Beiträge von Lenovo

    nur verlassen darf man sich darauf nicht, das habe ich gelernt. (Zum Beispiel war er stolz auf seinen Sohn als er Führerschein macht und wollte die Hälfte dazu zahlen. Als es soweit war, hatte er selbst einen Schaden am Auto und brauchte das Geld auch selbst.)

    Hey,


    na diesbezüglich kannst du dem KV keinen Vorwurf machen. Daran hat er ja keine Schuld. Mit "nicht verlassen" können, hat das nichts zu tun.


    Zu dem Rest hab ich - heute auch erst- diesen Link hier im Forum entdeckt; der hilft dir sicherlich weiter:


    http://openjur.de/u/637732.html


    Da steht drinnen, das, wenn du es nach einem gewissen Zeitraum (ca. 1 Jahr) nicht eingefordert hast, dann ist es verjährt, da der KV (in deinem Fall) nun davon ausgehen kann, das du dein Recht nicht mehr wahrnehmen wirst.
    Wenn ich es falsch verstanden habe, dann bitte korrigiert mich.

    @ Malindi



    Ab wann weiß man denn, was man werden möchte?? Ab der 9.Klasse? Na dann können wir unser Abi ja verkürzen. Ein Kraftfahrer braucht sicherlich keinen Chemieunterricht mehr.


    Oder nach dem Abi? Dann kann man sich Maschinenbau-Studiengänge auch gleich sparen und lieber gleich die Vertiefungen studieren wie Statik, Prozesstechnik, Konstruktion,... Informatik, BWL, Tourismusmanagement sind ja alles nur Grundlagenstudiengänge.



    Übt man denn lebenslang den gleichen Beruf aus? Wenn ja, dann hast du sicherlich recht, dass man manches verkürzen kann.



    Zur Einzelhandelskauffrau: Ich kenne die Lehrinhalte nicht, aber ich kann mehr sehr gut vorstellen das Wissen über Lagerung, Richtlinien zu verderblichen Lebensmitteln, Planung, Bestellung, Hygiene, Logistik usw. während der Ausbildung vermittelt wird. In ein paar Tagen kann man dieses Wissen sicherlich nicht erlangen.



    Ganz schön off-topic geht das jetzt :pfeif

    Du, ehrlich gesagt: das klappt in zig anderen Ländern auch, dass man nicht 2-3 Jahre erst eine Lehre mit nochmal Schule durchlaufen muss für diese Jobs. Warum sollte das nicht in D klappen. Das ist vollkommen überkommene Denke, dass es nur funktionieren kann, wenn alle perfekt ausgebildet sind und mal ehrlich: was brauchst du aus deiner Lehre/deinem Studium noch? Ich brauchte nichts von meinem später. Und das geht allen aus meinem Bekanntenkreis ähnlich.

    Einige -oder vielleicht auch nur mich- interessiert es jetzt natürlich brennend, welche Ausbildung du genossen hast, wenn du so gar nichts in deiner Ausbildung gelernt hast/ nichts mehr anwendest.

    Mir kommen da noch ganz andere gedanken.


    Deshalb wolltest du wissen ob unsere meinung nach MU reicht. Damit du kein schlechtes gewissen haben musst wenn am ende deiner durststrecke ( noch zehn jahre ) dein kind mit MU auskommen musste bis es 18 ist. Du schriebst doch einen ut verdienenden job haben zu wollen damit du deinem kind was bieten kannst ( UHV und MU)!?
    Also kommt das was bieten dann wenn kind erwachsen, du in einer guten position und KM leidlich irgendwie kohle verdienend weil sie kind erzogen und betreut hat. ( werde mich entschuldigen wenn dem nicht so sein sollte)


    Auch wenn ich jetzt ärger von den mods bekomme, das war es mir wert.






    Wie lustig, also mal ehrlich. Wenn man sich hier - in einem anonymen Forum- so aufregt, wie sieht es dann bei dir auf Arbeit aus, wenn du unter Stress stehst? (rhetorische Frage).


    Da ich sehr dankbar über die Hilfe bzw. Aufklärung bin, rechtfertige ich mich dir gerne gegenüber. Vielleicht hilft dir das, nicht noch ein-zwei graue Haare mehr zu bekommen ;)




    Meine 1. Frage galt dem Bar- und Betreuungsunterhalt. In diesem Thread schrieben einige Mütter, dass Unterhalt ausreichend ist und Eine schrieb sogar, dass sie ein zweites Kind damit durchfüttern kann. Damit hätte ich nicht gerechnet, ich eröffnete ein neues Thread.




    Heute beteiligte ich mich an einer weiteren Diskussion und eine anderen Person schrieb, dass man Unterhaltsvorschuss nicht zurück zahlen muss. Ich beneinte dies und es entstand eine kurze Diskussion mit der Bitte, ich solle doch lieber ein extra Thread aufmachen. Da ich den Unterhaltsvorschuss zurück zahle an das JA, kann man sich vorstellen, dass es mich geschockt hat zu lesen, dass ich es wahrscheinlich/vielleicht gar nicht brauche. Der Mutter kann das ja egal sein, sie erhält ja den gleichen Betrag für`s Kind.




    Zwei völlig unterschiedliche Sichtweise auf einen Sachverhalt. So lassen sich übrigens Konflikte vermeiden; nicht nur die eigene Sichtweise sehen und gleich das Messer schärfen.




    Und noch was, sie erhält nur "MU und UHV"? :lach Bitte lies doch meine Aussagen richtig, dann bleiben uns viele Missverständnisse erspart und dir geht es besser.

    Sei froh, dass sie dich bei deinem rieseneinkommen nichf in eine höhere stufe gesteckt haben, sondern dir anscheinend wenigstens bei der aktuellen rechnung deine kredite mildernd anerkannt haben.


    Das Nettoeinkommen zählt; der Studienkredite spielte keine Rolle bei der Berechnung.



    Den zusatz kann ich mir jetzt nicht verdrücken- im anderen thread schreinst du von man kann als AE herrlich studieren


    Als AE hat man einige Vorteile beim Studium. Ich zähle mal die auf, die ich weiß. Du wirst bei der Platzvergabe in der Kita stark bevorzugt. Wenn du wegen deinem Kind nicht zur Prüfung konntest, weil es z.B. krank ist, war das kein Problem den Termin zu verschieben. Jeder andere Student erhält dann ein "nicht bestanden". Die Anwesenheitspflicht wird meist außerkraft gesetzt. Das hängt natürlich vom Prof ab, an meiner Uni war das aber ein ungeschriebenes Gesetz.



    und ist selbst schuld wenn man einen schlecht bezahlten job hat


    Im zitieren gibt es ein "nicht bestanden " für dich :nanana Für die Qualifikation ist man selbst verantwortlich, so wird schon eher ein Schuh draus.



    selbst schaffst du es aber ohne kind nicht in der regelstudienzeit sondern wartest ( mal dahingestellt) bis UVS aufgebraucht ist. Und die mutter? Hat die auch eine tolle karriere gemacht während sie auf UHV angewießen war und du mit studium und nebenjob wohl nicht allzuviel zeit mit der kinderbetreuung verbringen konntest? Sorry fur OT, aber das musste raus!



    Was sind das denn für unqualifzierte Vorwürfe, die einfach nur an den Haaren herbei gezogen wurden? Damit befasse ich mich nun wirklich nicht weiter.

    Danach bezahlst Du keinen Cent an die Unterhaltsvorschusskasse, sondern zahlst neben dem laufenden Unterhalt aufgelaufene, titulierte Unterhaltsrückstände an die Mutter.


    Damit hätte sich dann dieser Thread ja für Dich erledigt ;)


    Klar zahl ich an das Jugendamt; den Unterhaltsvorschuss zurück.


    Yep, hat sich erledigt, wie gesagt, :thanks:

    Das hab ich jetzt nicht verstanden. Bei mir ist es so:


    Kind hätte 225€ Mindestunterhalt kriegen müssen; ich kann nicht zahlen, also kriegt es 180€ Unterhaltsvorschuss:


    Differenz: 45€.



    Diese Differenz *72 Monate muss ich an die Mutter zahlen, da ich nun zahlungsfähig bin. Das kann ich natürlich nich einmalig zahlen, also kriegt sie KU und die 45€ jeden Monat.


    (Nagelt mich nich fest, wenn es iwas um 5€ abweicht... Ist alles mit Dauerauftrag eingerichtet)


    Ich dachte das ist alles rechtens und regte mich nicht sonderlich auf, wozu auch? Aber nun fühl ich mich bissl wie nen Goldesel, der alles ausspuckt :kotz

    Der wird dich als allererstes nach den Unterlagen von damals fragen ... Zuerst würde ich mir die Mühe machen und die beischaffen.

    Jaja, danke, schon klar ;)

    Wie ja schon angedeutet, ist nur die Erstausbildung berücksichtigungsfähig! Du unterliegst Deinem minderjährigen Kind gegenüber einer gesteigerten Unterhaltspflicht, was vor allem bedeutet, dass Du Dir nicht weitere Ausbildungen durch den "aufgezwungenen" Unterhaltsverzicht des Kindes finanzieren darfst. Aber selbst, wenn es sich bei dem Studium um die Erstausbildung gehandelt hätte, wärst Du verpflichtet, diese in der Regelstudienzeit abzuschließen (+1 Semester kann ggf. unerheblich sein).


    Auch ein vorhandener Unterhaltstitel kann von der Unterhaltsvorschussstelle nicht ignoriert werden, so lange dieser nicht abgeändert wurde oder ein Vollstreckungsverzicht (z.B. durch die Beistandschaft) erklärt worden ist.


    ABER - das hätte ich dazu schreiben sollen- war die Sturm- und Drangphase vor der Erzeugung! Als das Kind kam, holte ich mein Abi nach.



    Ich muss hier echt nen Anwalt dazu ziehen, um das genau zu klären.



    Vielen Dank an ALLE!!!!!!!


    Die Bank ist keine Baustelle (Mich stört es nur, dass der Unterhalt von meinem hohen Nettoeinkommen berechnet wird, aber dieser hohe Kredit, genau wie der "Kredit" beim JA nicht berücksichtigt werden. Aber so ist das nun mal. Ich hätte das mit dem Studienkredit wahrscheinlich nicht erwähnen sollen, weil es keine Rolle bei der Diskussion spielt. Nur zeigt es eben, dass ich echt rechnen muss, trotz des ach so hohen Einkommens. Es kommen ja noch hohe Umgangskosten dazu, aber die spielen eben offiziell auch keine Rolle)



    Hier geht es mir wirklich nur um den Unterhaltsvorschuss UND die Differenz, welchen ich der Mutter zahle. Weiß da jemand was dazu? Es hieß, ich muss die Differenz zwischen Mindestunterhalt und dem Unterhaltsvorschuss (der ja weniger ist) ihr auszahlen.


    In meiner Sturm- und Drangphase hab ich 1,5 Ausbildungen gemacht. Danach die Kurve gekriegt, Abi nachgeholt, Studium durchgezogen. Aber auch nicht in der Regelstudienzeit.



    Ignoriert hab ich bestimmt nichts von denen; sonst steht man doch gleich vor Gericht.


    Klar, den Titel hab ich gleich als erstes vorgelegt bekommen. Man vertraut dem Jugendamt und unterzeichnet lieb & brav.


    Eigentlich musst du nichts zurückzahlen, wenn du in dem genannten Zeitraum nicht leistungsfähig warst und mitwirkend dies dem Jugendamt nachgewiesen hast. Und da könnte der Knackpunkt liegen: Was ist damals mit dem JA vereinbart worden?

    Puh, keine Ahnung. Das ist 7 Jahre her! Da ich nicht zu Hause bin- kann also schlecht in den Unterlagen schauen-, sondern einer Tätigkeit nach gehe, bei der man eigentlich nicht durchs Internet wühlen sollte o.O.,

    Hey,




    um nicht ein anderes Thread damit zu "verunreinigen" mache ich auf Rat ein neues zu dem Thema auf.


    Ich habe eine Frage zu der folgenden Situation:


    Ich war Student, musste einen Kredit aufnehmen und hatte einen Mini-Jobs um mich über die Runden zu bekommen. Ich konnte keinen Unterhalt zahlen, daher bekam die KM Unterhaltsvorschuss, die vollen 72 Monate. Nun bin ich fertig und kann Unterhalt zahlen. Da steht das Jugendamt vor der Tür und will den gesamten Betrag zurück. (was heißt will, ich zahle schon fleißig in Raten zurück)


    Ich zahle also meinen Studienkredit ab, den normalen Unterhalt (da ich ein hohes Nettogehalt habe, geht wahnsinnig viel ab) & die Differenz von Vorschuss und Mindestunterhalt an die KM sowie den Unterhaltsvorschuss an das JA. Es bleibt mir also nüscht, da es dem Kreditinstitut nicht juckt, was mir zum Leben bleibt. Dennoch verstehe ich das und kann alles nachvollziehen, darum meckere ich auch nicht drüber. Ich muss einfach die nächsten 10 Jahre überstehen und dann ist gut.


    Nun erfahre ich hier zufällig folgendes:



    1) Schulden laufen nur auf wenn man leistungsfähig ist und nicht zahlt
    2) Unterhaltsvorschussleistungen sind vom Unterhaltspflichtigen im Rahmen des § 7 UVG I. V. M § 1613 BGB zurückzuzahlen.
    War der Vater während des Bezuges von UVG-Leistungen nicht leistungsfähig i. S. d. § 1613 BGB kann von diesem die Rückzahlung nicht verlangt werden.



    Könnt ihr mir bitte helfen? Wisst ihr näheres? Muss ich den Unterhaltsvorschuss wirklich nicht zurück zahlen? Auch nicht die Differenz zwischen Mindestunterhalt und Unterhaltsvorschuss?



    Schulden laufen nur auf wenn man leistungsfähig ist und nicht zahlt.


    und so Großzügig ist das JA auch nicht da nur 72 Monate gezahlt wird oder bis zum 12 Lebensjahr und UVG noch unter den Existenzminimum Betrag von Hartz4 liegt


    Ich musste jetzt gleich mal googlen.... Das habe ich gefunden:


    Unterhaltsvorschussleistungen sind vom Unterhaltspflichtigen im Rahmen des § 7 UVG I. V. M § 1613 BGB zurückzuzahlen.
    War der Vater während des Bezuges von UVG-Leistungen nicht leistungsfähig i. S. d. § 1613 BGB kann von diesem die Rückzahlung nicht verlangt werden.



    Wie krass, ist das echt so?! Dann hätte mich das Jugendamt doch von vorne bis hinten verars*****.... :nawarte:

    Schulden laufen nur auf wenn man leistungsfähig ist und nicht zahlt.


    und so Großzügig ist das JA auch nicht da nur 72 Monate gezahlt wird oder bis zum 12 Lebensjahr und UVG noch unter den Existenzminimum Betrag von Hartz4 liegt


    Da werd ich ja ganz hellhörig... Ich war Student, musste einen Kredit aufnehmen und hatte einen Mini-Jobs um mich über die Runden zu bekommen. Ich konnte keinen Unterhalt zahlen, daher bekam die KM Unterhaltsvorschuss, die vollen 72 Monate. Nun bin ich fertig und kann Unterhalt zahlen. Da steht das Jugendamt vor der Tür und will den gesamten Betrag zurück.


    Ich zahle also meinen Studienkredit ab, den normalen Unterhalt (da ich ein hohes Nettogehalt habe, geht wahnsinnig viel ab) & die Differenz von Vorschuss und Mindestunterhalt an die KM sowie den Unterhaltsvorschuss an das JA. Es bleibt mir also nüscht, da es dem Kreditinstitut nicht juckt, was mir zum leben bleibt.



    Und nun erzählst du mir, ich brauch den Unterhaltsvorschuss nicht zurück zu bezahlen? Da möchte ich näheres zu wissen....

    es laufen bei dir keine Schulden auf, weil du nicht leistungsfähig bist.

    Es laufen keine Schulden beim Unterhaltsvorschuss auf? :hae: Das Jugendamt zahlt das doch nicht aus eigener Kasse, weil es so großzügig ist. Sie schießen es vor, wenn das Umgangselternteil dann mal zahlgungsfähig ist, stehen sie vor der Tür (Gott sei Dank zinsfrei!) Die sich ergebende Differenz zwischen Vorschuss und Mindestunterhalt wird natürlich mit gerechnet und muss an die Mutter gezahlt werden, ansonsten geht es ab vor`s Gericht. Nichts da, mit nix Schulden :kopf


    :lgh :lgh ...ja das wäre schön.

    Darauf wollte ich hinaus. Andere Länder machen es viiiiel besser als wir! Das ist doch schlimm, es gibt solche Modelle und sie funktionieren. Warum nicht einführen? Dieses eine ist ja nur ein Beispiel. Bei der Kinderbetreuung haben wir sooviele Defizite.

    .zumal er ja - wie wohl üblich - das halbe Kindergeld angerechnet bekommt...

    Was stört dich daran? Den vollen Betrag erhälst du auf dein Konto für dein Kind.


    Besonders jetzt wo die feste Zahnspange (1600 Euro) ansteht wird´s mega-hart. Juckt meinen Ex nicht.

    Meine Krankenkasse bezahlt Zahnspangen.. Man muss privat vorschießen (Ratenzahlung möglich -> damit planbar) und nach Beendigung der Behandlung wird der gesamte Betrag zurück gezahlt. Vielleicht solltest du mal überlegen die Krankenkasse zu wechseln? Da gibts große Unterschiede, da es einen gewissen Konkurrenzkampf gibt ;)