Hat ein Lehrling mit Kind Anspruch auf Wohngeld und ALG II?

  • Hallo?


    Heute frage ich für eine Freundin. Sie hat die Möglichkeit mit 35 eine Ausbildung zu beginnen, ist alleinerziehend und würde ganz normales Lehrlingsgeld beziehen. Davon kann sie natürlich keine Miete etc. bestreiten. Hat sie in dem Fall Anspruch auf weitere Leistungen z.B. Wohngeld, ALG II für´s Kind...?


    Beim Bafög weiß ich, wie das funktioniert, aber hier bin ich gerade überfragt. Kennt sich von Euch jemand damit aus? Wir würden gerne Licht ins Dunkel bringen.


    Liebe Grüße
    Tine

    Früher hatte ich drei Theorien über Kinder. Heute habe ich drei Kinder und keine Theorie.


    Das letzte Kind hat ein Fell.

    Einmal editiert, zuletzt von Tine1974 ()

  • Ist es ihre erste Ausbildung?
    Für normales Barfög ist sie zu alt.
    Eine Förderung über den europäischen Wirtschaftsfond sollte möglich sein.
    Sie soll sich beim Versorgungsamt ihrer Stadt erkundigen


    Ansonsten ist Wohngeld auf jeden Fall möglich. UVG fürs Kind auch sofern der KV nicht zahlt...


    Hartz IV bekommt sie wegen der Lehrstelle nicht.. eher wird man ihr dort nahelegen die Lehre sein zu lassen und einen Hilfsarbeiterjob anzunehmen... (ohne weiteren Kommentar...grins)


    lg
    Kila

    Homo homini lupus est


    Gott vergibt, ich nicht


  • Ist es denn eine sog. Erstausbildung? Dann könnte sie BAB bei der Agentur für Arbeit beantragen - Bafög ist nur wenn sie ein Studium oder Schule machen will.
    http://www.arbeitsagentur.de/n…ruchsvoraussetzungen.html
    Für das/ die Kind/er kann sie entweder Wohngeld oder Sozialgeld beantragen.
    Für den Fall, dass sie kein BAB bekommt, dann ist es auch möglich einen Mietkostenzuschuss beim Jobcenter zu erhalten- das ist allerdings ein sehr steiniger Weg.

  • Sie könnte versuchen eine Umschulung zu bekommen. Das mache ich derzeit. Wir hatten da auch einen bei, der bisher noch keine Ausbildung hatte.
    Da bekommt man dann 130 Euro mehr als der hartz4 Satz. Dabei wird dann auch miete usw. abgedeckt. Ich weiß nicht, wie dass ist, wenn man aus eigener Initiative eine Ausbildung beginnt.

  • Sie könnte versuchen eine Umschulung zu bekommen. Das mache ich derzeit. Wir hatten da auch einen bei, der bisher noch keine Ausbildung hatte.
    Da bekommt man dann 130 Euro mehr als der hartz4 Satz. Dabei wird dann auch miete usw. abgedeckt. Ich weiß nicht, wie dass ist, wenn man aus eigener Initiative eine Ausbildung beginnt.


    Kurz OffTopic für mich, wie kommst du auf 130€ mehr Geld? Ich mache auch eine Umschulung und lege im Gegenteil Monat für Monat was drauf, habe also deutlich weniger Geld zur Verfügung als vorher.

  • Weil ich 130 Euro mehr bekomme als der Hartz 4 Satz. Das werde ich mir ja wohl nicht einbilden.
    Vielleicht hat das ja auch was mit dem Bundesland zu tun? Ich komme aus nrw. Und da ist das so geregelt. Im Juni bin ich fertig. Habe jetzt ganz druckfrisch den alg2 bescheid bekommen. Da sind es dann ab Juli 130 Euro weniger

  • ich würde mich mal bei kundigen stellen umhören. ich kenn das nur von befreundeten, alleinerziehenden studentinnen. studium heißt ja eigentlich, dass man keinen alg2 anspruch hat. das kind hat den aber und trotz des studiums haben die mädels einen anspruch auf den mehrbedarf für alleinerziehende. aber was, wie, wo da die günstigste finanzierungsart ist, würde ich mir mal aufdröseln lassen (weiß nicht genau, wen man da ansprechen muss, eventuell arbeitsloseninitiativen oder so? bei uns ist es die rechtsberatung des asta und die sind bei sowas oft topp, aber das kommt ja nur für studierende infrage).

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Da ich aus Erfahrung spreche... jaa wohngeld gibts Wohngeld bekommst du wenn du wenig einkommen hast...


    Du kannst aber auch als AE aufstockend ALG2 bekommen für kind und eben den Mehrbedarf.

  • mal einiges zum Aufdröseln...
    130 € mehr bekommt man, wenn man generell arbeiten geht und somit seine Bedürftigkeit reduziert. Das bedeutet, 100 € sind anrechnungsfrei und dann gibt es pauschal etwa 30 € für Fahrtkosten und Mehraufwand (ähnlich wie Werbungskosten bei der Lohnsteuer).
    Sollte jemand das trotz Ausbildung oder Job nicht bekommen haben, ist der Leistungsbescheid falsch. Hier besteht auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist die Möglichkeit, einen formmlosen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zu stellen. Wird hier eine falsche Leistungsberechnung festgestellt, kann das Jobcenter bis zu 4 Jahre zurück nachbezahlen....Wohlgemerkt ...kann.


    ALG II-Bezug schließt Wohngeldbezug generell aus. Ist die Leistungsbemessung hart an der Grenze, so muss vorrangig ein Wohngeldantrag gestellt werden. Durch AE und Wohngeld kann ein Mehrbedarf (höherer Satz) bewilligt werden, um nicht in den ALG II Bezug zu geraten. Ergibt die Berechnung durch Wohngeldbezug eine Schlechterstellung, so ist ALG II vorrangig zu gewähren.


    Bei Erstausbildung kann es Berufsausbildungsbeihilfe durch die Agentur für Arbeit geben, jedoch weiss ich nicht, ob das altersmäßig limitiert ist.
    Eine Umschulungsmaßnahme daraus zu basteln, die das Jobcenter übernimmt, halte ich für aussichtslos, da hier die Fördermittel derart eingedampft wurden, dass lediglich Förderungen in die unmittelbare Arbeitsaufnahme getätigt werden. Also Beispiel: Mobilitätsbeihilfe für eine Arbeitslose, damit sie dann für 6, 10 € brutto Stundenlohn als Bäckereifachverkäuferin arbeiten kann und letztendlich doch mit ALG II aufstocken muss.


    Nach den geschilderten Umständen sehe ich nur aufstockend ALG II plus AE Zuschlag und Lehrlingsgehalt.


    Förderungen nach dem ESF wird es übers Jobcenter vermutlich nicht geben, da diese sich in der Regel mit diesem Förderinstrument nicht auskennen.
    Mal beim Ausbildungsbetrieb nachfragen...vielleicht kann der Lohnzuschüsse über ESF beantragen...

  • MelB, bin ich mir nicht sicher... wenn durch das Ausbildungsgehalt das Existenzminimum unterschritten wird und die Stallpflicht (U25 muss bei Eltern wohnen) nicht greift, wie in diesem Fall.

  • Man bekommt wohl Aufstockend vorallem für Kind und eben den Mehrbedarf.


    Man muss sich nur mal richtig informieren.


    BAB ist auch noch eine möglichkeit und kann neben Wohngeld beantragt werden. Bei Wohngeld sind 100 euro BAB bei uns anrechnungsfrei.

  • Fürs Kind bekommt man sehr wohl was.


    Und Wohngeld richtet sich nach dem Einkommen und soviel ist Wohngeld nicht bei mir waren es 180 euro mit 2 Kindern.
    Zudem kommt es drauf an wo du Wohnst und wie die Mieten gestaffelt sind.

  • mal einiges zum Aufdröseln...
    130 € mehr bekommt man, wenn man generell arbeiten geht und somit seine Bedürftigkeit reduziert. Das bedeutet, 100 € sind anrechnungsfrei und dann gibt es pauschal etwa 30 € für Fahrtkosten und Mehraufwand (ähnlich wie Werbungskosten bei der Lohnsteuer

    Sorry aber das ist mir neu.
    100€ sind anrechnungsfrei,erst ab einem Einkommen über 450,- werden Fahrtkosten extra berücksichtigt.Vorher sind sie in den 100€ enthalten.


    Sonst nenne mir bitte den entsprechenden § in dem jeder Pauschal 130 € bekommt der arbeiten geht.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Ihr solltet euch mal dringend befassen...
    Bei einem 450 euro Job sind 100 euro anrechnungsfrei danach jeweils 20 %


    Der Verdienst Ihres Minijobs ist als Einkommen zu sehen und wird bei der Berechnung Ihres Arbeitslosengeldes II berücksichtigt. Die ersten 100 Euro sind anrechnungsfrei. Von jedem weiteren Euro werden bei einem Minijob zusätzlich 20% nicht angerechnet. Bei einem Einkommen von 450 Euro bleiben so 170 Euro anrechnungsfrei, 280 Euro werden vom Arbeitslosengeld II abgezogen


    Quelle:
    http://www.arbeitsagentur.de/n…emein/Alg-II-Minijob.html

  • In der Ausbildung bekommt man nichts von ALG2.


    Gerade bei einer Kollegin erlebt, die jetzt doch keine Ausbildung macht, sondern
    normal arbeitet.


    Ob sie für ihr Kind bekommen hätte, weiß ich allerdings nicht. Purple hat letztens
    auch den § gepostet, wo das drin stand, das man in der Ausbildung kein Alg2
    bekommt.