Hey,
um nicht ein anderes Thread damit zu "verunreinigen" mache ich auf Rat ein neues zu dem Thema auf.
Ich habe eine Frage zu der folgenden Situation:
Ich war Student, musste einen Kredit aufnehmen und hatte einen Mini-Jobs um mich über die Runden zu bekommen. Ich konnte keinen Unterhalt zahlen, daher bekam die KM Unterhaltsvorschuss, die vollen 72 Monate. Nun bin ich fertig und kann Unterhalt zahlen. Da steht das Jugendamt vor der Tür und will den gesamten Betrag zurück. (was heißt will, ich zahle schon fleißig in Raten zurück)
Ich zahle also meinen Studienkredit ab, den normalen Unterhalt (da ich ein hohes Nettogehalt habe, geht wahnsinnig viel ab) & die Differenz von Vorschuss und Mindestunterhalt an die KM sowie den Unterhaltsvorschuss an das JA. Es bleibt mir also nüscht, da es dem Kreditinstitut nicht juckt, was mir zum Leben bleibt. Dennoch verstehe ich das und kann alles nachvollziehen, darum meckere ich auch nicht drüber. Ich muss einfach die nächsten 10 Jahre überstehen und dann ist gut.
Nun erfahre ich hier zufällig folgendes:
1) Schulden laufen nur auf wenn man leistungsfähig ist und nicht zahlt
2) Unterhaltsvorschussleistungen sind vom Unterhaltspflichtigen im Rahmen des § 7 UVG I. V. M § 1613 BGB zurückzuzahlen.
War der Vater während des Bezuges von UVG-Leistungen nicht leistungsfähig i. S. d. § 1613 BGB kann von diesem die Rückzahlung nicht verlangt werden.
Könnt ihr mir bitte helfen? Wisst ihr näheres? Muss ich den Unterhaltsvorschuss wirklich nicht zurück zahlen? Auch nicht die Differenz zwischen Mindestunterhalt und Unterhaltsvorschuss?