er angezogen vom KV beim abholen, seine Tasche wird immer getragen. Ich will nicht wissen wie es bei Ihm zu Hause läuft. Beim bringen wird er ausgezogen und jedes rum gealbere vom Kind beim abholen und bringen wird toleriert und belustigt von Ihm. Kaum ist er weg, benimmt sich unser Sohn, wie ein Kind, ist nicht völlig aufgedreht, hilft uns, albert nicht zu stark rum und räumt selbstatändig seine Tasche aus und fragt ob einer ihm helfen kann. (Ich schreibe mir die Wäsche auf die mit zum Vater geht und kontrolliere zusammen mit meinem Sohn ob auch alles zurück gekommen ist.) Bringt anschließend ohne ihn auzufordern die Drecks-Wäsche in die Wäsche, die anderen sortiert er ein. Auch mit hilfe, wenn er an manchen Stellen nicht ran kommt. Auch räumt er am Tag der Abholung seine Tasche selbständig ein, nachdem ich ihm sie natürlich raus gelegt habe. Bei seinem Vater ist er wie ausgewechselt.


    Du musst ihm nicht mit allem hinterherlaufen. Aber die Informationspflicht liegt bei dir als BET, nicht er muss sich informieren.


    Ich schreibe das mal aus meiner Sicht als UET. Meine Ex informiert mich über gar nichts. Ich muss mich überall selber informieren, was wo passiert usw. Das führt bei meiner Ex dazu, daß sie sich kontrolliert und beobachtet fühlt, weil ich dann zu Veranstaltungen auftauche, die das Kind betreffen.


    Das ist hier etwas anders. Dein Ex möchte das anscheinend nicht, oder vergisst die Termine wieder. Hinterherrennen brauchst du ihn natürlich nicht. Informiere ihn einfach, in welcher Form auch immer. Sei es per mail oder schriftlich oder mündlich...einmal. Damit wirst du dir nicht vorwerfen lassen können, daß du ihm aus dem Leben des Kindes ausschließt. Wenn er es dann vergisst, dann ist es nicht deine Schuld. Du hast deine Pflicht dann vorbildlich erfüllt und du musst ihm nicht länger hinterherlaufen und schonst damit deine Nerven.


    Dann noch kurz zum Umgang: Er verhält sich dem Kind gegenüber anders als du es tust. Das ist natürlich, da ihr zwei verschiedene Menschen seid und andere Vorstellungen habt. Du erziehst das Kind zu Selbstständigkeit und er "verwöhnt" das Kind etwas mehr und läßt es etwas mehr Kind sein. Auf lange Sicht ist es für das Kind nicht schlimm. Es wird für die Zukunft aus beidem etwas mitnehmen.
    Es ist ganz normal, daß die Kinder nach den Übergaben anders sind, da sie etwas Zeit brauchen, sich auf die beim anderen Elternteil geltenden Regeln umzustellen. Das ist bei allen Scheidungskindern so.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ich finde es mittlerweile überhaupt nicht mehr schlimm das er sich überhaupt nicht informiert. Doch es nervt mich, wenn ich ihm mal sage das der Kleine krank geworden ist, dass da keinerlei nachfragen kommen. Er ist leider so eine Art Mensch der sich aus allem gesagten, egal ob später richtig überliefert oder nicht, seinen Vorteil daraus zieht. So geht er Beispielsweise zum JA wenn ihm i-was an meiner Erziehung oder an mir selbst etwas nicht gefällt. Nun muss ich einen Schreiben aufsetzen das der Kleine die Winterferien bei ihm war, auf den Tag genau. Damit er vom JC einen Mehrbedarf bekommt. Verstehe ich auch nicht, schon allein deswegen, weil er seinem 2ten Kind Unterhalt zahlt oder zahlen konnte und wir sehen müssen wo wir bleiben. Außerdem ist es vom Gericht genau geregelt wie oft und wann der Kleine bei ihm zu sein hat.


    Eigentlich finde ich es auch nicht schlimm das wenn der Kleine bei ihm ist er ihn so verwöhnt, was das Anziehen beispielsweise angeht. Ich finde es nur unmöglich das der Kleine es zu Hause ständig probiert und ich auch immer, seine gemachten "Fehler" ausbügeln muss. Gerade passiert. Ich habe den Kleinen netter weise zu Ihm hingebracht. Der Kleine fragte seinen Vater ob sie zum Spielplatz können. Antwort war Ja, außerdem wollten sie ein anderes Kind noch besuchen. Als ich den Kleinen gefragt habe, ob sie es denn doch gemacht haben. Immer ein enttäushtes Nein kommt. Finde ich auch nervg. Ich würde es erst gar nicht versprechen, wenn ich nicht weiß ob ich es einhalten kann.




    Dann werde ich morgen doch noch mal zum JA rennen müssen und dort mal nachfragen. Nicht das es nach seinem Geburtstag doch noch wegfällt der Unterhaltsvorschuss. Und werde dann noch überlegen ob ich zu meinem Anwalt gehe, ihm das beichte mit dem Unterhalt. Sollte mich deswegen so oder so bei ihm melden im Herbst letztes Jahr.

  • nd werde dann noch überlegen ob ich zu meinem Anwalt gehe, ihm das beichte mit dem Unterhalt.


    Richte doch eine Beistandschaft beim Jugendamt ein und erzähle von dem anderen Kind.


    Es kann nicht sein, das ein Kind Geld bekommt und das andere nicht.


    Der UVG fällt weg, wenn du ihn 72 Monate bezogen hast - da kann dir dein Sachbearbeiter Auskunft erteilen, wann das ist.

  • Ich habe es endlich geschafft zum JA zu kommen. Mein UVG bekommen ich noch ein wenig, also muss ich mir da keine Sorgen machen.


    Was den Unterhalt des eines Kindes angeht, da war die Dame sehr interessiert daran. Sie hat sich gleich Notizen gemacht und meinte auch, das er nicht einfach für ein Kind Unterhalt zahlen kann und dem anderem nicht. Da schon mal durch den Altersunterschied das genau berechnet werden müsste usw. Der Kerl hat da noch nicht mal angegeben das er ein 2tes Kind bekommen hatte und das er dafür gezahlt hat.


    Naja ich muss mich nun nicht damit ärgern. Wobei ich aber auch nach der Aktion kein Geld sehen werde. Da er ja sagt durch seine Knie-OP wieder Arbeitlos zu sein. Das meinte aber auch die JA-Sachbearbeiterin.